Sie, Herr Morlok, sprechen – das haben Sie heute deutlich gemacht – von erheblichen Kürzungen. Ich habe immer darauf gewartet, welche Kürzungen Sie denn benennen werden; denn man kann zu diesen Kürzungen, so wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, nichts Konkretes aussagen. Sie haben von sieben Projekten gesprochen. Es wurde Ihnen gerade nachgewiesen, dass fünf davon noch nicht einmal fertig geplant sind, geschweige denn, dass das Baurecht besteht. Damit sind diese Projekte hier in dem Sinne gar nicht zu besprechen.
Zwei Projekte sind erwähnt worden. Da ist es sicherlich möglich, sobald Geld da ist, auch Baurecht herzustellen und mit dem Bau zu beginnen.
Ich denke, man muss hier einiges erst einmal sortieren. Deshalb würde ich Ihnen gern einmal verschiedene Sachverhalte näherbringen. Denn wenn Sie sagen, Bundesmittel seien erheblich gekürzt worden, dann müssten Sie ja auch sagen, wo, wie viel Prozent in diesem Jahr, oder wurde gerade das, was auch Frau Dr. Runge angesprochen hat, im Investitionsrahmenplan gekürzt? Ein fachlicher Hintergrund wäre schon einmal nicht schlecht.
Da ist zunächst einmal wichtig zu sehen, was der Bundesverkehrswegeplan aussagt. Es ist ein Maßnahmenplan, das wissen wir. Gerade wir haben in der Vergangenheit viel über den Bundesverkehrswegeplan philosophiert. Wir haben in der vergangenen Legislatur gesagt, das ist ein Märchenbuch, und gehofft, dass dieser Bundesverkehrswegeplan ab 2003 etwas besser gestaltet wird.
Aber leider – das muss man sagen – ist auch der jetzige Bundesverkehrswegeplan nicht die sichere Grundlage, um zu sagen, all die Projekte, die darin enthalten sind, werden auch finanziert. Die, die sich damit beschäftigen, wissen das. Deswegen muss ich meinem lieben, werten Kollegen Herrn Bolick widersprechen, wenn er, genauso wie die FDP, immer in das gleiche Horn tutet und erzählt, der Bund will uns abhängen, der Bund kürzt gerade in Sachsen. Ich glaube, das entbehrt der Realität. Da muss man auch einmal die Augen aufmachen. Sie haben es dann in Nebensätzen formuliert, dass wir in Sachsen spitze sind. Und warum sind wir spitze? – Weil uns der Bund nämlich nicht abgehängt hat, weil wir schon – das muss man ganz ehrlich sagen – für unsere Infrastrukturmaßnahmen auch erhebliche Mittel bekommen haben.
Herr Morlok, der Bundesverkehrswegeplan ist gültig von 2003 bis 2015. Hier sind die Projekte entsprechend der Prioritäten der Länder eingeordnet in Vordringlichen und Weiteren Bedarf. Die Länderquote von Sachsen beträgt 5,5 %. Der Anteil der Einwohner in Sachsen liegt etwas unter 5 %. Das heißt, dass unsere Länderquote sogar etwas höher ist als der Anteil, der uns zustehen würde.
Die Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan niedergeschrieben sind, finden sich im Investitionsrahmenplan wieder. Früher nannte man ihn Fünfjahresplan. Darin enthalten sind die Projekte, die zum Beispiel zwischen 2006 und 2010 gebaut werden könnten. Hier werden die Projekte eingestellt, von denen man annimmt, dass die Planung bis spätestens 2010 abgeschlossen ist, dann Baurecht besteht und die finanzielle Grundlage für den Bau gelegt werden kann. Es heißt aber bis 2010 und nicht bis 2007. Bis dahin können Sie sich erst einmal bemühen, dass die Projekte, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben, mit einer entsprechenden Planungsgrundlage versehen sind. Das sollten Sie machen, und dann können Sie Ihre Projekte, wie gesagt, vorne dranstellen.
Man muss in diesem Zusammenhang sagen, dass der Bau der Projekte in der entsprechenden Reihenfolge zwischen 2006 und 2010 geschieht, so wie der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Das heißt, wer zuerst Baurecht hat, hat auch die Möglichkeit, die Projekte zu finanzieren. Im Investitionsrahmenplan liegt der Länderanteil von Sachsen bei 5,1 %. Das ist nicht schlecht. Nun müssen wir sehen, was wir daraus machen. Die jährliche Mittelzuweisung hat zeitlich festgelegte Schwerpunktfinanzierungen zu berücksichtigen. Ich denke, dass Ihnen das auch klar ist.
