Protokoll der Sitzung vom 21.01.2005

2. Welche Größenordnung der Abweichungsbandbreiten hält das SMF im Hinblick auf die kommunale Budgetplanung für zumutbar?

Es antwortet Herr Staatsminister Dr. Metz.

Das will ich gern beantworten. Im Übrigen weise ich, bevor ich mit der offiziellen Antwort beginne, darauf hin, dass diese Switch-Klauseln sowohl der Höhe als auch dem Inhalt nach im Konsens mit den Spitzenverbänden abgestimmt sind. Unter diesen so genannten Switch-Klauseln werden die Regelungen in § 4 FAG und § 31 FAG verstanden. Für den Fall, dass sich die kommunalen Steuereinnahmen – dies ist 2004 durchaus passiert – günstiger entwickeln, als derzeit auf der Basis der November-Steuerschätzungen für 2005/2006 prognostiziert, wird das Staatsministerium der Finanzen durch § 4 – auf Seite 3 im FAG nachzulesen; es liegt Ihnen vor – nach Anhörung des FAG-Beirates durch Rechtsverordnung die Anteile der investiven Schlüsselzuweisungen an der Gesamtschlüsselmasse während des Ausgleichsjahres bei den kreisangehörigen Gemeinden um bis zu 45 Millionen Euro und bei den Kreisfreien Städten um bis zu 55 Millionen Euro anheben. Noch einmal: Das Finanzministerium wird ermächtigt, wenn die Kommunen Mehreinnahmen aus Steuern erhalten, diese Mehreinnahmen nach Anhörung des FAG-Beirates – darin sind die Kommunen vertreten – an die Gesamtschlüsselmasse für die Kreisangehörigen um bis zu 45 Millionen Euro und bei den kreisfreien Städten um bis zu 55 Millionen Euro anzuheben.

Was möchten der Freistaat und die kommunale Familie gemeinsam damit erreichen? Wir wollen mehr Mittel für Investitionen bereitstellen. Das war unser gemeinsames Ziel. Die finanzielle Planungssicherheit, Herr Leichsenring, der Kommunen wird hierdurch überhaupt nicht beeinträchtigt, da sich diese Regelung ausdrücklich nur auf Steuermehreinnahmen über den geplanten Plafond hinaus bezieht.

Die Höhe der für die Verwaltungshaushalte wichtigen allgemeinen Deckungsmittel wird damit für die Gesamtheit der Kommunen auch dann nicht verändert, wenn das Staatsministerium von dieser Ermächtigung – für den Fall, dass wir im kommunalen Bereich wirklich mehr Steuereinnahmen bekommen – Gebrauch macht.

Die investive Bindung dieser möglichen Steuermehreinnahmen ist aus meiner Sicht ökonomisch sinnvoll und notwendig, denn die Kommunen brauchen investive Schlüsselzuweisungen, um damit das Eigenkapital aufzubringen und um Fördermittel abgreifen zu können. Wir brauchen auch mehr Investitionen in die kommunale Basisinfrastruktur.

