Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Gründe für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Seitdem seit zwei Jahren auf Druck der Europäischen Union die staatlichen Garantien der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast wegfallen mussten, pfeift unseren Sparkassen und Landesbanken ungeschützt der Wind eines globalen Wettbewerbs um die Nasen.

Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre HSANordbank schon in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Berlin ging mit der Landesbank Berlin AG und Nordrhein-Westfalen mit der WestLB AG diesen Weg. Als weiterer Grund wäre zu nennen, dass sich in Aktiengesellschaften betriebswirtschaftliche Ziele effizient und transparent umsetzen lassen. Aktiengesellschaften werden gerade nach dem Wegfall der Staatshaftung von Kapitalträgern und Ratingagenturen ohne Einschränkung akzeptiert. Im veränderten Rechtskleid soll unsere Bank an unseren sächsischen Zielen festhalten. Diese Ziele bleiben: die optimale Versorgung des Mittelstandes mit Bankdienstleistungen und die Schaffung von Markt- und Kostensynergien zur Erhaltung von qualifizierten Arbeitsplätzen bei uns in Sachsen.

Außerdem schaffen wir die Möglichkeit, einen strategischen Partner zu gewinnen. Einen strategischen Partner braucht die Bank auch für die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells zur langfristigen Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

Die HSA-Nordbank hat mit Schiffs- und Flugzeugfinanzierung ihre Nische gefunden, die Bayerische Landesbank in Südosteuropa. Unsere Sachsen LB entwickelte besondere Kompetenzen im Bereich der Umwelttechnik und der neuen Energien. Es wird darüber gesprochen, sie als Kompetenzcenter für Mittel- und Osteuropa weiter zu profilieren. Ihr Alleinstellungsmerkmal könnte die gute Kenntnis der Märkte und Mentalitäten im Osten und

Westen Europas sein. Ein möglicher strategischer Partner wäre die West-LB.

Bereits im Oktober 2005 haben West-LB und Sachsen LB eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach beide Institute enger kooperieren wollen. In diesem Zusammenhang wird auch von einer gemeinsamen Holding gesprochen. Aber diese Partnersuche, meine Damen und Herren, mit der das gemeinsame Geschäftsmodell entwickelt werden soll, ist offen. So haben wir den Staatsminister im Ausschuss verstanden.

Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ist ein notwendiger erster Schritt für die Suche nach einem strategischen Partner und einem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell. Sie dient nicht der bloßen Übernahme unserer Sachsen LB durch eine dominante „Stiefmutter“, wie die „Börsenzeitung“ schon vor Wochen mutmaßte. Hier verlässt sich die CDU-Fraktion auf die klare politische Aussage unseres Finanzministers.

Schon im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist der Standort Leipzig für die zukünftige Landesbank Sachsen AG festgeschrieben. Wir gehen davon aus, dass dies auch in der von den Anteilseignern zu beschließenden Satzung so bleibt. Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben gibt es bei einer Aktiengesellschaft keine Arbeitnehmermandate im Aufsichtsrat. Es greift weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittmittelbeteiligungsgesetz, weil der Schwellenwert von 2 000 bzw. 500 Mitarbeitern nicht erreicht wird.

Für uns ist die Zusage der Staatsregierung politisch bindend, dass sie sich dafür einsetzt, dass die Vertreter der Arbeitnehmer auf zwei Mandate der Anteilseigner übernommen werden. Das haben die Arbeitnehmer in der Anhörung mit Nachdruck und unserer Meinung nach zu Recht gefordert. In dieser Anhörung wurde der Gesetzentwurf vehement vom Ostdeutschen Sparkassenverband, vom Sächsischen Landkreistag und vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag unterstützt. Sie sehen mit der Umwandlung der Landesbank in eine Aktiengesellschaft deren Wettbewerbsposition gestärkt und die Partnersuche befördert.

Die Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe und der Sachsen LB haben sich einhellig für eine zügige AG-Umwandlung ausgesprochen. Die in der Anhörung besonders von Dr. Krebs vorgebrachten Bedenken und die von der Opposition im Ausschuss diskutierten Risiken bezogen sich – so sehen wir das – weniger auf den notwendigen ersten Schritt der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft; sie bezogen sich vor allem auf die Schritte, die nun folgen müssen oder können.

