Drucksache 4/8818, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: die einreichende Fraktion, die Linksfraktion.PDS, und danach die gewohnte Reihenfolge. Herr Neubert, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS, der Ihnen heute zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorliegt, beinhaltet lediglich einen einzigen Punkt, ein konkretes Ziel: Kinder aus einkommensärmeren Familien sollen in der Grundschule ein kostenloses Mittagessen erhalten – lediglich ein einziger Punkt, wohl wahr, aber aus unserer Sicht ein sehr wichtiger.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im Sozialausschuss diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit unserer Großen Anfrage zur Kinderarmut behandelt. Ich möchte zunächst kurz etwas zur Kinderarmut sagen. Da besteht ein enger Zusammenhang. Die Antworten der Staatsregierung zu dieser Großen Anfrage waren leider etwas dürftig. Vertröstet wurden wir auf den anstehenden Lebenslagenbericht. Das war im April letzten Jahres. Der Bericht allerdings liegt immer noch nicht vor. Traurig, aber wahr!
Kinderarmut ist erst in den letzten Jahren ein häufiger diskutiertes Thema geworden. Eigentlich ist es 1998 mit dem Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung erst wirklich zur Kenntnis genommen worden. Inzwischen hat sich das Problem durch die Einführung von Hartz IV erheblich verschärft. Da hilft es auch nicht, dass die Staatsregierung immer wieder behauptet, dass ein Sozialgeld oder Hartz IV beziehendes Kind per se nicht arm ist. Ich möchte hier nicht feinsinnig über verschiedene Armutsdefinitionen philosophieren, aber Fakt ist eben – entgegen den Aussagen der Staatsregierung –: Praktische Armutserfahrungen machen de facto all diese von Hartz IV und Sozialgeld betroffenen Kinder und noch viele Kinder darüber hinaus. Sie machen diese Armutserfahrungen tagtäglich in der Schule.
Sehr geehrte Damen und Herren! Arme Kinder sind bildungsseitig erheblich benachteiligt, wie uns sowohl die PISA-Studie als auch alltägliche Erfahrungen aus Kindertagesstätten, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen deutlich machen. Arme Kinder werden durch finanzielle Zugangsschwellen und durch vielfältige Stigmatisierungen aus vielen Teilen des gesellschaftlichen Lebens,
insbesondere auch in der Freizeit, ausgeschlossen. Arme Kinder – damit komme ich zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf – sind weit überdurchschnittlich von Mangel- und Falschernährung und deren gesundheitlichen Folgen betroffen. Auch wenn Armut sicher nicht die einzige Ursache für dieses Phänomen ist, so verschärft sie es auf jeden Fall.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt zwei Ansatzpunkte zum politischen Umgang mit Kinderarmut. Da Kinderarmut nicht von der Armut der Erwachsenen abzukoppeln ist, ist Armutsbekämpfung für Familien eben auch Armutsbekämpfung für Kinder. Dennoch sind besondere Hilfen für Kinder möglich und nötig, um unmittelbare Armutserfahrung zu lindern. Dazu gehört unser Gesetzentwurf.
Eines möchte ich vorweg sagen. Die sachliche Notwendigkeit unseres Gesetzentwurfes ist weder von den Sachverständigen noch von den Ausschussmitgliedern in Zweifel gezogen worden. Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, den Gesetzentwurf heute abzulehnen, dann sind Sie zumindest in der Pflicht, Ihre Vorschläge zu unterbreiten, wie wir das Problem lösen können. Das Problem, dass Kinder mit knurrendem Magen die Schule besuchen müssen, lässt sich nicht einfach wegwischen, auch nicht mit dem Hinweis auf die Verantwortung der Eltern. Versuchen Sie einmal, zwei Monate mit ALG II auszukommen, dann werden Sie merken, dass sich auch bei Ihnen die Bedeutung des täglichen Mittagessens relativiert, wenn das Geld hinten und vorne nicht reicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, einige weitere Einwände aus der Anhörung und der Ausschussberatung aufzugreifen und mich damit auseinanderzusetzen. Ein erster Einwand war, die Beschränkung des kostenlosen Mittagessens auf die Grundschule sei nicht berechtigt. Es wäre in Kindergärten und weiterführenden Schulen ebenso notwendig. Interessanterweise waren es die gleichen Leute, die diesen Einwand vortrugen, die anschließend so taten, als wäre es mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht vereinbar, Kindern ein kostenloses Mittagessen zukommen zu lassen. Es waren dieselben, die auch die zu hohen Kosten beklagten. Selbstverständlich wäre es aus unserer Sicht wünschenswert, das Vorhaben auch auf Kindertagesstätten und weitergehende Schulen auszudehnen. Was wir vorschlagen, ist der erste
Schritt, finanziell sehr zurückhaltend und solide. Gerne können wir später über eine Ausweitung diskutieren.
