Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und vereinzelt bei der FDP)

Frau Lauterbach, da bis zur Abstimmung noch ein Moment Zeit ist, wollte ich Sie darauf hinweisen, dass, wenn Sie den Antrag geändert haben wollen, ich schriftlich einen Änderungsantrag brauche, über den wir dann abstimmen. Das könnten Sie inzwischen vorbereiten.

Als nächster Redner für die NPD-Fraktion Herr Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine möglichst hohe Impfrate ist sicher das Ziel aller Fraktionen im Hause. Als Arzt befürworte ich, dass Schutzimpfungen durchgeführt werden, und als Vater lasse ich selbstverständlich meine Tochter zum Schutz impfen. Dennoch gibt es viel Für und Wider zur Impfpflicht. Zum Wider zählen zum einen die schon angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken, was die Persönlichkeitsrechte, also die Unversehrtheit des Körpers, betrifft, und zum anderen aber auch die persönliche Lebensplanung, die sonst von vielen im Hohen Haus besonders hochgehalten wird. Es gibt zum Beispiel Leute, die den Wunsch haben, nicht schulmedizinisch therapiert zu werden. Die kann man auch nicht dazu nötigen. Das lässt das Grundgesetz aus meiner Sicht nicht zu.

Schwierig ist auch die Durchsetzung der Impfpflicht. Wie will ich mit Impfverweigerern umgehen? Dazu würde mir nichts einfallen, wie ich die Eltern nötige, ihre Kinder zur Impfung zu bringen. Das ist für mich undenkbar. Aber es gibt auch medizinische Schwierigkeiten. Ich denke an die Impfpflicht in der DDR. Die Tuberkuloseschutzimpfung war eine Pflichtimpfung. Ein echter Impfschutz besteht nach meiner Kenntnis bei etwa 60 % der Geimpften. Das heißt, 40 % wiegen sich zum einen in falscher Sicherheit; aber es war auch so, dass man mit der Schutzimpfung den Schnelltest verhindert hat, weil die Geimpften – zumindest bedingt – eine Schnelltestreaktion gezeigt haben und man nicht mit einem kurzen Test erkennen konnte, ob derjenige an Tuberkulose erkrankt ist oder nicht. So hat sich erwiesen, dass in den Anfangszeiten, als die Tuberkulose noch eine Massenerkrankung war, die Impfung sicher gut und richtig war, aber in der Folge war es nicht mehr unbedingt eine Pflichtimpfung, obwohl sie im Impfkalender stand und mit durchgeführt wurde. Das ist ein fließender Prozess.

Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass man dieses komplexe und schwierige Thema im Ausschuss behandelt

hätte, wo man fachlich-sachlich viel intensiver hätte debattieren können. Im Plenum ist es ein Schaufensterantrag, indem man mit dem Thema Impfpflicht etwas suggerieren will, das am Ende nicht den Schutz bringen würde, den man den Leuten offerieren möchte.

Wir werden aus diesen genannten Gründen den Koalitionsantrag unterstützen. Es ist ein Berichtsantrag, aber Informationen sind nie verkehrt. Im wirklichen Leben vertrauen wir auf die Impfkampagne „Sachsen impft“, die unter anderem von der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Sächsischen Landesärztekammer getragen wird. Ich denke, mit Informationen kann man die Impfrate hochhalten und möglichst noch steigern. Es ist ja nicht die Impfunwilligkeit, sondern oft die fehlende Kenntnis der Impftermine, die fehlende Planung in den Familien, wann das Kind für eine Impfung beim Kinderarzt vorstellig werden sollte. Die Erinnerung der Eltern an diese Termine ist viel wichtiger als eine dogmatische Pflicht, die aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht zu halten wäre.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die GRÜNEFraktion spricht Frau Herrmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Impfpflicht wäre in jedem Fall ein Eingriff in die Grundrechte, das ist hier schon gesagt worden, Selbstbestimmungsrecht, Elterngrundrecht und Recht auf körperliche Unversehrtheit. Bei Eingriffen in Grundrechte ist grundsätzlich zu prüfen, ob das Mittel a) notwendig und b) geeignet ist, um die Gesundheit zu schützen, und ob das Ziel nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Welches sind die Ziele von Pflichtimpfungen? Es gibt sowohl epidemiologische Ziele als auch ökonomische Ziele. Zu den Zielen gehört die Ausrottung von weltweit verbreiteten Krankheiten, die Vermeidung von statistisch zu erwartenden Todesfällen und Krankheitskomplikationen, Wegimpfen von Krankheiten, die im Vergleich mit den Impfkosten wesentlich höhere Kosten verursachen würden, und Schutz der Allgemeinheit vor Seuchen durch Erreichen der „Herdenimmunität“; man kann es auch Durchimpfungsrate nennen.

