Sie können sich darauf verlassen, dass wir denen immer wieder sagen werden, wohin diese ganze Situation führt, wenn Ihnen nicht beizeiten das Handwerk gelegt wird. Wollen Sie es dahin kommen lassen, wo heute die Niederlande sind, wo kaum eine Woche vergeht, ohne dass Moscheen brennen, Kirchen brennen und ein Klima der Gewalt um sich greift? Wollen Sie, dass Berlin-Kreuzberg morgen in der Dresdner Friedrichstadt ist? Wollen Sie, dass Sie irgendwann auch hier in Sachsen Schulen bekommen, in denen Sie vor lauter Migration und multikultureller Barmherzigkeit kein einziges deutsches Wort mehr verstehen?
Wir jedenfalls, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen das nicht. Deswegen sind wir hier. Wir werden so lange arbeiten und uns hier zu Wort melden und die Menschen aufklären, bis Ihre dubiosen Berichte eines Tages uns und die Bürger hier im Lande nicht mehr belästigen.
Und noch eine Anmerkung: Ich bin der Meinung, dass die Hälfte von Ihnen diese Schwarte nicht gelesen hat. Wissen Sie, woher der Bericht ist, den ich hier in der Hand halte? Er lag am Tag der Zustellung drüben in der Poststelle im Müllsack und er hatte noch viele Brüderchen und Schwesterchen, die daneben lagen. Das können Sie mir glauben.
Meine Damen und Herren, ich wollte diesen Bericht zuerst zurückgeben. Aber ich habe mir überlegt, dass ich ihn anderen zeigen kann als ein Beweismittel für Geldverschwendung.
Einen Moment, bitte. Ich möchte noch einmal auf den Geschäftsordnungsantrag zurückkommen. Ich bedanke mich für diesen Antrag, obwohl er im Moment keine Konsequenzen haben konnte, und zwar ganz einfach deswegen, weil ich schon seit geraumer Zeit hier vorn sitze und festgestellt habe, dass der Herr Abg. Schmidt nicht der Einzige war, der im Laufe des heutigen Tages seinen Redebeitrag abgelesen hat. Ich danke aber für die Ermahnung und richte den Appell an uns alle, sich künftig an diesen Paragrafen unserer Geschäftsordnung mehr anzulehnen, auch wenn das Ablesen bei Zitaten manchmal unvermeidlich ist. – Vielen Dank für Ihren engagierten Auftritt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch bei diesem Bericht stehe ich in der Pflicht, mich, soweit es überhaupt möglich ist, mit dem auseinander zu setzen, was eben mein Vorredner zum Besten gegeben hat. Wieder einmal erleben wir, dass nicht Sachauseinandersetzung und Argumente die Diskussion bestimmen, sondern schlichte Fremdenfeindlichkeit, dumpfe Xenophobie
Wenn davon gesprochen wird, dass hier Unsummen von Geld ausgegeben werden, dann kann man das relativ schnell klarstellen. Auf Plakate können Sie das schreiben. Hier müssen Sie sich Argumenten stellen und die Zahlen zur Kenntnis nehmen. Auf Nachfrage ist mir soeben mitgeteilt worden, dass der Etat des Ausländerbeauftragten für Sachkosten bei 8 000 Euro im Jahr liegt. Bei Personalkosten sind es unter 250 000 Euro.
Hier von Unsummen zu sprechen, ist eindeutig nicht Ihrer Unkenntnis, sondern Ihrem Unwillen geschuldet.
Ich würde gern addieren lassen, wie groß dagegen die Behandlungskosten von Opfern rechtsextremistischer Straftaten im vergangenen Jahr gewesen sind.
(Beifall bei der FDP, der CDU, der PDS, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der NPD: Was kosten die Opfer der Antifa?)
Wenn Sie hier erzählen, Sie seien nicht fremdenfeindlich, dann wird Ihnen das hier keiner glauben. Die Plakate, mit denen Sie draußen auf Stimmenfang gehen, sprechen eine ganz, ganz andere Sprache.
Über das schlichte „Grenzen dicht!“ bis zu dem Plakat mit von hinten abgebildeten Frauen mit Schleier und der Unterschrift „Gute Heimreise!“ versuchen Sie hier Stimmung zu machen. Dieses Plakat ist an Bösartigkeit kaum noch zu übertreffen. Es erinnert einen an die Schriftzüge über den Eingangstoren mit den preußischen Tugendsätzen „Arbeit macht frei“ oder „Jedem das Seine“. Das nennt man Begriffsperversion.