Wir hatten auch die Diskussion, inwieweit als erster Schritt der Kindergarten geeigneter wäre. Auch dort existiert das Problem, aber glücklicherweise greifen da noch andere Mechanismen: Die Erzieherinnen achten stärker darauf, sind intensiver im Kontakt mit den Eltern und gleichen Situationen im Notfall innerhalb der Gruppe aus. Das ist in der Schule aber anders, und deshalb die Grundschule als erster Schritt.
Ein zweiter Einwand: Der bürokratische Aufwand zur Feststellung der Begünstigten wäre viel zu hoch und die Kinder könnten stigmatisiert werden – ein Argument, welches einfach nur von der Unkenntnis der Sozialbürokratie zeugt, die armen Menschen in diesem Land zugemutet wird. Selbstverständlich erfolgt die Feststellung der Einkommen in anderen Zusammenhängen ohnehin – in dem ganz konkreten Fall nämlich bei der Erstattung der Elternbeiträge für den Hort, die sich klar am Familieneinkommen orientieren. Aus diesem Grund kann das Argument nicht überzeugen.
Über die Frage der Stigmatisierung kann man trefflich diskutieren – aber bitte sachlich –, und natürlich ließe sich eine Stigmatisierung durch die Art der Umsetzung vermeiden. Den Essensmarken sieht man es letztendlich nicht an, ob sie kostenlos ausgereicht oder verkauft wurden.
Im Übrigen gäbe es nur zwei Wege, mit dem Problem umzugehen: Entweder man macht das Essen für alle Kinder kostenlos – wie es in Boxdorf der Fall ist; da habe ich aber das Gefühl, dass Sie dem noch weniger zustimmen werden –, oder man stellt sich tatenlos daneben und unternimmt gar nichts, was aber wohl nicht der Weg sein kann. An dieser Stelle werde ich etwas polemisch: Es ist einfach zynisch, einem hungrigen achtjährigen Kind unter Verweis auf eine mögliche Stigmatisierung nichts zu essen zu geben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Einwand: Das finanzierte Mittagessen müsste vom ALG-II- bzw. Sozialgeld abgezogen werden, da das Essen schon im Regelsatz enthalten sei. Einer der Sachverständigen sagte, diese Argumentation sei typisch deutsch – Grundbotschaft: Man kann einem armen Kind in Deutschland eigentlich nicht helfen, weil es ihm sofort an anderer Stelle wieder weggenommen werden würde. Mit dieser kruden Argumentation kann man sich ein ruhiges Gewissen dafür verschaffen, dass man eben gar nichts tut.
Das ist eine so absurde Herangehensweise, dass sich einem der Magen umdreht. Im Übrigen hält sie auch der Praxisprüfung nicht stand. Weder werden heute andere kommunale Sozialleistungen – beispielsweise Sozialpassleistung oder der Erlass von Kita-Beiträgen – von Hartz IV abgezogen, noch ist das Problem bisher praktisch in Boxberg aufgetreten, wo das kostenlose Mittagessen in der Grundschule heute schon Realität ist.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag musste auf Nachfrage übrigens einräumen, dass bereits heute in verschiedenen Kommunen finanzielle Stützungen des Essens vorgenommen werden, die eben nicht angerechnet werden. Warum sollte also bei einer hundertprozentigen Übernahme ein Problem auftreten, welches bei einer teilweisen Kostenübernahme nicht auftritt?
