Herr Präsident! Ich bitte Sie festzustellen, ob es von der Geschäftsordnung her geht, dass die CDU eine Überlegungspause für die Opposition beantragen kann.
An unserer Aussage, dass wir in dieser Woche noch den Untersuchungsausschuss einsetzen können, hat sich überhaupt nichts geändert.
Wenn es in diesen 20 Minuten dazu kommt, dass man sich auf ein Verfahren verständigen kann, um diese Punkte zu prüfen.
Die sind in beiden Reden genannt worden. Wir können doch die Überlegungspause nutzen, um zu sagen, was das ist. Nur das, was Johannes Lichdi jetzt vorgeschlagen hat, ist genau das, was Sie die ganze Zeit kritisieren.
Was würde denn passieren, wenn die Koalition einen Änderungsantrag stellen würde? Dagegen wehren Sie sich doch immer. Zu Recht! Das geht doch gar nicht. Dieser Vorschlag ist ja nun völliger Humbug.
Es geht darum zu überprüfen, ob der Einsetzungsbeschluss nach dem Untersuchungsausschussgesetz und der Verfassung rechtmäßig ist. Die Formulierungen müssen von den Antragstellern kommen, logischerweise nicht von uns. Dass wir aber die Überlegungspause nutzen, um das Verfahren auf die Beine zu stellen, damit wir am Freitag darüber abstimmen können, liegt jetzt an Ihnen, nicht an
der Koalition. Wir können, wenn Sie es wollen, in dieser Woche den Untersuchungsausschuss einsetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mir die Vorbemerkung nicht verkneifen. Nach allem, was ich hier in 17 Jahren in diesem Parlament erlebt habe: Wenn die Regierungsparteien plötzlich Fürsorglichkeit für die Opposition signalisieren, dann werde ich sehr misstrauisch. Das zum Anfang.
Zum Zweiten werde ich jetzt einfach fragen: Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Zum Usus gehört – und es spricht in der Geschäftsordnung nichts dagegen –, dass die Fraktion oder die Fraktionen, die eine Auszeit verlangen, hinterher eine Erklärung abgeben. Wollen Sie für uns anschließend eine Erklärung abgeben?
Herr Präsident! Einfach noch einmal im Interesse der Sachlichkeit und irgendwie der Vermittelbarkeit für die Menschen, die uns draußen zuhören.
Wir haben vorhin schlicht gehört, dass der ganze Einsetzungsauftrag den Stempel der Verfassungswidrigkeit trägt. Wie sollen wir aus dieser Sicht dann in 20 Minuten etwas herstellen, was den Stempel aufhebt, wenn wir nicht einmal wissen, wo Sie den Stempel ansetzen? Bei allen Punkten? Bei einem Drittel der Punkte? Bei 24 Punkten wissen wir das nicht.
Der Antrag hat eine ganz klare Gliederung: Fünf Komplexe mit jeweils arabisch nummerierten Unterpunkten.
Jetzt kann man doch letzten Endes nur etwas ändern, wenn man weiß, dass die Frage 1 Ziffer 7 anstößig ist oder römisch III Ziffer 9. Es wurde nichts davon gesagt. Sie sagen allgemein: Der ist nicht bestimmt, der geht in den Kernbereich, der ist auf aktuelle und nicht nur auf zurückliegende Sachverhalte gerichtet und dergleichen mehr.
Wie sollen wir denn, selbst wenn wir absolut gutwillig wären, in 20 oder 30 Minuten in der Lage sein, das zu bringen, was Ihnen genehm ist?
Warum sollen wir uns nicht nach § 54 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung richten, nach dem Sie eigentlich nicht ändern dürfen, was wir wollen?
Wir wollen, dass Sie in den 20 Minuten noch einmal nachdenken, ob Sie diesen Weg gehen können, dass wir am Freitag einen Einsetzungsbeschluss zusammenbekommen. Dann können wir im Laufe der Woche unsere Bedenken noch einmal deutlich darlegen; meinetwegen auch schriftlich.
Sie allein können diese Änderungen vornehmen. Wenn Sie nicht dazu bereit sind, dann werden wir aus dieser Überlegungspause herauskommen und nach Untersuchungsausschussgesetz den Antrag auf Überweisung an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss stellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hähle, Sie haben in Ihrem letzten Halbsatz endlich einen Anflug von Ehrlichkeit gehabt. Sie wollen doch nicht, dass der Untersuchungsausschuss mit diesem Untersuchungsauftrag eingesetzt wird.