Es gibt eine Regelung in § 31 Abs. 9 FAG. Dort gibt es mögliche Reaktionsmöglichkeiten auf wesentliche Änderungen der von außen vorgegebenen Rahmenbedingungen, also nicht durch mehr Steuereinnahmen, was positiv wäre, sondern durch die Änderung von Bundesrecht. Es könnten also wesentliche Veränderungen gegenüber den Berechnungsgrundlagen oder Annahmen im FAG erfolgen. Dann können wir per Gesetz – wiederum nach Anhörung des FAG-Beirates – die Finanzausgleichsmassen auch während des Ausgleichsjahres – eventuell 2005 oder 2006, wenn sich durch Bundesrecht etwas ändert – verändern. Was ist eine wesentliche Veränderung? Darauf haben wir uns mit den Kommunen verständigt. Wesentlich ist eine Änderung, wenn sie den Betrag von 100 Millionen Euro übersteigt. Diese Regelung ist notwendig. Als wir das FAG gemacht haben, wurde noch über die bundesstaatliche Ordnung, die Föderalismuskommission diskutiert. Sie wissen, dass es Ansätze gibt, dass auch auf diesem Gebiet wieder neue Diskussionen beginnen, deswegen haben wir diese Switch-Klausel aufgenommen. Wir wollen finanzielle Verwerfungen, die sich durch die Änderungen im Bundesrecht im Vorfeld der Debatte zur Föderalismuskommission angedeutet haben, die gegebenenfalls auch fortgesetzt wird, nicht aufnehmen, sondern wir wollen versuchen, den Kommunen mit dem FAG Sicherheit zu geben. Wir werden die finanzielle Planungssicherheit der Kommunen nicht beeinträchtigen, sondern das Wollen der kommunalen Spitzenverbände war, die finanzielle Planungssicherheit sollte erhöht werden. Mit diesen beiden Switch-Klauseln haben wir das erreicht.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Gern.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass das Steueraufkommen höher sein soll und diese zusätzlichen investiven Mittel dann durch die Kommunen ohne Kofinanzierung abgerufen werden können? Das sind sozusagen Zuschüsse von 100 %. Kann man das so sagen?

Sollten die Kommunen über ein bestimmtes Maß hinaus mehr Steuereinnahmen bekommen, dann haben wir uns darauf geeinigt, dass sie diese investiv zu verwenden haben.

Ohne Eigenmittel? Ohne Komplementärfinanzierung?

Das sind ja die Eigenmittel, die die Kommunen haben. Diese Mittel haben sie durch eigene Steuermehreinnahmen in der kommunalen Familie.

Herr Dr. Martens kann seine Frage stellen, bitte; Frage Nr. 23.

Ich möchte folgende Frage zum Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei,

das heute bereits angesprochen worden ist, an die Staatsregierung stellen: In den Medien wurde darüber berichtet, dass neue Mitglieder im Spezialeinsatzkommando der sächsischen Polizei (SEK) durch ein spezielles Aufnahmeritual aufgenommen werden. Wie sieht dieses Ritual konkret aus?

Frau Präsidentin! Herr Abg. Martens, beim SEK Sachsen werden nur Polizeibeamte verwendet, die sich für den Dienst freiwillig zur Verfügung stellen. Voraussetzung für die Verwendung im SEK Sachsen sind die Feststellung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, eine medizinische Eignungsuntersuchung und der erfolgreiche Abschluss einer Basisfortbildung. Nach Abschluss der Basisfortbildung wird bei Aufnahme des Beamten in das SEK im Kreise aller neu aufgenommenen das schwarze Barett, das zur Schutzkleidung gehört, übergeben. Diese Übergabe dient der symbolischen Aufnahme in das Spezialeinsatzkommando.

Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann Frau Herrmann ihre Frage stellen; Frage Nr. 27.

Ich habe folgende Frage an die Staatsregierung: Werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel zur Erhöhung der Kita-Pauschale von 1 664 Euro auf 1 800 Euro pro Jahr und Kind zweckgebunden an die Kommunen vergeben? Diese Erhöhung findet sich inzwischen auch im Haushalt wieder.

Es antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann, es ist korrekt. Aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 haben Sie ersehen, dass wir bereits in 2005 die Koalitionsvereinbarung umsetzen und die Erhöhung der KitaPauschale realisiert haben. Die Zweckbestimmung, nach der Sie fragen, bleibt die gleiche wie bisher. Die Gemeinden erhalten diese Mittel zur Förderung der Aufgaben nach diesem Gesetz, sprich nach der Formulierung, die sich im SäKitaG wiederfindet. Die KitaPauschale ist für alle Aufgaben zu verwenden, die die Gemeinden im Rahmen dieses Gesetzes wahrnehmen, aber nur ausschließlich für diese. Vielleicht noch zur Erläuterung, Sie können das auch im Gesetz nachlesen: „… Neben Sach- und Personalkosten beinhaltet die Kita-Pauschale Fortbildung, Qualitätssicherung und Entwicklung sowie Investition …“

Da Herr Kosel im Moment nicht anwesend sein kann, bitte ich, seine Frage schriftlich zu beantworten. Es bekommt Herr Leichsenring die Gelegenheit, seine Frage zu stellen.

