Protokoll der Sitzung vom 20.01.2005

Genauso notwendig brauchen unsere ansässigen sächsischen Unternehmen für Wachstum und Beschäftigung diese Beihilfen. Ihr Kapitalstock ist einfach zu gering, um aus eigenen Kräften Investitionen in der von uns allen gewünschten Größenordnung zu stemmen. Natürlich müssen wir auch über alternative Finanzierungsinstrumente nachdenken – das sei nur am Rande bemerkt.

Lassen Sie mich bitte zwei Bemerkungen entgegentreten, die durch ständige Wiederholungen nicht richtiger werden. Eine hat mein Vorredner noch einmal genannt, und zwar, bei der GA-Förderung würden im Freistaat a) bestimmte Regionen und b) kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder genehmigungsfähige Antrag würde und wird, wie ich denke, auch künftig zur Bewilligung gebracht. Entsprechend den Indikatoren im jeweiligen Rahmenplan zur GA genießen

Investitionen in strukturschwachen Regionen erste Förderpriorität mit Höchstfördersätzen. Und schließlich: Der Anteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen an der Bewilligungsanzahl lag 2003 bei 93 %, der Anteil am Zuschussvolumen bei 60 %.

Die immer zügig erfolgte Abarbeitung der Anträge hat sich im Laufe des letzten Jahres tatsächlich verzögert. Die Ursachen liegen aber beileibe nicht auf dem Tisch der Staatsregierung. Leider sind im Bundeshaushalt immer weniger GA-Mittel eingestellt worden. Aufgrund der Umverteilung von 100 Millionen Euro Anfang 2004 in die alten Bundesländer verringerte sich der Bewilligungsrahmen für Sachsen noch weiter. Vom Bund ausgesprochene Haushaltssperren erschwerten die Situation zusätzlich.

Der Freistaat hat demgegenüber alle zur Verfügung stehenden Mittel kofinanziert. Von anderen Bundesländern nicht abgerufene Mittel – sei es aufgrund fehlender Finanzen oder fehlender Investoren – wurden vom Bund eingeworben, kofinanziert und den Unternehmen auch sofort ausgezahlt.

Die im Dezember 2004 durch sächsische Kofinanzierung auf 87 Millionen Euro aufgestockten GA-Mittel wurden unverzüglich an kleine und mittelständische Unternehmen – an kleinere Unternehmen – ausgereicht; ich denke, das war eine richtige Entscheidung der Staatsregierung, wurde doch damit die Anzahl der nicht bewilligten Anträge wesentlich reduziert.

Wir sind uns einig, Herr Dr. Schmalfuß: Die zügige Abarbeitung der noch nicht realisierten Anträge ist eine Aufgabe von höchster Priorität. Schließlich wartet der Kunde nicht; er verlangt pünktliche und vertragstreue Zulieferungen. Demzufolge müssen Gebäude hingestellt, Maschinen und Anlagen gekauft werden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Dr. Schmalfuß, bitte.

Aus welchen finanziellen Mitteln sollen die vorhandenen Anträge finanziert werden, die bei der Sächsischen Aufbaubank liegen?

Ich komme noch dazu.

Wir haben seit 1997 durchschnittlich etwa 800 bis 900 unbearbeitete Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank liegen.

Herr Dr. Schmalfuß, der Antragsstau hat sich erst im letzten Jahr ergeben aufgrund einer gottlob ungebrochenen Investitionsneigung der sächsischen Unternehmen und weil es zwei Finanzierungsquellen gibt – das eine sind die Strukturfonds und das andere sind die Zuweisungen vom Bund, die kofinan

ziert werden. – Ich komme noch darauf; ich bitte um etwas Geduld und Verständnis.

(Dr. Andreas Schmalfuß, FDP, steht zu einer weiteren Nachfrage am Mikrofon.)

Sie gestatten jetzt keine Zwischenfrage?