Sachsen hat Sondermittel von 15 Millionen Euro vom Bund erhalten. Also neben den Dingen, die Sie hier erwähnt haben, gibt es Sondermittel aus dem Aufbauhilfe
fonds, nämlich für die Ortsumgehung Flöha, die B 173, die Ortsumgehung Döbeln, erster Bauabschnitt. Das sind Maßnahmen, die mit zusätzlichen Mitteln gebaut werden können. Ich denke, dass das erst einmal nicht schlecht ist.
Jetzt haben Sie eine Vorfinanzierung gefordert. Wenn man Ihre Pressemitteilung liest, wollen Sie die Vorfinanzierung hauptsächlich aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer vornehmen. Doch Sie wollen damit zunächst einen Schuldenabbau tätigen. Das wird auch von der CDU und von uns so vertreten.
Als Zweites wollen Sie den Pensionsfonds aufstocken. Da wissen wir, dass es dabei um einen dreistelligen Millionenbetrag geht.
Als Drittes wollen Sie Familienfreundlichkeit. Das heißt zum Beispiel, dass Sie sich ein kostenfreies Vorschuljahr auf die Fahne geschrieben haben. Das unterstützen wir als SPD, weil das eigentlich unsere Forderung ist. Wenn Sie da mit uns Hand in Hand gehen, begrüßen wir das.
Erst an vierter Stelle kommt nach Ihrer Prioritätenliste die Vorfinanzierung von Straßenbauprojekten. Ich frage mich, was nach den drei vorherigen Forderungen, die ich genannt habe, noch für die Vorfinanzierung der Straßenbauprojekte übrig bleibt. Allzu viel kann das nicht sein. Sie könnten vielleicht noch einmal darauf eingehen, was Ihnen vorschwebt, welche Summe wir theoretisch einsetzen sollten, um die Vorfinanzierung sinnvoll zu gestalten.
Das Zweite ist, dass natürlich viele Wünsche existieren. Sie haben in Ihrem Antrag viele Wünsche für Infrastrukturmaßnahmen aufgeschrieben. Ich könnte Ihnen viele Maßnahmen aus meinem Wahlkreis nennen, bei denen auch Baurecht besteht oder Baurecht bald hergestellt werden wird. Ich nenne nur einmal die Ortsumgehung Freiberg.
Jeder Abgeordnete, der hier sitzt, könnte Projekte benennen, von denen er denkt, es wäre schön, wenn das vorfinanziert würde. Aber nicht nur wir hier in Sachsen können das; das können auch die anderen Bundesländer. Wenn es danach ginge, dass jeder sagt, wir finanzieren einmal vor, Bund, finanziere dann bitte nach, in diesem oder im nächsten Jahr, bräuchten wir keinen Bundesverkehrswegeplan und keinen Investitionsrahmenplan mehr. Dann setzte sich nämlich das Bundesland durch, das am finanzstärksten ist. Da bin ich mir nicht sicher, ob wir das immer sind, dass die Sachsen am finanzstärksten sind. Denn die, die das meiste Geld haben, werden auch am ehesten in die Vorfinanzierung gehen.
Dann stellte sich sicherlich auch die Frage, wenn wir das so tun würden, was der Länderfinanzausgleich eigentlich noch für einen Sinn hat. Da muss ich schon sagen, dass ich auch Nordrhein-Westfalen verstehen würde. Wenn man zum Beispiel auf der Autobahn nach Mühlheim fährt, kommt einem ja das Grausen. Da verstehe ich dann auch die Leute, die dort wohnen und sagen, ihr in Sachsen habt
aber ganz schön vorgelegt, jetzt sind wir auch einmal dran! Wenn wir dann noch in Vorfinanzierung gehen, dann „Gute Nacht“. Ist dann der Länderfinanzausgleich eigentlich noch sinnvoll?
Das Dritte ist ein rechtliches Problem. Sie sind ja meiner Meinung nach ein Jurist – nicht? Da hätten Sie sich vielleicht mit einem Ihrer Juristen –
noch einmal auseinandersetzen können. Auf jeden Fall ist schon am 15. Dezember 1999 eine entsprechende Anfrage im Bundestag von einem CDU-Abgeordneten gestellt worden: „Inwieweit ist eine Vorfinanzierung durch die Länder für die Bundesfernstraßen möglich und wie kann die Rückzahlung aussehen?“. Darauf wurde geantwortet: „Eine Vorfinanzierung von in der Baulast des Bundes stehenden Maßnahmen an Bundesfernstraßen durch die Länder ist aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Bundesfernstraßen (Bundes- autobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernver- kehrs) werden nach Artikel 90 Abs. 2 Grundgesetz von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Für diese von der Verfassung vorgegebene Verwaltungsart schreibt Artikel 104a Abs. 2 Grundgesetz vor, dass der Bund die Ausgaben für Bau und Unterhaltung von Bundesfernstraßen zu tragen hat, wohingegen die Länder lediglich für die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben aufzukommen haben. Diese strikten Zuständigkeitsregelungen über die Aufgaben- und Finanzverantwortung ist kein disposives, sondern durch Bund, Länder und Kommunen strikt zu beachtendes Recht.“
Das wird noch weiter ausgeführt. Ich denke aber, das macht deutlich, dass dies auch von rechtlicher Seite nicht möglich ist. Mein Kollege Herr Prof. Bolick hat auch ausgeführt, dass wir den Bund aus der Verantwortung herausnehmen würden und es nicht sicher sei, selbst wenn die Vorfinanzierung hier getätigt würde, ob wir das Geld jemals wiedersehen.
