Protokoll der Sitzung vom 04.07.2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hähle, Sie haben in Ihrem letzten Halbsatz endlich einen Anflug von Ehrlichkeit gehabt. Sie wollen doch nicht, dass der Untersuchungsausschuss mit diesem Untersuchungsauftrag eingesetzt wird.

(Beifall bei der Linksfraktion und vereinzelt bei der NPD)

Das widerspricht Ihren Interessen. Das widerspricht ganz offensichtlich auch Ihrer konkreten Situation, in der Sie sich mit all diesen Skandalen befinden.

Nun wollen Sie einen Weg gehen, der einmalig wäre in der Parlamentsgeschichte. Sie wollen sozusagen als Mehrheit Einfluss nehmen auf einen Untersuchungsauftrag, den die Minderheit formuliert hat, und wollen sich den genehm machen. Das ist verfassungswidrig! Dann gehen Sie bitte den ordentlichen parlamentarischen Gang, den das Untersuchungsausschussgesetz vorgibt, aber den ehrlichen. Dann sagen Sie: Jawohl, wir wollen mit dem Ding noch einmal in den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Dort können wir auch nur eine Woche verhandeln, genau so, als wenn wir es außerhalb machen. Nur außerhalb machen wir es außerhalb der vorgesehenen Rechtsstruktur, innerhalb machen wir es in den vorgesehenen Rechtsstrukturen. Dann werden wir sehen, was dabei herauskommt. Am Ende können Sie den Untersuchungsauftrag nicht formulieren. Den können nur die formulieren, die ihn eingereicht haben.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt noch eine Bemerkung zu.

(Dr. Jürgen Martens, FDP, und Johannes Lichdi, GRÜNE, stehen am Mikrofon.)

Ich möchte Ihnen jetzt noch einmal die Geschäftsordnung vortragen. Es geht um eine Überlegungspause, die beantragt worden ist.

Im § 105 steht: „Der amtierende Präsident kann vor wichtigen Sachentscheidungen“ – diese Sachentscheidung liegt vor – „oder vor einer Wahl eine Überlegungspause einschalten. Er muss es tun, wenn es eine Fraktion oder sechs Mitglieder des Landtages verlangen.“

Sie haben jetzt noch das Wort, dann treten wir in diese Pause ein. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich wollte es sonst auch noch einmal förmlich für uns beantragen. Zugleich würde ich aber, nach dem, was eben gesagt worden ist, die Koalition auffordern, in dieser Überlegungspause den Antragstellern, den einreichenden Fraktionen mitzuteilen,

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Konkret!)

welche konkreten Änderungswünsche von der Koalition an dem Antrag geäußert werden, um dann konstruktiv darüber befinden zu können. Das, lieber Herr Porsch, würde im Übrigen die Einsetzungsrechte der Minderheit nicht beeinträchtigen. Es bleibt dieser Antrag.

Nur wenn den Änderungen entsprochen werden sollte oder diese überhaupt erst kommen, besteht die Möglichkeit, dass die Koalition ebenfalls dem Untersuchungsausschuss zustimmt.

(Beifall bei der FDP und der Linksfraktion)

Herr Lichdi, ich lasse jetzt keine Diskussion mehr zu. Sie können sich nach der Überlegungspause, bitte, noch einmal zu Wort melden.

Wir treten jetzt ein in eine Pause bis 13:10 Uhr.

(Unterbrechung von 12:50 bis 13:12 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beantragte Beratungspause ist beendet. Ich frage die Fraktionen, ob sie gemäß dem

Brauch und den Möglichkeiten eine Erklärung abgeben möchten. – Herr Dulig für die SPD-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun in den letzten Tagen sowohl durch Presseveröffentlichungen, durch eigene Pressemitteilungen, gestern bei der Pressekonferenz als auch heute in den Reden die Kritikpunkte benannt. Wir haben in der Pause den drei antragstellenden Fraktionen diese Kritikpunkte offiziell übergeben, damit der Vorwurf aus dem Haus ist, man wüsste nicht, worüber wir hier reden.