Auch deshalb haben die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag dafür gesorgt, dass die Sachsen LB AG die für die sächsischen Sparkassen wichtige öffentliche Aufgabe einer Sparkassenzentralbank und Girozentrale auch nach dem Rechtsformwechsel weiter wahrnimmt.

Durch die jetzt geplante Beleihung werden die Aufgaben einer Sparkassenzentralbank und Girozentrale der Bank

zur gesetzlichen Pflicht gemacht. Damit wird unter anderem sichergestellt, dass die bisherigen Aufgaben der Sachsen LB, Anstalt des öffentlichen Rechts, im Interesse der sächsischen Sparkassen auch in Zukunft weiter erfüllt werden. Dies liegt gerade im Interesse kleinerer Sparkassen, die zum Beispiel einen eigenen bargeldlosen Giroverkehr selbst nicht abwickeln könnten.

Mit der gesetzlichen Beleihung wird ferner deutlich gemacht, dass die Bank nach wie vor Teil der Sparkassenorganisation bleibt. Diese öffentlich-rechtliche Beleihung unterstreicht damit nachhaltig, dass die Sachsen LB auch in neuer Rechtsform, im neuen Rechtskleide zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband gehört. Die Rechtsaufsicht darüber durch den Freistaat Sachsen wird ausdrücklich festgeschrieben. Eine Verknüpfung von Satzung und Gesetz – ich habe einen dahin gehenden Änderungsantrag heute wiederum vorgefunden –, wie von der Opposition, insbesondere von den GRÜNEN, gefordert, ist aus unserer Sicht nicht möglich. Die kommunalen Anteilseigner bringen dagegen verfassungsrechtliche Bedenken vor.

Meine Damen und Herren von der Opposition: Lassen Sie uns lieber die Zukunft unserer Bank und ihrer Satzung in den nächsten hoffentlich hinreichenden Schritten gemeinsam mit unseren kommunalen Partnern gestalten – nicht gegen sie!

Die Anteilseignerversammlung begrüßte im Juni ausdrücklich, dass die Satzung durch die Anteilseigner, also durch die Sachsen-Finanzgruppe, und den Freistaat Sachsen beschlossen wird. Eine Feststellung durch den Landtag wird als Eingriff in das vom Grundgesetz garantierte kommunale Selbstbestimmungsrecht gesehen. Bereits am 18. April hat uns der Finanzminister im Ausschuss einen Satzungsentwurf vorgelegt.

Gern hätten wir in der letzten Ausschusssitzung einen von den Anteilseignern festgestellten Satzungsentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen. So soll der von den Koalitionsfraktionen in der Ausschusssitzung eingebrachte und mehrheitlich gebilligte Antrag dafür sorgen, dass der Haushalts- und Finanzausschuss permanent über die Entwicklung der Satzung unterrichtet wird.

(Antje Hermenau, GRÜNE: … aber nichts mehr zu melden hat – ganz großes Kino!)

Moment, Frau Kollegin!

Warum? Warum gerade jetzt – was tun? Diese Fragen scheinen mir mit dem ersten notwendigen Schritt der Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft vorerst beantwortet. Die entscheidende Frage ist nun, meine Damen und Herren: Wie weiter?

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Einen Schritt vor, zwei zurück!)

Unsere kleine Landesbank – die kleinste Landesbank – treibt auf der wild bewegten See einer öffentlichen Bankenlandschaft. Unser Schiffchen kann, wenn wir heute

zum Beschluss kommen, nun wenigstens Segel setzen und selbst manövrieren.

(Antje Hermenau, GRÜNE: … wenn Wind weht!)

Aber in welche Richtung geht der Kurs? „Geschacher ums Politbüro“, titelte der „Spiegel“. „Rund um die West-LB entbrennt ein Übernahmestreit“, geht es weiter, „Kauft die Landesbank Baden-Württemberg gleich den uns so gewaltig erscheinenden strategischen Partner West-LB?“ oder „Wird durch eine Holding aller Landesbanken das größte Geldinstitut der Republik geschmiedet?“ „Deutschlandweite Landesbanken-Holding hat keine Chance!“, konterte die „FAZ“ gleich darauf. „Am schnellsten über die Bühne gehen könnte ein Zusammenschluss der West LB mit der LBBW,“ – für Uneingeweihte: Landesbank Baden-Württemberg –, „die ohnehin schon die größte unter den Landesbanken ist. Käme dann noch die Landesbank in Sachsen hinzu, dann entstünde eine große Bank, die international auftreten könnte.“ – unkt die „Süddeutsche“.

