Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

In den schriftlichen Stellungnahmen für die zitierte Anhörung des Bundestagsinnenausschusses befassten sich die Experten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik allerdings nicht mit dieser Tatsache.

Der Vertreter der Deutschen Vereinigung für Datenschutz erklärte, die Sinnhaftigkeit, biometrische Daten in Pässe aufzunehmen, bleibe bis heute fragwürdig.

Abschließend möchte ich noch einmal auf die sicherheitstechnischen Begleitumstände der Fußball-WM 2006 eingehen, weil da ja auch RFID-bewehrte Eintrittskarten zur Anwendung kamen.

(Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Unter Überwachungsgesichtspunkten war die gesamte WM vorrangig ein groß angelegter Feldversuch, wie man künftig mit welchen Technologien möglichst effizient ganze Bevölkerungsgruppen kontrollieren kann. Dazu war die Weltmeisterschaft wirklich hervorragend geeignet. Für den Datenschutz war sie ein Fiasko.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Herr Dr. Martens, Sie sprechen traditionell für die FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat: Angesichts des Entwurfes des Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften in der jetzt vorliegenden Bundesratsdrucksache 16 aus 2007 gibt es einiges zu diskutieren gerade im Hinblick auf die Ausgestaltung der Rechte der Bürger zum Schutz ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung und im Hinblick auf die Abwägung der Rechte des Staates auf Kenntnis und Verfügbarkeit von Daten des Einzelnen und der Individualrechte der Bürger.

Der Hintergrund – auch hier wird er wieder genannt – sei der 11. September und die Bekämpfung des Terrorismus. Auch da muss man sich ernsthaft fragen, wie weit das tatsächlich zutrifft oder inwieweit es sich hier um einen rechtspolitisch sehr beliebten Vorwand handelt.

Vor dem Hintergrund der angeblichen Terrorismusbekämpfung sind in den letzten Jahren etliche Gesetze verabschiedet worden, die allesamt eines auszeichnet: Sie greifen tief und in vielen Fällen unverhältnismäßig, in einigen Fällen auch schlicht verfassungswidrig in die Rechte der Bürger ein.

(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion.PDS)

Das betraf Rechte aus dem sogenannten Sicherheitsgesetz I oder dem Sicherheitsgesetz II, den sogenannten Otto-Katalog oder das Luftsicherheitsgesetz mit der Möglichkeit zum Abschuss von Passagierflugzeugen durch Militär, was das Bundesverfassungsgericht schlicht als „verfassungswidrig“ aus dem Rennen genommen hat; übrigens ein Gesetz, das Rot und Grün, Herr Kollege Lichdi, gemeinsam verabschiedet haben.

(Beifall bei der FDP)

Das ist alles andere als ein Grund, darauf stolz zu sein.

Hierauf verweist der CDU-Innenminister Schäuble. Nichtsdestotrotz möchte er gern einen zweiten Anlauf nehmen, um das Luftsicherheitsgesetz nun doch wieder auf die Bühne zu bekommen. Ich frage mich, wie das gelingen soll, welche Verfassungsänderung hier angebracht sein soll. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz und die Möglichkeit des Abschusses von Flugzeugen unter Hinweis auf die Menschenwürde als unzulässig angesehen. Ich weiß nicht so richtig, was da geändert werden soll, um das möglich zu machen. Das lässt jedenfalls nichts Gutes ahnen. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Gesetze, die den Hintergrund beleuchten, auf dem dieses Gesetz stattfindet: der Lauschangriff, mit dem auch im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung so lange herumgefuchtelt werden sollte, bis das Bundesverfassungsgericht auch hier deutliche Worte gefunden hat, über die gewünschte MautDatenerfassung, an der sich auch sächsische Politiker beteiligt haben, bis hin zur jetzt geplanten Speicherung von Telekommunikationsdaten. In der Tat, die Massierung dieser Gesetzesvorschriften und Gesetzesvorschläge ist es, die einem in der Perspektive Angst machen kann.

Jetzt liegen die Änderungsvorschläge für das Passgesetz vor. Die Zielsetzung laut Gesetzentwurf: Über die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässen hinaus sollen Änderungen vorgenommen werden, die dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung tragen. Das soll nicht den Schutzrechten der Bürger Rechnung tragen, sondern allein der technischen Machbarkeit.

