Es freut mich, dass es heute so weit ist und wir ein eigenes Sächsisches Stiftungsgesetz auf den Weg bringen, das das seit Wiedererrichtung des Freistaates Sachsen als Landesrecht fortgeltende Stiftungsgesetz der DDR vom 13. September 1990 ablöst und gleichzeitig die Rechtsänderungen auf Bundesebene umsetzt.
Stiftungen sind deshalb so bedeutsam, weil sie aufgrund ihrer großen Unabhängigkeit besser als andere Institutionen in der Lage sind, vielfältige Themen aufzugreifen, auch Risiken einzugehen und in Zukunftsaufgaben zu investieren. Für den einzelnen Stifter bietet eine Stiftung zu Lebzeiten eine Plattform, um sich aktiv zu engagieren. Es ist nicht zu unterschätzen, wie die öffentliche Hand oft erheblich im sozialen und städtebaulichen Bereich durch Stiftungen entlastet wird. Genau dieses bürgerschaftliche Engagement wird die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages auch künftig unterstützen.
Eine der wohl großartigsten Leistungen in der Kultur unseres Landes vollbringt die Stiftung Frauenkirche. Eine wesentliche Aufgabe der Stiftung Frauenkirche Dresden ist die Gestaltung des Lebens in der Frauenkirche. Ziel der Stiftungsarbeit: Das Motto der Frauenkirche „Brücken bauen – Versöhnung leben – Glauben stärken“ soll lebendig und erlebbar gemacht werden. Das Projekt vereinigt Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer tagtäglich gleichermaßen.
Mit dem neuen Stiftungsgesetz wollen wir unseren Beitrag für ein vielfältiges Stifterleben im Freistaat Sachsen erbringen. Für Stiftungen mit gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken fallen bei der Anerkennung zukünftig keine Kosten mehr an. Der CDUFraktion ist sehr daran gelegen, das bürgerschaftliche und soziale Engagement zu unterstützen. Leider ist die Stiftungsbereitschaft im Freistaat und in Deutschland im Gegensatz zur Spendenbereitschaft wesentlich geringer ausgeprägt. Das Zentralinstitut für kirchliche Fragen hat ermittelt, dass nicht einmal jedem zweiten Deutschen die Möglichkeit bewusst ist, dass grundsätzlich jeder eine Stiftung gründen kann.
Wir werden uns Gedanken machen, wie man mehr Stifter zum Stiften ermutigen kann. Ein Ziel muss sein, Menschen einfach aufzuklären, was Stiftungen tun. Wir werden auch die Stiftungen ermutigen, mehr in die Öffentlichkeit zu gehen unter dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“. Die CDU-Fraktion kann nur ein Begleiter sein. Letztendlich müssen sich die Stiftungen selbst für die Stärkung ihres Sektors einsetzen. Effiziente Infrastrukturen stellen eine wichtige Voraussetzung für das weitere Wachstum dar. Es bleibt zu hoffen, dass das Interesse an Stiftungen in den nächsten Jahren weiter wachsen wird. Das bedeutet auch, entsprechende Angebote zu formulieren. Diese müssen professionell sein, damit sie die Vorstellungen eines Stifters optimal widerspiegeln. Ich kann nur appellieren, dass es sehr wünschenswert wäre, mit den Angeboten viele Zweckbereiche abzudecken, etwa Wissenschaft, Kinder, Umweltschutz, Denkmalschutz etc.
Eine wichtige Anlaufstelle stellen die Stiftungsexperten bei den Regierungspräsidien dar, die künftig die Stiftungsaufsicht wahrnehmen. Damit müssen nicht im gesamten Land bei jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt Stiftungsverzeichnisse geführt werden, sondern ausschließlich bei den Regierungspräsidien. Der Sachverstand wird konzentriert. Dies stellt nicht zuletzt auch eine Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte bei Personalkosten dar.
