Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Meine Damen und Herren! In Sachen Sachsen Landesbank haben wir nicht geklärt, wer eigentlich unser strategischer Partner ist: West-LB, LBBW? Wir wissen es eigentlich nicht. Wir wissen, dass wir ein Kooperationsabkommen mit der West-LB haben, die gerade selbst ein wenig im Trudeln ist. Auch das Land NRW weiß selbst nicht einmal, wie lange es noch seine Anteile halten will. Das ist sehr bedauerlich. Wir befinden uns in einer sehr unübersichtlichen Lage.

Weiterhin wissen wir nicht, in welchem Modell wir uns bewegen wollen. Es ist von Holding-Konstruktionen die Rede, aber es gibt auch Anlehnungs- und Beteiligungsmodelle. Gern würden wir darüber reden, welches Modell das sinnvollste für unser Land und die Einflussmöglichkeiten, aber natürlich auch für unsere Bank ist. Im Zitat ist schon eines der größten Probleme angesprochen worden: wer eigentlich die Anteile an den baldigen wie auch immer gearteten strategischen Partner verkaufen wird. Wer soll das sein? Ob es der Freistaat Sachsen ist, wurde nicht geklärt. Es können genauso gut die Sparkassen sein, die in der SFG sind. Diese Fragestellungen hätte ich gern geklärt.

Deswegen sagen wir ganz deutlich: Wir möchten, dass die Fakten auf den Tisch kommen, damit wir wissen, wohin die Reise geht. Ohne Fakten ist es schwer zu entscheiden. Insofern ist für uns ein Beschluss über die zukünftige Rechtsform wie auch die strategische Ausrichtung der Bank wichtig. Eine Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn das Reiseziel für diese Bank klar ist. Ich wiederhole, was ich am Anfang schon angedeutet habe: Dieser Gesetzentwurf zur formellen Privatisierung ist eingebracht, er ist angehört, aber er kann heute unseres Erachtens nicht beschlossen werden. Insofern können wir, falls Sie darauf bestehen, heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden ihn deshalb ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich rufe die SPDFraktion auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Scheel, eingehend auf Ihre Worte möchte ich an eine Diskussion zum Thema Risiko bei der Anhörung erinnern, die mir haften geblieben ist. Wir haben abzuwägen zwischen dem Risiko, es zu lassen, wie es ist, oder das Risiko einzugehen, die Bank in eine neue Form zu bringen und damit für die Zukunft fit zu werden. Das ist das eigentliche Risiko, worüber wir diskutieren. Wenn wir wüssten, wo in der Bankenlandschaft in Deutschland in den nächsten drei bis zehn Jahren die Schwerpunkte liegen, dann wären wir Propheten und könnten ruhiger schlafen, aber leider Gottes wissen wir es nicht. Nach meiner Auffassung geht es um einen Rechtsformen

wechsel hin zu einer AG, wie auch die Anhörung deutlich gemacht hat, um diese Bank flexibler für die Zukunft zu machen. Darauf komme ich noch zu sprechen.

Womit haben wir es zu tun? Wir haben es mit einer rund 68 Milliarden Euro schweren Bank, getragen von 350 Mitarbeitern, zu tun, die im Jahr 2005 10 Millionen Euro und im Jahr 2006 53 Millionen Euro Gewinn gemacht hat. Sie verfügt über eine Eigenkapitaldecke von rund 1,5 Milliarden Euro.

Ihr Cost-Income-Ratio mit rund 36 %, also die Betriebsaufwendungen prozentual zu Betriebserträgen, was ich brauche, um einen Euro zu erwirtschaften, liegt bei rund 36 %. Und alle Ratingagenturen bewerten mittlerweile diese Bank mit einem A-Rating.

Die Bank ist in den Geschäftsfeldern regenerative Energien, Osteuropa, dort besonders Export und Projektfinanzierung, Transport- und Logistikfinanzierungen führend. Sie hat ein festes Standbein in Dublin mit der LW Europe. Ich glaube, ja, die Umwandlung in eine AG ist zeitgemäß, sie ist zeitgemäß in einer globalisierten Welt, in der Standards gelegt werden, wie zum Beispiel IFRS, festgelegte Standards geändert werden, wie aber auch zum Beispiel beim Studium international Bachelor und Master eingeführt werden. Es ist richtig von dem deutschen Kind, Anstalt des öffentlichen Rechts, zumal die Voraussetzungen und Notwendigkeiten entfallen sind, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hier zeitgemäß sind, darauf zu reagieren und in eine AG zu gehen. Sie ist transparenter. Natürlich ist eine AG transparenter. Sie ist aufgrund des bundeseinheitlichen Rahmens transparenter, weil dort die Aufgaben für Aufsichtsrat, Vorstand und Anteilseigner bundeseinheitlich klar definiert sind.

