Zu Frage 1: In den Monaten März, April und Mai 2007 wurden an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen insgesamt 26 Proben von Erdbeeren auf Rückstände aus Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, auch Pestizide oder PSM genannt, untersucht.
22 dieser 26 Proben – dies entspricht ungefähr 84,6 % – stammten von spanischen Erzeugern, zwei Proben waren italienischer, eine griechischer und eine marokkanischer Herkunft. Lediglich in zwei Proben wurden Rückstände oberhalb der zulässigen Höchstmenge bestimmt. Beide Proben waren spanischer Herkunft.
In 17 Proben – dies entspricht wiederum 65,4 % der Gesamtprobenzahl – wurde mehr als ein Wirkstoff, sogenannte Mehrfachrückstände, nachgewiesen. Die in den untersuchten Proben festgestellten Wirkstoffe stammten größtenteils aus Mitteln zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, sogenannten Fungiziden.
Zu Frage 2: Auf Sachsens Erdbeerfeldern hat die Ernte gerade erst begonnen, sodass erst wenige Proben sächsischer Erdbeeren zur Untersuchung auf PSM-Rückstände in der LUA eingegangen sind. Die Ergebnisse zu diesen Proben liegen mir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Ja. – Sie sprachen von zwei Proben, bei denen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden. Können Sie mir bitte sagen, welche Maßnahmen daraufhin ergriffen wurden?
Nein, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen; aber ich werde mich gern kundig machen und würde Ihnen diese Antwort entsprechend zukommen lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage betrifft Unklarheiten über die Bundesmittel für die Waldschlösschenbrücke.
Nach Presseberichten vom 26. Mai 2007 sollen die zuständigen Bundesministerien festgestellt haben, dass der Bau der Waldschlösschenbrücke nicht mit Geld aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden darf. Ein entspre
1. Liegt der Staatsregierung aktuell ein Schreiben oder ein entsprechender Entwurf eines Schreibens der Bundesregierung über die Mittelverwendung für die Waldschlösschenbrücke vor?
2. Wird die Staatsregierung die Ausreichung der Fördermittel für den Bau der Walschlösschenbrücke von einem Schreiben bzw. der rechtlichen Bewertung zur Förderfähigkeit der zuständigen Bundesministerien abhängig machen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Zastrow, die erste Frage möchte ich ganz kurz beantworten: nein.
Zu der zweiten Frage im Auftrag bzw. stellvertretend für den Innenminister Folgendes: Hierzu kann erst Stellung genommen werden, wenn das angekündigte und bisher noch nicht eingegangene Schreiben vorliegt.
Die Staatsregierung macht also ihre Entscheidung schon in irgendeiner Weise von dem Schreiben abhängig? Kürzlich war die Äußerung, dass auf jeden Fall gebaut wird, unabhängig davon, wie sich Berlin positioniert.
Nein. Sie haben Ihre Frage auf ein in Rede stehendes Schreiben bezogen. Dieses liegt noch nicht vor. Deswegen kann dazu auch nicht Stellung genommen werden. – So habe ich geantwortet.
Frau Präsidentin, ich habe folgende Fragen an die Staatsregierung, und zwar zu Antidiskriminierungsmaßnahmen der Staatsregierung.
Der Hintergrund ist: In einer dpa-Meldung vom 29.05.2007 erklärte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, dass die Zahl der binationalen Familien in Ostdeutschland seit 2004 signifikant sinkt, da viele Familien nach Westdeutschland ziehen bzw. Deutschland ganz verlassen. Gründe dafür sind nach Aussage des Verbandes vor allem Schwierigkeiten beim Umgang mit Behörden sowie Diskriminierungserfahrungen im täglichen Leben, zum Beispiel in der Schule und am Arbeitsplatz.
1. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher ergriffen, um der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft in Sachsen entgegenzuwirken, Opfer von Diskriminierung wirksam zu unterstützen und die interkulturelle Kompetenz der Gesellschaft im Ganzen (Arbeitsplatz, Schule, Sportverein etc.) zu fördern?
