Diese gezielte Förderung hat sich in der bisherigen Praxis bewährt, basiert bisher jedoch lediglich auf einer Verwaltungsvorschrift. Da im Rahmen der Anhörung alle Kulturschaffenden und auch der Sächsische Kultursenat darauf aufmerksam gemacht haben, dass diese Praxis fortgesetzt werden soll, werden wir sie jetzt im Gesetz verankern.
Bei dieser Anhörung wurde auch auf die dringende Notwendigkeit der Verlängerung des Gesetzes hingewiesen. Die Kultureinrichtungen benötigen natürlich Planungssicherheit über den Zeitraum 2007 hinaus. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Sie in wenigen Monaten mit einer weiteren Novelle konfrontiert werden. Ich hatte schon einmal erwähnt, dass man ein funktionierendes Gesetz nicht anfassen sollte, aber die Verwaltungs- und Funktionalreform zwingt dazu, dass wir das Kulturraumgesetz an die neuen Verwaltungs- und Funktionalstrukturen anpassen.
Ich bitte Sie zunächst, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in den entsprechenden Ausschüssen wohlwollend zu beraten, entsprechende Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen und dieser Verlängerung auf den Weg zu helfen.
Danke schön. – Meine Damen und Herren! Da auch hier keine allgemeine Aussprache vorgesehen ist, kommen wir zu den Überweisungen. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, das Dritte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesen Vorschlägen des Präsidiums folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Ich frage nach den Gegenstimmen. – Ich frage nach Enthaltungen. – Ich stelle Einstimmigkeit fest.
1. Lesung des Entwurfs 1. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen – Begrenzung kommunaler Baumschutzsatzungen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion bringt heute das 1. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen ein.
Da die Staatsregierung, egal wo sie sitzt, manchmal zu schläfrig ist, die Vorschläge der Bürger aus der Aktion
Im Februar 2003 startete mit großen Worten der „Paragrafenpranger“. Der damalige Justizminister Thomas de Maizière sagte: „Wer sich immer schon über den Paragrafendschungel beklagt hat, kann jetzt beweisen, dass er konstruktiv zu einer sinnvollen Rechtsbereinigung beizutragen hat.“
Und wie sich die Sachsen dazu bereit erklärt und mitgemacht haben! 1 800 Einzelvorschläge wurden eingereicht. Was aber bisher fehlt, sind die großen Taten der Staatsregierung. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktion „Paragrafenpranger“ lässt leider immer noch auf sich warten.
Liebe Staatsregierung, wenn man einmal das Bild als Vergleich nimmt: Wenn man in ein Auto einsteigt, um mit dem Auto zu fahren, muss man auch den Motor starten.
Das Auto fährt sonst keinen Meter; wenn man sich nur hineinsetzt, die Lippen spitzt und Motorgeräusche nachahmt, fährt kein Auto nur einen Meter.
Ein Kritikpunkt, der von vielen Bürgern kam, waren die langwierigen Genehmigungsverfahren zum Fällen von eigenen Bäumen im eigenen Grundstück. Diesen Wunsch nach einem einfacheren unbürokratischen Weg setzen wir nun mit unserem Gesetzentwurf um.
Grundstücke mit einer vorhandenen Bebauung von mit bis zu zwei Wohneinheiten oder mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke mit einer Größe bis 1 000 Quadratmeter sowie Einzelgärten werden aus dem Geltungsbereich gemeindlicher Baumschutzsatzungen herausgenommen. Bei kleineren Grundstücken ist mit dem Fällen von Bäumen typischerweise kein nennenswerter Eingriff in das Gesamtökosystem verbunden.
Hochverehrter Herr Kollege Günther! Können Sie mir irgendwie mitteilen, worin jetzt der Unterschied, meinetwegen auch in der Zeichensetzung, besteht zu dem Entwurf, den der Herr Justizminister Mackenroth schon im vergangenen Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt hat? Ich habe bei der Lektüre keinerlei Unterschiede festgestellt, nicht einmal in der Kommasetzung. Ich nehme an, Sie haben richtig abgeschrieben. Das habe ich aber noch nicht geprüft.