Damit machen Sie Politik. Aber wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Jeden Versuch, den Sie hier machen, werden wir beantworten, indem zum Beispiel ich als Liberaler mich hinstelle und sage: „Ich trete ein für Menschenrechte. Die sind nicht teilbar. Die gelten für Inländer wie für Ausländer.“
Anlässlich des vorgelegten Berichtes des Ausländerbeauftragten möchte ich Herrn Sandig im Namen meiner Fraktion recht herzlich für die geleistete Arbeit danken. Diese Arbeit ist wichtig, auch wenn der Anteil ausländischer Mitbürger in Sachsen – es ist schon gesagt worden – außerordentlich gering ist, wenn man das mit anderen Bundesländern vergleicht. Der Bericht zeigt, dass auch bei diesem geringen Anteil an ausländischer Wohnbevölkerung die Arbeit eines Ausländerbeauftragten notwendig ist. Denn viel zu oft gibt es spezifische Probleme ausländischer Mitbürger, die bei uns im Normalraster von behördlichem Handeln, von politischen Entscheidungen und Maßnahmen nicht genügend berücksichtigt werden, weil sie oftmals nicht artikuliert werden. Dahinter steht keine Durchsetzungsmacht, stehen keine Lobbyverbände und Ähnliches. Der Bericht zeigt, dass es gerade die kleinen Dinge sind, wie das Kümmern um den Besuch von Schulen oder Kindertagesstätten durch ausländische Kinder, die den Ausländerbeauftragten beschäftigt haben. Die Arbeit des Ausländerbeauftragten wird auch in Zukunft notwendig sein. Denn auch in Zukunft wird Zuwanderung stattfinden und wird wahrscheinlich noch stärker stattfinden, als dies bisher der Fall war. Allein die EU-Erweiterung wird dazu führen, dass aus Nachbarländern mehr Menschen nach Sachsen ziehen; wie möglicherweise auch Sachsen in die Länder, die um uns herum liegen, ziehen werden. Das wird Probleme mit sich bringen. Aber auch diese Probleme sollten gelöst werden können, sofern man sich um ein konsensuales Verständnis und ein problemorientiertes Handeln bemüht. Dass das nicht leicht ist, zeigen manche Ausfälligkeiten, die hier vorhin hineingetragen wurden. Aber wir werden uns davon nicht beirren lassen. Wir werden die Arbeit des Ausländerbeauftragten auch weiterhin begleiten und werden aufpassen, damit die Staatsregierung sich darum bemüht, das umzusetzen, was der Ausländerbeauftragte – wie wir finden zu Recht – in seinem Bericht angemahnt hat. Wir haben in der ersten Sitzungswoche des Landtages über die hier bereits angesprochene Härtefallkommission nach § 23a des Zuwanderungsgesetzes gesprochen. Meine Fraktion begrüßt die Einrichtung einer solchen Kommission. Wir werden beobachten, was mit dem Prüfungsauftrag passiert und wie wir dazu kommen, dass eine solche Kommission eingerichtet wird. Wir werden auch das von Frau Dr. Ernst angesprochene Thema eines Integrationskonzeptes verfolgen. Das ist sicher sinnvoll. Das von Ihnen übrigens so gelobte Konzept in Hessen ist dort auf Vorschlag der FDP eingeführt worden.
Die Arbeit des Ausländerbeauftragten ist notwendig. Sie scheint notwendiger denn je zu sein. Wir werden sie begleiten. Ich wünsche der neuen Ausländerbeauftragten für ihre Arbeit in der kommenden Zeit alles Gute.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke meinem Vorredner ausdrücklich für die klaren Worte, die er gefunden hat, und möchte zur Sachdebatte zurückkehren, weil ich meine, dass es angesichts dieses Wortschwalls ausländerfeindlicher Parolen wichtig ist, die Sachdebatte innerhalb der demokratischen Fraktionen gemeinsam zu führen.
Anlässlich der Vorlage des Elften Jahresberichtes des Sächsischen Ausländerbeauftragten möchten wir uns dem Dank an Heiner Sandig anschließen, den die demokratischen Fraktionen, die vor mir gesprochen haben, zum Ausdruck brachten. Wir erkennen seinen großen persönlichen Einsatz für diese Tätigkeit in den letzten zwölf Jahren an. Wir sehen, dass sich dieser Einsatz in dem Jahresbericht widerspiegelt.
Wir wünschen Herrn Sandig für die Zukunft alles Gute und hoffen, dass er die Erfahrungen, die er in den zwölf Jahren gesammelt hat, weiterhin einbringen kann. Dafür wären ihm viele ausländische Mitbürger dankbar.
Heiner Sandig hat, als er diesen Bericht im Innenausschuss vorstellte, formuliert, welches das Ziel seiner Arbeit in den letzten zwölf Jahren war. Das ist vorhin bereits zitiert worden. Er hat sich dafür eingesetzt, das Zusammenleben mit Menschen anderer Länder, mit Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen zu erleichtern und ihre Integration zu verbessern. Das sei ihm nur zum Teil gelungen, hat er gesagt. Deshalb ist dieser Elfte Jahresbericht ein Bericht, der noch Aufgaben übrig lässt, der auf Aufgaben hinweist, die wir in Zukunft gemeinsam bewältigen müssen.
Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen. Dabei werde ich sicher einiges wiederholen, was meine Vorredner bereits gesagt haben. Ich halte das in diesem Falle nicht für negativ. Ich denke, dass wir uns immer wieder intensiv mit diesen Punkten beschäftigen sollten.