Es geht uns jetzt darum, nicht die inhaltliche Debatte über die Punkte zu führen, sondern die Frage nach dem Verfahren zu stellen, inwieweit die antragstellenden Fraktionen bereit wären, sich darauf einzulassen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem veränderten Antrag hier noch einmal zur Abstimmung zu kommen.

Unsere Zusage steht, dass wir das in dieser Woche noch hinbekommen können. Jetzt müssen sich aber die antragstellenden Fraktionen zum Verfahren äußern, ob man das so machen will und man den Untersuchungsausschuss in dieser Woche noch einsetzen kann.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Gibt es darauf Reaktionen? – Frau Hermenau, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich haben wir uns gerade noch einmal über Verfahrensfragen verständigt und es ist unseres Erachtens nicht möglich, dass man mit einem eingereichten vierseitigen Thesenpapier irgendwie versucht, in 20 Minuten zu einem beratungsreifen Gegenstand zu kommen.

(Unruhe)

Ich habe das alles gehört, Herr Dulig. Sie versuchen – das ist zumindest unsere Wahrnehmung –, so zu tun, als ob Sie bis Freitag einen Untersuchungsausschuss haben wollen, und machen jetzt dazu im Prinzip Ihre Möglichkeiten auf.

Wir sagen Ihnen Folgendes: Wir wollen, dass heute die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der FDP)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass das nicht in Ordnung geht, wie Sie es heute hier wortreich ausgeführt haben, dann ist es Ihr gutes Recht, dass Sie diesen Untersuchungsausschuss als Gegenstand an den Verfassungs- und Rechtsausschuss überweisen.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Genau!)

Wir bieten Ihnen auch gern an – das sage ich sogar im Vorfeld der Abstimmung –, auf sämtliche Fristen und

alles andere zu verzichten, sodass er morgen tagen kann; das ist überhaupt kein Problem. Aber dann müssten Sie morgen auch konkret werden und damit wäre das Verfahren insgesamt, wenn es wirklich noch einmal zu überzeugenden Gesprächen käme, bis Freitag abschließbar.

Das ist unsere Meinung dazu. Wir dulden nicht und wollen nicht, dass Sie das weiter verschleppen. Deswegen entscheiden wir heute über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses und Sie können dann das normale parlamentarische Verfahren beschreiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der FDP)

Die CDU-Fraktion; Herr Abg. Lehmann.

Frau Präsidentin! Noch einmal, damit das klar ist: Wir haben den einreichenden Fraktionen eine Überlegungspause gewährt.

(Lachen bei der Linksfraktion, den GRÜNEN und der FDP)

Nach dieser Überlegungspause konnte man sich nicht auf die von uns vorgeschlagene Variante verständigen. Deswegen bleibt uns nur die Möglichkeit, nach § 1 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz zu verlangen, was dort beschrieben steht: Bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Untersuchung überweist der Landtag den Antrag auf Einreichung zur gutachterlichen Äußerung an den für Rechtsfragen zuständigen Ausschuss – das ist in unserem Fall der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Das will ich hiermit für die Fraktionen der CDU und der SPD beantragen.

Danke. – Herr Lichdi, noch einmal.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe gerade vernommen, dass die Koalition tatsächlich diesen Verfahrensantrag nach § 1 Abs. 3 stellt.

Ich möchte ausdrücklich den Juristischen Dienst bitten zu prüfen, ob dieser Antrag überhaupt abstimmungsfähig ist, da aus unserer Sicht die Frage, ob Zweifel bestehen, vor dem Hintergrund und im Lichte des verfassungsrechtlichen Minderheiteneinsetzungsrechtes für einen Untersuchungsausschuss schriftlich, rechtzeitig, prüffähig vorzuliegen hat.

Wir haben gerade in dieser Pause ein vierseitiges Papier – mehr konnten wir nicht feststellen, geschweige denn den Inhalt prüfen – hereingereicht bekommen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Ein interessantes Papier!)

Das entspricht aus unserer Sicht in keiner Weise der prozessual nach Geschäftsordnung erforderlichen Substantiierung und Schriftlichkeit der Begründung solcher Zweifel.

Ich bitte um entsprechende Prüfung.

Herr Abg. Bartl, bitte.