Die Belange der Allgemeinheit decken sich aber nicht unbedingt mit den Interessen der Einzelnen. Einzelnen Menschen geht es in erster Linie um eine möglichst gute Lebensqualität. Eltern geht es gleichermaßen darum, dass ihre Kinder sowohl von Krankheiten als auch von Impfkomplikationen verschont bleiben. Es ist fraglich, ob sich Menschen abstrakten Zielen wie den genannten und der Kostensenkung unterordnen wollen.

Ist das Mittel der Impfpflicht notwendig? Um die Ziele, die ich genannt habe, zu erreichen, muss die Durchimpfungsrate circa 90 bis 95 % betragen. Das haben meine Vorredner bereits gesagt. Bezogen auf Sachsen sind schon Zahlen genannt worden. Es gibt von der Landesuntersu

chungsanstalt zwei Tabellen zu Durchimmunisierungsraten von Kindern. Die Durchimmunisierungsrate in der Kita ist relativ hoch. Sie liegt für alle Impfungen bei über 95 %. Sie ist dann niedriger, wenn die Kinder eingeschult werden. Sie ist in der 2. Klasse für fast alle Impfungen wieder wesentlich höher und in der 6. Klasse nicht mehr ganz so hoch. Was kann man daran sehen? Es gibt offensichtlich andere Mittel, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, als die Impfpflicht. Auf diese anderen Mittel hat die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Koalitionsantrag hingewiesen. Ich möchte nur die Reihenuntersuchung, die Hinweise an die Eltern usw. nennen.

Ist das Mittel der Impfpflicht geeignet? Diese Frage ist unter zwei Gesichtspunkten zu beantworten. Erstens: Wie ist der Erfolg beim wirklichen Auftreten der Krankheit? Bei der Masernepidemie in Nordrhein-Westfalen zeigte sich, dass 10 % der erkrankten Kinder vollständigen Impfstatus hatten. Addiert man dazu die Gruppe, die einmal gegen Masern geimpft worden war, machte das mehr als die Hälfte der Erkrankten aus. Die Zahlen stammen vom dortigen Gesundheitsministerium. Damit ist ein dickes Fragezeichen hinter die Frage, ob das Mittel geeignet ist, zu setzen. In Sachsen gab es 2005 15 Erkrankungen. Davon waren zwei Kinder noch nicht im Impfalter, fünf Patienten hatten eine vollständige Immunisierung, ein Patient war unvollständig geimpft und acht Patienten waren nicht geimpft. Auch diese Zahlen zeigen, dass das Mittel offenbar nicht geeignet ist, um eine Erkrankung in jedem Fall zu verhindern.

Zweitens: Welchen Beitrag leistet eine Pflichtimpfung zur allgemeinen Krankheitsprävention? Liebe Kolleginnen und Kollegen, kaum eine Studie vergleicht geimpfte mit ungeimpften Gruppen. In kaum einer Studie werden weiterreichende Kriterien berücksichtigt, wie zum Beispiel Lebensqualität, Lebensdauer oder Anfälligkeit für chronische und bösartige Erkrankungen bei Geimpften und Ungeimpften.

Ich möchte Ihnen überraschende Untersuchungsergebnisse aus Finnland nennen: Seit Einführung der Masernimpfung ist die Masern-Encephalitis zwar nahezu verschwunden, durch Zunahme anderer Erreger die Häufigkeit schwerer Gehirnentzündungen insgesamt aber gleich geblieben. Das hat Koskiniemi im Jahre 1997 herausgefunden.

Das Dritte, was geprüft werden muss: Gibt es andere, mildere Mittel, um die Ziele – die ich ganz am Anfang nannte – zu erreichen? Diese Mittel gibt es. Ich habe schon darauf hingewiesen. Es gehört auch die Aufklärung durch die Ärzte dazu. Ein Problem ist, dass die Vergütung der Impfleistungen, verglichen mit dem Aufklärungsaufwand, minimal ist. Hier müsste dringend etwas geschehen. Ärztliche Fortbildungen zum Thema Impfen sind durchgehend von Impfstoffherstellern gesponsert.

Gibt es andere mildere Mittel? Ich möchte darauf hinweisen, dass mein Kollege schon sehr viele Mittel genannt hat. Ich nenne die Kita und die Elternbildung. Das noch zur Anregung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen sehen, dass es sich bei der Impfung um einen Eingriff an einem gesunden Kind handelt und dass den Eltern das Recht zusteht, nach gründlicher Aufklärung selbst zu entscheiden, ob sie einem solchen Eingriff mit letztlich unklaren, weil noch nicht genügend erforschten Risiken zustimmen oder nicht.

