Protokoll der Sitzung vom 11.05.2007

Die Trinkwasserversorgung ist eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge und muss aus unserer Sicht in kommunaler Hand bleiben.

Zum Schluss möchte ich noch kurz etwas zum Punkt 2 unseres Antrages sagen. Da geht es darum, welche Möglichkeiten es gibt, die bestehenden Fernwasserverbünde zu stärken. In diesem Zusammenhang gehe ich zurück bis in die 1. Legislaturperiode. Damals hatte die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zum Sächsischen Wassergesetz vorgelegt. Darin enthalten war bereits ein Passus, der die Fernwasserversorgung unter gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt stellt. Das ist aus unserer Sicht nach wie vor der richtige Weg.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Die NPDFraktion, bitte.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wieso?)

Die Linksfraktion.PDS ist auf meiner Liste gar nicht vorhanden. Es tut mir leid.

(Heiterkeit der Vizepräsidentin Andrea Dombois und bei der CDU)

(lacht) Frau Präsidentin! Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Sie sind doch gar nicht neu im Landtag.

(Heiterkeit der Vizepräsidentin Andrea Dombois)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin überrascht und erfreut zugleich: Das ist heute eine Sternstunde linker sozialistischer Politik im Landtag. Danke, Herr Mannsfeld, ich gebe Ihnen recht: Nicht alles kann man unter marktwirtschaftlichen Bedingungen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und schon gar nicht bei der wichtigen Ressource Wasser klären. Es gibt Grenzen. Sie haben recht, dass der Antrag der GRÜNEN in Punkt 2 die Verfassung des Freistaates Sachsen bezüglich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt. Deshalb empfehle ich meinen Fraktionskollegen, sich der Stimme zu enthalten. Nur aus diesem Grund. Wir müssen gesetzlich handeln.

Lassen Sie mich zu Beginn die Sache aber doch ein wenig spaßig ausführen. Herr Lichdi, Sie müssen sich Gedanken machen, welchen neuen Arbeitsplatz Frau Röstel demnächst erhalten wird, da sie schon viele Jahre unterwegs ist, um Wasser und Abwasser zu privatisieren. Vielleicht wird sie in Ihrer Partei die neue Sprecherin für die Rekommunalisierung von Wasser und Abwasser.

Herr Minister Tillich, Sie bekommen durch den Landtag den Auftrag – so habe ich es den Redebeiträgen entnommen –, zur Sicherung der Nutzung der Wasservorkommen und des Fernwassers, wie es im Antrag der CDU steht, regionale Wassergenossenschaften zu gründen, also die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger so zu erhöhen, dass solche Konflikte – kein anderer Konflikt ist es, als die Anteile des Gewinns aus dem Wasser, ob sie in ein Land fließen oder über ein kommunales Unternehmen, was in unserem Fall eine Aktiengesellschaft ist – in der Kommune bleiben. Das ist der Kern des Streites.

Nicht die Bürgerinnen und Bürger stehen bei diesem Streit im Mittelpunkt; nichts anderes lässt der Tenor der bisherigen Redebeiträge zu. Dass die Linke das Ansinnen beider Anträge unterstützt, ist müßig zu betonen. Die Linksfraktion und die Chemnitzer Stadtratsfraktion sind sich seit jeher ohne Wenn und Aber einig, der kommunalen Daseinsvorsorge verpflichtet zu sein. Einer Privatisierung des Wassers werden wir immer entgegentreten. Wir alle sind in der Pflicht, alle Möglichkeiten zu nutzen, Wasser als wichtigste Ressource der Zukunft für jeden Bürger zu sichern, und das für einen möglichst niedrigen Preis. Das gilt auch für die Bürger, die in Tschechien leben.

(Zuruf des Abg. Dr. Johannes Müller, NPD)

Das verstehen nur Sie nicht.

