Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Völlig ungeheuerlich ist aber Ihre folgende Aussage, Herr Apfel: „Meine Damen und Herren! Für wen das alles unterschiedslos Menschen sind, der vermag das schreiende Unrecht aus der bunten Republik Deutschland nicht

mehr zu erkennen.“ Dieser Satz bezieht sich auf die von Ihnen zuvor als „Wohlstandsneger“ und „staatsalimentierte orientalische Großfamilien“ bezeichneten in Deutschland lebenden Asylbewerber, denen Sie mit dieser Aussage nicht nur die Menschenwürde, sondern das Menschsein überhaupt absprechen.

Damit missachten Sie, Herr Abg. Apfel, nicht nur die verfassungsrechtlich verbürgte Würde dieser unter uns lebenden Menschen, sondern erfüllen mit Ihren Äußerungen meiner Auffassung nach auch den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich wegen der stakkatohaften Vortragsweise erst aufgrund der stenografischen Aufzeichnung der Rede von Herrn Abg. Apfel diese in ihren ganzen Ungeheuerlichkeiten erfasst und nach einer sich daran anschließenden rechtlichen Prüfung darauf reagiert habe.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

„Der Bürger als Verdachtsobjekt“ – Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes und anderer Vorschriften stoppen

Drucksache 4/8496, Antrag der Linksfraktion.PDS

Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Meine Damen und Herren! Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Linksfraktion.PDS, das Wort zu nehmen. Herr Bartl, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Außer Rand und Band“: Unter dieser Überschrift erschien am 13. April 2007 in der „Freien Presse“, Chemnitz – die nun wahrlich nicht im Verdacht steht, zum linksliberalen Spektrum der Medienlandschaft zu gehören –, ein Leitartikel, verfasst vom Chefredakteur des Blattes, Herrn Dieter Soyka, in dem dieser unverhohlen empört auf die bekannt gewordene Absicht des Bundesinnenministers und der CDU

dominierten Mehrheit in der Länderkammer reagierte, die Polizei solle in Zukunft zur Bekämpfung von Straftaten automatisch auch auf Millionen Fotos der neuen elektronischen Pässe der Meldebehörden und andere erfasste biometrische Daten zugreifen dürfen. Dieter Soyka beklagte weiter – Zitat: „Wenn der Appetit beim Essen kommt, dann scheint der Hunger der sogenannten Sicherheitspolitiker nach immer neuen Eingriffen in Bürgerrechte schier unstillbar zu werden. Es vergeht kaum noch eine Woche ohne neue Gesetze, die die Freiheit ein weiteres Stück einschränken sollen. All das geschieht unter dem Deckmäntelchen der Terrorbekämpfung. Völlig außer Rand und Band geraten ist dabei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU. Was er sich einfallen lässt, hätten nicht einmal Günther Beckstein, CSU, oder

Otto Schily, SPD, zu denken, geschweige denn zu tun gewagt.“

Ob Soyka dabei Beckstein oder Schily nicht unterschätzt, soll einmal dahingestellt bleiben. Im sächsischen Innenminister Albrecht Buttolo und seinen Mannen dürfte Wolfgang Schäuble in jedem Fall Gleichgesinnte und gleich Wagehalsige haben; deshalb wollen wir einmal die Verantwortung für das, was CDU-Freund Schäuble da angeschoben hat und was medial weitgehend ihm allein angelastet wird, nicht verknappen.

Zwar war es der Bundesinnenminister, der am 1. Februar 2007 in der 1. Lesung im Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften in der Bundesratsdrucksache 16/4131 einbrachte, den er ausdrücklich mit notwendigen Maßnahmen zur weiteren Effektivierung der Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland begründete – also als unmittelbare Folge des bereits seit dem 11. Januar 2007 in Kraft getretenen erweiterten Terrorismusbekämpfungsgesetzes. Dann aber meldeten sich die Verbündeten des „Hauptsicherheitsarchitekten“ Schäuble in der Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007. Hier brachten die unionsregierten Länder – wie wir annehmen, mit aktiver Rolle auch Sachsens – eine Vorlage ein – und mehrheitlich durch, die den Schäuble-Entwurf noch maßgeblich verschärft und, gemessen an unumstößlich geglaubten Bürger- und Grundrechten, nachgerade pervertiert.

