Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Es gibt eine Menge Argumente gegen diesen Antrag, der uns vorliegt. Meine Fraktion steht dem Antrag ja so ablehnend nicht gegenüber. Wir denken aber, dass Sie an manchen Stellen einfach überzogen haben. Ich erwähne bei Punkt 1, dass Sie diese Vorgaben auch gleich auf alle Fahrzeuge externer Dienstleister ausweiten wollen. Also, wenn hier irgendein Möbelauto ankommt und in irgendein Ministerium einen Schreibtisch bringt, dürfte das nicht passieren, wenn das betreffende Auto die Grenzwerte nicht einhält.

Ich denke auch, dass wichtig ist, was Prof. Mannsfeld hier benannt hat, dass wir nämlich noch einmal abfragen, wie die Daten heute aussehen. Natürlich war es damals eine Fraktion, die das in ihrer Mehrheit getragen hat, aber das ist jetzt Regierungsprogramm und dabei bleibt es auch. Wir sollten also fragen, wie weit wir inzwischen mit dem gekommen sind, was sich die Regierung damals vorgenommen hat.

Und natürlich brauchen Ministerautos besondere Standards. Da gibt es Sicherheitsauflagen, Panzerungen, schnelle Verfügbarkeit im Lande usw. Da kann man eine Menge aufzählen. Da aber hier nach Mittelwerten gefragt wird, würde sich das eine oder andere sicher machen lassen.

Um das für unsere Fraktion gleich zu erklären: Wenn in einer Koalition unterschiedliche Positionen existieren, dann gibt es dafür eine klare Regelung im Koalitionsvertrag. Deshalb wird auch von uns entsprechend abgestimmt. Die Koalition hat sich aber bereits darauf geeinigt, dass wir einen eigenen Antrag einbringen werden, der komplexer ist, in dem es zum einen um die Auswirkungen der Klimaänderungen und zum anderen darum geht, in welcher Form wir versuchen können, diesen ganzen Prozess etwas zu verlangsamen und langfristig zu beseitigen.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Fritz Hähle und Dr. Matthias Rößler, CDU)

Die NPDFraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes der Dienstwagen der Regierung und des Landtages wird von der NPD begrüßt. Wir begrüßen diesen Antrag aber nicht vorrangig deshalb, weil damit ein erheblicher Vorteil für das Weltklima zu erzielen wäre, sondern vielmehr deshalb, weil dadurch allen Beteiligten die Notwendigkeit eines Umsteuerns in der Energiepolitik einmal mehr vor Augen geführt wird.

Überschlägig ermittelt, ließe sich mit den geforderten Emissionsgrenzen für die gesamte Dienstwagenflotte ein Einsparpotenzial von etwa 6 000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr realisieren. 6 000 Tonnen erscheinen auf den

ersten Blick als viel. Vergleicht man diese Zahl aber mit dem Kohlendioxidausstoß des Braunkohlenkraftwerks Boxberg von mehr als 40 000 Tonnen täglich, werden die tatsächlichen Dimensionen und der eigentliche Handlungsbedarf der Staatsregierung deutlich.

Trotzdem besteht für den Landtag mit der Zustimmung zu diesem Antrag die Möglichkeit, ein eindeutiges politisches Signal auszusenden, ein Signal, das die Staatsregierung an ihre Verantwortung für die Zukunft und an ihre Pflicht zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und den noch vorhandenen Ressourcen erinnert. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung zählt in erster Linie – noch vor ordnungspolitischen Maßnahmen – die Vorbildwirkung eines Staates und seiner Behörden.

In dem Antrag wird gefordert, bei neu anzuschaffenden Fahrzeugen einen bestimmten Grenzwert der Emissionen einzuhalten. Dies ist begrüßenswert und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, weil die Emissionen letztlich nur eine direkte Folge des Verbrauchs von Kraftstoffen sind. Neben der Entlastung der Umwelt durch verringerte Emissionen käme diese Regelung dem Steuerzahler auch finanziell zugute, weil der Kraftstoffbedarf der Dienstfahrzeuge deutlich geringer wäre.