Letzter Einwand: Die veranschlagten Kosten von 30 Millionen Euro wären nicht untersetzt und die 50 Euro pro Kind und Monat nicht ausreichend. Der Bürgermeister von Boxberg hat es ganz praktisch widerlegt: Dort kostet das Mittagessen, und zwar inklusive Vesper und Schulmilch – wir hatten das in dem Gesetzentwurf noch gar nicht vorgeschlagen – 2,15 Euro pro Kind und Tag. Nehmen Sie 23 Werktage – was schon eher der Ausnahmefall ist –, dann kommen Sie auf knapp 50 Euro im Monat, wie es im Gesetz verankert ist. Auch die 30 Millionen Euro hatten wir Ihnen in unserem alternativen Haushalt schon untersetzt. Da sind wir von circa einem Drittel der Grundschulkinder ausgegangen, die in den Genuss eines kostenlosen Mittagessens kommen würden. Auch da kann man uns wahrlich nicht vorwerfen, dass wir zu knapp kalkuliert hätten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, es hat an Vorwänden nicht gemangelt, warum das, was allgemein als dringend notwendig eingeschätzt wurde, leider nicht geht. Stichhaltige Argumente dagegen gab es freilich nicht. Wir können und dürfen nicht länger die Augen davor verschließen, dass Kinder aus finanziellen Gründen vom regelmäßigen Mittagessen in der Schule ausgeschlossen sind.
Also lassen Sie uns überlegen, wie wir dieser Entwicklung entgegentreten können. Unser Angebot für einen ersten Schritt liegt Ihnen heute als Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vor. Ich habe gerade ausführlich die dargelegten Einwände aufgegriffen und aufgezeigt, dass sie es mitnichten rechtfertigen würden, ein solches Gesetz und damit ein solches Anliegen abzulehnen. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neubert, ich gebe Ihnen recht: Wir hatten eine sehr intensive Diskussion – sowohl im Sozialausschuss als auch im Schulausschuss. Ich fand auch sehr engagiert, was von den jeweiligen Sachverständigen vorgetragen wurde und was in der Diskussion von den Abgeordneten der unterschiedlichen Fraktionen gekommen ist.
Aber: Es ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht hinnehmbar, eine solche Stigmatisierung vorzunehmen, indem man sagt, man übernimmt „nur“ das Essen bzw. die Schulspeisung für die Kinder, die in Hartz IV angesiedelt
sind. Es ist sicherlich für die Kinder nicht so einfach, dass sie überhaupt in dieser Situation sind. Das ist, dessen unbenommen, überhaupt keine Frage.
Wir wollen noch einmal das herzitieren, was der Bürgermeister von Boxberg gesagt hat. Für ihn ist es unerheblich, ob die Kinder in Hartz IV sind oder nicht, sondern das Mittagessen wird für alle Kinder gewährleistet. Dieses undifferenzierte Handeln ist aus meiner Sicht das bessere Handeln.
An dieser Stelle erst einmal keine Frage, Herr Neubert; ich werde Ihnen später sagen, wann ich bereit bin, mit Ihnen zu sprechen.
Ich hatte Ihnen bei der Anhörung vorgetragen, dass ich in meiner eigenen Gemeinde ebenfalls – wenn auch nicht in Gänze – die Schulspeisung für die Kindergartenkinder und die Grundschulkinder übernehme. Wir haben dort ein differenziertes Verfahren, wenn ein, zwei oder mehrere Kinder die Einrichtung in Hartmannsdorf besuchen, dass wir die Schulspeisung nicht in Gänze übernehmen, sondern differenziert – angefangen zur Hälfte, wenn ein zweites Kind da ist, und wenn ein drittes oder viertes Kind in der Einrichtung ist, wird es vollständig übernommen.
