Die Stiftung Wald für Sachsen hat zum Beispiel im Jahr 1999 im Sächsischen Rechnungshofbericht ganze zehn Seiten eingenommen. Die Stiftung Wald für Sachsen wurde im Jahr 1997 vom damaligen Finanzminister Prof. Milbradt – ich denke, man kann schon sagen – als Spielwiese für Herrn Dr. Lippmann, CDU, eingerichtet
Was das soll, werden Sie vielleicht im weiteren Verlauf meiner Rede noch mitbekommen. Auf jeden Fall werden Sie es in den nächsten Wochen noch verstehen. Jedenfalls ist diese Stiftung reich mit Mitteln aus der sächsischen Staatskasse bestückt worden. Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Königsbrück wurde an Geld vergeigt, was nur vergeigt werden kann. Wir haben darüber schon ausführlich gesprochen. Ich beuge damit nur weiteren Protesten aus der CDU-Fraktion vor. Der Freistaat Sachsen zahlte ein um das andere Mal, ohne etwas davon zu haben. Das stimmt dann vielleicht doch nicht ganz. Da muss ich mich etwas korrigieren. Etwas hatte er vielleicht doch von seinem Geld, und zwar hatten zumindest hochrangige Beamte aus verschiedenen Staatsministerien eine sehr kostengünstige Teilnahme an großzügigen Drückjagden in der Königsbrücker Heide, die dem Vernehmen nach bis weit in das Totalreservat des Naturschutzgebietes geführt haben sollen.
Meine Damen und Herren, es ist für uns vielleicht gerade noch nachvollziehbar, dass die CDU, die bisher in Sachsen allein regiert hat, kein Interesse an der Aufklärung dieses Geschäfts unter Freunden hatte. Denn das Ansehen von Dr. Lippmann, CDU-Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses und Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Wald für Sachsen, sollte bewahrt und nicht beschädigt werden. Wie gesagt, dafür haben wir Verständnis, zumal die Stiftung Wald für Sachsen von Anfang an mit der Bewirtschaftung und der Altlastensanierung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Königsbrück überfordert war und in dieser Hinsicht ein um das andere Mal total versagt hat.
Nicht einmal die im Jahre 2000 als Aufpasser in das Kuratorium der Stiftung geschickten zwei Vertreter der Staatsregierung konnten das Blatt noch wenden. Das Ergebnis ist, dass inzwischen die Stiftung beide Truppenübungsplätze, und zwar Königsbrück und Zeithain, an den Freistaat wieder loswerden möchte. Die Spielwiese wird ganz einfach nicht mehr gebraucht. Deshalb soll sie zurückgegeben werden.
Was bedeutet das aber nun, meine Damen und Herren? Genau das wollten wir mit unseren zwei Anträgen herausbekommen. Die Stellungnahmen dazu waren mehr als dürftig.
Was es bedeuten könnte, zeige ich Ihnen an einem Beispiel. So sieht der 1997 vom damaligen Finanzminister Prof. Milbradt mit der Stiftung abgeschlossene Kaufvertrag noch nicht einmal vor, dass in einem solchen Fall der Rückübertragung die vom Freistaat geleisteten Zahlungen von damals 25 Millionen DM ganz oder teilweise zurückgewährt werden müssen. Das bedeutet, nicht verbrauchte Mittel gehen in das Stiftungsvermögen ein. Sie stehen also für weitere Experimente der Stiftung mit Steuermitteln bereit.
Was aber, meine Damen und Herren, für uns völlig unverständlich ist und was verstehen kann, wer will, ist, dass die heute von CDU und SPD gemeinsam geführte Staatsregierung immer noch kein Interesse an der öffentlichen Aufklärung zeigt. Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, wenn Sie glauben, diesen Fall weiter aussitzen zu können, dann will ich Ihnen heute mitteilen, dass Sie in Kürze mit einer Großen Anfrage der PDS-Fraktion zu diesen vielen Ungereimtheiten um die Stiftung Wald für Sachsen rechnen können. Wir denken, dass wir höchstens zwei bis drei Wochen brauchen, um eine solche Große Anfrage vorzulegen. Allerdings, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion und auch von der SPD-Fraktion, haben Sie heute noch eine Gelegenheit, der Staatsregierung diese Große Anfrage zu ersparen. Stimmen Sie einfach gegen die beiden Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu diesen Anträgen. Damit hätte die Staatsregierung eine weitere Gelegenheit, diese Anträge ausführlich zu beantworten und zur Aufklärung aller Probleme beizutragen, die seit Jahren in der Stiftung Wald für Sachsen bestehen, und es würde keine Große Anfrage der PDS-Fraktion geben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen zwei Beschlussempfehlungen vor. Über die werden wir heute hier abstimmen. Wir können uns in der Kürze der Zeit und jetzt durch diese überfallartigen Aussagen auch kein genaues Bild machen. Wir vertrauen dann im Zweifelsfall eher auf das, was in den Ausschüssen erarbeitet worden ist und uns mit Mehrheit empfohlen wird. Wenn Sie drohen, Sie würden ansonsten eine Große Anfrage einreichen, so ist das Ihr gutes Recht. Tun Sie das und dann können wir auf einer besseren Grundlage hier diskutieren. Vielen Dank. interjection: (Beifall bei der CDU – Beifall des Abg. Martin Dulig, SPD)
Gibt es dazu weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Frau Abg. Altmann, beantragen Sie Einzelabstimmung zu diesen Beschlussempfehlungen?
Dann komme ich zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 4/0508 enthaltene Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Drucksache 4/0056. Wer dieser Beschlussempfehlung zu
stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen mehrheitlich zugestimmt worden. Dann stimmen wir im zweiten Punkt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Drucksache 4/0063 ab. Es geht um Konsequenzen der Rückgabe des ehemaligen Truppenübungsplatzes Königsbrück durch die Stiftung Wald für Sachsen an den Freistaat Sachsen. Ich frage, wer der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu dieser Drucksache zustimmen kann. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Das ist das gleiche
Abstimmungsverhalten wie vorhin, also auch diese Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ist mehrheitlich bestätigt worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/0508. Gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. Gibt es ein solches? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne des § 99 Abs. 7 durch den Landtag zugestimmt und wir können den Tagesordnungspunkt 10 beenden.
Ich frage zunächst, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Redebedarf von den Fraktionen? – Das scheint auch nicht der Fall zu sein. Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen in der Drucksache 4/0509 eine Berichtigung zur Beschlussempfehlung vor. Sie haben sie sicherlich zur Kenntnis genommen. Zu einer Beschlussempfehlung hat die Fraktion der PDS ihre abweichende Meinung bekundet. Auch das liegt Ihnen in der genannten Drucksache 4/0509 schriftlich vor. Demzufolge kann gemäß § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung zu den Beschlussempfehlungen festgestellt werden, dass die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss vorliegt, es sei denn, es wird hier noch ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das kann ich nicht erkennen.
Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 99 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Tagesordnung der 7. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin der 8. Sitzung auf morgen, Freitag, den 21. Januar 2005, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor.
Die 7. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.