Jetzt kommen wir zu dem Stichwort Transparenz. Schauen wir doch einmal zurück: Vor reichlich zwei Jahren, meine Damen und Herren, wollten manche diese Bank am besten für einen Euro loshaben. Da war es ein Fass ohne Boden, unendlich viele Risiken. Wir hatten dort diverse Anhängerkupplungen, Herr Nolle.

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Wir wollten sie teilweise schnellstens abstoßen und heute tun manche so, als ob mit einer Umwandlung in eine AG quasi eine Perle verschleudert werden soll. Diejenigen, die jetzt die Ängste in die Zukunft projizieren, waren diejenigen, die vor zwei oder drei Jahren diese Bank praktisch am liebsten verschenkt hätten.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Das ist gelogen. Wer hat so was jemals gesagt?)

Nun noch zu dem Stichwort Veräußerungsängste.

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, Linksfraktion)

Herr Scheel, das Zitat von Ihnen merke ich mir.

Kommen wir zu dem Thema Veräußerungsängste. Es ist klar gesagt und herausgearbeitet worden, dass der § 65 Haushaltsordnung ausreichend Gewähr bietet, dass das im Falle einer Veräußerung nicht am Parlament

vorbeigeht, wobei ich denjenigen, die jetzt darüber spekulieren, sage, dass da so und so viel da und dort verkauft wird: Es ist in jedem Teil dieses Prozesses gesagt worden, dass das alles in der Schwebe ist und geprüft werden muss. Wer sich daran hält und sagt, wir müssen erst einmal sehen, wohin wir wollen und wo die günstigsten Gelegenheiten bestehen – dann ist doch nachvollziehbar, dass man nicht von heute auf morgen sagen kann, es wird so und so viel von dem veräußert.

(Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, Linksfraktion)

Ich glaube, die Kontrolle einer Bank – im Übrigen die Kontrolle aller sächsischen Beteiligungen; die Diskussion können wir bei jeder GmbH bei Beteiligung des Freistaates führen – ist nicht ausschließlich eine Frage der Instrumente, sondern in erster Linie eine Frage des Engagements derjenigen, die diese Kontrolle ausführen. Dass das auch in einer Anstalt des öffentlichen Rechts versagen kann, hat die Vergangenheit gezeigt. Deshalb ist es eben kein Grund, das anzunehmen und zu sagen, die Umwandlung in eine AG würde überproportionale Risiken erzeugen. Das stimmt schlichtweg nicht.

Ich möchte ganz kurz noch einmal auf die Rolle der Sparkassen und der SFG eingehen, die dort praktisch mit 63 % Hauptanteilseigner sind. Ich habe mir den Geschäftsbericht für 2006 angesehen. Ich glaube schon, dass dieser Sparkassenverbund, diese Holding, sehr erfolgreich operiert hat und dass dort die Hausaufgaben gemacht wurden. Wir haben uns auch mit den Anteilseignern rückgekoppelt, die unisono sagen, dass die Umwandlung in eine AG eine vernünftige Sache ist. Ich glaube schon, dass es eine sehr gute Vision ist, dass diese Bank – wir haben das mit unserem Änderungsantrag untersetzt – als eine zentrale Sparkassenverbund- und Girobank agiert und eigentlich das Auslandsinstrument der sächsischen Sparkassenlandschaft ist.

Was das Thema Sparkassenlandschaft betrifft: Wir haben eine gut aufgestellte Sparkassenlandschaft in Sachsen, wenn man sich die Träger der Sparkassen ansieht. Ein Teil davon hat sich schon in der SFG organisiert. Das ist auch in Ordnung, denn die Organisation ist nicht wie vor ein paar Jahren von oben organisiert worden, sondern sie ist von unten erfolgt.

Wir haben uns auch zu diesem Thema mit dem Personalrat – künftig Betriebsrat – kurzgeschlossen. Wir haben ihn einbezogen. Wir haben auch von dort grünes Licht bekommen. Ja, der Personalrat dieser Bank sieht in der Umwandlung zur AG auch eine Chance insbesondere in Richtung Standortsicherung Leipzig und in Richtung Beschäftigungssicherung.