Bei dieser stürmischen Unsicherheit ist die Versuchung für Politiker groß, am Steuerrad unseres Bankenschiffchens zu kurbeln oder gar selbst in die Takelage zu klettern. Allerdings ist es legitim, wenn dieses Hohe Haus in die Bestimmung des richtigen Kurses einbezogen wird. Dazu dient unser Änderungsantrag, den ich noch einbringen werde.

Lassen Sie unsere kommunalen Anteilseigner in die Wanten steigen. Lassen Sie unseren Finanzminister als Vertreter des Freistaates in der Anteilseignerversammlung am Steuerruder stehen.

(Heinz Lehmann, CDU: … und rudern!)

Wenn es um den richtigen Kurs bei der strategischen Partnersuche, der Entwicklung der Satzung und des Geschäftsmodells geht, werden wir informiert und damit natürlich auch einbezogen. Wir sind zwar nicht an Bord, aber wenn der Steuermann an Land kommt – unser Kollege Metz –, muss er zuerst in den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages. Ich kann mir unseren Kollegen Horst Metz schon vorstellen mit Schiffermütze und gestreiftem Hemd.

(Heiterkeit und Zurufe)

Weiterhin können Anteile des Freistaates an der Landesbank AG nicht ohne den Sächsischen Landtag veräußert werden. Ich zitiere dazu § 65 Abs. 5 der Sächsischen Haushaltsordnung: „Haben Anteile an Unternehmen besondere Bedeutung und ist deren Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen, so dürfen sie nur mit Einwilligung des Landtages veräußert werden, soweit nicht aus zwingenden Gründen Ausnahmen geboten sind.“ Von der besonderen Bedeutung ist in diesem Fall auszugehen, und zwar wegen der strategischen Bedeutung der Anteilshöhe des Kapitalvolumens und der Bedeutung der Bank. Die CDU wird darauf bestehen, dass hier in jedem Fall der Sächsische Landtag und der Haushalts- und Finanzausschuss beteiligt werden.

(Karl Nolle, SPD: Das ist nur die halbe Wahrheit!)

Die Zusage des Finanzministers, Kollege Nolle, ist ja auch in dem Antwortbrief, den Sie erhalten haben und der an jeden von uns Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses verteilt worden ist, enthalten.

(Karl Nolle, SPD: Heute!)

Niemand kann – lassen Sie mich im Bild der christlichen Seefahrt bleiben – ohne unser Wissen an die Ladung unseres Bankschiffes kommen. Außerdem haben wir, falls die Satzung der Aktiengesellschaft es so vorsehen sollte, einige Vertraute aus unseren Reihen an Bord. Auf diese Abgeordneten käme, wie bisher schon im Verwaltungsrat, eine besondere Verantwortung zu. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft macht unsere Sächsische Landesbank manövrierfähig auf der wild bewegten See einer im Umbruch befindlichen Bankenlandschaft. Möge unser kleiner wendiger Schoner dabei besser kreuzen als mancher schwerfällige Riesensegler größerer Landesbanken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Die Linksfraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Rößler, ich will doch hoffen, dass unsere Landesbank kein alter Segler und auch kein Schoner ist, sondern eher ein Schnellboot, das sich in Zeiten der Globalisierung voranbewegt.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich will mal einen Versuch wagen, der vielleicht etwas ungewöhnlich ist. Ich will mit Ihnen nicht darüber reden, was Sie ablehnen sollen, auch nicht darüber, dass Sie zustimmen sollen, sondern vielleicht darüber, dass wir uns die Zeit nehmen, erst bei einer zustimmungsrelevanten Vorlage die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind. Insofern möchte ich ein paar Punkte nennen, die mir und meiner Fraktion am Herzen liegen, warum wir uns diese Auszeit nehmen sollten.

1. Ich stimme vollkommen zu, dass die Bankenlandschaft in Deutschland und auch in der Welt in Veränderung ist. Die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast sind weggefallen. Übrigens sind sie zwar 2005 weggefallen, aber der Beschluss ist schon 2001 gefasst worden. Deshalb hat sich das Land Sachsen aufgemacht, um die Kompensation des Wegfalls der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast durch den damaligen Finanzverband und die jetzige Finanzgruppe herzustellen. Zur Finanzgruppe können wir erst einmal eine Frage stellen: Ist sie erfolgreich?

(Mario Pecher, SPD: Ja.)

