Kern des Gesetzentwurfs, der das Kabinett passiert hat und in den Bundestag eingebracht wurde, ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Abnahme der Fingerabdrücke durch die Passbehörden sowie die Regelung der Befugnisse der den Pass und dessen Inhaber kontrollierenden Stellen.
Klar ist, meine Damen und Herren, dass der Bund nicht an den EU-rechtlichen Bedingungen vorbeikommt. An dem Antrag sieht man, dass die Regelungen, die über die EU-notwendigen Änderungen hinausgehen und sich unmittelbar auf die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässen beziehen, heftig diskutiert werden. Im Fokus der Diskussion steht die Zulassung des automatisierten Abrufs von Lichtbildern aus den Pass- und Personalausweisregistern durch Polizei und Ordnungsbehörden bei Verkehrsdelikten. Die CDU-Fraktion kann diese Möglichkeit des Online-Abrufs durchaus nachvollziehen. Diese Maßnahme ist geeignet, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen. Es ist auch einleuchtend, dass die Ermittler dadurch schneller an das Passfoto kommen als durch die herkömmliche Methode des Ersuchens der jeweiligen Meldestelle, die das Passfoto in der Regel per Fax, Post oder neuerdings elektronisch per E-Mail herausgibt.
Machen wir uns doch nichts vor: Bei Verkehrsdelikten findet bereits heute ein Abgleich statt. Die Annahme, dass Personaldokumente nur zu Reisezwecken Verwendung finden, stimmt bereits heute nicht. Im Übrigen, meine Damen und Herren, haben Sie vielleicht die öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 23. April dieses Jahres verfolgt.
Ich gehe nach Durchsicht des Gesetzentwurfs davon aus, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Schaffung von vernetzten Lichtbilddateien mit dem Gesetzentwurf weder verbunden noch beabsichtigt ist. Sofern die Union auch Fingerabdrücke speichern will, um sie zu Fahndungszwecken zu verwenden, handelt es sich um diskutable Vorschläge, die sich noch nicht im Gesetzentwurf wiederfinden.
Ich erlaube mir, an dieser Stelle noch einmal zu sagen, dass der Gesetzentwurf in der weiteren Diskussion auf Bundesebene belassen werden sollte. Sofern der Gesetzentwurf noch um weitere Aspekte erweitert werden soll, muss dies zunächst zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU auf Bundesebene abgesprochen werden. Im Übrigen halte ich es in einem demokratischen Rechtsstaat für durchaus legitim, Vorschläge und Überlegungen zu äußern, die zu einer Diskussion führen und die auf ihre Verfassungsrechtsmäßigkeit hin geprüft werden müssen. Wie gesagt, auf Bundesebene haben wir die Koalition, die sich auf einen Gesetzentwurf verständigen muss.
Es ist sachgerecht, wenn sich der Freistaat der vorliegenden Fassung angeschlossen hat. Die CDU-Fraktion wird den Antrag der Linksfraktion.PDS daher ablehnen. Es ist makaber genug, meine Damen und Herren, dass sich die SED-Nachfolgepartei heute angeblich für Bürgerrechte einsetzt, während ihr früheres Schild und Schwert sogar Geruchsproben von Bürgerrechtlern konservierte.
Seien wir froh, dass die Stasi damals nicht die Technik zur Verfügung hatte, die der Rechtsstaat heute besitzt, um die Demokratie vor terroristischen Bedrohungen zu schützen.
(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wir sind die Einzigen, die etwas gelernt haben!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das, was mein Vorredner Kollege Schowtka gesagt hat, richtig: Bei dem, worüber wir diskutieren, handelt es sich um die Umsetzung einer Verordnung der Europäischen Union. Kollege Martens, die Verordnung, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, stammt vom 13. Dezember 2004. Die Grundlage für das, was hier diskutiert wird, ist also europäisches Recht.
Richtig ist auch – das hat mein Kollege gesagt; damit kommen wir, glaube ich, zum Kern der Debatte und deshalb liegt auch der Antrag von der Linksfraktion vor –, dass es im Moment in der Tat noch unterschiedliche Positionen auf Bundesebene gibt. Insofern ist der Einwurf, der gerade kam, das sei im Entwurf alles schon so festgelegt, nicht zutreffend.
Auf Bundesebene gibt es zum Verfahrensstand zwischen CDU und SPD bereits eine klare Ansage. Da ist eine ganze Reihe von Punkten eben noch nicht geklärt. Genau dieses Verfahren wird jetzt auch weiter durchgeführt. Es gibt also diese Differenzen. Es ist klar, dass wir aus sozialdemokratischer Sicht zum Beispiel bei der Frage des Passregisters als allgemeine Auskunfts- und Fahndungsdatei Probleme und Bauchschmerzen haben. Wir wollen keinen gläsernen Bürger, der wie ein Straftäter grundsätzlich zunächst einmal erkennungsdienstlich erfasst wird, um das auch hier von dieser Stelle aus klar zu sagen.
Es ist auch so, dass wir eine durchaus differenzierte Haltung zu der Frage – ich nenne es einmal etwas salopp – Online-Bildergalerie haben, wo alle Bürger dann auch mit Fingerabdruck gespeichert werden können. Das halte ich doch schon für einen recht weitgehenden Vorschlag, den ich auch unter der Problematik der Verfassungsmäßigkeit für schwierig erachte.
