Protokoll der Sitzung vom 09.05.2007

Wir haben die Situation, dass Ausländer und Flüchtlinge kommen, die teilweise nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Auf die Frage, wie die Situation dann ist, wenn sie in dezentralen Unterkünften untergebracht werden und der deutschen Sprache, Rechtskultur und Rechtsnormen nicht kundig sind, gibt es keine Antwort. Deswegen sind die Instrumente, die derzeit im Freistaat Sachsen angeboten werden, eine Hilfe und ein Schutzraum für die Betroffenen. Oftmals sind es Leute, die auf ihrer Flucht schlimme Erfahrungen gemacht haben. Die Fluchtgründe werden in den Medien hinreichend dargestellt. Diese Unterkünfte, die in Sachsen in hoher Qualität vorhanden sind, bieten einen Schutzraum für die Betroffenen, um hier sachgerecht und quali

tativ Hilfe zu bekommen. Die Partei, die am Ende jahrelang Flüchtlinge an der Grenze abschießen ließ und sie kriminalisiert hat – wegen dieser Flüchtlingssituation ist in Deutschland die Revolution

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

zustande gekommen –, versucht hier Alibipositionen zu schaffen. Wir lehnen dies ab.

(Beifall bei der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Prof. Porsch, bitte.

Herr Präsident, ich muss das Wort ergreifen, weil ich einer Partei angehöre, die sich früher in ihrer Geschichte – und wir bekennen uns zur Geschichte – sehr intensiv um Deutsch und Deutschunterricht für Ausländer gekümmert hat. Dabei gibt es sehr viele Erfahrungen. Die Erfahrung sagt, dass neben dem didaktisierten Deutschunterricht in Kursen die zweitbeste Möglichkeit, die deutsche Sprache zu lernen, der Alltag ist.

In Asylbewerberheimen und in Ausländerwohnheimen, bei zentraler Unterbringung, wird immer wieder die Muttersprache verwendet, weil man Muttersprachler vorfindet, bzw. werden andere dazu benutzt, um zu übersetzen, und man muss die deutsche Sprache nicht selbst lernen. Wer also Integration ernst nehmen will und wer – wie Herr Bandmann zu Beginn seines Beitrages – behauptet, er will, dass die Ausländerinnen und Ausländer so schnell wie möglich Deutsch lernen, der muss sie dezentral unterbringen, wenn er ihnen keine Kurse anbietet.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Frau Dr. Ernst, bitte.

Ich möchte noch ein Argument bringen. Wenn man denn meint, dass die Integration gerade am Anfang schwierig ist – worin ich Herrn Bandmann recht gebe –, kann man auch Regelungen schaffen. Man kann auch sagen: nach einer bestimmten Zeit, nach einem halben Jahr, nach einem entsprechenden Integrations- oder Deutschkurs usw. All das kann man regeln. Deswegen sagen wir: Lassen Sie uns doch Regelungen schaffen! Erst einmal sollte es eine Grundregelung geben und danach kann man immer noch prüfen, über welche Richtlinie man verfahren kann. Das ist nicht ausgeschlossen. Das, was Herr Bandmann an Kritischem anmahnt, kann man durchaus beseitigen, indem man spezifische Regelungen trifft. Aber wenn man nichts trifft und sagt, es bleibt alles beim Alten, und glaubt, dass in einem Massenheim am Rande der Stadt, wo die Leute unter sich sind, Deutsch gelernt wird, ist das wirklich albern!

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Bartl, bitte.

Ich kann Herrn Bandmann keine Frage stellen, ich kann meine Gedanken nur in eine Feststellung kleiden. Wir haben viele Unterkünfte bereist und uns diese angesehen. Ich weiß nicht, ob Herr Bandmann das je getan hat. Mir ist in keiner einzigen dieser Unterkünfte ein Dolmetscher, ein Psychologe, ein Mediziner oder sonstiger Betreuer, der tagtäglich Integrationsarbeit für die Neuangekommenen betreibt, begegnet. Wenn Sie wollen, dass wir zeitweilig Gemeinschaftsunterkünfte vorhalten, wo es darum geht, anfänglich Hilfe zu geben, dann muss man logischerweise in das Gesetz aufnehmen, wie man diese Unterkünfte für den Übergangszeitraum, in dem die Neuangekommenen untergebracht werden, mit Fachpersonal ausstattet. Wir sind sehr dafür und würden sogar diese Änderung mittragen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Dann bringe ich die Änderungsanträge zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/8691, zu § 3. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über die Drucksache 4/8696, Nrn. 1 und 2 des Änderungsantrages der Linksfraktion.PDS zu den §§ 3 und 4. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür und Enthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich lasse abstimmen über den Abschnitt 1, die §§ 1 bis 4, in der Fassung des Ausschusses. Wer dem Abschnitt 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diesem Abschnitt 1, §§ 1 bis 4, mehrheitlich zugestimmt.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS, steht am Mikrofon.)

Wir kommen zum Abschnitt 2, §§ 5 bis 10. Hierzu gibt es Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksache 4/8692, zu § 10 und die Drucksache 4/8696, Nrn. 3 und 4 der Linksfraktion.PDS zu den §§ 5 bis 10.

Sie hatten noch eine Bemerkung, Frau Dr. Ernst?

Es fehlt noch ein Änderungsantrag, nämlich unter zweitens; ich hatte mich schon gewundert. § 4 wird wie folgt gefasst: Schaffung von Ausreiseeinrichtungen. Den haben wir noch vergessen. Vielleicht können wir das jetzt nachholen? Wir haben ihn noch gar nicht besprochen.

Ist das in der Drucksache 4/8696 mit drin?

Ja, da ist zweitens etwas anderes als erstens.

