Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Herr Hähle, wenn Sie uns in dem gleichen Fahrwasser „Methoden der Klassenjustiz“ unterstellen – das haben Sie uns auch unterstellt –, dann bitte ich Sie ebenfalls dringlich, das zurückzunehmen. Wenn Sie hier einen ordentlichen Umgang im Sinne der Verfassung anmahnen, dann erwarte ich von Ihnen diese Richtigstellungen.

Nein, was wir als Bündnisgrüne in diesem Landtag tun, ist: Wir verteidigen Demokratie, wir verteidigen das Ansehen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Rechtsstaat. Denn dieser ist durch Ihre Tätigkeit oder Ihre Untätigkeit beschädigt worden. Genau das wollen wir herausbekommen. Überlegen Sie sich doch mal einen Moment, was die Bürgerinnen und Bürger im Land von diesem Hickhack halten. Die verstehen das alles nicht,

(Beifall bei der Linksfraktion)

bei ihnen kommt aber an: Die streiten sich, die können sich nicht einigen und die wollen nicht aufklären. – Das wird, fürchte ich, leider das Ende der Wahrnehmung dieser Debatte sein, und dafür tragen Sie die Hauptverantwortung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der FDP)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Herr Dr. Hähle, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einige wenige Anmerkungen.

Herr Lichdi hat mich aufgefordert, irgendetwas zurückzunehmen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Nicht irgendetwas!)

Ich sehe keine Veranlassung, und zwar aus folgenden Gründen: Ich unterstelle weder der FDP noch den GRÜNEN böse Absichten.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Uns schon!)

Aber Sie müssen sich für das in Haftung nehmen lassen, was Sie unterschreiben.

(Beifall bei der CDU)

Da hoffe ich, dass Sie das alles ganz genau gelesen haben. Wenn dem so ist, dann sind meine Vorwürfe zumindest ein wenig berechtigt. Wollen wir es mal so gelinde ausdrücken.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ein wenig zurückgenommen!)

Herr Martens, Sie haben § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes zitiert. Richtig, ein Untersuchungsausschuss des Landtags hat die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Dann gibt es aber einen Abs. 2: Die Untersuchung ist nur zulässig, wenn sie geeignet ist, dem Landtag Grundlagen für eine Beschlussfassung im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit zu vermitteln.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Und das ist sie! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Genau das!)

Drittens bzw. Abs. 3: Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung überweist der Landtag den Antrag auf Einsetzung zur gutachterlichen Äußerung an den zuständigen Ausschuss. Der Ausschuss hat diese Äußerung unverzüglich abzugeben.

Bisher hatte der Landtag überhaupt noch keine Möglichkeit, diese Überweisung vorzunehmen. Wir haben gerade heute erst Ihren Einsetzungsantrag im Landtag behandelt.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Nun noch ein paar Anmerkungen zur Glaubwürdigkeit und zum Gebaren der Linksfraktion. Ich kann es, obwohl ich mich mäßigen möchte, eigentlich nur als eine Häufung von Unverschämtheiten und als Lug und Trug bezeichnen. Da beschimpft der Herr Hahn in übler Weise Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und unterstellt ihnen Parteilichkeit. Da erklärt dieser Herr Hahn in der Präsidiumssitzung, am 28. Juni habe eine juristische Prüfung des Einsetzungsantrages zum Untersuchungsausschuss stattgefunden.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Findet vor jeder Drucksachennummernvergabe statt! Vor jeder!)

Herr Bartl hat das heute wiederholt. Die Wahrheit ist – ich war dabei –,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Wir auch!)

dass der Antrag dem Präsidium überhaupt noch nicht vorlag. Der Präsident musste deshalb eine Unterbrechung der Präsidiumssitzung veranlassen, währenddessen Herr Hahn den Antrag erst holen und sich vom Parlamentarischen Dienst eine Drucksachennummer geben lassen musste.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Nein! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Das ist jetzt falsch!)

Also, wir hatten bis dahin diesen Antrag im Präsidium nicht auf dem Tisch. Wir hatten keinen Antrag mit einer Drucksachennummer und Sie sind erst losgelaufen und haben sich diese Drucksachennummer geholt.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn. Linksfraktion – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Der Juristische Dienst ist mit unserem Antrag losgelaufen!)

Oder so. – Aber reden wir mal davon, welche Möglichkeiten wir innerhalb der 5 Minuten hatten, die dann übrig geblieben sind, den Antrag einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, um die Entscheidung zu treffen, dass er auf die heutige Tagesordnung gesetzt wird.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: 50 Minuten!)

50 Minuten hatten wir nicht. Als Sie ihn brachten, haben wir binnen Kurzem entschieden, dass er auf die Tagesordnung kommt.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Ich muss es noch einmal wiederholen: Das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit eines Einsetzungsantrags ist im Untersuchungsausschussgesetz eindeutig so geregelt, wie ich es eben vorgelesen habe.

Danach entscheidet das Plenum über dessen Zulässigkeit. Bei Zweifeln über die Zulässigkeit wird der Antrag zur gutachterlichen Äußerung an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Laut § 1 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz. Der Ausschuss kann oder muss eine gutachterliche Äußerung abgeben. Sie können sich dann entweder danach richten oder nicht. Es sind nicht nur Sie, die vor das Verfassungsgericht ziehen können. Das können andere auch.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Zum ersten Mal!)

Nun will ich einmal ankündigen: Wir beantragen nach Ende der Debatte eine Überlegungspause von 20 Minuten, um den Antragstellern die Möglichkeit zu geben,

(Lachen bei der Linksfraktion)

den Untersuchungsauftrag doch einmal einer eigenen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und sich zu überlegen, ob man nicht diese Woche mit einigen Änderungen noch zu einem Ergebnis kommen kann. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann werden wir den im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehenen Weg gehen müssen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich bin gerade am Ende meiner Ausführungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wird im Rahmen der allgemeinen Aussprache noch das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Lichdi.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr erstaunt über diesen Antrag. Ich möchte jetzt ausdrücklich die Koalitionsfraktionen fragen, ob sie zur Füllung, zur sinnhaften Füllung dieser Auszeit, die sie beantragt haben, uns jetzt einen schriftlichen Veränderungsvorschlag oder Änderungsantrag zu unserem Untersuchungsauftrag vorlegen wollen und können.

(Zurufe von der CDU)