Bereits jetzt ist es so, dass die Fingerabdrücke und Fotos bei den Passbehörden gespeichert werden und dass
Polizei, Sicherheitsbehörden und die rund 5 300 kommunalen Passbehörden in Deutschland darauf zugreifen können. Deshalb gibt es sicherlich kein grundsätzliches Defizit bei der Strafverfolgung. Ich glaube, dass ein Eingriff in die Speicherung von Fingerabdrücken verfassungsrechtlich nur zur Identifizierung, wenn sie denn notwendig sein soll, jedoch nicht präventiv für potenzielle Fahndungszwecke gerechtfertigt ist. Aus diesem Grund ist es durchaus richtig, dass darüber diskutiert wird, ob dem Schäuble-Vorschlag gefolgt wird oder ob die allgemeinen Zugriffsrechte der Polizei, was die elektronischen Passbilder anbelangt, dann wirklich so kommen sollen.
Danke schön. – Kollege Brangs, auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es denn heute schon zulässig, dass die Polizei auf die bei den Meldeämtern gespeicherten Bilder und entsprechenden Fingerabdrücke zugreifen darf?
Die Polizei und die Sicherheitsbehörden können bei den kommunalen Passbehörden – so ist mein Kenntnisstand – im Rahmen der Strafverfolgung darauf zugreifen.
Ich kann mich darüber belehren lassen. Das ist mein Kenntnisstand. Wenn er nicht stimmen sollte, dann bitte ich darum, dass man mir das auch
Ich komme noch einmal zu der eigentlichen Frage zurück, die auch entscheidend ist: Wie gehen wir als Koalition mit diesen Details um? Wir sind in Gesprächen, das ist so. Es ist auch so, dass die SPD daran festhält, dass – wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt; ich zitiere – „die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen sind“.
Eine Vorratsdatenbank mit Fingerabdrücken unbescholtener Bürger ist, denke ich, nicht nur verfassungswidrig, sondern – ich zitiere den schleswig-holsteinischen Innenminister Stegner – „schlicht ein gigantischer Datenmüll ohne rechtsstaatlichen Wert“.
Insofern gehe ich davon aus, dass das, was im Bundesrat geschehen ist, was auch das Abstimmungsverhalten von Sachsen im Bundesrat anbelangt, genau diese unterschiedlichen Positionen bei den einzelnen Änderungsanträgen berücksichtigt. Deshalb bedarf es auch nicht des Antrages der Opposition.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der morgigen Aktuellen Stunde wird auf Antrag meiner Fraktion eine Debatte stattfinden zum Thema „Den Orwell-Staat stoppen – Nein zu OnlineÜberwachung und Rundum-Kontrolle“. Der jetzt zur Diskussion und zur Abstimmung stehende Antrag zielt in die gleiche Richtung und wir Nationaldemokraten werden ihn natürlich unterstützen.
Verweigerungsreflexe aus parteipolitischen Erwägungen heraus, wie sie uns gegenüber von allen anderen hier vertretenen Parteien praktiziert werden, sind uns Nationaldemokraten fremd.
Wie man einer Pressemitteilung des Bundestages entnehmen konnte, ist die Aufnahme biometrischer Daten in Pässen und anderen Personaldokumenten auch bei zahlreichen Fachleuten umstritten. Die Absichten der Bundesregierung, in Zukunft Fingerabdrücke in Pässen zu speichern und auf RFID-Chips gespeichertes biometrisches Datenmaterial bei Passkontrollen zu verwenden, stießen während einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses zu dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vor
Während ein Professor am Fraunhofer-Institut für grafische Datenverarbeitung und der Abteilungsleiter Kryptografie am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ebenso wie der Präsident des Bundeskriminalamtes Dirk Zierke die Aufnahme der Fingerabdrücke in Passdokumenten begrüßten, weil sie ihrer Ansicht nach die Fälschungssicherheit erhöhe, die Bindung des Passes an seinen Inhaber stärke und der Online-Abruf von Lichtbilddaten Ermittlungen beschleunigen könne, warnten Andreas Pfitzmann, Professor an der TU Dresden, und Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, vor dem Risiko, das mit diesen Plänen einhergehe.
Prof. Pfitzmann befürchtete, künftig könnten Vertreter der organisierten Kriminalität oder fremde Geheimdienste Fingerabdrücke fälschen und so falsche Spuren an Tatorten hinterlassen. Die Auswirkungen solcher Manipulationen wären katastrophal, sagte Prof. Pfitzmann.
Auch Lukas Grunewald von der Firma DNSystems Enterprice Internet Solutions in Hildesheim bemängelte, die Anforderungen des Passgesetzes, wonach die Daten gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen gesichert werden müssen, seien mit den derzeitigen Sicherheitsmethoden nicht zu erfüllen.
Dass die geplante Sicherheitsstruktur dieses Ziel nicht erfüllt, hatte der Hildesheimer Sicherheitsexperte schon im vorigen Jahr vorgeführt. Er hatte nämlich den RFIDChip eines Passes ausgelesen und kopiert.