Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Nein. Ich kann das damit begründen, dass das ein Antrag der Staatsregierung ist.

(Widerspruch bei der Linksfraktion, der NPD, der FDP und den GRÜNEN)

Würden Sie das jetzt so zur Kenntnis nehmen? – Bitte, Herr Morlok.

Frau Präsidentin, sicherlich ist das ein Antrag der Staatsregierung. Aber die Staatsregierung ist heute hier kompetent vertreten. Unter Umständen könnte sie uns auch erklären, warum dies aus ihrer Sicht erforderlich ist.

(Beifall bei der FDP, der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Wird das gewünscht? – Das wird nicht gewünscht.

(Unruhe)

Ich kann niemanden zum Sprechen verpflichten. Wenn es jetzt keinen erheblichen Widerspruch zur Verfahrensweise gibt, meine Damen und Herren, würde ich Sie bitten, dass wir das jetzt so mittragen, es sei denn, dass Sie vehement – –

(Antje Hermenau, GRÜNE: Nein!)

Nein. Gut. Es gibt noch eine Wortmeldung. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, die Fraktionen, die das Gesetz nicht mitgetragen haben, werden natürlich in diesem Zusammenhang auch widersprechen. Ich denke, dass dies logisch ist, zumindest wenn jetzt keine sachliche Begründung seitens der Staatsregierung vorgetragen wird. Das kann ich bis jetzt nicht erkennen. – Danke.

Gut. Da es Widerspruch gibt – –

Jetzt möchte sich der Minister noch äußern. Vielleicht führt das zur Klärung.

Natürlich ist das eine Sache, die die Staatskanzlei zu vertreten hat. Ich stelle fest, dass ich diesen Part gern übernehme.

(Heiterkeit)

Zu Ihrer Information: Wir haben am 16. dieses Monats eine Anteilseignerversammlung. Heute haben wir den 4. Juli. Deshalb würde ich Sie herzlich darum bitten, dass wir das Gesetz bis dahin ausgefertigt haben, damit wir in der Anteilseignerversammlung über die Satzung diskutieren und gegebenenfalls darüber eine Entscheidung herbeiführen können. Ich wäre Ihnen sehr zu Dank verpflichtet, wenn Sie dem zustimmen würden. – Danke.

Herr Scheel, wünschen Sie noch das Wort? – Gut.

Ich frage jetzt das Parlament, ob Abstimmung zu dieser Problematik gewünscht wird oder nicht.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja!)

Da ich sehe, dass es Widerspruch gibt, ist es gut, denke ich, wenn wir darüber abstimmen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob wir gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließen wollen. Wer möchte dieser Dringlichkeit zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen ist der Dringlichkeit entsprochen worden. Damit steht der zügigeren Ausfertigung des Gesetzes nichts mehr im Wege.

Meine Damen und Herren! Es liegen noch zwei Entschließungsanträge zu diesem Thema vor. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/9284 auf und bitte jetzt Herrn Abg. Morlok um Einbringung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in meiner Stellungnahme

bereits anklingen lassen, was unser Anliegen ist. Unser Anliegen ist, dass das Parlament in den weiteren Fortgang einbezogen wird. Wir freuen uns, dass Herr Staatsminister Dr. Metz das heute hinsichtlich der Entscheidung über den Verkauf zugesagt hat. Von daher gehen wir auch davon aus, dass die Koalitionsfraktionen unserem Entschließungsantrag zustimmen können, denn letztendlich hat der Minister nichts anderes gesagt als das, was in unserem Antrag entsprechend formuliert ist.

Wir haben des Weiteren unter unserem zweiten Beschlusspunkt formuliert, dass wir davon ausgehen und dass wir erwarten, dass ein Verkauf von Geschäftsanteilen der Bank letztendlich in Form eines Bieterwettbewerbs stattzufinden hat. Es kann also nicht sein, dass man sich irgendwo einen Partner ausguckt und dem dann die Geschäftsanteile zu irgendeinem Preis überträgt. Vielmehr gehen wir davon aus, dass man, wie es üblich sein sollte, einen Wettbewerb macht, dass man sich Gebote einholt – Preisgebote, aber gegebenenfalls auch andere Dinge, zum Beispiel, wie ein möglicher Partner gemeinsam mit uns die Landesbank weiterentwickeln möchte –, damit wir gemeinsam im Lichte der vorliegenden Gebote entscheiden können, welchem Partner wir die Geschäftsanteile verkaufen wollen.

Wir sind sehr wohl der Auffassung, dass eine Privatisierung oder eine Beteiligung strategischer Partner für die Bank sinnvoll ist. Nur muss das Sache des Parlaments sein und kann nicht Sache der Regierung sein. Aber nach den Äußerungen von Staatsminister Dr. Metz gehen wir davon aus, dass das auch in den Koalitionsfraktionen Konsens ist und sie unserem Entschließungsantrag zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Rößler, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir verweisen auf den eigenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Damit erledigt sich der Punkt 1 des FDP-Entschließungsantrags. Es ist auch nur die Zustimmung zur Umwandlung in die Aktiengesellschaft.