Wenn hier gesagt wird, dies sei nur die Umsetzung von EU-Recht, und dabei von Kollegen Brangs auf die Verordnung 2252 von 2004 verwiesen wird, dann trifft das nicht ganz zu. Dort wird nur die Möglichkeit geschaffen, biometrische Merkmale in Pässe aufzunehmen. Es wird nicht die Online-Verfügbarkeit sämtlicher Passdaten via Meldeämter zu Strafverfolgungsbehörden, Polizei- und Bußgeldbehörden und anderem geregelt. Es wird nicht geregelt, dass biometrische Merkmale in nationale Dokumente – das sind nämlich Personalausweise – aufgenommen werden können. Hier beabsichtigt der deutsche Gesetzgeber in Berlin, weit über das hinauszugehen, was ihm die europäische Rechtsordnung ermöglicht und was notwendig sein könnte.

(Stefan Brangs, SPD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Hier sollen Daten der Bürger, die sie aus Gründen des Melderechtes zwingend abzugeben haben – sie können sich gar nicht wehren –, zu Zwecken der Strafverfolgung und sogar zu Zwecken der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten jederzeit überall den Behörden verfügbar gemacht werden.

Herr Dr. Martens, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Da muss ich Sie, Kollege Schowtka, einmal fragen: Was hat die Verfügbarkeit von Daten bei der Verfolgung eines Falschparkers mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu tun? – Gar nichts, überhaupt nichts. Hier handelt es sich nur um den Vorwand, um ganz andere Dinge zu ermöglichen. – Herr Kollege Brangs, bitte.

Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich mit Bezug auf die von Ihnen zitierte Verordnung gesagt habe, dass die Online-Erfassung – ich habe von Online-Bildergalerie gesprochen – inklusive Fingerabdrücken, wie von Schäuble gefordert wurde, mit uns nicht zu machen ist?

Ich bin sehr gern bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, und stelle des Weiteren fest, dass es auch innerhalb der Koalition in Sachsen erhebliche Differenzen darüber gibt.

(Beifall bei der FDP)

Um weiterhin bei dem Antrag zu bleiben, die Fingerabdrücke – sie wurden angesprochen – können im automatischen Abgleich ebenfalls verfügbar gemacht werden. Da kann man in der Tat schon mal fragen, wie ernsthaft

denn die Beteuerungen sind, dass es nicht in der Zukunft zu einer Vernetzung von Datenbanken, einer fortlaufenden Videoüberwachung von Bahnhöfen, Einkaufszentren, öffentlichen Plätzen, Maut-Daten-Brücken und anderem mit Polizeicomputern kommen soll.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Noch 2005 hat Innenminister Schily gesagt, die Daten werden auf dem Chip im Pass gespeichert und nirgendwo anders. Das heißt, sie dienen ausschließlich dazu festzustellen, ob der Inhaber des Dokumentes auch die dort genannte Person ist. Jetzt sollen die Daten gespeichert und unmittelbar online verfügbar gemacht werden. Das ist etwas ganz anderes. Ich sage Ihnen ehrlich, bei diesen Beteuerungen und bei dieser Geschichte glaube ich nicht daran, dass man keine Vernetzung der Sicherheitsbehörden und Datenbestände will. Man macht sie möglich und ich sage voraus: Bei dieser seit Jahren an den Tag gelegten Einstellung zu den Rechten der Bürger wird man es auch machen!

Das ist etwas, wogegen wir uns – jedenfalls als Liberale – ganz energisch wenden. Die Zwecke sind fraglich und der Datenerhebung kann der Bürger nicht entgehen. Durch das Meldegesetz oder Passgesetz wird er verpflichtet, diese Daten den Behörden zu offenbaren. Dass sie gleichzeitig oder später zu einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung dienen sollen, kann er nach dieser gesetzlichen Regelung nicht einmal verhindern. Das ist rechtsstaatlich bedenklich.