Mit ihrem ursprünglichen Entwurf wollte die Bundesregierung „nur“, dass in das Pass- und Personalausweisgesetz Ergänzungen aufgenommen werden, nach denen die dort seit Mai 2005 aufgrund des von Schily durchgebrachten jetzigen Gesetzes erhobenen personenbezogenen Daten – Zitat: „... im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Polizei- und Ordnungsbehörden“ in einem automatisierten Verfahren abgerufen werden dürfen. Das soll heißen: Die Bußgeldstellen bzw. einschlägigen Polizeiämter sollen bei der Verfolgung von Verkehrssündern die bei den Meldebehörden gespeicherten Lichtbilder beiziehen können, um nach dem geblitzten unbekannten Raser, der irgendwo mit einem gestohlenen Wagen unterwegs ist, bundesweit fahnden zu können. Das war der Ursprungsgedanke des Entwurfes der Bundesregierung.

Nun sorgte die Länderkammer quasi virtuell dafür, dass – und das ist das Perfide – in einem von keiner Öffentlichkeit nachvollzogenen und nachvollziehbaren Verfahren und Procedere im Bundesrat dieser Gesetzentwurf „sicherheitspolitisch qualifiziert“ wird, sprich: man erst einmal Nägel mit Köpfen macht. Nach der Vorlage der unionsgeführten Bundesländer sollte jetzt der Gesetzentwurf dahin gehend erweitert werden, dass die Polizei, die Ordnungswidrigkeitsbehörden und – wie wir uns sicher sind – auch die Geheimdienste generell zur Strafverfolgung in den sogenannten E-Pässen die analog dem Personalausweis und in anderen Dokumenten elektronisch

gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber beiziehen und verwerten können.

In der entsprechenden Bundesratsdrucksache 16/07 vom 16.02.2007 liest sich das in der Begründung dieser Änderungsfassung zu Artikel 1 Nr. 14, betreffend Artikel 22a Abs. 2 Passgesetz, wie folgt: „Die in dem Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Beschränkung des automatisierten Abrufes von Daten aus dem Passregister auf das Lichtbild und den Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zu restriktiv und beinhaltet einen Wertungswiderspruch, wenn die Polizeibehörden zum Zwecke der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, nicht aber zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten die unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Passgesetz erforderlichen Daten abrufen dürfen. Die vorgeschlagene Fassung greift die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Zulässigkeit von automatisierten Abrufverfahren nach § 10 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz auf und ermöglicht eine Einrichtung unter angemessener Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen von Betroffenen und der behördlichen Bedarfe. Für den durch Eilbedürftigkeit gekennzeichneten Abruf von Polizeibehörden zum Zweck der Strafverfolgung sowie der Polizei- und Ordnungsbehörden zum Zweck der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens ausdrücklich zugelassen.“

Um die Sache einmal beim Namen zu nennen und aus dem Juristendeutsch zu übersetzen: Als der seinerzeitige Bundesinnenminister Otto Schily im Mai 2005 den entsprechenden Gesetzentwurf über die künftige Speicherung biometrischer Merkmale auf dem Pass im Bundestag durchbringen wollte, beteuerte er – das war der Kern seiner Rede –, dass dies nur geschehen soll, damit die auf dem neuen Reisepass gespeicherten Daten den Betreffenden überall, wohin er reist, erkennbar machen. Wörtlich: „Die auf dem neuen Reisepass enthaltenen biometrischen Merkmale sind ausschließlich auf dem Pass gespeichert.“ Es sollte nur möglich sein, dass ich mit dem biometrischen Bild – und perspektivisch mit den hinzugezogenen weiteren biometrischen Merkmalen Fingerabdruck etc. – den Betreffenden mit dem Dokument, wenn er nach den USA oder anderswohin reist, identifizieren kann.

Zwei Jahre später, mitten im Mai 2007 – April, April! –, sollen nun die biometrischen Daten, die die Bürger zwangsläufig, wenn sie einen Personalausweis oder Pass benötigen, abgeben müssen, auch und ganz allgemein zum Zwecke der Strafverfolgung von den Meldeämtern beigezogen werden können, genauso wie zum Beispiel die von Mautstellen erfassten Kfz-Kennzeichen in anderen rechtlichen Vorschriften. Beispielsweise brauchte meine zehnjährige Tochter vor einem Vierteljahr einen neuen Kinderausweis, und ich musste dreimal mit ihr zum Fotografen, da das Bild biometrische Merkmale enthalten musste. Das ist bei zehnjährigen Kindern etwas kompliziert. Es ist sehr kompliziert, bei zehnjährigen Kindern ein Foto zu machen, auf dem die vorgesehenen biometrischen Merkmale erfasst sind.