Es gibt durchaus Stimmen, die sagen, dass es vielleicht doch nicht das Modell war, was sinnhaft ist. Das hören wir zumindest aus Sparkassenkreisen. Der Grund ist, dass der Freistaat fünf Jahre Zeit hatte, eine einheitliche Sparkassenlandschaft zu schaffen. Fünf Jahre lang hat er

es nicht geschafft. Insofern würde ich den Erfolg dieses Instrumentes infrage stellen wollen, denn das sind die Hausaufgaben, die der Freistaat hätte als Erstes erledigen müssen: nämlich die Herstellung einer einheitlichen Sparkassenlandschaft.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion und Beifall der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

2. Wir haben die Frage zur Kreisreform eingebracht. In diesem Gesetzentwurf ist auch davon die Rede, dass die Sparkassen fusionieren sollen. Das ist eine zweite Hausaufgabe, die erst einmal erledigt werden muss, bevor wir über ausschweifende globalisierungsmitmischende Theorien in diesem Haus reden können. Insofern wurde auch diese Hausaufgabe nicht erfüllt.

3. Es geht um den Rechtsformenwandel. Wir haben heute den Versuch einer formellen Privatisierung unserer Anstalt öffentlichen Rechts Sachsen Landesbank vorliegen. Dadurch sollen laut Vorlage angeblich größere Transparenz, klarere Strukturen und vor allen Dingen die „eierlegende Wollmilchsau“ gefunden sein. Scheinbar steht einer erfolgreichen Politik der Landesbank entgegen, dass uns erstens die Kunden nicht verstehen und dass, zweitens, die Ratingagenturen überhaupt nicht wissen, was sie mit uns anfangen sollen. Dagegen steht natürlich, dass wir jetzt das Rating A bekommen haben. Weiterhin steht dagegen, dass die in der Rechtsform Aktiengesellschaft befindlichen Landesbanken nicht nachweisen konnten, dass sie durch Transparenz und klare Entscheidungsstrukturen glänzen, so wie es auch die Anstalt öffentlichen Rechts nicht schlussendlich nachweisen konnte, was wir auch bei unserer Sachsen LB leidvoll erfahren mussten. Insofern gibt es meines Erachtens durch einen Rechtsformwandel noch keine Garantie dafür, dass wir wirklich klare Strukturen, Transparenz und schnellere Entscheidungsabläufe herstellen können. Das liegt durchaus an der Führungsmannschaft unserer Bank, und die ist im Moment sehr gut aufgestellt. Ich darf hier einzelne Vorstände begrüßen, Herrn Süß auf jeden Fall persönlich – obwohl das nicht erlaubt ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen – das ist der Punkt, um den es sich heute dreht –, dass wir mit dieser Regelung unsere Gesetzgebungskompetenz und unsere Einflussmöglichkeiten auf dieses Institut in vielen Teilen aufgeben. Wir unterwerfen uns mit der Landesgesetzgebung bundesrechtlichen Regularien. Auf die Probleme ist schon eingegangen worden. Klare Position ist, dass wir diese Einflussmöglichkeiten nicht so einfach aus der Hand geben dürfen, meine Damen und Herren. Ich möchte aus dem Papier, das uns heute als Antwort auf Schreiben vom 15. Juni dieses Jahres per Sofortvorlage zugegangen ist, – – Das ist ehrlich gesagt etwas spät, um es noch in die Debatte einfließen zu lassen. Ich möchte nur ein Zitat herausnehmen und daran die Fragestellungen, die sich auftun, deutlich machen. Auf Seite 3 steht: „Welcher Anteilseigner der Sachsen LB sich in welcher Höhe zukünftig von der Sachsen LB zurückzieht, ist derzeit nicht geklärt und hängt maßgeblich davon ab, wie

und in welcher Höhe eine Beteiligung Dritter an der Sachsen LB erfolgt.“

Meine Damen und Herren! In Sachen Sachsen Landesbank haben wir nicht geklärt, wer eigentlich unser strategischer Partner ist: West-LB, LBBW? Wir wissen es eigentlich nicht. Wir wissen, dass wir ein Kooperationsabkommen mit der West-LB haben, die gerade selbst ein wenig im Trudeln ist. Auch das Land NRW weiß selbst nicht einmal, wie lange es noch seine Anteile halten will. Das ist sehr bedauerlich. Wir befinden uns in einer sehr unübersichtlichen Lage.