Mit dem Bau der Leitung aus Tschechien – sie muss nicht mit Fördermitteln gebaut werden, mit dieser Legende muss man auch einmal aufhören – wird auf jeden Fall eine Tür geöffnet, die schrittweise und schleichend das Herausdrücken der öffentlichen Hand aus den Stadtwerken bzw. Wasserzweckverbänden ermöglicht. Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Meine Recherchen belegen das.

Ich sehe auf der Zuschauertribüne den Herrn, der am 15./16. November 2006 in Berlin zu folgenden Themen referierte: „Wettbewerb im Wasserbereich ist möglich – Wechsel des Vorlieferanten“. Unter anderem waren die Themen: Erstens Bezug von günstigerem Wasser aus dem Ausland, zweitens Investitionen in den Bau eigener Leitungen, und drittens Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

An seiner Seite waren solche Leute wie Prof. Rudolph – insbesondere der CDU bekannt durch das Fondsmodell Beilrode-Arzberg –, ferner an seiner Seite Remondis Aqua und natürlich auch Veolia Wasser GmbH von dem tätigen französischen Konzern sowie RWE, die gemeinsam auch in Berlin an der Wasserversorgung beteiligt sind und nun beide in Tschechien unterwegs sind.

Zweitens, der Grund für die eventuelle Privatisierung des Wassers und deren Tür, die geöffnet wird: Die Chemnitzer Stadtwerke sind aufgrund der Gesellschaftsstruktur und der Beteiligung von RWE und E.ON das einzige Mitglied mit einer privaten Beteiligung von 49 %, im sonst nur dem kommunal verfassten Zweckverband Fernwasser Südsachsen.

Diese Stadtwerke sind also ein Einfallstor für die private Wasserversorgung. Bei diesen Strukturen muss Herrn Minister Tillich schon Angst werden, dass es dem Konzern gelingt, in den Zweckverband einzudringen. Die heutige „Freie Presse“ – das ist eine Besonderheit – hat eine ganze Seite der Politik der Linken geschenkt. Herr Soyka hat auf den Internetseiten der Bundestagsfraktion der Linken gesurft und damit die besten Argumente gegen die Privatisierung gefunden, was niemand im Hohen Haus wundern wird. Dem muss ich nichts hinzufügen. Auch hinter die Antworten meines Kollegen Prof. Schui stelle ich mich voll und ganz. Das ist damit auch ein Auftrag an Sie, Herr Minister. Prof. Schui sagte: „Eine Fernwasserleitung ist volkswirtschaftlich nur sinnvoll, wenn sie für die gesamte Region mehr einspart, als sie kostet.“ Diesen Nachweis müssen Sie erbringen.

Herr Minister, diese Aussage wird für die Bürgerinnen und Bürger in Chemnitz wichtig bei den zukünftigen Entscheidungen im Stadtrat sein.

Herr Minister, es geht den Chemnitzern um eigene Wertschöpfungsanteile, die viele andere Städte und Gemeinden in Sachsen haben. Sie wissen, wir sind zu 100 % dem Lieferanten, in dem Fall sage ich jetzt einfach dem Land Sachsen, ausgeliefert.

Herr Lichdi hat die Dinge mit unseren Talsperren angesprochen; sie zu wiederholen ist unnötig. Aber wir haben eine Sondersituation in Chemnitz, auf die ich Sie bei Ihren Verhandlungen in Chemnitz hinweisen möchte, um eine Lösung zu finden. Wollen Sie den Wettbewerb zwischen kommunaler Wirtschaft und landeseigener Wirtschaft beherrschen? Dieser Wettbewerb resultiert aus der Finanzsituation der Städte und Gemeinden; so gibt es bereits Landkreise, die dieser Wasserleitung zustimmen. Sie müssen aber mit der Zurückweisung der Pläne der Chemnitzer Stadtwerke die Rohwasserbezugspreise in

unserer Region überprüfen. Es sind die höchsten, wie schon genannt, in der Republik.