Nun kann es gut sein, dass es diesen oder jenen gibt, der meint, dass, wer von mir abstammt, generell der Terrorismusgefahr unterliegt. Aber das muss ja jeder machen, jedes Kind. Nun erklären Sie mir doch einmal, wo die Terrorismusgefahr unserer zehn-, zwölf- oder 13-jährigen Kinder herkommt, denen man diese biometrischen Merkmale abnimmt, die man in fünf, sechs oder sieben Jahren, wenn sie dann im Strafmündigkeitsalter sind, gleich einmal zum Zweck der Überprüfung als potenzielle Straftäter nehmen kann.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ab nächstem Jahr wird die Nabelschnur aufgehoben!)

Noch in diesem Monat soll dieser als besonders eilbedürftig erklärte Gesetzentwurf in der Änderungsfassung des Bundesrates vom 16. Februar 2007, die sich 14 Tage später auch die Bundesregierung bereits zu Eigen gemacht hat, in 2. Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Ob es bei der Fassung bleibt oder ob Schäuble riskiert, die am Osterwochenende im „Handelsblatt“ noch laut gedachte Variante hinzuzufügen, auch die digitalisierten Fingerabdrücke künftig nicht nur auf dem Pass, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen – was wiederum die Annahme nahe legt, dass dann auch der vollständige Zugriff von Polizei, Ordnungsämtern und Geheimdiensten auf die von den 5 300 deutschen Meldebehörden gespeicherten Fotos und Fingerabdrücke von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird –, bleibt abzuwarten. Nicht nur bei Toyota ist nichts unmöglich, sondern auch beim Bundesinnenminister, der inzwischen allen Ernstes der Republik, die noch immer via Grundgesetz als Rechtsstaat ausgewiesen ist, vorschlägt, die Unschuldsvermutung für potenzielle Terroristen generell aufzuheben. Was hier läuft – wie wir befürchten, unter Beihilfe und Mittäterschaft der Staatsregierung des Freistaates Sachsen –, ist singulär, ist einmalig in der bisherigen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einem allgegenwärtigen Überwachungsstaat.

Dass dieser mehr als hinkt, sieht selbst der etablierte und hoch ausgewiesene Terrorismus-, Sicherheits- und Geheimdienstexperte Dr. Udo Ulfkotte nicht anders, der in der besagten Ausgabe der „Freien Presse“ vom 13.04.2007 besorgt feststellt – ich zitiere –: „Ja, ich bin ganz sicher kein Linker, aber ich muss doch sagen, dass ich diese Bedenken, die ursprünglich nur im linken Lager geäußert wurden, mehr und mehr verstehe. Ich habe schon den Eindruck, dass wir uns da in eine Richtung bewegen, die die Gefahr in sich birgt, dass wir in zehn Jahren völlig andere Zustände haben als vor einer Generation. Unsere Kinder werden einmal in einem Überwachungsstaat leben. Das habe ich mir nie vorstellen können.“

Der Plan von Schäuble, den Heribert Prantl deshalb in einem Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“ am 2. April 2007 als Minister „Dr. Wolfgang Maßlos“ apostrophierte, ist der des Umbaues des Rechtsstaates in einen Präventions- und Sicherheitsstaat. Das ist die klare Konstellation.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Herr Präsident, ich muss eine Vorbemerkung machen, damit die Frage verstanden wird.

Der Autor des „Braven Soldaten Schwejk“, Jaroslav Hašek, hat im Zusammenhang mit einem Mordfall vorgeschlagen, alle Unschuldigen einzusperren, denn dann bleibt der Straftäter automatisch übrig. Können Sie, Herr Bartl, sich vorstellen, dass der Innenminister auf diese Idee kommen könnte?

Ich bin der Auffassung, dass er bereits auf diese Idee gekommen ist. Man sollte die Autorenrolle nicht allein Hašek zubilligen. Das hat der Kabarettist Richling am 19. April sehr schön auf den Punkt gebracht, als er im Outfit von Wolfgang Schäuble auf die Kabarettbühne kam und dort, in seine Rolle geschlüpft, sagte: „Aber wir sagen, wir können nicht jedes Mal warten, bis Sie jetzt im Einzelnen tätig geworden sind, liebe Bürger. Deswegen sagen wir, der Bürger ist von Hause aus erst einmal kriminell und wir wollen es ihm nachweisen. Wenn wir erst einmal ein Volk von Tatverdächtigen haben, brauchen wir nur zuzugreifen und haben jederzeit einen Verdächtigen.“ – Ende Richling.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Hašek, Richling!)