Die meisten Stiftungen werden zu Lebzeiten gegründet. Daher war es der CDU-Fraktion sehr wichtig, den Stifterwillen entsprechend zu stärken. Wir halten es für notwendig, dass der Stifter im Falle einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse bei einer Satzungsänderung oder Umwandlung des Zwecks der Stiftung zustimmen muss.
Stiftungen haben große Bedeutung: Getreu der Idee des Stifters verfolgen sie kulturelle, soziale, wissenschaftliche
Dazu benötigen Stiftungen klare Rahmenregelungen, die ihnen Freiheit und Rechtssicherheit zugleich geben. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen ist in diesem Sinne erstellt worden und soll das immer noch geltende Stiftungsgesetz der DDR vom 13. September 1990 ablösen.
Dieses Stiftungsgesetz hat sich zwar bewährt, ist aber aus mindestens drei Gründen erneuerungsbedürftig:
Zum Ersten ist das Stiftungsrecht auf Bundesebene – soweit dem Bund hierfür eine Regelungskompetenz zusteht – novelliert worden; schon aus diesem Grund sind landesrechtliche Modifizierungen erforderlich.
Zum Zweiten haben die sächsischen Stiftungen und die sächsische Stiftungsaufsicht in knapp 15-jähriger Praxis viele Anregungen und wertvolle Erfahrungen gesammelt. Danach kann das sächsische Stiftungsrecht eine Modernisierung gut vertragen; die Einzelheiten waren bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratungen.
Sachsen ist stiftungsfreundlich, das zeigt allein schon die Verzehnfachung der Anzahl der Stiftungen seit 1990; waren es damals 30 Stiftungen, so zählen wir heute circa 300 Stiftungen in Sachsen. Damit ist Sachsen Spitzenreiter unter den neuen Flächenländern, hat im Vergleich mit den alten Flächenländern aber immer noch Nachholbedarf. Mit der Neuregelung des Stiftungsrechts wollen wir zusätzlich Schwung in die Errichtungszahlen neuer Stiftungen bringen.
Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf bei der am 28.04.2007 durchgeführten öffentlichen Anhörung von allen Sachverständigen Zustimmung erfahren hat. Die Anhörung der Sachverständigen und die parlamentarischen Beratungen haben zu zwei Änderungen am ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf geführt, die auch meine Zustimmung finden.
In § 4 Abs. 3 wird nunmehr klargestellt, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand und seiner Ertragskraft zu erhalten ist. Damit wird sichergestellt, dass der Erhalt und der Ausbau des Stiftungsvermögens nachhaltig gesichert werden.
In § 9 Abs. 2 wird ergänzt, dass vor Satzungsänderungen, die wegen wesentlicher Änderungen der Verhältnisse seit Gründung der Stiftung vorgenommen werden sollen, die Zustimmung des Stifters eingeholt wird. Damit wird der besonderen Bedeutung des Stifterwillens nachgekommen.
Mit der vorliegenden Neuregelung des Stiftungsrechts wird das verdienstvolle Engagement der Stifter in Sachsen weiter nachhaltig unterstützt. Allen Stiftern, die in Sachsen in vorbildlicher Weise tätig sind, spreche ich im Namen der gesamten Staatsregierung unseren ausdrücklichen Dank aus. Diesem hohen Maß an Bereitschaft zur Übernahme bürgerschaftlicher Mitverantwortung gebühren unsere Anerkennung und unsere Unterstützung.
Die einreichende Fraktion, die Fraktion der GRÜNEN, vertreten durch Herrn Lichdi, beginnt die Aussprache. Danach die gewohnte Reihenfolge. Herr Lichdi, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 24. April 2007 haben die Stimmungslage der Gegner unseres Gesetzentwurfs für mehr Bürgerentscheide treffend auf den Punkt gebracht. Sie betiteln ihren Bericht von der Anhörung im Landtag mit – Zitat –: „Ohne Bürger wäre alles leichter“. Die „DNN“ treffen den Nagel auf den Kopf.
