rinnen und Mitarbeiter, sonstige Beschäftigte und Studierende sind gleichberechtigt im Konzil vertreten.
Dieser Grundsatz der gleichberechtigten Vertretung der vier genannten Gruppen trifft auf alle relevanten Entscheidungsgremien zu. Autonomie verknüpft sich also mit der Mitbestimmungsmöglichkeit aller Hochschulmitglieder.
Wir möchten auch die Personalhoheit auf die Hochschulen übertragen und schaffen den Beamtenstatus ab. Die Hochschulen erhalten die Personalhoheit. Sie sollen künftig über die Einstellungen, einschließlich der Berufungen, und über die Personalführung selbst entscheiden. Aber das Hochschulreformgesetz trifft drei wesentliche Regelungen. Erstens – und darin sind wir uns mit der SPD einig und ich kann sie dabei nur unterstützen –: Der Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes in Sachsen ist auf die Hochschulangehörigen anzuwenden. Zweitens: Die Hochschulen stellen ausschließlich im Angestelltenstatus ein. Das heißt, dass keine neuen Beamten mehr an den Hochschulen eingestellt werden. Drittens: Die Rechte der Personalräte bleiben unangetastet.
Mit dem Hochschulreformgesetz der Linksfraktion.PDS wäre das Studium an den sächsischen Hochschulen gebührenfrei. Das soll in der Verfassung verankert werden.
Während die allgemeine Hochschuldebatte insbesondere zur Begründung von Langzeitstudiengebühren den Bummelstudenten als Pappkameraden konstruiert hat, dreht der Gesetzentwurf die Beweislast bei der Regelstudienzeit um. Das heißt, künftig müssen die Hochschulen dafür Sorge tragen, dass sie ein Studienangebot bereitstellen, das ein Studium in der Regelstudienzeit ermöglicht. Für den Freistaat bedeutet das natürlich auch, eine entsprechende Finanzierung der Hochschulen zu gewährleisten.
Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit eines einsemestrigen Orientierungsstudiums, verbesserte Betreuung, Mentoring usw. Alle Bachelorabsolventen erhalten die Möglichkeit, einen Master abzulegen. Damit soll die Bachelor-Master-Reform auf den Charakter einer Studienreform zurückgeführt werden und nicht mehr nur als Sparprogramm durch die Reduzierung auf ein Schmalspurstudium missbraucht werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Hochschulgesetz der Linksfraktion.PDS werden die Hochschulen nicht der vorhin immer wieder angesprochenen vermeintlichen Eigendynamik ökonomischer Sachzwänge unterworfen, sondern demokratisch legitimierten Entscheidungen zugänglich gemacht. Damit können die Hochschulen
ihrer Aufgabe gerecht werden, Hort zu sein, an dem auch kritische Bildung ihren Platz hat und an dem das Bildungsziel wissenschaftliche Urteilsfähigkeit und nicht Kurzzeitschmalspurstudium heißt,
an dem gesellschaftliche und politische Mitwirkung gelebt und damit gelernt werden kann; denn die sozialen und ökologischen Reformen werden natürlich vor allem von Akademikern betrieben werden müssen.
Darum, verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch angesichts sinkender Wahlbeteiligungen und des Erstarkens rechter faschistischer Stimmungsmache auch hier in diesem Landtag:
(Alexander Delle, NPD: Sachlich bleiben! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Er hat sich angesprochen gefühlt!)
Die Hochschule muss ein kritischer Reflexions- und Resonanzraum einer Gesellschaft sein. Das geht nicht innerhalb autoritärer Strukturen, sondern dazu braucht es die wirklichen Mitgestaltungsmöglichkeiten für alle Hochschulmitglieder.
Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte Frau Staatsministerin Dr. Stange.
Gestatten Sie mir, dass ich zumindest auf einige Punkte, die im Rahmen der Diskussion angesprochen wurden, reagiere.
Zuallererst möchte ich die Frage in den Raum stellen: Wozu ist eine Koalition in der Lage? Ich möchte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion.PDS daran erinnern, dass auch in Berlin eine Koalition existiert und unter dieser Koalition ein Ausstieg aus dem BAT als erstes deutsches Bundesland beschlossen worden ist.
(Karl Nolle, SPD: Das kann doch gar nicht sein! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wer stellt den Bürgermeister? – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)
Ich führe das deshalb an, weil ich damit deutlich machen will, dass fast alle Fraktionen, die heute im Landtag sitzen, in den letzten Jahren Hochschulgesetze in den verschiedenen Ländern in Koalitionsregierungen mit auf den Weg gebracht haben. Das trifft nicht nur für Berlin zu, sondern aktuell auch auf Nordrhein-Westfalen, wo die FDP in der Koalition vertreten ist und das Hochschulgesetz maßgeblich beeinflusst. Dieses Hochschulgesetz sieht
nicht vor, dass die einzelne Hochschule eine Tarifautonomie hat, sondern führte dazu, dass ein neuer Arbeitgeberverband mit dem Land und den Unikliniken gegründet und damit eine Bindung an den Tarifvertrag der Länder hergestellt wurde.