Wenn wirklich 15 % aller Kinder aus einer genetischen Empfindlichkeit heraus gefährdet sind, durch Impfungen neurologische Entwicklungsstörungen zu erleiden – das hat Bradstreet im Jahre 2004 herausgefunden –, wer soll Eltern dann zu diesen Maßnahmen bei ihrem Kind zwingen dürfen? Die Selbstbestimmung über die Gesundheit ist deshalb eines der Ziele der WHO. Damit wird klar auf das Spannungsfeld zwischen Staat und Individuum hingewiesen. Die WHO stellte im Jahre 1986 fest – und damit später als das, was Sie, Frau Lauterbach, zitiert haben –: „Die Gesundheitsförderung ist ein Grundprozess, der allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen soll, um sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen sowie ihre Kompetenz zu fördern, die Umwelt gesund zu gestalten.“

1988: „… und die Menschen sind zu befähigen, dass sie die Verantwortung für ihre eigene Gesundheit übernehmen können.“

(Unruhe im Saal)

Frau Herrmann, machen Sie bitte mal einen Punkt. Ich möchte gern das Auditorium bitten, sich etwas dezenter bei ihren Nebenbeschäftigungen zu verhalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Ich möchte noch zusammenfassend aus einer Diskussion über Masernimpfungen zitieren, die im „British Medical Journal“ veröffentlicht wurde: „Die Impfentscheidung ist für Eltern ein moralisches Dilemma. Dies muss respektiert werden. Wissenschaftler sollten sich hüten, Angst und Zurückhaltung als Ignoranz zu betrachten. Informierte Ablehnung muss in einer freien Demokratie eine Wahlmöglichkeit bleiben.“

Die Fraktion der GRÜNEN fordert eine ergebnisoffene Impfberatung in allen Kinderarztpraxen, und diese soll von den Kassen entsprechend vergütet werden. Das ist die Grundlage, auf der Eltern für ihre Kinder eine verantwortungsvolle Entscheidung für oder gegen eine Impfung treffen können. Wir sind nicht gegen Impfungen, aber wir lehnen die Impfpflicht ab.

Daher werden wir den Anträgen der Linksfraktion.PDS und der FDP nicht zustimmen. Der erste Teil des Antrages der Koalition ist, denke ich, erledigt, und dem zweiten Punkt können wir zustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und der Linksfraktion.PDS)

Das waren die Stellungnahmen aus den Fraktionen. Ich frage, ob es weiteren Redebedarf gibt. – Dann bitte Frau Staatsministerin Orosz, Sie haben sicherlich noch den Wunsch. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die geschilderte Situation der Masernepidemie in Nordrhein-Westfalen insoweit aufgreifen, als sie auch mir noch im Gedächtnis ist. Eine solche Situation – dieser Hoffnung möchte ich Ausdruck verleihen – wird hoffentlich nie in Sachsen eintreten.

Dennoch, meine Damen und Herren, sehe ich derzeit in Sachsen kein Erfordernis für die Einführung einer Impfpflicht. Ich hatte einige Ausführungen zur Begründung geplant, aber Kollegin Herrmann hat das sehr eindrucksvoll und umfangreich vorgetragen, sodass ich vieles nicht wiederholen möchte.

Lassen Sie mich aber einiges anmerken. Schon jetzt – das geht vor allen Dingen in Richtung Frau Schütz und Frau Lauterbach – lässt das Infektionsschutzgesetz im Bedarfsfall die Möglichkeit der Anordnung von Pflichtimpfungen zu. Durch Rechtsverordnung kann angeordnet werden, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das, so habe ich Sie zumindest in Ihren Ausführungen verstanden, war Ihr Petitum.

Diese rechtlichen Voraussetzungen sind ausreichend. Weiter gehender Regelungen, mit denen grundsätzlich eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird, bedarf es deshalb aus Sicht der Staatsregierung nicht. Das gilt auch für Regelungen, die den Besuch des Kindergartens oder der Schule an den Nachweis aller öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen knüpfen, so wie von der FDP gefordert.

Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen haben Eltern bereits heute vor Aufnahme des Kindes nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat oder aber zu erklären ist, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. Auch das ist schon Realität.

Die Durchimpfungsraten bei Kindern in den Kindertagesstätten im Freistaat Sachsen sind entsprechend vorbildlich, das heißt, nahezu ausnahmslos alle Eltern haben dafür gesorgt, dass ihre Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr in Sachsen die empfohlenen Impfungen erhalten haben. Auch hierzu darf ich auf die aktuelle Statistik verweisen. Bei den Untersuchungen im vierten Lebensjahr im Kindergarten können wir ausnahmslos eine Durchimpfungsrate von 95 bis 97 % erkennen. Die Daten sind aus den Jahren 2005/2006.