Im Moment gestatte ich keine Zwischenfrage; ich möchte meine Ausführungen erst einmal zu Ende bringen.

Ein wesentlicher Baustein der Gesamtfinanzierung ist der GA-Zuschuss. Wird er über längere Zeit nicht ausgereicht, müssen zwangsläufig teure Zwischenkredite aufgenommen werden, mit denen vor allem unsere Mittelständler bei neuen Investitionen von vornherein in eine missliche Lage kommen.

Folgende Lösungsansätze sehen wir: Erstens dürfen wir nicht nachlassen, den Bund aufzufordern, die GA-Mittel deutlich anzuheben. Er ist als Erster in der Pflicht, damit zu einem schlussendlich selbsttragenden Aufschwung im Osten beizutragen. Zweitens: In den anstehenden Haushaltsberatungen, in der Beschlussfassung und auch im Haushaltsvollzug sind alle Spielräume für die einzelbetriebliche Investförderung auszunutzen. Ein Kernpunkt dabei ist die Umschichtung der EU-Strukturfonds zugunsten der Förderung produktiver Investitionen. Wir begrüßen den Anfang Dezember in Brüssel von der Staatsregierung gestellten Änderungsantrag zum operationellen Programm, bei dem durch Umschichtung aus dem ESF und Verschiebungen innerhalb eines anderen Strukturfonds, von EFRE, 224,4 Millionen Euro für die einzelbetriebliche Förderung frei wären. Wir bitten die Staatsregierung um hartnäckige Einflussnahme, damit der Antrag sobald wie möglich genehmigt wird. Auch sollten wir Spielräume zu weiteren Umschichtungen nicht aus den Augen verlieren.

(Beifall des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Wichtig ist es, dass nunmehr eine möglichst schnelle Lösung zur Abfinanzierung der bereits seit längerem vorliegenden Anträge gefunden wird. Unsere Unternehmen benötigen Planungssicherheit bei ihren Entscheidungen. Wir werden uns auch damit beschäftigen müssen, wie im Rahmen der maximal möglichen Finanzierung die Förderrichtlinien so angepasst werden, dass eine kontinuierliche und zeitnahe Abarbeitung der künftigen Anträge sichergestellt wird. Dabei sollten keine Brancheneinschränkungen erfolgen, so dass weiter alle Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen auch förderbar sind. Maßstab muss ein Maximum an Beschäftigung und Wachstum sein.

Mit der Annahme und Umsetzung unseres heutigen Antrages – der FDP-Antrag geht in dieselbe Richtung – ist das Land gut aufgestellt, unsere Unternehmen auf ihrem Weg wirkungsvoll zu flankieren.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Für die SPD-Fraktion ist mir Herr Nolle angekündigt worden. – Gut, ich wollte nur die Koalition zusammenfassen, aber wenn es so gewünscht wird, dann spricht als Nächster Herr Staatsminister Jurk.

(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das war ein Missverständnis!)

Nein, es gibt keine Missverständnisse, Kollege Porsch. Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Porsch, vielleicht hören Sie zu, dann erübrigen sich die Missverständnisse, die Sie in Ihrer Fraktion offensichtlich haben. Ich will einmal darauf hinweisen, dass wir vielleicht auch noch die neue Geschäftsordnung ausprobieren, und wenn ich mir gerade anschaue, dass die FDP einen Wunsch hatte nach einem Bericht der Staatsregierung und ich der zuständige Minister bin, so wollte ich ursprünglich erst einmal den Bericht geben, denn so sieht auch Ihr Antrag aus. Sie haben natürlich viele Antworten versucht vorwegzunehmen. Ich freue mich darüber, dass Sie schon auf Details eingegangen sind, aber ich glaube schon, dass es doch nur Sinn macht, dass die antragstellende Fraktion ihren Antrag vorstellt, dass der Bericht erstattet wird, weil wir ein neues Verfahren wählen, das nämlich darin besteht, dass bereits jetzt darüber gesprochen werden kann, ohne die Stellungnahme der Staatsregierung abzuwarten. Anschließend kann über den Bericht debattiert werden. Das ist meine Auffassung, wie wir mit diesem Instrument sinnvollerweise umgehen.

