Das Beispiel Baden-Württemberg, Herr Flath, um das vielleicht noch einmal zu erläutern, war so gemeint, dass man es schaffen kann, auf der einen Seite möglichst wenige Sitzenbleiber zu haben, aber dass das man auf der anderen Seite nicht auf Kosten des Leistungsniveaus erkauft, sondern beides miteinander vereinbaren kann.
Wenn ich einmal kurz Ihren Kollegen Rauch zitieren darf: „Damit setzen wir Anreiz und Anforderung in ein pädagogisch sinnvolles Verhältnis und geben den Schülerinnen und Schülern die gewünschte zweite Chance.“ Er bezieht sich auf die Proberegelung. Ich denke, das ist eine sinnvolle Maßnahme.
Meine Damen und Herren! Ich sehe, Sie können unserem Antrag bestimmt zustimmen. Es freut mich auch, dass mit Sicherheit die Koalition auch noch das Wochenende überstehen wird. Schauen wir einmal, wie lange darüber hinaus.
Wir stimmen jetzt über den Antrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/8596 ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme auf den Tagesordnungspunkt 1 zurück. Ich hatte angekündigt, dass ich einen Zwischenruf des Abg. Apfel prüfen lasse, der eine Beleidigung des Abg. Lichdi zur Folge hatte.
Herr Apfel hatte auf Rückfrage gesagt, er könnte sich nicht erinnern. Im Protokoll ist aber eindeutig vermerkt, dass Herr Apfel Herrn Lichdi beleidigt hat, indem er ihn mit einem Schimpfwort belegt hat, das ich ungern ausspreche. Das ist im Protokoll nachzulesen. Er hat ihn mit „Rindvieh“ bezeichnet. Das ist eine grobe persönliche
Beleidigung eines Abgeordneten. Aus diesem Grunde möchte ich Herrn Apfel, der nun leider nicht mehr anwesend ist, aber im Protokoll vermerken lassend, hiermit einen Ordnungsruf erteilen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung, und zwar
Die Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion GRÜNE, CDU, SPD, NPD, FDP und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Wende sind umfangreiche Investitionen in die Sanierung der Wasserversorgung und alle Komponenten getätigt worden, angefangen von den Wassergewinnungsanlagen, den Talsperren, über die Wasserversorgung, die Wasseraufbereitung bis hin zu kommunalen Netzen. Diese gigantischen Investitionen wurden durch Mittel des Bundes, der Europäischen Union, des Freistaates und nicht zuletzt durch die Beiträge und Gebühren der Bürgerinnen und Bürger möglich. Dass bei diesen Investitionen einiges schiefgelaufen ist, wissen wir alle. Vor allem waren die Annahmen über die künftige Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung flächendeckend zu optimistisch mit der Folge, dass die Kapazitäten zu groß und damit die Fixkosten zu hoch sind.
Wasser, aber auch Abwasser ist in Sachsen teurer als andernorts. Das ist zum größten Teil Schnee von gestern. Die Debatten sind gelaufen.
Gegenstand der heutigen Debatte ist aber das Bemühen der Chemnitzer Stadtwerke, eine neue Fernwasserleitung zu bauen, die die Chemnitzer Bevölkerung mit Wasser aus der Tschechischen Republik versorgen soll. Jeder, der sich mit der Thematik der Wasserversorgung in der Region Chemnitz nur oberflächlich befasst, wird zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Vorhaben in jeder Hinsicht – ökonomisch, ökologisch und auch sozial – eine Schnapsidee ist, der man mit aller Entschlossenheit entgegentreten muss.
Wie stellt sich heute die Situation in der Region dar? Die Versorgung der gesamten Region kann über das bestehende Talsperrensystem, das sich im Eigentum des Landes befindet und von der Landestalsperrenverwaltung, der LTV, betrieben wird, sichergestellt werden. Diese Sicherstellung ist nach menschlichem Ermessen auch unter dem Einfluss des Klimawechsels über die nächsten Dekaden gegeben, denn in diesen Regionen nehmen nach den Prognosen die Niederschläge nicht ab, im Gegensatz zur Lausitz und zum nördlichen Sachsen. Zum einen wird es
nach den Prognosen nicht weniger in der Region regnen, zum anderen ist der Wasserverbrauch seit Jahren rückläufig und wird, bedingt durch den demografischen Wandel, weiter rückläufig sein.
