Wir werden immer mehr, und das freut uns auch, und Ihre Aktivitäten leisten uns dabei eine von Ihnen ganz sicher nicht gewollte Hilfestellung.
Um zu dem Befund zu kommen, dass wir immer mehr werden, muss man nicht einmal die aktuellen Studien des Soziologen Wilhelm Heitmeyer gelesen haben, die wir in der Fraktion aber selbstverständlich mit großer Freude studiert haben. Ein Beispiel aus dem Leben lieferte in
dieser Woche „Spiegel online“. Erst jetzt wurde nämlich bekannt, dass ein Mitarbeiter – hört, hört!, die altbekannte PDS-Floskel – des brandenburgischen Landeskriminalamts im November letzten Jahres als Privatmann an einer nationalen Demonstration teilgenommen hatte. In seiner Behörde, in der er im Bereich der organisierten Kriminalität arbeitete, tritt er laut Aussagen von anderen Beamten offen als NPD-Anhänger auf, so „Spiegel online“. Gegen den LKA-Mann wurde nun wegen seiner NPDSympathien ein Disziplinarverfahren eingeleitet,
(Karl Nolle, SPD: Wunderbar! – Alexander Delle, NPD: Schon mal etwas von Meinungsfreiheit gehört, Herr Nolle? – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)
obwohl Juristen einen komplizierten Rechtsstreit erwarten, weil der Beamte keinerlei Dienstpflichtverletzung beging.
Was glauben Sie, die Weissens und die Duligs, eigentlich, wo wir unsere Anhänger überall noch haben, wenn selbst ein Landeskriminalamt davon nicht ausgenommen ist? Was meinen Sie, Herr Buttolo, wie viele NPDSympathisanten es wohl in Ihrem Ministerium gibt?
Dass nationales Denken längst in der Mitte des Volkes angekommen ist, können auch die Spießgenossen vom Kulturbüro Sachsen mit ihrer ganzen Staatsknete nicht ändern.
Lassen Sie mich zum Schluss vielleicht eine etwas kühn anmutende These aufstellen: Der Kampf gegen Rechts schadet der CDU mehr als der NPD. Indem die Union nämlich linkskriminelle Elemente mitfinanziert und sie im sogenannten Bündnis „Dresden für Demokratie“ ganz offen mit dem linksradikalen Narrensaum von KPD und DKP paktiert, verprellt die Union auch in Sachsen endgültig ihre rechtskonservativen Wähler. Wie mein Kollege Apfel schon in Erinnerung rief, haben bereits vor zweieinhalb Jahren bei der Landtagswahl 40 000 rechtskonservative Wähler der CDU den Rücken gekehrt und ihre neue politische Heimat in der NPD gefunden.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Ich frage die Staatsregierung. – Dann bitte das Schlusswort. Herr Apfel.
(Zuruf von der SPD: Noch so ein Demagoge! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Er kann es auch bleiben lassen, er muss ja nicht reden! – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können sicher sein, wir wären nicht böse, wenn wir uns Anträge wie diesen heute zur Debatte stehenden ersparen könnten. Können wir aber nicht, da
der Alltag in Sachsen immer wieder neue Beweise liefert, wie stark Hetze, Ausgrenzung und tätliche Gewalt gegen volkstreue Deutsche inzwischen den öffentlichen Raum vergiften.
Die NPD hat bereits ausführlich dokumentiert, in welchem Ausmaß linksextreme Gewaltgruppen mit öffentlichen Geldern unterstützt werden und in welchem Ausmaß sich gar gewählte Abgeordnete dieses Hauses mit kriminellen Gewalttätern verbünden. Die NPD hält dieses Gebaren nicht nur für fragwürdig, sie hält es für rechtswidrig. Das betrifft nicht nur die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel für den Gesinnungskampf gegen eine legale Partei; es betrifft auch die Mitwirkung der Kommunen bei solchen Aktivitäten, die sich nach unserem Rechtsverständnis jedweder Aktionen zur Ausgrenzung und Diffamierung politischer Konkurrenz zu enthalten haben.
