Protokoll der Sitzung vom 16.03.2007

Frau Präsidentin! Werte Frau Abg. Falken, in Vorbereitung des Schuljahres 2007/2008 wurde bisher für keine Klasse oder Schule der Widerruf der Mitwirkung des Freistaates Sachsen angekündigt. Wenn ich „keine“ sage, dann entfällt auch die Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten.

Frau Falken, Sie wissen sicherlich, dass erst heute für Eltern das Verfahren der Anmeldung an Mittelschulen und Gymnasien endet. Nachdem wir den heutigen Tag abgewartet haben, werden wir uns wie in jedem Jahr auch 2007 die Entwicklung anschauen. Sollte es wider Erwarten notwendig sein – über das hinaus, was wir bereits im letzten Jahr getan haben –, in irgendeinem Fall die Mitwirkung zu entziehen, dann würden wir bis Ende April die betroffenen Schulträger anhören. Erst nach Auswertung der Anhörung – dann sind wir im Mai – würden, wenn es theoretisch notwendig wäre, Bescheide erstellt.

Vielleicht haben Sie Ihre Fragen deshalb zu diesem sehr frühen Zeitpunkt gestellt, weil im nächsten Monat keine Landtagssitzung stattfindet. Ihrer Pressemitteilung habe ich entnommen, dass heute angeblich Bescheide über Mitwirkungsentzüge verteilt werden. Ich kann diese Aussage nicht verstehen. Bis heute haben die Eltern freie Schulwahl.

Haben Sie Nachfragen?

Ja, ich würde gern zwei Nachfragen stellen.

Erstens, Herr Staatsminister, möchte ich gern wissen, wann Sie den Schulträgern die Information zukommen lassen werden, für welche Standorte Sie Mitwirkungsentzüge vorbereiten. Heute ist der letzte Anmeldetermin; das wissen wir. In den vergangenen Jahren haben Sie es immer so gehandhabt, dass noch am Abend desselben Tages die Schreiben hinausgegangen sind. Deshalb frage ich Sie heute, an welchem Termin Sie die Schulträger informieren werden.

Zweitens. Werden Sie die Öffentlichkeit oder nur die Schulträger darüber informieren?

Von einer Anhörung kann man nur dann sprechen, wenn dem Betroffenen – Betroffener ist hier in erster Linie der Schulträger – die Möglichkeit gegeben wird, sich zu äußern. Aber wir werden selbstverständlich, wenn es notwendig sein sollte – diese Annahme ist zunächst rein theoretisch –, die Mitwirkung zu entziehen, die Information in das Internet einstellen und somit die Öffentlichkeit darüber informieren. Wir sind uns durchaus dessen bewusst, dass von der Entscheidung auch die Eltern, die ihre Kinder angemeldet haben, betroffen sind.

Auf Ihre Frage zur Terminkette antworte ich wie folgt: Sollte es notwendig sein, werden wir betroffene Schulträger Mitte April anhören. Infolgedessen wäre bis Anfang Mai Zeit, sich dazu zu äußern. Da aber erst heute die Anmeldefrist endet, bewegt sich das alles im theoretischen, spekulativen Bereich. Insofern verstehe ich auch nicht ganz Ihre für die nächste Woche geplante Aktionswoche – wenn es mir erlaubt ist, darauf hinzuweisen –, die sich gegen die Schließung von Schulen richtet. Darüber kann es noch keine Informationen geben.

Die zweite Frage, bitte.

Ich bitte Sie dennoch, meine Frage zu beantworten: Wann werden Sie die Schulträger zum ersten Mal informieren? Sie haben gesagt, Sie wollten Mitte April die Anhörung durchführen. Das ist in Ordnung. Die Zeitschiene kann ich nachvollziehen. Aber wann werden Sie das erste Mal die Schreiben für einleitende Verfahren an die Schulträger verschicken?