Das ist sicherlich ein nachahmenswertes Beispiel – aber im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die kommunale Selbstverwaltung, die Kommunen haben hier eine große Verantwortung, es den jeweiligen Eltern und damit den Kindern anzubieten. Das kann ja jeder nachahmen und die Priorität dort setzen: Als familienfreundliche Gemeinde will ich es den Eltern und damit den Kindern dementsprechend anbieten.
Auf ein ganz anderes Thema möchte ich noch einmal den Fokus dieses Hohen Hauses lenken, das heute in der „Freien Presse“ stand – dazu hatten Sie sich schon geäußert –, und zwar „Masse statt Klasse“. Wir haben zwar in den Kindereinrichtungen flächendeckend die Schulspeisung oder die Mittagessenbetreuung, aber man muss genau hinschauen, wie es dort aussieht: Sind es dann die fettigen Pommes und vielleicht der fettige Roster mit noch mehr Fett obendrauf und vielleicht nicht einmal Kartoffelbrei für die Kleinsten, sondern nur irgendwelche fettigen Varianten? Wir sollten unseren Fokus darauf lenken, dass es eine gesunde Ernährung geben muss.
Wir wollen – dieser Antrag wird ja am Freitag noch einmal behandelt werden – unseren Fokus darauf lenken, dass die Qualität der Mittagessenversorgung in der Perspektive gehoben werden muss. Das ist schon entscheidend. Ich gebe Ihnen zwar recht, dass Kinder, die Hunger haben, nicht danach fragen würden, welches Essen sie bekommen, sondern froh wären, wenn sie überhaupt ein Essen bekommen – darüber sind wir uns im Hohen Hause sicher einig; trotzdem sind wir der Mei
nung, dass wir, wenn wir zu einer solchen Sache schreiten würden, erst einmal die Qualität heben wollen und dann darüber sprechen, wie wir es im Freistaat Sachsen umsetzen. Wir werden in keinem Fall diese Stigmatisierung, die Sie mit Ihrem Antrag dokumentieren und ausführen wollen, mittragen.
Es kommt ein weiteres Problem hinzu. Auch wenn Sie ausgeführt haben, Herr Neubert, dass es nicht auf Hartz IV angerechnet werden würde, ist das im Zweifelsfall zu prüfen. Ich hatte im Ausschuss schon dazu angemahnt, es noch tiefgründiger zu beleuchten, auch in diesem Hohen Hause. Ich sehe da schon große Probleme, weil eine Art geldwerte Leistung in Anspruch genommen wird und es mit dem Hartz-IV-Budget gegengerechnet werden könnte. Das wäre noch fataler.
Aus meiner Sicht brauchen wir eine ganz andere Regelung, um dem entgegenwirken zu können. Grundsätzlich könnte in der Perspektive eine allumfassende gesetzliche Regelung diskutiert werden, die aber von der Finanzierbarkeit her tragfähig sein müsste, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir können nicht Dinge in den Raum stellen, ohne dass wir wissen, woher wir die finanziellen Ressourcen nehmen sollen.
Deswegen wird die CDU-Fraktion Ihren Antrag in der Form leider nicht annehmen können. Ich bitte Sie darum, dass wir weiter im Gespräch bleiben, um das Anliegen nicht aus den Augen zu verlieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS zur kostenfreien Mittagsversorgung scheint auf den ersten Blick eine richtige und wichtige Maßnahme zu beinhalten, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland geführten Diskussion, dass viele Kinder und im Übrigen auch Erwachsene sich ungesund, einseitig und unkontrolliert ernähren. Übergewicht und Adipositas, verbunden mit Diabeteserkrankungen, nehmen zu. Zwei Millionen Kinder in Deutschland sind übergewichtig, davon 800 000 im Adipositas-Bereich. Bewegung und Freiräume nehmen gleichzeitig ab, Freizeitbeschäftigungen verändern sich. Wir wissen, dass viele Kinder vor dem Computer sitzen und nicht mehr Fußball spielen. Das sind Fakten, die untermauern, dass etwas getan werden muss.