Der Punkt B des Antrags der GRÜNEN – ich sage es noch einmal – ist aufgrund des Artikels 82 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen ein reiner Appell. Dieser Punkt verstößt gegen den Artikel in der Verfassung. Deshalb empfehle ich den Mitgliedern der Linksfraktion.PDS, sich der Stimme zu enthalten.

Wir mischen uns so unberechtigt in Dinge ein. Sie wissen, Herr Lichdi, am 20. Mai wird im Stadtrat Chemnitz erstmals die Thematik behandelt. Diese Entscheidung und unsere heutige Diskussion sind ein Wegweiser, dass es eine vernünftige Lösung geben wird. Mit der Annahme der heutigen Anträge wird an Sie, Herr Minister, der Auftrag erteilt, die technisch-ökonomische Optimierung der Trinkwasserversorgung in der Region neu zu gestalten. Sichern Sie das im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und denken Sie bitte an eines: Der Schwarze Peter liegt nicht nur in Chemnitz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Jetzt die NPDFraktion, bitte. Frau Abg. Schüßler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Vorhaben der Chemnitzer Stadtwerke, eine Trinkwasserleitung nach Tschechien zu bauen und das Trinkwasser zukünftig von dort aus der Preßnitztalsperre zu beziehen, ist ökonomisch und ökologisch gesehen völliger Unsinn. Deshalb ist es dringend notwendig, dass hier und heute Lösungen gefunden werden, die den Chemnitzern die unnötigen Kosten von über 40 Millionen Euro ersparen. Es ist völlig absurd, den Klimawandel oder die Frage der Versorgungssicherheit als Argumente heranzuziehen, um den Bau einer 45 Kilometer langen Trinkwasserleitung aus einem Nachbarland zu rechtfertigen.

Gerade der Regierungsbezirk Chemnitz verfügt über genügend Vorräte an Rohwasser in ausgezeichneter Qualität und über die entsprechende Infrastruktur, um alle Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser zu versorgen. Dabei gilt es zunächst zu klären, welche Beweggründe die Stadtwerke Chemnitz und möglicherweise noch andere Trinkwasserversorger haben, um einen anscheinend so absurden Plan verwirklichen zu wollen. Die Antwort liegt inzwischen einfach in der immer weiter fortschreitenden Privatisierungspolitik der Kommunen. Viele Kommunen sind aufgrund ihrer prekären Haushaltslage faktisch dazu gezwungen, die eigene Infrastruktur ganz oder teilweise zu privatisieren, um zumindest kurzfristig eine finanzielle Erleichterung zu erreichen.

Diese fortschreitende Privatisierung erleben wir praktisch auf allen Gebieten, sei es das kommunale Wohneigentum, die Elektrizitätsversorgung oder eben das Trinkwasser. Besonders fatal für die Bürgerinnen und Bürger ist diese Privatisierung aber im Bereich der öffentlichen Daseins

vorsorge. Das Ergebnis ist dabei zumeist, dass die Preise für den Verbraucher ansteigen und gleichzeitig die Qualität der Versorgung abnimmt.

Die NPD-Fraktion ist der Meinung, dass Wettbewerb im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nichts zu suchen hat. Die Versorgung der Bevölkerung darf nicht Aktionärsdividenden geopfert werden. Die Daseinsvorsorge hat kostendeckend und in guter Qualität zu erfolgen. Nichts anderes ist die gesetzliche Pflicht der dafür verantwortlichen öffentlichen Träger.

Das Vorhaben der Chemnitzer Stadtwerke, Wasser aus Tschechien zu beziehen, ist ein Beispiel für diesen Irrsinn der Privatisierung. Aus Sicht der Stadtwerke, deren Anteilseigner Gewinne erzielen wollen, ist das Projekt natürlich sinnvoll. Aus volkswirtschaftlicher Sicht hingegen ist es völliger Unsinn, eine solche Wasserleitung zu bauen, da bereits genügend Kapazitäten vorhanden sind. Der finanzielle Schaden, der dabei entsteht, wird letztlich vom Steuerzahler und vom Verbraucher zu tragen sein – einerseits, weil weniger Rohwasser aus den sächsischen Talsperren verkauft wird, andererseits, weil die im Zweckverband Fernwasser verbleibenden Wasserversorger ihre höheren Kosten an die Kunden weitergeben werden. Mit Solidarprinzip und Allgemeinwohl hat dies genauso wenig zu tun wie mit gesundem Menschenverstand.