Noch ein paar Worte zur Satzung: Die Satzung beschließen die Anteilseigner. Das ist so im Aktiengesetz geregelt. Die Frage, die immer wieder gestellt wird: Kann man als Parlament Anteilseigner spielen und praktisch in die Gestaltung einer Bank hineinregieren? Das ist doch die Frage, um die es geht. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Ich bin der Auffassung, dass das nicht gehen kann. Ein Parlament wird in Zukunft nicht – und hat es in der Vergangenheit nicht – die geschäftspolitische Ausrichtung einer Bank steuern können. Ein Parlament kann nicht die Aufgabe eines Anteilseigners übernehmen. Da bin ich der festen Überzeugung. Deswegen ist auch geregelt, dass dafür das zuständige Fachministerium einzutreten hat. Aus diesem Grunde sind wir für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Herr Abg. Delle für die NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf der Staatsregierung zu der von ihr angestrengten Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbank ist schon deshalb fragwürdig, weil in seiner Begründung nach meiner Meinung nicht mit offenen Karten gespielt wird.

In der Begründung lesen wir etwas von prinzipiellen Überlegungen zur Optimierung der Arbeit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landesbank. Das wahre Motiv für die angestrebte Rechtsformumwandlung liegt aber eigentlich woanders, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass die schnelle Verabschiedung des Umwandlungsgesetzes der Landesbank in erster Linie dem Zweck dienen soll, möglichst schnell den Einstieg der West-LB bei der Sachsen LB freizumachen. Die Landesbank aus Düsseldorf hat eine Option auf einen Kauf von mindestens 25,1 % der Landesbank und brennt darauf, diese auch auszuüben. Allein dieser Umstand ist Grund genug, die Umwandlung abzulehnen. Die West-LB ist sicherlich nicht der Partner, den man sich für unsere Landesbank wünscht. Es sollte uns doch alle mehr als nachdenklich machen, wenn selbst der West-LB-Vorstand Thomas Fischer noch im Februar dieses Jahres vor der wirtschaftspublizistischen Vereinigung in Düsseldorf davon sprach, dass die West LB zwar inzwischen stabilisiert sei, aber noch einiges passieren müsse, bis die Wettbewerbsfähigkeit wiederhergestellt sei. Fischer ging dann sogar noch weiter und sagte nach Angaben der „Börsenzeitung“ auf der gleichen Veranstaltung: „Unser Wappentier ist die Schnecke.“ Solche Selbsteinschätzungen nähren nicht gerade den Verdacht, dass sich die WestLB zu einer großen Stütze für unsere Sachsen LB entwickeln könnte.

Im „Handelsblatt“ vom 28. Juni dieses Jahres wurde sogar West-LB-Chef Fischer mit einem alternativen Holdingmodell zitiert, in das nach Fischer die von den Sparkassen gekaufte Landesbank Berlin, West-LB und Sachsen LB eingebracht werden sollen. Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass eine Zustimmung zur Wandlung die Tür zu Finanzspekulationen öffnet und die Sachsen LB die

Bürger im Freistaat einer völlig unabsehbaren Entwicklung aussetzen könnte.

Der Freistaat Sachsen hat sich vor 15 Jahren wohl kaum an die Herkules-Aufgabe des Aufbaus einer eigenen starken Landesbank gemacht, um sich am Ende doch in die Abhängigkeit einer bankenpolitischen Fremdbestimmung aus Düsseldorf, München, Hannover oder sonst einer Zentrale außerhalb des Freistaates zu begeben. Aber nicht nur deshalb, sondern auch aus grundsätzlichen Überlegungen heraus lehnt die NPD-Fraktion die Umwandlung ab. Diese ist nämlich nur ein weiterer und auch von der Staatsregierung bewusst vorgenommener Schritt auf dem Weg zur völligen Zerschlagung des öffentlichen Bankensektors in Deutschland.