Es besteht folglich aus Gründen der Versorgungssicherheit keinerlei Veranlassung, eine neue Leitung zu bauen. Die Chemnitzer Stadtwerke streuen den Bürgerinnen und Bürgern hier bewusst Sand in die Augen. Ziel der Chemnitzer Stadtwerke ist es, so angeblich, Wasser billiger einzukaufen. Dabei muss man wissen, dass die LTV das Rohwasser zu einem Festbezugspreis abgibt, der sich aus den Eigenkosten und der Leistungsrechnung ermittelt. Aufgrund des Rückgangs bei der Wasserabnahme ist der Preis pro Kubikmeter über Jahre gestiegen, sodass das Rohwasser aus den Erzgebirgstalsperren vergleichsweise teuer ist. Auf den Endverkaufspreis hat das Rohwasser aber keinen nennenswerten Einfluss. Bei einem Wasserpreis von 2,62 Euro pro Kubikmeter in der Stadt Chemnitz schlägt der Rohwasserpreis kaum zu Buche. Er dürfte derzeit in der Größenordnung von 10 % liegen. Das heißt, selbst wenn es gelingen würde, den Rohwasserpreis durch die neue Leitung um 20 % zu senken, würde sich für die Bürgerinnen und Bürger gerade einmal eine Preissenkung von 2 % realisieren lassen. Die Stadtwerke Chemnitz führen daher die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht, wenn sie nennenswerte Preissenkungen in Aussicht stellen.
Die Fernwasserversorgung in der Region funktioniert in einer Art Solidargemeinschaft, weil die acht Verbände gemeinsam die Fernwasserversorgung betreiben. Die Anlagen und Leitungen liegen zudem im Eigentum einer GmbH, an der die örtlichen Aufgabenträger nach ihrer Größe beteiligt sind. Scheren nun die Stadtwerke Chemnitz aus diesem Solidarverbund aus, wird sich die Absatzmenge aus den Talsperren, also der Rohwasserbezug, ebenso verringern wie der Umsatz in der Fernwasserversorgung.
Weil Wasserwirtschaft ein Geschäft ist, bei dem vorwiegend Fixkosten in Form von Kapitalkosten zum Tragen kommen, wird der Wasserpreis pro Kubikmeter steigen müssen. Der Bau einer neuen Fernwasserleitung hätte damit zwingend zur Folge, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Gewerbe der Region stärker belastet werden würden. Das Überangebot an Wasser in der Region würde weiter erhöht. Ökonomisch wie sozial wäre das ein Stück aus dem Tollhaus.
Der Bau einer Fernwasserleitung fügt der Region zudem einen völlig unnützen ökologischen Schaden zu, denn ein solcher Bau ist ein schwerwiegender Eingriff in die Landschaft, ein Eingriff, der weder mit der Versorgungssicherheit noch mit der Ökonomie zu begründen ist.
Wer würde die Wasserleitung bezahlen? Wie ich höre, hoffen die Stadtwerke auf Mittel der EU, denn es geht ja um ein grenzüberschreitendes Projekt. Auch EU-Mittel – daran sei an dieser Stelle erinnert – sind Steuermittel, solidarisch von Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht. Warum sollen eigentlich hierfür Solidarmittel aufgebracht werden? Es gibt eine funktionierende moderne Wasserversorgung in der Region, die nach menschlichem Ermessen noch für die nächsten Generationen ausreicht, die Wasserversorgung qualitativ und quantitativ zu garantieren.
Wir fordern daher die Staatsregierung in unserem Antrag auf, diesen Unsinn, der von den Stadtwerken Chemnitz betrieben wird, zu verhindern. Den Äußerungen von Staatsminister Tillich in der Presse konnten wir entnehmen, dass er über das Vorhaben der Stadtwerke Chemnitz ähnlich denkt wie wir. Das kann man doch einmal loben. Das ist doch in Ordnung.
Kommen wir nun zum zweiten Teil unseres Antrages, die Wasserversorgung der Region organisatorisch, technisch und ökonomisch zu optimieren. Die Koalition hat sich bequemt, auf unseren Antrag mit einem eigenen Antrag zu reagieren. Aber leider sind Thema und Zielrichtung Ihres Antrages nicht geeignet, das vorliegende Problem zu lösen.
Wie ich ausgeführt habe, ist es überhaupt nicht strittig, dass das Wasserangebot in der Region auch beim Fortschreiten des Klimawandels ausreicht. Das, was wir unter B unseres Antrages einfordern – eine Optimierung der Situation in der Region –, hat Ihr Antrag ja gerade nicht zum Gegenstand, denn ungeachtet der falschen Erwartungen, die die Chemnitzer Stadtwerke mit ihren Versprechungen provozieren, ist der hohe Wasserpreis in der Region ein Ärgernis.