Ich hatte gefragt, ob Sie ihn eingebracht haben.

Nein, ich habe ihn nicht eingebracht. Ich habe nur erstens eingebracht. Das habe ich auch deutlich gesagt.

Sie haben nur erstens eingebracht und wollen jetzt noch zweitens einbringen?

Das wäre schön.

Ich habe kein Problem damit, bitte.

Hier geht es um die Ausreiseeinrichtungen im § 4. Ich hatte schon deutlich gemacht, dass wir diese Ausreiseeinrichtungen ablehnen. Wir haben nach einer Variante gesucht, wie wir damit umgehen, weil natürlich die Staatsregierung dieses Thema zu jeder Zeit aufgreifen und sich Ausreiseeinrichtungen für diesen Zweck zu jeder Zeit schaffen kann. Deshalb haben wir gesagt, wenn es denn schon so ist, dann muss das Ganze wenigstens durch den Landtag gehen und per Gesetz beschlossen werden. Deshalb haben wir diese Regelungen vorgeschlagen.

Gut. Ich muss allerdings feststellen, dass wir bereits über den Abschnitt 1 abgestimmt haben. Ich denke, dass das jetzt noch als Stellungnahme in das Protokoll eingehen kann.

Ich rufe auf Abschnitt 2, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zu § 10, Drucksache 4/8692.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Änderungsantrag greift das Problem der Flüchtlinge nach § 25 Abs. 5 auf. Darauf bin ich in der Rede schon eingegangen. Unserer Meinung nach hat das Land für diese Gruppe von Flüchtlingen die Kosten zu übernehmen und diese nicht auf die Kommunen abzuwälzen. Nur dann kommen wir zu einer Ermessensausübung durch die Kommunen, die sich nicht ausschließlich an den kommunalen Kosten orientiert. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

Ich frage, ob es zu dem Änderungsantrag weitere Stellungnahmen gibt. – Bitte schön, Herr Bräunig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie, Frau Dr. Ernst, daran erinnern, dass es in Berlin – wo Sie ja mitregieren, wenn mir das richtig bekannt ist – Ausreisezentren gibt und dass es dort nicht beschlossen, sondern durch Rechtsverordnung durchgesetzt wurde. Wir sind der Meinung, dass die Staatsregierung durchaus die Flexibilität haben

sollte, um gegebenenfalls – in Sachsen gibt es ja keine Ausreisezentren –, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, davon Gebrauch zu machen.

Wird dazu weiter das Wort gewünscht? – Frau Dr. Ernst, bitte.

Herr Bräunig, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie einmal mit Ihren Kollegen sprechen würden. Ich denke, der Innensenator wird von Ihnen gestellt. Nicht wahr?

Das war noch einmal ein Hinweis. Wird weiterhin das Wort zum Änderungsantrag gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag Drucksache 4/8692, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zu § 10, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich bitte jetzt um Einbringung des Änderungsantrages Drucksache 4/8696 Nrn. 3 und 4 des Änderungsantrages der Linksfraktion.PDS zu den §§ 5 und 10. Bitte schön.

Vielen Dank. – Im Punkt 3 finden wir eine Regelung, die wir hier unbedingt haben möchten, und zwar dass auch Ausländer unter dieses Gesetz fallen sollen, die zum Beispiel Härtefälle darstellen. Wir wollen, dass sämtliche Ausländer, die dieses Gesetz insgesamt betrifft, auch Leistungen erhalten. Deshalb verlangen wir, dass hier eine entsprechende Regelung vorgenommen wird.

Der zweite Punkt richtet sich darauf und hängt praktisch damit zusammen, dass wir der Meinung sind, dass man die Formulierungen Nrn. 1, 3, 5 und 7, die nur spezifische Ausländergruppen betreffen, streichen kann, weil wir möchten, dass hier alle Ausländergruppen einbezogen sein sollen, auch in die Leistungen nach diesem Gesetz.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte jetzt um Aufmerksamkeit.

Ich lasse abstimmen über die Drucksache 4/8696 Nrn. 3 und 4 des Änderungsantrages der Linksfraktion.PDS zu den §§ 5 bis 10. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Abschnitt 2, die §§ 5 bis 10 in der Fassung des Ausschusses. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Bei einer Anzahl von Stimmen dagegen ist dem Abschnitt 2 mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen jetzt zu Abschnitt 3 im Artikel 2. Er betrifft die §§ 11 bis 13. Aufgerufen ist der Änderungsantrag Drucksache 4/8693 Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion GRÜNE zu § 11. Ich bitte um Einbringung.

Herr Präsident! Wir lehnen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich ab. Wir sehen auch gar keinen Grund, warum das Gesetz dazu etwas enthält. Wir sind der Meinung, dass im Einzelfall auch vor Ort auf die sogenannten rassischen oder ethnischen Merkmale zum Beispiel bei der Unterbringung eingegangen werden kann. Wir sind nicht der Meinung, dass das in irgendeiner Weise im Gesetz festgehalten werden muss. Deshalb dieser Änderungsantrag.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Bandmann, bitte.

Auch diese Frage ist im Ausschuss hinlänglich erörtert worden, und zwar auch im Beisein und mit ausdrücklicher Billigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Von daher Ablehnung.

Wird weiter das Wort dazu gewünscht? – Frau Dr. Ernst, bitte.

Wir haben einen gleichlautenden Änderungsantrag wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist ganz klar, dass man aufschreiben muss, was gilt. Insofern denke ich, dass das Datenschutzgesetz mit und ohne diesen Paragrafen gilt. Wir glauben, dass es erlässlich ist.

Wollen Sie damit jetzt auch Ihren Änderungsantrag eingebracht wissen?