Die Sachsen LB wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, um den öffentlich-rechtlichen Status einer gemeinwohlorientierten Landesbank sicherzustellen. Diese satzungsgemäß festgeschriebene Zielorientierung kann bei einer Umwandlung der Sachsen LB in eine AG nicht mehr garantiert werden. Dennoch: Eine öffentlichrechtliche AG unterliegt dem Aktiengesetz und weist die entsprechende dreistufige Organstruktur mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand auf, während bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts ein zweistufiger Organaufbau, bestehend aus Vorstand und Verwaltungsrat, gegeben ist. Der Verwaltungsrat setzt sich aus wichtigen Vertretern der Träger und Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Verwaltungsrat verfügt nicht nur über Kontrollrechte in Anlehnung an die Rechte des Aufsichtsrates einer AG, sondern darüber hinaus über Beschlusskompetenzen, die aktienrechtlich in Hauptversammlungen den Eigentümerrechten zugewiesen sind und über die Befugnisse für bestimmte Maßnahmen, insbesondere zum Bereich der Geschäftsführung, zählen. Letztere sind in den Satzungen explizit aufgeführt.

Meine Damen und Herren! Das bedeutet nichts anderes, als dass sich der Freistaat Sachsen mit dem heutigen geplanten Umwandlungsgesetz umfangreiche Kontrollrechte selbst aus der Hand schlägt. Warum das alles? Nicht etwa, um Markt- und Kostensynergien zu schaffen und die optimale Versorgung des Mittelstandes in Sachsen mit Bankendienstleistungen zukünftig zu gewährleisten, wie es in der Begründung der Staatsregierung heißt, sondern um unsere Landesbank reif für das Beteiligungs- und Fusionsmonopoly zu machen, das an den internationalen Finanzmärkten gespielt wird.

Wenn man bedenkt, dass vor gerade einmal zwei Jahren 300 Millionen Euro an Landesmitteln im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Landesbank geflossen sind, dann kann man den heutigen Gesetzentwurf der Staatsregierung nur als Verrat am sächsischen Steuerzahler bezeichnen.

Ich denke, man braucht kein Prophet zu sein, um vorherzusagen, dass die heutige Initiative der Staatsregierung eines nicht mehr allzu fernen Tages die komplette Verschleuderung unserer Landesbank zur Folge haben wird. Die NPD-Fraktion wird deshalb gegen das Gesetz stimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion, Herr Abg. Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir trotz der knappen Redezeit eine Vorbemerkung. Als wir vor gut zwei Jahren in diesem Hause unter anderen Vorzeichen über das Thema Landesbank debattiert haben, erhielten wir vom Ministerpräsidenten die Mitteilung über Rücktritte von Vorstandsmitgliedern. Heute verfolgen Vorstandsmitglieder die Debatte hier im Sächsischen Landtag. Ich meine, im Verhältnis zwischen Landtag und Landesbank hat sich schon etwas geändert. Das begrüßen wir ausdrücklich.

(Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und der Abg. Dr. Matthias Rößler, CDU, und Karl Nolle, SPD)

Es ist bereits von den Vorrednern angesprochen worden, dass es aufgrund gesetzlicher Änderungen, des Wegfalls der Gewährträgerhaftung, des Wegfalls der Anstaltslast sinnvoll erscheint, die Landesbank von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Auch die Suche nach strategischen Partnern ist wesentlich leichter, weil die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft leichter ist als an einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Deswegen halten wir die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Umwandlung für sachgerecht.

Allerdings – das ist die Einschränkung – führt das dazu, dass wir als Parlament bei der weiteren Entwicklung nichts mehr zu sagen haben. Es ist praktisch so: Wir machen heute hier – ich übertreibe einmal ein wenig – den formalen Kram, also die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, und die inhaltlichen Fragen macht die Staatsregierung allein. Sie sucht sich den Partner aus und sie macht den Verkauf allein. Das kann nicht sein.

Letztendlich geht es um das Geld der Steuerzahler, das in der Landesbank steckt. Es sind mehrere hundert Millionen Euro. Erst im Jahre 2005 haben wir weitere 300 Millionen Euro Steuergelder in die Landesbank gesteckt.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Da ging es aber um die Selbstständigkeit der Bank!)

Deswegen ist es auch so, dass der Souverän, also das Parlament, gefragt werden muss, ob man verkaufen möchte, an wen man verkaufen möchte und welche strategische Orientierung das haben soll.

(Beifall bei der FDP)

Diese Aufgabenteilung der Staatsregierung – das Parlament macht den Formalkram und die Regierung macht die Inhalte – ist eine Art von Demokratieverständnis, das nicht dem unseren entspricht. Auch der Verweis auf die Haushaltsordnung ist nicht ausreichend, weil es sehr wohl die Möglichkeit gibt, ohne Einbeziehung des Parlaments trotzdem aus zwingenden Gründen zu verkaufen.