Ich kann mich nur wiederholen: Mitte April, wenn es denn notwendig sein sollte. Zunächst einmal muss ich doch den Eltern bis heute Gelegenheit geben, ihre Kinder anzumelden. Dann kann man sich die Dinge im Einzelnen anschauen. Ich habe bereits vor längerer Zeit geäußert, dass ich die Anpassung, was Mittelschulen und Gymnasien betrifft, für im Großen und Ganzen abgeschlossen halte – von Ausnahmen abgesehen. Deshalb kann ich heute nicht verbindlicher antworten, als ich es bisher getan habe.

Danke schön.

Bitte schön.

Herr Abg. Petzold, bitte. Sie stellen die Frage mit der laufenden Nr. 6.

Frau Präsidentin! Das Thema lautet: Politische Aktivitäten der ScientologyOrganisation im Freistaat Sachsen.

Am 13.01.2007 eröffnete die Scientology-Organisation in Berlin ihre Hauptstadt-Repräsentanz. In einem internen

Papier dieser Organisation hieß es Pressemeldungen vom 12.01.2007 zufolge, es sollen „die nötigen Zufahrtsstraßen in das deutsche Parlament“ gebaut werden. Weiterhin will die Organisation, die nach Pressedarstellung einen eigenen Nachrichtendienst unterhalten soll, „die obersten Etagen der deutschen Regierung in Berlin erreichen“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über den gegenwärtigen Umfang und die Hintergründe welcher politischen Aktivitäten der Scientology-Organisation in welchen Parteien, Organisationen und Vereinigungen im Freistaat Sachsen?

2. Über welche Hinweise verfügt die Staatsregierung bezüglich des gegenwärtigen finanziellen und personellen Engagements der Scientology-Organisation im Freistaat Sachsen?

Herr Minister Dr. Buttolo für die Staatsregierung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Frage 1: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über politische Aktivitäten der Scientology-Organisation in Parteien, Organisationen und Vereinigungen im Freistaat Sachsen vor.

Zu Frage 2: Es sind mehrere Dutzend Mitglieder oder Sympathisanten der Scientology-Organisation im Freistaat Sachsen bekannt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es im Freistaat Sachsen jedoch keine verfestigten Scientology-Organisationsstrukturen wie sogenannte Kirchen oder Missionen. Auch Erkenntnisse über eine finanzielle Unterstützung der Organisationsstrukturen der Scientology-Organisation Berlin durch sächsische Scientology-Organisationsmitglieder bzw. sächsische Sympathisanten liegen bisher nicht vor.

Bekannt ist, dass Scientology-Organisationsmitglieder aus Sachsen die Scientology-Organisation finanziell durch Besuche von Kursen sowie den Kauf von Lehrmaterialien unterstützen. Eine Gefährdung staatlicher oder privater Einrichtungen in Sachsen durch eine Unterwanderung von Scientologen wurde bislang nicht festgestellt.

Danke schön.

Herr Dr. Martens, bitte; Frage Nr. 3.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Frage an die Staatsregierung betrifft Ermittlungen gegen den Bürgermeister der Stadt Kurort Oberwiesenthal.

Gegen den Bürgermeister der Stadt Kurort Oberwiesenthal hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz Anklage wegen Untreue vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Chemnitz erhoben. Konkret geht es um einen Dienstleistungsvertrag, den der Bürgermeister mit dem Touris

musverein der Stadt, dessen Vorstandsvorsitzender er war, 2002 abgeschlossen hat.

Trotz der Unwirksamkeit des Vertrages wurde 2005 eine Zahlung der Stadt an den Verein geleistet. Der Staatsminister des Innern teilte hierzu auf meine mündliche Anfrage in der Landtagssitzung vom 22. September 2005 mit: „Da der Vertrag Hauptgeschäftsgrundlage des Tourismusvereins ist, drohten diesem aufgrund der ausbleibenden Zahlungen finanziell erhebliche Schwierigkeiten. Der Bürgermeister sah sich veranlasst, dies abzuwenden, und stellte beim Landratsamt den Antrag, die Zahlung von 24 824 Euro für die Personalkosten des Vereins für den Monat Juli ausnahmsweise zuzulassen.“

Frage an die Staatsregierung: Inwieweit hat sich die rechtliche Bewertung der Zahlung durch die Staatsregierung inzwischen geändert?