Richtig! Hašek, Richling, Schäuble!

Schäuble missachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Serie, gebraucht ein von ihm propagiertes und in Sachsen fortwährend von hiesigen Sicherheitspolitikern aus Regierung und Koalition im Mund geführtes ungeschriebenes Grundrecht auf Sicherheit zur Banalisierung aller Grundrechte. Schäuble hat ein Puzzle der rechts- und innenpolitischen Maßlosigkeit vorgelegt und nicht wenige Teile aus demselben stammen offenkundig aus sächsischer Mittäterschaft. Das Vorhaben, die Fingerabdrücke und die biometrischen Daten aller Bundesbürger zentral zu speichern, wäre, um noch einmal mit Prantl zu reden, der Einstieg in die genetische Volksverdatung, der Einstieg in ein System, in dem jedermann erst einmal als potenziell verdächtig gilt und sich gefallen lassen muss, dass er zu seiner Sicherheit allenthalben kontrolliert wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das zulassen, wenn wir das hinnehmen und wenn wir als Parlament nicht hinterfragen, wie zu dieser exakten – ich sage jetzt mal – Militarisierung der Vorlage des Bundesinnenministers im Bundestag der Bundesrat und konkret unsere Staatsregierung stehen, kommen wir unserer Rolle als Kontrolleur der Staatsregierung nicht nach. Deshalb müssen heute die Karten auf den Tisch: Was hat die Sächsische Staatsregierung mit dieser Änderung des Passgesetzes zu tun?

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Das war die einreichende Fraktion. Herr Schowtka, Sie sprechen für die CDU-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es ganz deutlich zu sagen: Die PDS will die Koalition von CDU und SPD in Sachsen benutzen, um ihre Interessen auf Bundesebene zu landen. Daraus wird aus der Sicht unserer Fraktion nichts.

Verdeutlichen wir uns jedoch zunächst die Hintergründe der auf Bundesebene geplanten Änderung des Passgesetzes: Ich berichte Ihnen ja nichts Neues, wenn ich sage, dass das Passgesetz aufgrund der Föderalismusreform in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt.

Am 11. September 2001 haben Terroranschläge in den USA mit über 3 000 Toten die Welt erschüttert. Es folgten Anschläge in Madrid und in London. In Deutschland konnten Terroranschläge auf Regionalzüge Gott sei Dank verhindert werden. Diese schlimmen Ereignisse haben zu vielen politischen Entscheidungen und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung geführt. Spürbar wird dies insbesondere bei den verschärften Sicherheitsvorkehrungen im Flugverkehr.

Die CDU-Fraktion hält die Weiterentwicklung der Sicherheit von Personaldokumenten und die Integration biometrischer Merkmale auf Pässen für wesentliche und sehr entscheidende Elemente zur Terrorismusbekämpfung.

(Klaus Bartl, Linksfraktion.PDS: Ach!)

Bereits im Jahr 2002 wurde mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz auf Bundesebene erstmals die Möglichkeit der elektronischen Speicherung biometrischer Merkmale auf Personaldokumenten beschlossen. Wenn man biometrische Merkmale auf Pässen vorsieht, meine Damen und Herren, dann verstärkt sich dadurch die Bindung des Reisedokuments an den Inhaber. Die unberechtigte Nutzung wird erschwert und die Fälschungssicherheit wird substanziell verbessert.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Selbstverständlich sind an die Sicherungstechnik insbesondere bezüglich der elektronischen Datenübertragung hohe Anforderungen zu stellen. Die Bindung des elektronischen Passes an den Inhaber des Personaldokuments kann künftig bei Passkontrollen im grenznahen Raum und insbesondere nach dem geplanten Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien von hohem Nutzen sein.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Auch wenn es sich beim Passgesetz eindeutig um Bundesrecht handelt, möchte ich kurz auf den Inhalt des verän

derten Passgesetzentwurfs eingehen. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland ab November 2007 in Umsetzung der EG-Verordnung 2 252 aus dem Jahr 2004 elektronische Reisepässe ausstellen kann. In diesen Reisepässen sind Speicherchips, auf denen neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert werden.