In der Tat nimmt das im Einschulungsbereich etwas ab, in der 2. Klasse steigt es wieder und in der 6. Klasse ist ein latenter Rückgang zu verzeichnen. Aber wir halten uns auch in der 2. Klasse bei Durchimpfungsraten von 85 bis 90 %. Die Zahlen, die teilweise von Frau Lauterbach genannt worden sind, stehen nicht im Gesamtkontext und sind wahrscheinlich Momentaufnahmen. Sie zeigen nicht den geschilderten Verlauf, den wir bei Durchimpfungsraten bei Mehrfachimpfungen im Auge haben müssen.

Meine Damen und Herren! Deshalb haben wir berichtet, dass uns die Situation ab dem fünften Geburtstag nicht zufriedenstellt, dass es an der einen oder anderen Stelle mit den sogenannten Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten etwas hapert, auch wenn es um die zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln geht, die an dieser Stelle empfohlen wird. Hierbei gehen wir davon aus, dass offensichtlich nach wie vor Informationen über die bestehenden Impfempfehlungen nicht in dem gewünschten Maß bei den Eltern ankommen. Ein Grund kann natürlich sein, dass die Kinder im Allgemeinen mit fünf Jahren meist gesundheitlich so stabil sind, dass sie relativ selten einen Kinderarzt aufsuchen, und damit die Möglichkeiten der niedergelassenen Ärzte, hier auf fehlende Impfungen hinzuweisen, begrenzt sind. Deswegen wollen wir die Situation dahin gehend verbessern, dass wir mehr als bisher die Aufklärung über die Kindergärten, in denen gute Durchimpfungsraten zu erkennen sind, weiterführen und dabei den Grundschulbereich einbinden. Die Erzieherinnen wissen, wann ein Kind seinen fünften Geburtstag begeht, und können entsprechende Empfehlungen an die Eltern weitergeben.

Initiativen dieser Art sind von Elternräten oder Beiräten in den Kindereinrichtungen an uns herangetragen worden. Wir werden deshalb diese Initiativen unterstützen und ausreichend adäquates Informationsmaterial zu den erforderlichen Impfungen in die Einrichtungen geben. Auch die heute schon genannten gemeinsamen Initiativen der Landesärztekammer und der Sächsischen Apothekerkammer werden weitergeführt. Auch hierbei sind bereits Erfolge zu verzeichnen.

Meine Damen und Herren! Ich halte dies in der Tat für eine angemessene und erfolgversprechende Möglichkeit, die Durchimpfungsraten nach der Einschulung zu verbessern. Weitere Gelegenheiten, auf nötige Impfungen hinzuweisen und dies in gesonderten Terminen beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt bzw. im Gesundheitsamt anzubieten, sind die Einschulungsuntersuchung und die Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter in der 2. und in der 6. Klasse.

Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung hat Schutzimpfungen immer einen hohen Stellenwert eingeräumt. Sachsen hat, wie wir wissen, eine eigene sächsische Impfkommission, deren Empfehlungen zum Teil aus fachlichen Gründen sogar über die der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes hinausgehen

und für die die gesetzlichen Krankenkassen bereits seit dem 02.01.2006 alle Kosten übernehmen.

Darüber hinaus hat der Freistaat Sachsen mit den Krankenkassenverbänden eine Impfstoffkostenvereinbarung abgeschlossen. Danach tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Impfkosten, die durch den öffentlichen Gesundheitsdienst verursacht werden, hälftig bis zu einer jährlichen Summe von 400 000 Euro. Der Nutzen von Schutzimpfungen steht, denke ich, außer Frage. Insbesondere gegen virale Erkrankungen sind Schutzimpfungen ausgezeichnete Maßnahmen, da bisher nur wenige Medikamente zur Verfügung stehen, die gegen Viren wirksam sind.

Fazit: Ich stelle daher fest, dass die im Freistaat Sachsen bestehenden Rechtsvorschriften und Empfehlungen weiterhin strikt eingehalten werden und die Gesundheitsämter ihren Aufgaben entsprechend nachkommen können. Von daher bedarf es in Sachsen der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aus Sicht der Staatsregierung nicht.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Schlusswort haben die Fraktionen FDP, CDU und SPD sowie die Linksfraktion.PDS. Die FDP beginnt; Frau Schütz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Frau Orosz, dass ich in Ihnen die deutliche Impfbefürworterin aus Ihrem Vortrag herausgehört habe. Trotzdem werden Sie und auch Herr Gerlach mir sicher zustimmen, dass wir seit 1989 rückläufige Impfraten in Sachsen haben – trotz verstärkter Aufklärung gerade in den letzten Jahren, trotz der Hinweise sowie der Arztgespräche. Aber diese Rückläufigkeit haben wir aus den Gründen, die zum Schluss noch einmal genannt worden sind.