2. Welche konkreten Schritte unternimmt die Staatsregierung, um auf die interkulturelle Öffnung der Behörden bzw. auf die Entwicklung interkultureller Kompetenz der dort Beschäftigten hinzuwirken?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann, ich nehme wie folgt Stellung:
Die Staatsregierung stellt sich den von Ihnen genannten Fragen mit einer breiten Palette an Maßnahmen im Bereich der Integrationsförderung für Zuwanderer. Ich nenne hier einige ausgewählte Beispiele.
Zunächst zum Bereich frühkindliche Bildung. Der Sächsische Bildungsplan behandelt unter dem Kapitel „Soziale Bildung“ auch Fragen des Fremd- und des Andersseins. Dabei soll den Kindern der Wert der Unterschiedlichkeit vermittelt und die gegenseitige Akzeptanz und Toleranz unabhängig von der Herkunft gestärkt werden.
Zur sprachlichen Förderung werden wir eine Elterninformationsbroschüre mit dem Titel „Wenn Kinder sprechen lernen“ herausgeben. Dabei werden gezielt Eltern mit Migrationshintergrund angesprochen, um ihnen Hilfestellung hinsichtlich der zweisprachigen Erziehung ihrer Kinder zu geben. Es ist beabsichtigt, diese Broschüre auch ins Russische zu übersetzen.
Bei der schulischen Integration bilden die Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten vom 01.08.2000 und der Lehrplan für das Fach Deutsch als Zweitsprache des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus die wesentlichen – und im Übrigen auch bundesweit anerkannten – Grundlagen.
Ziel der schulischen Integration ist zum einen ein erleichterter Einstieg in das sächsische Schulsystem und zum anderen die systematische und schullaufbahnbegleitende sprachliche Förderung unter Nutzung der Ressourcen der zwei- und mehrsprachigen Kinder.
Bei der beruflichen Integration sind insbesondere Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und andere Migranten sowie Qualifizierungsprojekte im Gesundheitswesen bzw. im Sozialbereich zu nennen, die den Einstieg in unseren Arbeitsmarkt erleichtern.
Im Bereich der sozialen Integration arbeitet die gemeinwesenorientierte Förderung meines Hauses für Zuwanderer mit einem Etat von 300 000 Euro. Des Weiteren gibt es das Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke im
Freistaat“ und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements mit der TAURIS-Initiative und die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“.
Das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ unter der Federführung der Sächsischen Staatskanzlei zielt auf die Stärkung demokratischer Werte in einer aktiven Bürgergesellschaft und auf die Beförderung von Toleranz und Solidarität. Das von der Staatsregierung bereits im Jahr 2002 geschaffene und in der laufenden Legislaturperiode fortgeführte „Kuratorium für ein weltoffenes Sachsen“ hat ebenfalls zum Ziel, die Fremdenfreundlichkeit in Sachsen sowie die Integration von in Sachsen lebenden Ausländern zu fördern.
Zur zweiten Frage: Das „Kuratorium für ein weltoffenes Sachsen“ hat kürzlich eine Empfehlung herausgegeben, die interkulturelle Kompetenz in den staatlichen und kommunalen Verwaltungen zu stärken. Dabei ist es zentrales Ziel, Verwaltungshandeln so zu gestalten, dass
Nach der Umsetzung der Verwaltungsreform steht auf der staatlichen Ebene eine Bedarfsanalyse im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie der Ausbildung an, aus der entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Den Kommunen kann aufgrund ihrer Personalhoheit, die in der Selbstverwaltung begründet ist, eine entsprechende Umsetzung nur empfohlen werden.
Die Antwort auf die letzte Frage für heute, die Frage Nr. 9 der Abg. Hermenau, bitten wir schriftlich abzugeben. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit sind alle Fragen der heutigen Fragestunde beantwortet und der Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet. Ich kann ihn also schließen.
Am 23. Mai 2007 brannten Müllgemische auf der Deponie Gröbern (die „Morgenpost“ vom 24.05.2007 berichte- te). Der Brand konnte erst nach Stunden gelöscht werden.