Meine Damen und Herren! Wir nähern uns hier mit einem kleinen Schritt weiter dem Szenario eines Staates, der Überwachung in neuer Qualität ausübt. Es ist kein Verdacht mehr notwendig, sondern alle Bürger sind gleichermaßen verdächtig. Sie werden durch das Datensieb geschüttelt, um die ein wenig mehr Verdächtigen auszusieben. Der Bürger wird mit seinen Daten jederzeit und überall verfügbar. Er bestimmt nicht mehr über seine Daten, sondern das tut der Staat, indem er ihm zubilligt, lediglich ein bisschen weniger verdächtig zu sein als die anderen. Das hat nichts mehr mit informationeller Selbstbestimmung zu tun, aber sehr viel mehr mit einem Überwachungsstaat, den wir als Liberale nicht wollen. Wir setzen uns ein für die Rechte des Einzelnen und auch dafür, dass der Staat Respekt vor diesen Rechten hat und sich nicht anmaßt, dem Einzelnen seine Rechte zuzuteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion.PDS und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Herr Lichdi von den GRÜNEN, Sie wurden schon zitiert und haben jetzt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Martens, Ihre Rede war so schön, ich kann sie in jedem Punkt unterschreiben, nur natürlich nicht in Ihrer fulminanten Einleitung wegen des

Luftsicherheitsgesetzes. Sie haben natürlich recht, ich bin auch froh, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassiert hat. Aber ich erinnere mich an so manches Gesetz der Achtziger- und Neunzigerjahre, als die FDP in der Bundesregierung vertreten war. Damals hatte man sich aus rechtsstaatlicher Sicht auch so manche Frage stellen müssen.

Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, dass meine Fraktion sowohl mit dem Vortrag der FDP als auch mit dem der Linksfraktion.PDS übereinstimmt. Zur Frage, die Kollege Martens am Schluss aufgeworfen hat, dass wir uns dann vielleicht dem Überwachungsstaat nähern: Der Überwachungsstaat hat in den Köpfen der sicherheitspolitischen Apparate und auch in den Köpfen der sogenannten Sicherheitspolitiker – man müsste besser sagen: Unsicherheitspolitiker – der CDU schon längst begonnen. Er besteht schon.

Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen, worum es geht: Im Pass soll ein RFID-Chip integriert werden, auf dem Lichtbild, Fingerabdrücke, Ausstellung und Name etc. auslesbar vermerkt werden sollen. Damit soll die Identifizierung von Personen verbessert, automatisiert und beschleunigt werden. Für Leute, die sich mit Computern auskennen, ist das eine unvorstellbare Geschichte: Auf dem RFID-Chip ist zugleich der Schlüssel, mit dem diese Informationen entziffert werden können, enthalten. Rechtsgrundlage ist, wie gesagt, die EU-Richtlinie 2252 von 2004.

Bei der Durchsicht der Unterlagen ist mir – sehr interessant – die Stellungnahme des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik anlässlich der Anhörung vom 17. April in die Hände gefallen. Dort heißt es ausdrücklich: „Neben dem aktiven Auslesen ist grundsätzlich auch das Mitlesen einer Passleser-Kommunikation und nachträgliches Entziffern als Angriff denkbar.“ Zu deutsch: Die RFID-Chips sind nicht sicher! Das BSI berichtet ausdrücklich davon, dass dies nach neuesten Studien im Bereich von zwei Metern auslesbar wäre, und wir wissen alle, dass es technische Untersuchungen und Annahmen gibt, dass sich das in den nächsten Jahren bis auf 20, 30, 40 Meter oder noch mehr ausdehnen wird. Das ist also eine Auslesung, ohne dass es der Passinhaber überhaupt bemerkt. Das heißt, wir haben hier tatsächlich Tür und Tor für die Totalüberwachung geöffnet.

Es wurde schon viel gesagt und Kollege Bartl hat es bereits juristisch filetiert. Trotzdem möchte ich noch einmal darauf eingehen, weil es wichtig ist zu sehen, wie so etwas passiert. Die Bundesregierung hat im Januar einen Gesetzentwurf eingebracht, der noch einigermaßen auf der Grundlage der EU-Richtlinie war. Dann kam die Diskussion, und – so war wahrscheinlich die Kalkulation – Herr Schäuble hat, weil er in der Bundesregierung offensichtlich nicht durchgedrungen ist, das, was er eigentlich schon immer wollte, über die CDU-Mehrheit im Bundesrat durchgesetzt: Er hat nämlich das Gesetz total geändert. Er hat dieses Gesetz umgebaut, damit eine verdachtsunabhängige, nur aus Anlass der Identitätsfest

stellung erkennungsdienstliche Maßnahme möglich ist. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, in § 16a einen neuen Satz 3 wie folgt einzufügen: „Die Polizeivollzugsbehörden dürfen die nach Satz 2 erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Inhabers darüber hinaus für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden abgleichen.“ Das ist dieser Standardabgleich, der anlässlich der Identitätskontrolle hier stattfinden soll. Und das ist etwas völlig anderes als das, was 2005 bei der Verabschiedung versprochen worden ist.