Es wird auch bereits gehandelt. Gesund aufwachsen ist seit einigen Jahren ein Gesundheitsziel der Bundesregierung und auch in Sachsen. Wir haben dies im letzten Haushalt finanziell untersetzt. Also, Herr Neubert, trifft der Vorwurf, es werde nichts getan, in diesem Bereich nicht zu.
Der Gesetzentwurf sieht das kostenfreie Angebot für Kinder von ALG-II-Empfängern erst in der Grundschule
vor. Neben den Mängeln des Gesetzes – auf die ich noch zu sprechen komme –, die eine Umsetzung des Anliegens in der Praxis verhindern, kann man aber auch grundsätzlich einwenden, dass dies bereits ein zu später Zeitpunkt ist, um ein gesundheitsbezogenes Ziel erreichen zu können. Der soziale Aspekt einer kostenfreien Mittagsversorgung ist unbestritten. Hier würde ich nur zu bedenken geben, dass auch unter diesem Blickwinkel im Kindertagesstättenbereich mehr Kinder erreicht werden als in der Grundschule. Viele Kinder nehmen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht an der Mittagsversorgung in den Grundschulen teil, nicht nur aus Kostenaspekten. Es spielen räumliche Faktoren, also Hort und Schule getrennt, Schulwege und zeitliche Faktoren, wie Stundenpläne, Verkehrsanbindung usw. eine Rolle.
Meine Fraktion ist der Meinung, dass es wichtig ist, eine gesunde und regelmäßige Verpflegung in den Kindertagesstätten anzubieten. In den Einrichtungen muss es möglich sein, wenigstens kleine Mahlzeiten zuzubereiten, die Kinder mitwirken zu lassen und somit mehr Anreize für eine gesunde Ernährung zu schaffen. Ich weiß, dass dies in der Praxis schon in einigen Kindertagesstätten getan wird, und wir haben mit den Rahmenbedingungen, die unser Kindertagesstättengesetz, der Bildungsplan und der verabschiedete Haushalt bieten, eine Menge auf den Weg gebracht, Herr Neubert.
Nun zum Gesetzentwurf. In der Anhörung des Sozialausschusses waren sich alle Sachverständigen einig, dass es sich um ein wichtiges Anliegen handelt, aber es wurde auch sehr deutlich, dass sich die Regelungen des Gesetzentwurfes nicht eignen, das Anliegen in die Praxis umzusetzen. Ich will nicht alle Argumente aufzählen, aber zentraler Punkt für mich und meine Fraktion für die Ablehnung des Gesetzentwurfes ist die Tatsache, dass es zwischen dem Jugendhilfeträger und dem jeweiligen Schulträger keinerlei klare Zuständigkeit und Einflussmöglichkeiten gibt. Das haben Sie nicht nachgebessert. Es ist auch nicht klar, wer die Kosten übernehmen soll, sodass es keine echte Lösung für die Praxis ist. Darauf haben auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag in der Anhörung aufmerksam gemacht. Auf die kommunale Selbstverwaltung hat meine Kollegin Nicolaus schon hingewiesen. Das Beispiel Boxberg zeigt, dass es auch vom Steueraufkommen einer Kommune abhängt, wie der dortige Bürgermeister deutlich herausstellte. Während sich Boxberg das aufgrund eines außergewöhnlichen Steueraufkommens leisten kann, trifft es eben leider nicht für alle Kommunen zu.
Auch die im Gesetzentwurf genannten Kosten von 30 Millionen Euro sind nicht untersetzt. Es hilft auch nichts, Herr Neubert, immer auf Ihren alternativen Haushalt abzuheben. Wir haben einen beschlossenen Haushalt, der diese Spielräume nicht hat. Sie konnten nicht entkräften – auch jetzt in Ihrer Rede nicht –, dass der Einwand von Dr. Schönfelder vom Kinderschutzbund berechtigt war, dass damit die Würde der Kinder nicht garantiert werden könne. Während andere Unterstützungen über die Eltern erfolgen, machen hier die Kinder eine Diskriminie