Hinsichtlich der Emissionswerte für die Dienstfahrzeuge hat sich die Antragstellerin an den Werten der freiwilligen Selbstverpflichtung der europäischen Autoindustrie orientiert. Diese Werte sind schon heute technisch problemlos zu erreichen. Die kostengünstige Serienproduktion von Fahrzeugen mit geringeren Emissions- und Verbrauchswerten scheiterte bisher lediglich am Widerstand der Autoindustrie. Dieser Widerstand beginnt aber angesichts der steigenden Kraftstoffpreise und einer wachsenden Zahl von Fahrzeugmodellen mit sparsamer Technologie langsam zu bröckeln.

Wenn sich der Freistaat Sachsen als Vorreiter dazu bekennt, bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen auf Modelle mit geringen Verbrauchs- und Emissionswerten zurückzugreifen, würde dies außerdem dazu beitragen, solche Modelle besser am Markt zu etablieren. In der Folge würden diese Fahrzeuge dann für alle in ihrer Anschaffung preisgünstiger werden. Langfristig gesehen, lassen sich dadurch erhebliche Mengen Kraftstoff und CO2 und nicht zuletzt große Mengen Geld einsparen.

Was die Forderung nach schadstoffarmen und alternativen Antriebstechniken betrifft, so möchte ich hinzufügen, dass dabei darauf zu achten ist, vorrangig Kraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen einzusetzen, die nachhaltig und vor allem in der Region produziert werden. Schließlich muss man die ökonomischen und ökologischen Vorteile eines mit Pflanzenöl betriebenen Fahrzeuges stark anzweifeln, wenn das Fahrzeug mit Palmöl aus Südostasien oder Afrika betrieben wird.

Die NPD-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag zustimmen, und ich hoffe, dass sich die Einführung sparsamer Dienstwagen insgesamt auch positiv auf die zukünftige Energiepolitik des Freistaates auswirkt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion hat nicht mal mehr ganz eine Minute. Darf ich Ihnen die noch anbieten? – Herr Morlok, nur dass Sie es schon ein bisschen zur Orientierung wissen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der knappen Redezeit kann ich mich nicht mehr grundsätzlich mit anderen Aussagen auseinandersetzen.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Rößler, CDU)

Aber die GRÜNEN sind wieder, wie so oft, über das Ziel hinausgeschossen. Kann man den Punkten 3 und 4 hinsichtlich der Anschaffung von Dieselfahrzeugen und auch der Schulung noch zustimmen, ist der Punkt 1 insbesondere in Kopplung mit dem Punkt 2 für uns nicht akzeptabel. Das heißt nichts anderes, als dass Sie die schadstoffarmen alternativen Energien bevorzugen, was nämlich bedeutet: Fahrzeuge mit Gasantrieb und Fahrzeuge mit Hybridantrieb. Ihren Antrag genau zu lesen heißt, nur noch solche Fahrzeuge anzuschaffen. Das halten wir für nicht sachgerecht.

(Beifall des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Zur Vorbildfunktion. Ich kann für mich sagen, ich habe einen Diesel-Pkw mit einer schönen grünen Plakette, falls Ideologen einmal irgendwo Fahrverbotszonen einführen wollen. Ich weiß nicht, wer das sonst noch hier im Hause alles hat oder auch nicht hat. Ich habe nur gehört, dass der Bundesvorstand der GRÜNEN, die beiden Sprecher, 5erBMW fahren, die vermutlich weder mit Hybridtechnik ausgerüstet sind noch über Gasantrieb verfügen. So viel zum Thema Vorbildwirkung in der Politik.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Möchte sich die Staatsregierung äußern? – Herr Minister Mackenroth.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte die Ausführungen von Herrn Prof. Mannsfeld noch um einige Zahlen anreichern. Ich will das angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht tun und meine Rede mit der Bemerkung zu Protokoll geben, dass sich die Staatsregierung selbstverständlich weiterhin strebend bemühen wird, nicht nur die EU-Grenzwerte einzuhalten, sondern insgesamt einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Schlusswort, Herr Lichdi, haben Sie. Möchten Sie es gleich von hinten machen?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Nein! – Heiterkeit)

Nein; was für eine Frage!

Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Professor Mannsfeld ins Auge blicken. Das ist mir lieber, als wenn ich ihm den Rücken zuwende.

Ich werde mich jetzt auch nur kurz mit Ihnen auseinandersetzen, das verspreche ich Ihnen, weil es bei den anderen nicht so wichtig ist. Sie haben das Klimaprogramm 2001 angesprochen und zitiert, was dort alles Schönes drinsteht. Sie haben gesagt, es stehen schon die Werte drin, die jetzt in unserem Antrag sind.

Ich sage es gern noch einmal: Das Klimaschutzprogramm ist aus dem Jahr 2001. Ich verrate Ihnen wahrscheinlich nichts Neues, wenn ich Ihnen sage: Wir befinden uns im Jahr 2007. Es sind also mittlerweile sechs Jahre vergangen. Ich habe in Ihrem Redebeitrag nicht gehört, dass Sie die CO2-Durchschnittszahlen der sächsischen Dienstwagenflotte in irgendeiner Weise in Zweifel gezogen hätten. Daraus kann ich nur messerscharf den Schluss ziehen, dass diese grandiose Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 offensichtlich in den sechs Jahren bis 2007 nicht den erforderlichen Erfolg gebracht hat.

Da kann ich nahtlos an das anknüpfen, was wir bei den Klimadebatten immer wieder anführen. Sie berufen sich immer auf das famose Klimaschutzprogramm 2001. Sie sagen, was Sie da Tolles machen. Auf die Kritik an diesem Programm, die ich seit über einem Jahr vortrage, haben Sie bis heute nicht geantwortet.

Heute sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Damit komme ich zum Kollegen Gerlach. Wenn ich ihn nämlich recht verstanden habe, hat er angekündigt, dass die Koalition beabsichtigt, zwar weiterhin unsere sinnreichen GRÜNEN-Anträge, die uns vorwärts bringen würden, abzulehnen, aber sich jetzt endgültig ermannt oder erfreut hat, tatsächlich einen umfassenden Klimaantrag vorzulegen. Wenn das der Ertrag dieser Debatte ist, dann freue ich mich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann bin ich wirklich einmal gespannt, wann sich die Koalition tatsächlich des Themas Klimaschutz annimmt und was sie dann für Vorschläge machen wird. Ich kann nur sagen, wenn das in einer Neuauflage des Klimaschutzprogramms – des sogenannten, sage ich immer gern dazu – 2001 kulminiert, dann erkläre ich heute schon: Dann sind Sie wirklich zu kurz gesprungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Tut mir leid, ich hatte keine Chance, dazwischenzureden.

(Sven Morlok, FDP, steht am Saalmikrofon.)

Es ist vorbei.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/8599 zur Abstimmung. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer

ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Erklärung zu Protokoll

Vor dem Hintergrund des Weltklimareports ist den CO2Emissionen im Straßenverkehr und somit auch denen der Dienstwagenflotte der Staatsregierung und der sächsischen Behörden besondere Beachtung zu schenken.

Zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich – für heute letztmalig – in Vertretung des Staatsministers des Innern für die Staatsregierung im Einzelnen wie folgt Stellung nehmen:

Gemessen am gesamten CO2-Ausstoß in Deutschland hat der Straßenverkehr einen Anteil von 20 %. Natürlich muss der Straßenverkehrsbereich, wie alle anderen Bereiche, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aus diesem Grund ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, den CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen ab 2008 verbindlich auf einen Durchschnittswert von maximal 140 Gramm CO2 pro Kilometer und ab 2012 auf 120 Gramm CO2 pro Kilometer zu begrenzen, vernünftig. Er wird auch von der Sächsischen Staatsregierung begrüßt.