Ich bin überzeugt, dass nicht etwa die Sorge um den Bestand der parlamentarischen Demokratie oder verfassungsrechtliche Bedenken, wie es jetzt heißt, die CDU zur Ablehnung unseres Gesetzentwurfs in den Ausschüssen
bewogen haben, sondern genau diese obrigkeitliche und autoritätssüchtige Grundhaltung, die in diesem Wort zum Ausdruck gebracht wird. Sie bezeichnet treffend die Mentalität der Verweigerer direkter Demokratie, die darin nur eine chaotische Gefährdung ihrer eigenen Machtposition erkennen können. Ich kann mir nicht helfen, in Wirklichkeit schimmert hier die Grundhaltung durch, dass die Bürgerinnen und Bürger eben doch nicht mündig sind.
Dieses obrigkeitlich-konservative Demokratieverständnis lehnen wir ab, und wir halten es auch für eine wesentliche Quelle der Schwierigkeiten, in denen der Freistaat derzeit steckt – Stichwort „Akten- und Korruptionsaffäre“.
Was führen die Verweigerer direkter Demokratie nicht alles an widerlegtem Unsinn an, um ihre Ablehnung einer Erleichterung von Bürgerentscheiden zu „begründen“.
Nichts weniger als: die parlamentarische Demokratie, die auf dem Mehrheitsprinzip beruhe, sei gefährdet. Die Vertreter dieser absurden Theorie haben immer noch nicht verstanden, dass Bürgerentscheide eine Ergänzung, kein Ersatz der repräsentativen Demokratie sind.
Natürlich wurde wieder die Befürchtung geäußert, dass geringere Zulässigkeitsquoren das politische Leben ins Chaos stürzen würden. Die Erfahrungen in Bayern – das Sie sich ja sonst so gern zum Vorbild nehmen – beweisen das krasse Gegenteil.
Dann war zu hören, dass die Abwahl eines Bürgermeisters verfassungswidrig sei. Das verstehe ich nun gar nicht. Wir haben die Abwahl schon längst. Wir wollen nur die Quoren herabsetzen. Wenn das Volk einen Bürgermeister wählen darf, warum soll es ihn nicht vorzeitig abwählen können?
Natürlich wurde vom Landkreistag wieder das übliche Scheinargument der Mehrkosten bemüht. Ich sage: Demokratie kostet nun einmal Geld, und das wollen die Gegner der direkten Demokratie nicht aufbringen.
Die Erfahrung zeigt, dass mehr Geld durch intransparente Lobbyentscheidungen und Klüngelei verschwendet wird als durch jede angeblich geldtreibende Bürgerentscheidung.
Meine Damen und Herren, auch wenn Sie heute diesen Gesetzentwurf ablehnen werden, bin ich sicher, dass wir in Sachsen über kurz oder lang ein modernes, einfaches und bürgernahes Bürgerentscheidungsrecht haben werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion setzt sich für unmittelbare bürgerschaftliche Selbstverwaltung ein. Hinreichende Beispiele belegen das im Freistaat Sachsen. Wir brauchen nicht, Herr Lichdi, die Beispiele aus Bayern zu bemühen.
Die chaotischen Verkehrsverhältnisse in Dresden in den Neunzigerjahren sind allen noch gut in Erinnerung. Dauerstau war angesagt, geplatzte Termine, behinderter Tourismus, Lkw-Kolonnen durch die Stadt. Die Bürger der Stadt Dresden wollten Veränderung. Herr Lichdi, Sie können durchaus zuhören. Es wäre angemessen, dass Sie dann auch das aufnehmen, was von diesem Katheder gesagt wird
Am 5. November 1995 beteiligten sich 51 % der Dresdner Bürger an einem Bürgerentscheid. 68,5 % sprachen sich in Dresden für die ortsnahe Autobahnführung aus, um Dresden von dem Dauerstau zu befreien.
Selbst in den betroffenen Wohnanlagen gab es knappe Mehrheiten. Damit war nach vielen Streitereien im Stadtrat klar, dass es zu dieser Variante der A 17 um Dresden herum kommen wird. Akzeptieren wollten manche Mitglieder der PDSStadtratsfraktion und andere Linke und GRÜNE das Ergebnis nicht.