Das alles ist an sich nichts Neues. Wir haben unsere Position zum sogenannten Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ schon öfter bekundet und wir werden das künftig ebenfalls tun, wann immer es einen Grund dafür gibt. Nur, das kann es natürlich nicht gewesen sein, meine Damen und Herren. Deshalb wollen wir von der Staatsregierung konkret wissen – und es ist bezeichnend, dass sie sich mal wieder feige heraushält –, wie sie zur ständigen Verletzung der Rechte politisch Andersdenkender in diesem Lande steht, zur ständigen Aufforderung, Straftaten gegen Patrioten zu begehen,
ihnen die Ausübung ihres Versammlungsrechts unmöglich zu machen oder sie vom öffentlichen Diskurs fernzuhalten, indem vorsorglich Wirte und Hoteliers scheinheilig eingeschüchtert werden. Wie stellt sich die Staatsregierung zu alledem? Ist dieser Zustand mit dem Anspruch eines Rechtsstaates vereinbar? Finden Sie es in Ordnung, dass mit staatlichen Mitteln laufend Aktionen krimineller Minderheiten gegen eine Landtagspartei subventioniert werden?
Das, meine Damen und Herren, würde meine Fraktion, aber sicherlich auch viele Bürger – zumindest jene 191 000, die ihr Kreuz bei der NPD gemacht haben – brennend interessieren; und deshalb hätten wir gern auch dafür eine Erklärung, eine Erklärung, damit wir künftig klarer sehen, ob wir es eigentlich in Sachsen wirklich noch mit einem Rechtsstaat zu tun haben oder ob wir nicht längst in einer totalitären Gesinnungsdiktatur angekommen sind.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/7612 zur Abstimmung. Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen der Zustimmung ist diese Drucksache mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet.
Sofortige Aussetzung der Entscheidung über den Abschluss des „Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“
Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion der FDP. Danach Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.
Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der FDP, das Wort zu nehmen. Herr Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Entschließungsantrag der FDP möchten wir erreichen, dass die Unterzeichnung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland von der Sächsischen Staatsregierung zunächst ausgesetzt wird. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer davon ist ein rein zeitlicher Grund. Bei der letzten Landtagssitzung im Dezember 2006 lag ein Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion.PDS zu dem
gleichen Thema vor. Damals wurde die Dringlichkeit abgelehnt und der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Herr Lehmann, begründete dies damit, dass die Frage des Glückspielstaatsvertrages auch ohne den PDSAntrag im Geschäftsgang sei.
„Wir haben“, so Herr Lehmann, „dazu im Wirtschaftsausschuss im I. Quartal 2007 eine Anhörung anberaumt und Sie sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.“
Damit meinte er uns alle. Die Anhörung aber – das lassen Sie mich bitte anfügen – macht nur dann Sinn, wenn der Ministerpräsident bis zu diesem Zeitpunkt nicht bereits seine Unterschrift unter den Staatsvertrag gesetzt hat. Eine Anhörung post factum würde ihren Zweck verfehlen. Das könnten wir uns dann sparen.
Die Regierungschefs der Länder haben am 13. Dezember des letzten Jahres mit 15 gegen eine Stimme den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie haben nicht nur den Staatsvertrag zustimmend zur Kenntnis genommen; sie haben auch einige andere Verabredungen getroffen, zum Beispiel, was Sachsen zu tun hätte mit dem hier ansässigen Glücksspielwesen und wie sich die Länder gegenseitig die Lasten aufteilen, das heißt, den Schadenersatz ausgleichen, wenn das Ganze in die Hose gehen sollte. Das ist auch gleich in der Protokollnotiz festgehalten worden. Aber, nun gut. Das ist ein anderes Problem. Darauf werden wir sicherlich noch im Einzelnen kommen, wenn es soweit ist, nämlich dann, wenn die Schadenersatzklagen wegen des bisherigen Vorgehens gegen private Sportwettenanbieter vorliegen.
Meine Damen und Herren! Es ist ein Gebot der politischen Fairness, zu dem Antrag die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 2. März 2007 abzuwarten, bevor die Staatsregierung durch die Unterzeichnung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen vollendete Tatsachen schafft. Der Staatsvertragsentwurf, der ein striktes Staatsmonopol im Glücksspielangebot insgesamt beinhaltet, wirft allerdings auch inhaltlich – das haben wir hier wiederholt zum Ausdruck gebracht – erhebliche Bedenken auf. Sie sind verfassungsrechtlicher, kartellrechtlicher und europarechtlicher Art.