Aus diesem Grund und auch, weil die FDP-Fraktion selbst nicht weiß, was sie eigentlich finanzieren möchte, lehnen wir den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung gleich vorab: Wir wollen doch beim vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion bitte die Kirche im Dorf lassen. Es ist wirklich zu dick aufgetragen, wie es hier im Antragstext der Fall ist, wenn Sie von einer Kürzung der Bundesmittel für den Fernstraßenbau sprechen. Tatsache ist lediglich, dass Sachsen in den letzten Jahren vom Bund mehr Mittel für den Bau von Verkehrswegen erhalten hat, als dem Freistaat eigentlich
zustanden, und dass solche Zuflüsse zu gegebener Zeit auch wieder versiegen. Geld, das nicht da ist, kann auch nicht ausgegeben werden. Das dazu.
Zum Antrag selbst. Nach aktueller Steuerschätzung hat der Freistaat Sachsen in den nächsten zwei Jahren wahrscheinlich Steuermehreinnahmen in Höhe von über 1 Milliarde Euro zu erwarten. Ziel des vorliegenden Antrages ist es, einen Teil dieser Steuereinnahmen für die Vorfinanzierung von baureifen Straßenbaumaßnahmen einzusetzen. Dem wird die NPD-Fraktion zustimmen. Es wäre doch widersinnig, wenn einzelne Teilstücke von bereits fertiggestellten Fernstraßen nicht zügig gebaut werden könnten, weil damit die Funktion der gesamten jeweiligen Fernverbindung beeinträchtigt würde. Außerdem darf die Fertigstellung wichtiger Ortsumgehungen nicht weiter hinausgezögert werden, und zwar sowohl im Interesse der betroffenen Anwohner als auch im Interesse der Allgemeinheit.
Ein Paradebeispiel dafür ist die B 169 zwischen Riesa und der A14. Im Bundesverkehrswegeplan wurde diese Bundesstraße nicht ohne Grund als Vordringlicher Bedarf eingestuft, weil das hohe Verkehrsaufkommen in den Ortsdurchfahrten zu einer erheblichen Belastung für die Anwohner führt. Getan hat sich aber nichts. Nachdem Teile der B 169 nun wieder nicht in den aktuellen Investitionsrahmenplan des Bundes eingeordnet wurden und die Finanzierung auch für den zweiten Bauabschnitt ungeklärt ist, muss jetzt der Freistaat handeln. Hier wäre es doch nur recht und billig, wenn der Bau nunmehr so rasch wie möglich durch eine Vorfinanzierung aus Landesmitteln realisiert würde.
Ein weiteres Problemprojekt, bei dem der Freistaat mit einer sinnvollen Vorfinanzierung in die Bresche springen könnte, ist die Ortsumfahrt von Pirna, die B 172. Schon seit den Neunzigerjahren ist diese Ortsumfahrt im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich eingestuft. Inzwischen ist dieser Streckenabschnitt sogar ein Autobahnzubringer – Grund genug also, auch dieses Projekt endlich zu Ende zu bringen und damit zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrs- und Abgassituation in Pirna beizutragen.
Ich denke, meine Damen und Herren, das sind wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die nun schon lange genug mit dem unschönen Zustand leben müssen. Auch in diesem Fall kann die NPD-Fraktion im Übrigen nicht erkennen, dass einer entsprechenden Vorfinanzierung verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstünden. Da sich durch Vorfinanzierung aus Landesmitteln natürlich nicht automatisch ein Anspruch auf zukünftige Bundesmittel ergibt, ist auch ein verfassungswidriger Vorgriff auf zukünftige Haushalte für uns nicht zu erkennen.
Das Risiko einer längerfristigen Vorfinanzierung aus Landesmitteln sollte der Freistaat im Interesse der Anwohner eingehen. Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die selbsternannte Partei der Marktwirtschaft, die FDP, fordert die Staatsregierung auf, sich für die Rückgängigmachung der Kürzung staatlicher Mittel einzusetzen. Das ist die schlichte Botschaft ihres Antrages; nötigenfalls – so die Marktwirtschaftler – solle die Staatsregierung doch die erforderlichen Mittel bereitstellen. Natürlich geht es dabei nur um Straßenbauprojekte, und es geht um Mittel in Höhe von 121,9 Millionen Euro, die aus angekündigten Steuermehreinnahmen finanziert werden sollen, sagt die Steuersenkungspartei FDP.