Ich ziehe die Frage zurück.

Sie ziehen die Frage zurück, in Ordnung. – Herr Dr. Schmalfuß von der FDP

Fraktion hat nun die Möglichkeit, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 24.

Meine Frage an die Staatsregierung lautet wie folgt: 1. Bei wie vielen Ansiedlungsprojekten im Jahr 2004 hat die Tätigkeit von Prinz Alexander von Sachsen als Ansiedlungsbeauftragter des Freistaates Sachsen zu konkreten Ansiedlungserfolgen geführt bzw. wesentlich dazu beigetragen?

2. Plant die Staatsregierung eine Verlängerung des Vertrages mit dem Ansiedlungsbeauftragten über den Januar 2005 hinaus?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Schmalfuß! Wer das Geschäft von Ansiedlungen und Standortmarketing kennt, weiß um die Komplexität und Langfristigkeit der Projekte. Im Vordergrund stehen dabei die Herstellung von Kontakten und die Standortwerbung. Diese Tätigkeit ist abgestimmt und eingebunden in ein Team von Vertretern aus dem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH. Unternehmen treten in verschiedenen Phasen des Ansiedlungsprozesses an den Freistaat heran. Das reicht von einfachen Interessenbekundungen bis hin zu detaillierten Anforderungen des Investors. Dabei ist Alexander von Sachsen als Ansiedlungsbeauftragter – eingebunden in ein Team von Vertretern aus dem Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftsförderung Sachsen – bei der Herstellung von Kontakten und bei der Anbahnung von Projekten erfolgreich aktiv gewesen.

Es hat sich gezeigt, dass neben der Schaffung von institutionellen Ansprechpartnern, wie dem IIC und der WfS, auch die Wahrnehmung derartiger Aufgaben durch eine bestimmte Person sinnvoll ist. Bei einer Reihe von laufenden Ansiedlungsprojekten ist Alexander von Sachsen wesentlich an der Anbahnung beteiligt, andere wurden abschließend begleitet.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die Staatsregierung beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit Alexander von Sachsen in diesem Jahr fortzusetzen. Über die Konditionen und Modalitäten ist das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mit Herrn Alexander von Sachsen im Gespräch.

Herr Staatsminister, gestatten Sie zwei Nachfragen?

Ja, bitte.

Zum ersten Fragenkomplex: Bei wie vielen Ansiedlungsprojekten im Jahre 2004 hat die Tätigkeit von Prinz Alexander von Sachsen konkret zum Ansiedlungserfolg geführt? Können Sie eine Zahl nennen?

Herr Abgeordneter, das ist, wie Sie vielleicht wissen –

ich habe versucht es darzustellen –, schwer messbar. Die Frage ist, wie viele Kontakte zu wie vielen konkreten Anbahnungen geführt haben. Es ist sicherlich so, dass es sehr konkrete Anbahnungen gab. Andere Kontakte haben dazu geführt, dass Investoren Gespräche mit uns aufgenommen haben. Von daher kann ich Ihnen keine konkrete oder aktuelle Zahl nennen.

Könnten Sie die Zahlen recherchieren lassen und schriftlich nachreichen?

Ich weise darauf hin, dass mir dies nicht möglich ist. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass ich, als ich den Ansiedlungsbeauftragten in meinem Haus gesprochen habe, genau diese Fragen gestellt habe. Er hat mir dann mitgeteilt, dass exakt dies nicht messbar ist.

Danke. – Meine zweite Nachfrage zu dem gleichen Fragekomplex: Wie lange soll der Vertrag laufen?