Er geht natürlich noch weiter. In einem zweiten Schritt, hat er gesagt, möchte er die sofortige Löschung der Daten, die ausgelesen worden sind, aufheben. Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgesehen, dass unverzüglich nach Beendigung der Prüfung der Echtheit des Passes die Daten zu löschen seien. Genau das wird jetzt genommen. Jetzt heißt es – das möchte ich auch zitieren – , der Bundesrat möchte einfügen: „... soweit und solange die Daten im Rahmen eines Strafverfahrens“ – das klingt ja immer wieder ganz streng – „oder zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung benötigt werden“. Die Gefahr für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung ist dann schon gegeben, wenn ich irgendwie beim Grillen abends zu laut bin. Da ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch beeinträchtigt. Dafür möchte ich die Daten dann auch benutzen. Das heißt, hier wird im Grunde rechtlich Tür und Tor geöffnet.

Ich frage mich, ob denn diese ganzen Leute – Herr Schowtka und Herr Bandmann sind da – diese Gesetze lesen. Tun Sie das tatsächlich, filetieren Sie sie und lassen Sie sie auf der Zunge zergehen, was das tatbestandlich bedeutet? Oder haben Sie Ihren Kopf so vernebelt, dass Sie immer „11. September, 11. September, 11. September!“ schreien und dann Ihr Gehirn ausschalten? Ist Ihnen eigentlich klar, was Sie tun? Ich habe den Eindruck, dass Sie irgendwie schon emotional abgeschottet haben. Sie denken über die Dinge gar nicht mehr nach. Ich frage mich tatsächlich, wo eigentlich die Schamgrenze ist. Ich habe mich schon angesichts der Dinge, die Sie vorhaben, gefragt, warum Sie nicht ganz offensiv fordern, dass jedem Neugeborenen ein Chip eingepflanzt wird, der immer Funksignale sendet, und man ihn dadurch immer überwachen kann. Dadurch würden Sie sich viele Polizeibeamte sparen. Sie wollen ja gern einsparen. Es gibt 2 441 Beamte hier in Sachsen. Dann können Sie die teure Videotechnik, die Sie ansonsten fordern, auch sparen. – Bitte.

Herr Schowtka, Ihre Frage, bitte.

Herr Kollege Lichdi, ist Ihnen bekannt, dass in London nach den furchtbaren Anschlägen in der Untergrundbahn – warum lachen Sie darüber? Das ist viel zu traurig, um darüber zu lachen – der Stadtrat von London einschließlich der GRÜNEN einstimmig beschlossen hat, 4 000 Videokameras in London aufzustellen? Wissen Sie, was Ihr GRÜNER Kollege mir gesagt

hat, als ich ihn fragte, wieso stimmen die GRÜNEN in London anders als bei uns in Deutschland? Darauf sagte er, da muss bei euch erst einmal etwas Furchtbares passieren, dann werden das die GRÜNEN auch anders sehen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Schowtka, vielleicht nehmen Sie erst einmal zur Kenntnis, dass ich gerade nicht über die Videoüberwachung, sondern über E-Pässe und die Verdatungsmöglichkeiten und das Nichtlöschen der Daten, die Ihre Freunde dort vorhaben, gesprochen habe. Sie bringen dieses Beispiel ja immer an jeder passenden oder unpassenden Stelle. Ich kenne das schon aus dem Ausschuss und hier aus dem Plenum.

(Rita Henke, CDU: Damit Sie es nicht vergessen!)

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich den Kollegen aus London, den Sie immer zitieren, nicht kenne; ich kenne auch seine Position nicht. Ich erlaube mir einfach eine eigene Position zu beziehen, die ich hier vertrete. Deswegen finde ich Ihre Debatte, dass irgendein GRÜNER, den ich nicht kenne, in London irgendetwas gesagt hat, vollkommen neben der Sache.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)