Seit Jahren gibt der Staat mehr Geld aus, als er einnimmt. Trotz der prognostizierten Mehreinnahmen leistet sich der Bund noch immer ein strukturelles Defizit, das zunächst ausgeglichen werden muss. Das sind auch die Hintergründe für die Mittelkürzung bei Bundesfernstraßenprojekten, die wir begrüßen. Immerhin werden auch 2007 noch insgesamt 246,1 Millionen Euro für Bundesfernstraßen in Sachsen ausgegeben. Dabei ist die Straßendichte der überörtlichen Straßen in Sachsen mit 0,7 Kilometern je Quadratkilometer höher als im Bundesdurchschnitt und viel höher als im Wirtschaftswunderland Bayern.
Wie die Staatsregierung, nimmt auch die FDP einen eindimensionalen Zusammenhang zwischen Straßenbau und Wirtschaftswachstum an. Das ist das Denken des 20. Jahrhunderts, über das wir nun doch langsam hinauskommen müssten. Tatsächlich mehren sich auch in der Wirtschaft die Stimmen, die von den Mythen des Segensreichtums von Verkehrsbauten abrücken. – Herr Prof. Bolick hat heute wieder das Hohelied gesungen; seine Reden sind an der Stelle auch immer austauschbar.
Der Gemeinschaftsausschuss der sächsischen Wirtschaft gab im Herbst zu Protokoll – Zitat: „Zur Infrastrukturförderung, denke ich, ist die Position der Wirtschaft bekannt. Wir gehen von einer guten Ausstattung im Freistaat Sachsen aus.“
Ein Vertreter des Fachbereiches Strukturökonomik im Institut für Wirtschaftsforschung Halle wurde ganz deutlich – Zitat: „Wir plädieren insbesondere dafür, die Mittel nicht nur im Bereich Förderung der Investitionstätigkeit, sondern auch die Mittel im Bereich Infrastruktur zu reduzieren, hin zu dem EFRE-Schwerpunkt Innovation, Wissenschaft, Forschung und Bildung.“ Ich würde diesen Satz nicht nur in Bezug auf die EFRE-Mittel jederzeit unterschreiben.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt im Zuge der Klimadebatte muss die gegenwärtige Umweltunverträglichkeit des Verkehrssektors neu auf den Prüfstand gestellt werden. Immerhin macht der Straßenverkehr etwa ein Viertel des CO2-Aufkommens in Sachsen aus. Aus meiner Sicht ist die Antwort auf die zweifellos vorhandenen Belastungen der Bevölkerung durch Staus und Lärmbelastungen eben nicht der schlichte Neubau von Straßen. Wir müssen vielmehr Instrumente finden, um die Transportintensität zu verringern. Dazu gehört, die Anreize zur Suburbanisierung zu reduzieren, die es heute immer noch gibt und wozu ich im weitesten Sinne eben auch den Bau von Umgehungsstraßen zähle. Alternativen bestehen etwa im Falle des Neubaus der B 178, aber auch bei den anderen im FDP-Antrag erwähnten Projekten. – Ich war schon sehr verwundert, dass die PDS auch die B 178 unterstützt, denn ich kann mich noch an ganz andere Reden der Kollegin Simon erinnern; aber vielleicht war es auch nicht abgestimmt.
Lassen Sie uns also, wenn wir über Mobilität sprechen, auch über nachhaltige Siedlungsentwicklung sprechen. Wir brauchen eine Kombination aus technikorientierten, verkehrslenkenden und planerischen Maßnahmen, um die zahlreichen ungelösten Probleme des Straßenverkehrs in den Griff zu bekommen. Dazu gehört die systematische Korrektur verkehrserzeugender Subventionen und Förderpolitiken als ein erster, schnell greifender Schritt zur Verkehrsvermeidung.
Ich empfehle vor allem der antragstellenden FDPFraktion – jetzt habe ich die Aufmerksamkeit von Herrn Morlok, vielen Dank –, einmal in das Sondergutachten „Straßenverkehr und Umwelt“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen hineinzuschauen. Ich glaube, der Sanierungsbedarf bei bestehenden Verkehrswegen, auch bei Bundesstraßen ist groß genug. Das hat wohl auch Herr Tiefensee erkannt, der am 9. Mai mitteilen ließ, dass in den kommenden Jahren rund 25 Milliarden Euro investiert werden sollen, allein um den Substanzverlust des bestehenden Schienen- und Straßennetzes zu stoppen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht Ihr Antrag. Der FDP-Antrag ist ökologisch und ökonomisch unsinnig und wird deshalb von meiner Fraktion selbstverständlich abgelehnt werden.