Herr Dr. Schmalfuß, Sie hatten zwei Nachfragen. Damit ist Ihr Fragerecht für heute erschöpft. Vielleicht finden Sie eine andere Möglichkeit.

Frau Präsidentin, ich habe in meiner Antwort gesagt, dass der Vertrag für dieses Jahr verlängert wird. So ist es im Moment vorgesehen.

Als Nächste wäre wieder Frau Simon an der Reihe. Da sie für heute entschuldigt ist, bitte ich, die Frage schriftlich zu beantworten.

Herr Menzel, der mit Frage Nr. 5 nachrücken würde, ist im Moment bei einer Besuchergruppe. Ich bitte, auch diese Frage schriftlich zu beantworten. Ähnliches trifft für Herrn Kosel und Frage Nr. 17 zu.

(Uwe Leichsenring, NPD: Herr Menzel ist hier!)

Jetzt ist Herr Menzel da. Aber wir beantworten diese Frage schriftlich.

Jetzt kommt Herr Baier, NPD-Fraktion, mit Frage Nr. 6 an die Reihe.

Meine Frage betrifft das öffentliche Auslegen von Schriftmaterial linksextremistischer Organisationen und Vereine. Die erste Frage: Nach welchen Gesichtspunkten sollten entsprechend der Gemeindeordnung in den Kommunen und Landkreisen Materialien – zum Beispiel Info-Broschüren – öffentlich für den Bürger ausgelegt oder zur Verfügung gestellt werden?

Die zweite Frage: Wie verhalten sich die Rechtsaufsichtsbehörden, wenn kommunale Verantwortungsträger in kommunalen Einrichtungen Materialien von linksextremistischen Personen, Organisationen bzw. Vereinen öffentlich auslegen und damit dem Bürger anbieten?

Es antwortet Herr Staatsminister Dr. de Maizière.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, die Gemeinden und Landkreise haben ihre Einwohner über die bedeutsamen Angelegenheiten ihres eigenen Wirkungskreises zu informieren. Das ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung. Daneben haben die Gemeinden gemäß § 13 der Sächsischen Gemeindeordnung Hilfe in Verwaltungsverfahren zu leisten und können gegebenenfalls insoweit auch Informationen verbreiten. Schließlich – und darauf zielt wohl Ihre Frage – steht es den Gemeinden und Landkreisen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts unter Beachtung ihrer kommunalen Aufgaben, des Gleichheitsgrundsatzes und möglicher gesetzlicher Verbote frei, privaten Dritten das Recht einzuräumen, ihre Informationsmaterialien in öffentlichen Einrichtungen auszulegen oder in ähnlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Hier entscheidet der Bürgermeister bzw. der Landrat im Rahmen seines Hausrechts über die näheren Einzelheiten. Zur zweiten Frage: Dass Materialien von linksextremistischen Personen, Organisationen bzw. Vereinen in kommunalen Einrichtungen öffentlich ausliegen, ist bisher nicht festgestellt bzw. bekannt geworden. Erhielte das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen von einem solchen Vorgang Kenntnis, würde es das Sächsische Staatsministerium des Innern davon unterrichten und mit der betroffenen Kommune Kontakt aufnehmen, um diese über den extremistischen Hintergrund der einschlägigen Publikation und/oder des Verfassers/Herausgebers, soweit es dem Verfassungsschutz bekannt ist, zu informieren. Die Kommune hätte dann die Publikation zu entfernen. Ein Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörden wäre nicht erforderlich. Welche Veröffentlichungen vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, kann aus den entsprechenden Publikationen des Verfassungsschutzes, die auf dessen Internetseite veröffentlicht und damit jedermann zugänglich sind, entnommen werden. Dort finden sich entsprechende Informationen zum Beispiel im Sächsischen Verfassungsschutzbericht und unter der Rubrik „Extremistische Publikationen“.

Danke schön.