(Beifall bei der SPD und der PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits über die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – bekannt als GA – als wichtigstes Instrument für die regionale Wirtschaftsförderung gesprochen worden. Mit diesem Förderprogramm können wir direkt die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Unternehmen unterstützen. Umso wichtiger ist es, dass wir im Jahr 2005 kontinuierlich fördern können. Davon, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehe ich aus. Klar ist dabei allerdings auch, dass dies bei einer insgesamt geringeren Mittelausstattung und einer erfreulicherweise weiter anhaltenden regen Investitionstätigkeit der Unternehmen eine zunehmende Schwerpunktsetzung erfordern wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie ist die Situation im Moment? Da wir noch keinen beschlossenen Haushalt 2005/2006, sondern eine vorläufige Haushaltsführung haben, können wir derzeit keine Bewilligungen vornehmen. Hier hindert uns die Sächsische Verfassung daran, der Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers durch das Eingehen von Rechtsverpflichtungen während dieses Interimszeitraums vorzugreifen. Dies haben wir also zu respektieren. Die Antragsbearbeitung bei der SAB geht dennoch normal weiter. Mehr als 50 Fälle sind seit Jahresbeginn schon bewilligungsreif und können unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltes 2005/2006 beschieden werden.

Für die Situation im Jahr 2004 möchte ich klarstellen:

1. Dass die Mittelausstattung bei der GA-Förderung bei nach wie vor reger Investitionstätigkeit der Unternehmen seit Jahren sinkt, ist nichts Neues, aber bedauerlich. Sachsen hat bereits 1992 mit eigenen Prioritäten auf derartige Entwicklungen reagiert. Seit Anfang Januar 2004 sind Anpassungen der Förderrichtlinie für die gewerbliche GA-Förderung in Kraft getreten, die weitere erhebliche Änderungen beinhalteten. So werden seitdem nur noch Investitionsvorhaben gefördert, bei denen neue Arbeitsplätze entstehen. Gleichzeitig wurden die Kappungsgrenzen für förderfähige Kosten bei Erweiterungsinvestitionen und grundlegenden Rationalisierungen deutlich abgesenkt. Ziel dieser Änderungen war, die Förderung noch stärker auf das Wesentliche, nämlich auf neue Arbeitsplätze, zu konzentrieren.

2. Zur Erinnerung. Nachdem mit dem Bundeshaushaltsplan 2004 erstmals den westdeutschen Ländern keine GA-Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden sollten, wurden im Februar 2004 100 Millionen Euro von den neuen Ländern an die alten umverteilt. Damit verringerte sich der Bewilligungsrahmen der ostdeutschen Länder von 700 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro. Dies hatte für Sachsen zur Folge, dass sich die ursprünglich geplanten Bundesmittel um gut 25 Millionen Euro verringerten. Ebenfalls im Februar 2004 fiel die Entscheidung der Europäischen Kommission, die modifizierten staatlichen Beihilfen und damit die GA-Zuschüsse für die Investition der AMD Fab 36 in voller Höhe zu genehmigen.

3. Fast zeitgleich mit der Entscheidung zur Kürzung der GA-Mittel für die neuen Länder legte der Bund auf seinen GA-Anteil eine teilweise Haushaltssperre, die erst nach und nach gelockert wurde. Anfang März wurden von den 600 Millionen Euro 42,5 % und erst im Juli 2004 insgesamt 90 % der Mittel freigegeben. Ende November 2004 hat der Bund die restlichen Verpflichtungsermächtigungen entsperrt, so dass der Freistaat zusätzliche Bewilligungen in Höhe von insgesamt 29 Millionen Euro mit Fälligkeit 2005 aussprechen konnte.

4. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass die Sächsische Staatsregierung aufgrund der geschilderten Lage mehrfach bei der Bundesregierung interveniert und gleichzeitig Bedarf an zusätzlichen Mitteln angemeldet hat. Ende des Jahres 2004 teilte die Bundesregierung daraufhin Sachsen zusätzliche Barmittel – das ist ja besonders wichtig, weil wir das auszahlen können – in Höhe von 43,5 Millionen Euro zu, die andere Länder nicht in Anspruch genommen hatten. Damit standen mit den zusätzlich vom Freistaat aufgebrachten Kofinanzierungsmitteln nochmals insgesamt 87 Millionen Euro für Bewilligungen zur Verfügung, mit denen über 130 Investitionsvorhaben von – und das ist mir besonders wichtig – kleinen und mittleren Unternehmen und drei Vorhaben von größeren Unternehmen gefördert werden konnten.

Ich will die Gelegenheit auch nutzen, den Bundesministern Eichel und Clement, aber auch meinem Kollegen Finanzminister Metz für Bereitstellung der Mittel und Kofinanzierung durch den Freistaat zu danken. Dieses Geld hat zur Entspannung der Lage beigetragen. Allerdings wird damit die nach wie vor bestehende Diskrepanz zwischen dem Bewilligungsrahmen und dem

Bedarf jedoch nicht vollständig aufgelöst. Der Freistaat Sachsen hat im Dezember 2004 einen Änderungsantrag bei der Europäischen Kommission eingereicht, mit dem – es wurde bereits darauf hingewiesen – 224,4 Millionen Euro an EU-Mitteln aus dem EFRE- und ESF-Fonds zugunsten der Maßnahme „Förderung produktiver Investitionen“ umgeschichtet werden sollen. Dafür wurde der derzeit noch zur Verfügung stehende freie EU-Mittelrahmen maximal genutzt. Ich betone ausdrücklich, dass es ein freier Rahmen ist, und alle anderen Mittel – Sie haben es angesprochen – sind natürlich bereits gebunden. Ich stelle jetzt fest, dass wir mit dieser Erhöhung, was die Frage der einzelbetrieblichen Förderung anbelangt, 224 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben können – ich hoffe, dass die EU notifiziert – und damit bei 625,59 Millionen Euro landen. Das heißt, 18,3 % aller EFRE-Mittel werden dann für die einzelbetriebliche Förderung zur Verfügung stehen.

Zur Herkunft des Geldes möchte ich sagen, dass die von mir genannten 224,4 Millionen Euro in Höhe von 153,3 Millionen Euro aus dem ESF und in Höhe von 71,1 Millionen Euro eben durch jene EFRE-interne Umschichtung erbracht werden. Die Hinweise der Europäischen Kommission zur Umschichtung innerhalb des EFRE sind mit dem Änderungsantrag aufgegriffen worden.

Auch im Jahr 2005 werden wir eine Reihe von Maßnahmen in Angriff nehmen müssen, um kontinuierlich fördern zu können und gleichzeitig die Haushaltslage zu entspannen. Auch künftig werden wir die für unsere sächsische Wirtschaft so wichtigen Ansiedlungen aus dem In- und Ausland mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, vor allem aus der Gemeinschaftsaufgabe, maximal unterstützen. Gleichzeitig müssen wir auch die einheimische Wirtschaft bestmöglich bei ihren Investitionen begleiten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und insbesondere die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken. In diesem Spannungsfeld werden wir uns auch 2005 weiter bewegen, deshalb werden wir zusätzlich zu den Umschichtungen bei den EU-Strukturfonds erneut bei der Bundesregierung unseren Bedarf an zusätzlichen Mitteln anmelden. Gleichzeitig, und auch das möchte ich sagen, werden wir weiterhin die Schwerpunkte der GA-Förderung in Sachsen auf Basis des bereits Erreichten prüfen und gegebenenfalls neu ausrichten.