Ein weiteres Argument gegen den Bau dieser Leitung liegt darin, dass es völliger Unsinn ist, sich in Bereichen der Grundversorgung in die Abhängigkeit eines Nachbarlandes zu begeben. Erstens kann dann niemand die Versorgungssicherheit zu einem angemessenen Preis gewährleisten; zweitens ist es unverantwortlich, wenn ohne zwingende Notwendigkeit das in Sachsen dringend benötigte Geld der Verbraucher in ein Nachbarland abfließt.

Von den beiden vorliegenden Anträgen wird der konkrete Fall Chemnitz aufgegriffen. Eine Lösung für das ursächliche Problem der Privatisierung und Gewinnorientierung der Wasserversorgung wird damit jedoch nicht gefunden. Im Antrag der GRÜNEN wird die Staatsregierung aufgefordert, sich gemeinsam mit den Kommunen für eine Optimierung der Wasserversorgung und für angemessene Wasserpreise einzusetzen. Dem werden wir natürlich zustimmen, da ein Mehr an Engagement der Staatsregierung grundsätzlich zu begrüßen ist. Dabei sollte die Staatsregierung über die Landestalsperrenverwaltung dazu beitragen, den Rohwasserpreis durch eine erneute Kalkulation der Gestehungskosten zu senken.

Der Antrag der Koalition lässt leider in seiner inhaltlichen Qualität zu wünschen übrig. Besonders Punkt 1 Ihres Antrages ist völlig überflüssig. Sie wollen den Fernwasserverbund vor dem Hintergrund des prognostizierten Klimawandels sichern und stärken. – Das klingt erst einmal gut, aber die Notwendigkeit dafür ist kaum ersichtlich, da die Kapazitäten zur Wasserbereitstellung im Freistaat ausreichend sind. Gerade für den Chemnitzer Raum ist sie völlig daneben. Vielleicht kennen Sie ja die

Berechnungen, nach denen die jetzt benutzten Talsperren zwei Jahre lang die Stadt versorgen könnten, ohne dass ein Tropfen Regen fällt; und schon dieses Szenario ist relativ unwahrscheinlich. Genauso gut könnte ich an dieser Stelle von einem Terrorismusverdacht sprechen, der eventuell diese geplante Fernwasserleitung gefährden könnte und Chemnitz sozusagen trockenlegt. Das tue ich aber nicht. Die derzeitigen Standardargumente Klima, Terrorismus und demografischer Wandel ziehen halt nicht immer und in jedem Fall.

Eine Senkung der Wasserpreise, die der Verbraucher letztendlich zu zahlen hat, werden Sie mit dem Klimaargument jedenfalls nicht erreichen. Das einzig Substanzielle in Ihrem Antrag ist Punkt 2, der sich auf § 59 des Sächsischen Wassergesetzes bezieht. In diesem Paragrafen ist geregelt, dass das Wasser für die öffentliche Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, sofern nicht überwiegende Gründe des Allgemeinwohls entgegenstehen.

Sie verlangen einen Bericht der Staatsregierung, wie diese Regelung rechtlich konkretisiert werden könnte. Diesem Auskunftsbegehren werden wir natürlich zustimmen. Allerdings möchte ich für meine Fraktion betonen, dass wir der Auffassung sind, dass die bestehende Regelung im Gesetz ausreichend eindeutig ist. Die Staatsregierung hat also schon jetzt die gesetzliche Möglichkeit, zu handeln und den Bau der Wasserleitung nach Tschechien aufgrund der bestehenden Regelungen im Wassergesetz zu untersagen. Sofern die Stadt Chemnitz als Mehrheitseigner dem Vorhaben der Stadtwerke nicht widersprechen sollte, erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie aktiv wird. Den Stadtwerken Chemnitz darf der Bau dieser irrsinnigen Wasserleitung jedenfalls nicht genehmigt werden. Es ist kein Grund ersichtlich, der gegen eine Versorgung aus den ortsnahen Wasserspeichern sprechen könnte, wie sie im Wassergesetz eindeutig vorgeschrieben ist.