Wir müssen schauen, was sich in anderen Ländern in der Praxis bewährt hat und was wir davon in Sachsen übernehmen und weiterentwickeln können, um unsere Hochschulen wettbewerbsfähig und das Hochschulgesetz zeitgemäß zu halten. Da finden wir 16 verschiedene Gesetze unter 16 verschiedenen Konstellationen. Übrigens hat Bayern als eines der wenigen Länder, in denen es keine Koalition gibt, das Bayerische Hochschulgesetz in den letzten Jahren nicht novelliert.
Ich bitte deshalb um viel Sachlichkeit. Auch die Koalition ist darum bemüht. Deshalb steht Qualität vor Tempo. Ich bleibe dabei und sage es hier noch einmal: Wir wollen im Frühjahr 2008 dieses Gesetz hoffentlich im Landtag verabschieden. Dass der 01.01.2008 nicht mehr einzuhalten ist, muss ich hier vielleicht nicht sagen. Das ist allein vom parlamentarischen Verfahren her nicht mehr möglich. Aber der Termin Frühjahr 2008 sollte machbar sein.
Ich will noch etwas richtigstellen, weil das immer wieder in den Raum gestellt wird: Es gibt keinen Dissens innerhalb der Koalition, was die Frage der Verbeamtung von Hochschullehrern angeht.
An dieser Stelle ist sich die Koalition sehr wohl einig – offenbar auch mit anderen Fraktionen –, dass es nicht zwingend notwendig ist, Hochschullehrerinnen und -lehrer zu verbeamten, sondern dass sie im Angestelltenstatus sehr wohl eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten können.
Hierbei muss man der Praxis Rechnung tragen. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, zu verbeamten oder nicht zu verbeamten, auch bei den Hochschullehrern. Wenn wir aber Spitzenleute haben wollen, die nur dann hierher kommen, wenn sie verbeamtet werden – weil am Status bestimmte Vorteile hängen –, dann werden wir sie, um sie zu bekommen, tunlichst verbeamten – nicht nur, um ihnen bessere Gehälter zu zahlen. Es gibt keinen Dissens in der Frage, ob verbeamtet wird oder nicht, sondern wir müssen hier der Praxis Rechnung tragen.
So weit meine kurzen Anmerkungen. Meine Bitte ist, dass die weiteren Diskussionen – Herr Gerstenberg hat es gesagt – mit viel Aufmerksamkeit verfolgt und mit viel Sachlichkeit begleitet werden, auch unter dem Gesichtspunkt, was von den Hochschulen – nicht nur von den politischen Parteien – gebraucht wird, um zukunftsfähig zu sein.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die 1. Aktuelle Debatte, beantragt von der Linksfrakti
on.PDS zum Thema „Die Unfähigkeit der CDU/SPDKoalition, ein modernes Hochschulgesetz für Sachsen vorzulegen“, beendet.
Als Antragstellerin wird zuerst die Fraktion der FDP sprechen. Danach folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Die Debatte ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der FDP, das Wort zu nehmen. Herr Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit vergeht kein Tag, ohne dass wir in den Zeitungen von neuen innenpolitischen Vorschlägen meist ziemlich wirrer Art lesen müssen, sei es auf Landesebene oder auf Bundesebene.
Das hat ein Ausmaß angenommen, das es geboten erscheinen lässt, hier darüber zu sprechen. Im Dezember des letzten Jahres hat der Innenminister mit der wohl eher unbeabsichtigten Weiterleitung des Ministeriumsentwurfes zur Änderung des Polizeigesetzes für Aufsehen gesorgt. Mit der Behauptung, man setze die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Großen Lauschangriff und zur Rasterfahndung um, sollten erhebliche Einschnitte in die Bürgerrechte vorgenommen werden. Mit der Ausweitung der Telefon- und Handyüberwachung, der Einführung eines automatischen Erfassungssystems für Autokennzeichen und der Erleichterung von Wohnungsdurchsuchungen war geplant, die Eingriffsbefugnisse der Polizei wesentlich zu erweitern.
Kaum dass das Jahr 2007 begonnen hatte, folgte auf Bundesebene aus Berlin der Gesetzesvorschlag von Innenminister Schäuble zur Änderung des Grundgesetzes, um Flugzeugabschüsse zu erlauben. Das hatte das gescheiterte Luftsicherheitsgesetz vorgesehen – das Bundesverfassungsgericht hatte ihm den Finger vom Abzug genommen. Im Januar 2007 kam nun der Vorschlag aus Berlin, man würde in der Verfassung einen sogenannten Quasi-Verteidigungsfall einrichten können, um dieses wirklich mehr als fragwürdige Ziel doch noch erreichen zu können. In Zeiten akuter Terrorgefahr soll dann, wie im Kriegsfall, der Tod Einzelner in Kauf genommen werden, um den Tod anderer zu verhindern.
Im Februar dieses Jahres verbot der Bundesgerichtshof dann heimliche Online-Durchsuchungen von Heimcomputern. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Richterspruches forderte der Innenminister gesetzliche Maßnahmen, um dies dann doch noch möglich zu machen. Inzwischen stellte sich heraus, meine Damen und Herren, dass bereits seit 2005 von den Diensten in der Bundesre
publik Online-Durchsuchungen durchgeführt werden. Ich weiß nicht, was noch alles ans Tageslicht kommen wird, wenn man sich das genauer ansieht.