Wie bereits ausgeführt, ist der Anteil des Landes – denn das Land legt über die LTV den Rohwasserpreis fest – an dieser Situation nicht ausschlaggebend. Insofern, Herr Staatsminister Tillich, kann ich Sie beruhigen: Wir wollen weder die Staatsregierung noch Sie als den für die Talsperren verantwortlichen Minister hier angreifen.
eine Aufgabe zu beschreiben und die Staatsregierung anzuregen, die etwas verfahrene Situation in der Region
durch kluge politische Führung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu entwirren. Uns ist nicht entgangen, dass die Wasservorsorge als Teil der Daseinsvorsorge in den Bereich kommunaler Aufgaben fällt. Die kommunalen Aufgabenträger in der Region haben es aber bis heute nicht geschafft, ihre Hausaufgaben zu erledigen und dort, wo möglich, die Bürger zu entlasten. Juristisch fällt der Staatsregierung die Aufgabe nicht zu, kommunalen Zwist zu lösen.
Die Stadt Chemnitz hat schon einmal den Versuch unternommen, bei der Fernwasserversorgung unabhängiger zu werden, als sie die ehemals städtischen Talsperren vom Freistaat zurückforderte. Damals hat sich die Staatsregierung stark engagiert und nicht zuletzt infolge der Flut den Rechtsstreit mit der Stadt Chemnitz durch eine Zahlung von 30 Millionen Euro lösen können. Alle Talsperren in der Region gehören seitdem juristisch unzweifelhaft dem Freistaat. Schon im damaligen Streit war offenkundig, dass bei der Wasserversorgung in der Region mehr statt weniger Kooperation der richtige Weg ist. Aber statt diesen Weg zu beschreiten, tobt jetzt, ausgelöst von den Stadtwerken, ein neuerlicher Streit. Lösen wird man ihn nur können, wenn man allen Beteiligten in der Region ein Angebot macht, von dem alle profitieren. Da die Aufgabenträger in der Region offensichtlich weder willens noch fähig sind, aus eigener Kraft zu mehr Kooperation zu finden, sehen wir die Staatsregierung in der politischen, nicht in der juristischen Pflicht, hier eine Koordinationsaufgabe zu übernehmen.
Die Wasserversorgung in der Region ist hochgradig fragmentiert. Acht kommunale Aufgabenträger, eine gemeinsame Gesellschaft für die Fernwasserversorgung und die LTV teilen sich ein Geschäft, das in Summe jährlich bei 200 Millionen Euro liegen dürfte. Insgesamt zehn Gesellschaften mit entsprechenden Stäben und Geschäftsführern verwalten ein Überangebot an Wassergewinnungs- und -reinigungsanlagen und damit ein Überangebot an Wasser. Dass einer der Beteiligten hergeht und das bestehende Überangebot noch weiter erhöhen will, ist eher ein schlechter Witz. Eine solche Partikularstrategie wird allen schaden; nur eine Strategie der Kooperation wird in der Region zum Erfolg führen.
So eine Strategie zu entwerfen und sie den Beteiligten vor Ort schmackhaft zu machen und sie dann umzusetzen, darin sehen wir die Aufgabe der Staatsregierung. Ökonomisch nennt man das wohl eine klassische Win-WinSituation, die sich bei der Wasserversorgung in Südwestsachsen herbeiführen ließe. Stellen Sie sich mit Vehemenz gegen das Vorhaben der Stadtwerke Chemnitz, eine neue Fernwasserleitung zu bauen, und führen Sie die auseinanderdriftenden Interessen in der Region zusammen! Gefragt ist hier politische Führung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie die vorliegenden Anträge vergleichen, werden Sie feststellen, dass der Antrag der Koalition an der Sache vorbeigeht. Ich vermag nicht zu erkennen, warum sich die Koalition nicht unserem Ansinnen anschließt, es sei denn aus parteitaktischem
Kalkül, weil man ja nicht einen GRÜNEN-Antrag annehmen kann. Das aber ist in der Sache absolut nicht angebracht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Ende der Sitzungsfolge des Landtages im Monat Mai haben wir jetzt ein Thema zu behandeln, das, wenn man es genau besieht, ein Thema des Chemnitzer Stadtrates ist und diesbezüglich viele Ähnlichkeiten
mit dem Reizwort „Waldschlösschenbrücke“ hat, von dem wir gesagt haben, auch das ist ein Vorgang, der eigentlich so nicht in den Sächsischen Landtag gehört. Worum geht es eigentlich, obwohl Kollege Lichdi durchaus schon eine ganze Reihe auch zutreffender Beschreibungselemente geboten hat?