Der Punkt 3 erledigt sich eigentlich auch, weil durch die Zusage des Ministers deutlich geworden ist, dass er nach § 65 der Sächsischen Haushaltsordnung handeln wird und uns in all diese Diskussionen über Verkauf von Anteilen, über Partnerschaften und anderes mehr einbinden wird.

Zum Punkt 2 dezidiert Ablehnung von unserer Seite. Wir meinen, dass mit unserem Entschließungsantrag und mit all dem, was heute hier sehr weitgehend erklärt worden ist, ein Höchstmaß einer vertretbaren öffentlichen Transparenz gegeben ist, die für solch einen Prozess angebracht ist. Wir meinen auch, und das ganz deutlich – wenn Sie die Zeitung verfolgen, sehen Sie das –, dass die Partnersuche erst mal in der vertrauten Sparkassenlandschaft

abläuft. Wir wollen dezidiert nicht, dass das ausdrücklich auf der Grundlage eines europaweiten Bieterwettbewerbs geschieht. Wer soll denn da zum Zuge kommen, Private Equity oder „Heuschrecken“, wie das volkstümlich heißt, oder wer auch immer? Zu diesem Punkt 2 dezidiert Ablehnung.

Die anderen beiden Punkte haben sich erledigt. Ich verweise auf unseren Entschließungsantrag.

Deshalb keine Zustimmung der Koalitionsfraktionen zum Entschließungsantrag der FDP.

Herr Abg. Morlok, bitte.

Herr Kollege Rößler, muss ich Sie so verstehen, dass die CDU-Fraktion generell der Auffassung ist, dass die öffentliche Hand hier zukünftig keine Ausschreibungen mehr machen möchte, wenn sie etwas einkauft oder etwas verkauft? Oder wie muss ich Sie da verstehen?

Herr Abg. Rößler.

Herr Morlok, so müssen Sie mich nicht verstehen. Wir wollen ganz bewusst diese Restriktion des Punktes 2 nicht, auch durch deutliche richtungsweisende Formulierung. Wir wollen dem Punkt 2 so nicht zustimmen und wollen bei der bisherigen Vorgehensweise bleiben.

Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Herr Abg. Scheel, bitte.

Meine Damen und Herren! Aufgrund der eben vollzogenen Beschlussfassung des Gesetzes ist die Tür zu jeder Entscheidungskompetenz des Sächsischen Landtages zugeschlagen. Das ist erst einmal deutlich festzustellen.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Das war Absicht, Herr Scheel!)

Das war wohl Absicht, wie es aussieht, ja. – Dem Entschließungsantrag können wir in den Punkten 1 und 2 nicht zustimmen. Erstens weiß ich nicht, ob die Zielsetzung nur dadurch erreicht wird, dass eine Rechtsformänderung durchgeführt wird. Ich glaube, das ist in meinem Redebeitrag deutlich geworden.

Die Frage des strategischen Partners hätten wir auch gern erörtert. Diese Frage erübrigt sich im Moment. Aber durch europaweite Ausschreibung wird das auch nicht sichergestellt. Vor allen Dingen ist das nicht unbedingt die Frage eines Transparenzgedankens und es geht hier nicht darum, ein Höchstmaß an finanziellen Mitteln zu bekommen, sondern darum, den bestmöglichen Partner der Bank zu erreichen.

(Zuruf des Abg. Sven Morlok, FDP)

Das haben Sie mit angedeutet, aber es wird in Ihrem Entschließungsantrag unseres Erachtens nicht deutlich.

Drittens ist zwar eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber wenn ich den Minister jetzt höre: „Meiner Meinung nach ist das schon notwendig“, glaube ich, dass es schon sinnvoll wäre, das durch den Landtagsbeschluss noch zu erhärten. Es wäre sinnvoll, noch einmal festzustellen, dass, wenn Anteile des Landes der Bank zum Verkauf kommen, hier eine Entscheidung gefällt werden muss und dass wir erwarten, dass diese Entscheidung dann auch hier fällt.

Nichtsdestotrotz ist klar, wie ich vorhin schon ausgeführt habe: Sollten unsere sächsischen Sparkassen ihre Anteile verkaufen wollen, sind wir eh wieder aus dem Geschäft – um das noch einmal deutlich gesagt zu haben.

Insofern: Die Tür ist zu, aber dem dritten Punkt könnten wir zustimmen. Daher bitte ich um punktweise Abstimmung.

Frau Abg. Hermenau, bitte.

Vielleicht kann man die Antwort des Kollegen Rößler noch etwas illustrieren. Eventuell meinen wir zufällig dasselbe, auch wenn es nicht ganz klar herauszuhören war.

Natürlich geht es, wenn die FDP vorschlägt, ein Bieterverfahren durchzuführen, darum, dass sie der Meinung ist, man müsste den bestmöglichen Preis für diese polierte Perle erzielen. Das ist die Meinung der FDP.