Um dem grundlegenden Problem des zu hohen Rohwasserpreises aber sofort begegnen zu können, hat die NPDFraktion einen Änderungsantrag zum Antrag der Koalition eingebracht, der diesen um einen weiteren Punkt ergänzt und die Drucksachennummer 4/8719 trägt. Ich möchte diesen Änderungsantrag hiermit einbringen. Wir fordern die Staatsregierung darin auf, zukünftig die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung für das dem Trinkwasser zuzuordnende Anlagevermögen nicht mehr in die Gestehungskosten des Rohwasserpreises einfließen zu lassen. Dies würde zu einer sofortigen Senkung des Rohwasserpreises führen, die dann an den Verbraucher weitergegeben werden könnte. Es besteht ohnehin keine Notwendigkeit für einen Staatsbetrieb wie die Landestalsperrenverwaltung, dessen Anlagevermögen zu verzinsen. Die daraus erzielten Einnahmen wirken sich nicht direkt mindernd auf den Zuschuss des Freistaates aus und fließen stattdessen dem Landeshaushalt zu.

Aufgrund der Tatsache, dass die Rohwasserpreise zu hoch sind – das ist im Moment das vorgeschobene Hauptargument der Stadtwerke Chemnitz –, fordern wir, auf diese

Einnahme für den Freistaat zu verzichten, um die Wasserversorger und natürlich den Endkunden finanziell zu entlasten. Die geringeren Einnahmen des Freistaates werden ohnehin schon dadurch kompensiert, dass weiterhin das Rohwasser aus unseren sächsischen Talsperren zum Kunden gelangt und wir auf „Tschechenwasser“ verzichten können.

Die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag dürfte besonders der FDP leicht fallen, die genau dasselbe in den Haushaltsberatungen zum jetzigen Doppelhaushalt gefordert hat. Wir haben dem übrigens bereits damals zugestimmt. Auch die CDU hat bereits im Doppelhaushalt 2005/2006 die damals vorgesehene Erhöhung dieser Verzinsung von 0,6 auf 0,8 % abgelehnt – also gute Voraussetzungen, diese Verzinsung jetzt endgültig zu streichen.

Ich hoffe also auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre „Aufmerksamkeit“.

(Beifall bei der NPD)

Herr Dr. Schmalfuß, bitte, für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bis das Wasser aus der Talsperre beim Endverbraucher angelangt ist, durchläuft es organisatorisch die Stationen Landestalsperrenverwaltung, Fernwasserzweckverband, dessen Vertriebs-GmbH sowie den lokalen Versorger vor Ort. Das sind eine Menge Zwischenhändler. Auf der anderen Seite stehen eine Menge Kunden, die Trinkwasser nicht nur als Lebensmittel, sondern ebenso als notwendiges Wirtschaftsgut dringend brauchen.

Die Bürger – ich spreche hier auch als betroffener Chemnitzer – brauchen erschwingliche Wasserpreise. Doppelte und dreifache Verwaltungsstrukturen, die den Bezug dieses Wirtschaftsgutes verteuern, passen nicht in wettbewerbliche Strukturen. In diesem Zusammenhang sei die Frage erlaubt, mit welchem Anreiz der Freistaat seinen Staatsbetrieb zu mehr Wirtschaftlichkeit veranlassen will – einen Staatsbetrieb, der zum Beispiel im Wasserversorgungsbetrieb Chemnitz keine Konkurrenz fürchten muss, da die Stadt bisher zu 100 % vom staatlichen Wasserlieferanten abhängig ist.