Es gilt, das seit dem 1. Januar geltende neue Zuwanderungsbegrenzungsgesetz umzusetzen. Ein offenes Problem in diesem Zusammenhang ist hier auch schon im letzten Jahr angesprochen worden. Das ist die Einrichtung einer sächsischen Härtefallkommission. Herr Sandig spricht sich im Bericht dafür aus. Er schreibt, dass von der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen unbedingt Gebrauch zu machen ist, um die Möglichkeit zu schaffen, auf dieser Basis einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie das Prüfergebnis des Auftrages, den sie vom Landtag erhalten hat, uns baldmöglichst vorlegt und zeitnah eine Härtefallkommission einrichtet.
Auf einen zweiten Punkt möchte ich eingehen, der heute schon angeklungen ist. Es ist ein ganz wichtiger Punkt für die weitere Arbeit, auch für die Zusammenarbeit mit der derzeitigen neuen Ausländerbeauftragten. Das ist der Punkt der Integration. Im Bericht gibt es ein Kapitel Integrationsförderung. Wie wir alle wissen, sieht das neue Recht einen Rechtsanspruch auf Integrationskurse vor, die in einem Deutsch-Kurs und einem Orientierungskurs zusammengefasst sind. Damit wird der Bedeutung, die eine gelungene Integration auch für uns hat, für die Aufnahmegesellschaft und deren demokratische Strukturen, Rechnung getragen. Es ist zu fragen, welches die Bedingungen sind, die gegeben sein müssen, damit in modernen Gesellschaften ein Mindestmaß an Zuwendung zu gemeinsamen Werten und damit zum Gemeinwesen entsteht und abgesichert wird.
Mit besonderem Interesse habe ich das Kapitel 8 des vorliegenden Berichtes gelesen, in dem einige der Werte, die ich eben angesprochen habe, verdeutlicht werden. Das Kapitel 8 ist überschrieben mit „Kulturelle Freiheit in unserer Welt der Vielfalt“. Für Sachsen – das möchte ich jetzt anmerken – wie für alle ostdeutschen Bundesländer ergeben sich bei der Gestaltung von Zuwanderung und Integration einige andere Gesichtspunkte als in den alten Bundesländern. Aus folgenden Gründen gestaltet sich Integration, die kein „Ausländerproblem“ ist, sondern Bereitschaft von beiden Seiten voraussetzt, besonders schwierig: In Sachsen handelt es sich oft nicht um Zuwanderung, sondern im engeren Sinne um Zuweisung. Asylbewerber jüdischer Emigranten und Aussiedler werden entsprechend der bundesweiten Quoten Sachsen zugewiesen. Damit verbunden ist eine starke Fluktuation. Ein großer Teil der Zuwanderer verlässt Sachsen, sobald der Aufenthaltsstatus dies zulässt. Das bedeutet, dass viele der in Sachsen lebenden Zuwanderer keinen verfestigten Aufenthaltstitel besitzen. Integrationsleistungen aber setzen bisher oft erst bei einem verfestigten Aufenthalt ein. Daher rührt ein Teil unserer Probleme.
Die Lebensentwürfe vieler Migrantinnen und Migranten sind nicht auf eine Niederlassung in den ostdeutschen Bundesländern und auch nicht auf eine Niederlassung in Sachsen gerichtet. Viele Menschen in Sachsen begegnen deshalb Zuwanderern nur als Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft. Der Aufenthalt ist nicht auf Dauer vor Ort angelegt. Deshalb sind die Vorstellungen der Menschen einseitig geprägt. Sie erleben im Vordergrund die vermeintliche Konkurrenz um den Arbeitsplatz. Das trifft besonders für ländliche Regionen zu. Normalität und positive Erfahrungen durch Begegnung können auch deshalb im Alltag nicht entstehen, weil die in Gemeinschaftsunterkünften Lebenden zu Passivität gezwungen sind und im Alltag kein Kontakt entstehen kann.
Die Einschränkungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz und die verordnete Residenzpflicht erschweren zusätzlich das Alltagsleben der Flüchtlinge. Wir sollten jedoch die Chancen erkennen, die Zuwanderung auch bedeutet und die im vorliegenden Bericht von Herrn Sandig deutlich wird.
Anerkennung von Zuwanderern ist nicht nur eine ethische Anforderung, sondern auch eine ökonomische. Eine „Einwanderungsgesellschaft“ meint ja auch die Fähigkeit
einer Gesellschaft, mit Minderheiten umzugehen und Toleranz zu entwickeln. Das ist eine sehr wichtige Voraussetzung für ein weltoffenes Sachsen und eine bedeutende Qualifikation für Integration in unserem Land. Deshalb wiederhole ich hier unsere Forderung nach einem Integrationskonzept, das auch schon angesprochen wurde, für das Land Sachsen. Hier sind Vereine und Institutionen, die in der Migrantenarbeit tätig sind, zur Mitarbeit gebeten.