Für die Staatsregierung Herr Minister Dr. Buttolo.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Martens, mein Vorgänger, Herr Dr. de Maizière, hat zu der Zahlung der Stadt Oberwiesenthal an den Tourismusverband ausgeführt, dass sie in Übereinstimmung mit der Aufsichtsbehörde vorgenommen wurde, um Schaden von der Stadt Oberwiesenthal abzuwenden. Die Zahlung erfolgte seinerzeit ohne Rechtsgrund, da der Vertrag zwischen der Stadt und dem Tourismusverein wegen der fehlenden Genehmigung schwebend unwirksam war. Es bestand aber die berechtigte Hoffnung, dass ein rechtlich einwandfreier Vertrag einen nachträglichen Rechtsgrund schaffen würde. Dass dieser Vertrag bislang nicht zustande gekommen ist, liegt an dem Verhalten der handelnden Personen vor Ort. Der Tourismusverein Oberwiesenthal lässt zurzeit gerichtlich prüfen, ob der Vertrag überhaupt genehmigungspflichtig ist.

Soweit Ihre Frage auf eine Bewertung des Untreuevorwurfes abzielt, bitte ich Sie um Verständnis, dass der Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz es mir versagt, den Sachverhalt aus strafrechtlicher Sicht zu bewerten. Das Landgericht Chemnitz prüft derzeit, ob die Vorwürfe gegen Herrn Kirsten die Eröffnung der Hauptverhandlung rechtfertigen.

Dazu Nachfragen?

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Ihrer Antwort entnehme ich, dass die Staatsregierung inzwischen die seinerzeit getätigte Zahlung als ohne Rechtsgrundlage erfolgt ansieht.

Ich hatte es so ausgeführt. Es ist davon ausgegangen worden, dass im Nachhinein der Rechtsgrund entstehen könne, wenn ein entsprechender Vertrag zustande kommt. Dies ist leider nicht geschehen.

Vielen Dank.

Herr Abg. Lichdi, bitte; Frage Nr. 13.

Es geht um den Erlass Wildgänsemanagement im Freistaat Sachsen.

Am 18.04.2006 veröffentlichte das SMUL den Erlass „Vermeidung von Schäden durch Wildgänse und -schwäne auf landwirtschaftlichen Kulturen“. Dieser wird nach unserer Information völlig unzureichend umgesetzt. Insbesondere kommt es im Landkreis Leipziger Land zu großen Problemen mit Jägern, im Landkreis Torgau/ Oschatz mit den Landwirten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie wurde dieses Management in den Landkreisen bisher umgesetzt?

2. Was unternimmt das SMUL, um das bestehende Umsetzungsdefizit zu beheben?

Herr Minister Tillich, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Lichdi, ich darf Ihre Frage folgendermaßen beantworten: Wie ich Ihnen bereits kürzlich in meiner Antwort auf Ihre Fragen mitgeteilt habe, setzt Sachsen auf die umfangreiche Beteiligung aller Akteure vor Ort. In den Ämtern für Landwirtschaft wurden entsprechende Arbeitsgruppen etabliert, die regionale Konzepte für spezifische Fragestellungen erarbeiten. Unsere Behörden werden in ihrer Arbeit vom Regierungspräsidium Chemnitz und bei Bedarf von ornithologischen Sachverständigen und Jagdexperten unterstützt.

Zur zweiten Frage: Die Etablierung eines Wildgänsemanagement ist ein langfristiger Prozess, der die Zusammenarbeit der Akteure intensivieren und die Problemdiskussion versachlichen soll. Sie haben zwei Landkreise genannt. Das ist in einzelnen Fällen ein schwieriger Weg, denn für ein funktionierendes Wildgänsemanagement müssen gelegentlich verhärtete Auffassungsunterschiede zwischen den Betroffenen überwunden werden.

Angesichts dieser komplizierten Materie ist es also nicht unnormal, wenn nach noch nicht einmal einem Jahr nicht alles reibungslos vor Ort funktioniert. Ich glaube, dass das keine Umsetzungsdefizite sind, sondern vielmehr Anlaufschwierigkeiten.

Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft begleitet den Umsetzungsprozess und greift auch bei auftretenden Problemen ein.

Nachfragen, bitte?