Hochverehrter Herr Lichdi! Der Gegensatz zu dem Entwurf der Staatsregierung ist: Wir haben unseren Entwurf jetzt eingebracht. Das ist der ganz große Unterschied.
Herr Günther, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass mir der Unterschied zwischen einem eingebrachten Gesetzentwurf und einem nicht eingebrachten Gesetzentwurf durchaus bekannt ist,
dass sich meine Frage darauf bezogen hat, wo der Unterschied zwischen dem eingebrachten und dem nicht eingebrachten Gesetzentwurf besteht? Die Frage haben Sie mir nicht beantwortet.
Was soll ich Ihnen beantworten, wenn es klar ist, dass wir unseren Gesetzentwurf, den wir einbringen, auch durchsetzen wollen. Wenn ein Gesetzentwurf nicht eingebracht wird, existiert er praktisch nicht. Der Paragrafenpranger ist nur eine Idee. Wir machen das.
Zudem haben gerade jetzt Eigentümer kleiner Grundstücke ein erhebliches und anerkennenswertes Interesse daran, ihre Grundstücke ohne Genehmigungsverfahren und kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gestalten zu können. Dazu gehört eben auch das Fällen von Bäumen, die zu übermäßiger Verschattung führen.
Ungeachtet des Wegfalls der Genehmigungspflicht können besonders wertvolle Naturdenkmale selbstverständlich nach § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz weiterhin geschützt werden. Die Neuregelung führt zu einer erheblichen Entbürokratisierung und Entlastung für Bürger, Unternehmen und Kommunen. Während bisher umfangreiche Genehmigungsverfahren notwendig waren, ist für den Bürger aufgrund der leicht verständlichen Neuregelung schnell und einfach ersichtlich, ob er auf seinem Grundstück befindliche Bäume fällen darf oder eine Genehmigung braucht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wer von Ihnen kommunal Verantwortung mitträgt, wer von Ihnen in technischen Ausschüssen sitzt und wer von Ihnen auf fremden Grundstücken aufgrund seines Amtes mitentscheiden muss, ob ein Baum in privaten Grundstücken gefällt werden darf oder nicht.
Wir als Liberale trauen dem Bürger zu, dass er selbst entscheidet: Kann der Baum gefällt werden oder nicht? Die jetzige, seit 14 oder 15 Jahren in vielen Kommunen vorhandene Regelung führt dazu, dass der Bürger, da der Bürger ja nicht dumm ist, bevor der Baum, den er gepflanzt hat, den Baum einfach ausschneidet, wenn er den Umfang erreicht hat, der in der Satzung geregelt ist. Die jetzige Regelung ist also für viele Bäume sogar schädlich.
Das reicht noch nicht. Ich habe es bereits gesagt, der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung der Aktion „Paragrafenpranger“ lässt immer noch auf sich
warten. Bereits im November 2006 wurde der Referentenentwurf zum Paragrafenpranger von der Staatsregierung vorgelegt.
Inzwischen haben wir Juli 2007. Der Winterschlaf dürfte langsam vorbei sein, auch wenn man manchmal den Eindruck bekommt, dass bei manchen in der Staatsregierung noch das Sandmännlein im Auge ist.
Ich habe die Befürchtung, dass selbst die wenigen im Referentenentwurf vorgesehenen Vorschläge zum Bürokratieabbau innerhalb der Koalitionsregierung nicht durchsetzbar sind. Deshalb reagieren wir Liberale und greifen der Staatsregierung mit unserem 1. Gesetz zum Bürokratieabbau im Freistaat Sachsen gern unter die Arme.
Ich fordere die Staatsregierung auf: Tun Sie was, machen Sie was, handeln Sie im Namen und im Interesse der