Das ist nicht nur die Meinung der FDP, die ich hier wiedergebe. Der Ministerpräsident des Landes SchleswigHolstein, bekanntermaßen Mitglied der ChristlichDemokratischen Union Deutschlands, hat dem Entwurf auch nicht zugestimmt. Nach Äußerungen anderer schleswig-holsteinischer Landtagsabgeordneter ist damit zu rechnen, dass auch die Landesregierung SchleswigHolstein dem Staatsvertrag die Zustimmung verweigern wird. Unterschreibt Schleswig-Holstein den Vertrag nicht, dann wird der Staatsvertrag in 15 von 16 Bundesländern gelten. Eine Konsequenz hieraus könnte bereits sein, dass bwin seinen Geschäftssitz von Neugersdorf in Sachsen nach Schleswig-Holstein verlegt.
Dann wäre das Vorgehen der Sächsischen Staatsregierung in dieser Frage das, was man ein klassisches Eigentor nennt
und das in einer Region mit knapp 20 % Arbeitslosigkeit. Das ist dann schon eine bemerkenswerte Ignoranz.
Das Vorgehen der Bundesländer in Sachen Glücksspiel ist insgesamt wenig durchdacht, aber es ist abgestimmt. Das zeigt auch der Fall des Internet-Spielbetriebes. So hat das Bundeskartellamt die Länder im November aufgefordert, die Angebote bundesweit zu öffnen. Und was machen die Länder? Sie schließen die Angebote ganz einfach.
Dann passiert noch etwas ganz Seltsames: NordrheinWestfalen verkauft sein Internetangebot und macht es zu Geld. Anders Sachsen. Während Nordrhein-Westfalen 20 Millionen Euro für dieses Internetangebot, diese Plattform erlöst hat, ist in Sachsen überhaupt nichts passiert. Man macht einfach dicht, und das war es, während Niedersachsen inzwischen über einen Privaten das Internetangebot wieder aufgemacht hat.
Meine Fraktion, meine Damen und Herren, sieht immer deutlicher, dass hier die falschen Entscheidungen getroffen werden und dass die Entscheidungen, die beim Staatsvertrag getroffen werden, außerdem noch rechtlich fraglich sind. Bereits die europarechtliche Seite ist mehr als schwierig.
Es gibt ein Schreiben der Kommission vom 04.04.2006 an die Bundesregierung, in dem diese aufgefordert wird, innerhalb einer gesetzten Frist Stellung zu nehmen, wie sie die Vereinbarkeit des strafrechtlichen Schutzes des staatlichen Wettmonopols mit Artikel 49 des Gemeinschaftsvertrages bewerten will. Dazu schreibt die Kommission: „Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft schreibt Artikel 49 EGV des Vertrages die Aufhebung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit vor. Alle Maßnahmen, die die Ausübung solcher Freiheiten unterbinden, die sie behindern oder weniger attraktiv machen, müssen als solche Beschränkungen angesehen werden. Sie sind gegenüber Artikel 49, der die Dienstleistungsfreiheit garantiert, vertragswidrig.“
Das ist die Position der Kommission. Aber dieser Staatsvertragsentwurf will das weiter festschreiben. Das ist nun harter Tobak. Hier wird sehenden Auges in einer Situation, in der die Kommission bereits den Finger auf den Punkt gelegt hat, noch einmal Gas gegeben, und zwar in die falsche Richtung. Hinterher sitzen Sie dann da und jammern, wenn das ganze Ding vor den Baum gefahren ist. Die Kosten darf dann der Steuerzahler zahlen, zwar möglicherweise aufgeteilt zwischen den einzelnen Bundesländern, aber nichtsdestotrotz: Sie fahren hier, wenn Sie das unterzeichnen, sehenden Auges in eine Situation, die für alle Beteiligten letztlich nur noch mit Schaden endet und die dem Anliegen einer Sportförderung wenig dienlich ist.