Ich habe mit Interesse den FDP-Antrag gelesen, der von uns einen detaillierten Bericht verlangt. Das wird auch noch einmal im Detail erfolgen, denn nicht alles kann man in zehn Minuten Redezeit darstellen. Ich will nur auf einen Punkt eingehen. Wir sollten bei den Haushaltsverhandlungen darüber sprechen, ob wir Ihrem Anliegen nicht folgen sollten, und uns verständigen, dass insbesondere bei großen Investitionen über 5 Millionen Euro ein neuer Titel eingefügt wird. Ich weise allerdings gleichzeitig darauf hin, dass ich mich umgehört habe. Die FDP stellt ja in Sachsen-Anhalt den Wirtschaftsminister, meinen geschätzten Kollegen Rehberger. Einen solchen Titel gibt es in Sachsen-Anhalt übrigens nicht. Vielleicht liegt es aber auch daran, das will ich ausdrücklich bekräftigen, dass wir erfreulicherweise Großinvestitionsvorhaben wie DHL, BMW, AMD haben, die natürlich

sehr, sehr viel Geld kosten. Das bringen wir aber gern auf, weil wir uns Effekte für die Zulieferindustrie und damit verbunden für kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen versprechen. Deshalb sollte man nicht das eine tun und das andere lassen, sondern beide sollten unterstützt werden. Insofern lassen Sie uns bei den Haushaltsberatungen noch einmal darauf eingehen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der FDP)

Möchte die SPDFraktion jetzt sprechen? – Herr Abg. Nolle, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der demokratischen Parteien!

(Vereinzelt demonstrativer Beifall bei der NPD)

Jeder, der ein Unternehmen führt, weiß, wie unverzichtbar wichtig dieses Instrument der GA gerade für unsere mittelständischen Unternehmen im produzierenden Gewerbe, aber auch für die regionale Wirtschaftsförderung überhaupt ist. Fakt ist, der Bund hat seinen Teil der Mittel für die GA verringert, wohl nicht ganz verwunderlich bei der bekannten Haushaltslage. Fakt ist weiterhin, dass ein Großteil der GA-Mittel – wie heißt das – „durch in den Vorjahren eingegangene Verpflichtungen vollständig gebunden sind.“ Das sind, wie wir wissen, meine Damen und Herren, vor allem AMD und DHL in Sachsen.

Herr Kollege Lämmel, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU, ich verrate Ihnen jetzt mal ein Geheimnis. Als Thomas Jurk noch davon träumte, einmal die Geschicke des Wirtschaftsstandortes Sachsen zu lenken, hatten Georg und Martin schon Festlegungen getroffen, die uns bis in die nächsten Jahre hinein binden. Das sollten Sie der Ehrlichkeit halber mit uns zusammen feststellen.

Glücklicherweise sind andere Bundesländer weder so fleißig und noch weniger erfolgreich beim Ankurbeln ihrer Wirtschaft. So konnten unsere guten Argumente die Berliner überzeugen und Sachsens neuer Wirtschaftsminister erhielt Ende 2004 vom Bund zusätzliche Barmittel von mehr als 43 Millionen Euro, die andere Länder nicht in Anspruch genommen hatten. Der Freistaat griff daraufhin tief in die eigene Tasche und legte Kofinanzierungsmittel in gleicher Höhe auf den Tisch. Das macht summa summarum 87 Millionen Euro, kein Grund zum Übermut – das gebe ich zu –, aber manchem sein Ganzes.

Über notwendige Umschichtungen innerhalb des EUStrukturfonds wurde bereits lange vor dem Tag diskutiert, an dem Herr Kollege Zastrow seine Unterschrift unter den Antrag 4/0468 setzte. Der Vorwurf der FDP, es sei nicht oder nicht entschlossen genug gehandelt worden, greift folglich ins Leere und kann Thomas Jurk schon lange nicht meinen.