Wenn wir aber, da der Staat nun einmal Steuern auf erzielte Einkommen erhebt, beim so genannten Familienlastenausgleich bleiben, herrscht dahin gehend ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass Haushalte mit Familien zu unterstützen wären.
Keine Einigkeit lässt sich allerdings darüber erzielen, wie diese Förderung innerhalb des Steuerrechts ausgestaltet sein sollte. Es gibt da auch in der Wissenschaft unüberbrückbare Differenzen, insbesondere zwischen Steuerjuristen und Vertretern der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Instrumente, die in diesem Zusammenhang ins Feld geführt werden und auch hier schon gefallen sind, sind das Ehegattensplitting, das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Die einen meinen, dass progressionsbedingte Umverteilungseffekte durch unser Steuersystem nicht durch Familienförderung unterlaufen werden sollten, andere halten dem entgegen, dass unser progressiv ausgestaltetes Steuersystem geradezu nach einer Entlastung bei höheren Einkommen verlange.
Jedenfalls liegen bei Befürwortern bestimmter Modelle Werturteile zugrunde, und es wäre zu untersuchen, welche Verteilungswirkungen von den unterschiedlichen Modellen des Familienlastenausgleichs bzw. der Familienförderung ausgehen. Diese Untersuchung regte auch die FDP in ihrer Begründung und in ihrem Antrag an. Sie hat allerdings übersehen, dass es diese Untersuchung bereits gibt. Ende letzten Jahres ist eine derartige Untersuchung veröffentlicht worden, und zwar von Ralf Meitert in den „Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik“. Sie heißt: „Verteilungswirkungen alternativer Konzepte der Familienförderung“. Aus deren Zusammenfassung möchte ich zitieren: „Eine Substitution der gegenwärtigen Kinderförderung durch ein Familiensplitting hätte analog zum Ehegattensplitting eine ungleichmäßige Kinderförderung zur Folge, jedoch würde der Staatshaushalt weit weniger belastet. Eine Kinderförderung in Form eines mit Kindergeld kombinierten Familiensplittings, die wie im gegenwärtigen Steuerrecht eine günstige Regelung zugunsten der Steuerpflichtigen enthält, wird ähnlich wirken wie die derzeitige Kinderförderung.“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Augenmerk schon seit längerer Zeit auf Kindergeld statt auf Kinderfreibeträge gelegt. Allerdings verlangt das Bundesverfassungsgericht die Freistellung des Existenzminimums der Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Deshalb ist das System so aufgebaut, dass es Kindergeld und Kinderfreibetrag enthält. Ich denke, dass wir mit diesem System auf dem richtigen Weg sind, und zitiere noch einmal aus der Studie: „Das gegenwärtige Steuerrecht gewährt ein einkommensunabhängiges Kindergeld, es sei denn, die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist höher. Die gegenwärtige Kinderförderung fällt fast doppelt so hoch aus wie im Jahr 1995, jedoch spielt der Kinderfreibetrag im Gegensatz zur Rechtslage 1995 aufkommensmäßig praktisch keine Rolle. Die Kinderförderung erfolgt in hohem Maße einkommensunabhängig.“
Ich möchte Sie noch mit ein paar Zahlen im Zusammenhang mit dem FDP-Antrag bekannt machen. Das Familiensplitting, würde es denn eingeführt, würde die auch
im gegenwärtigen System unvermeidbare Günstigerstellung von reichen Eltern, je nach den verschiedenen Modellen, noch einmal unterschiedlich potenzieren. Es gab eine Anfrage, allerdings aus dem Jahr 2001, im Deutschen Bundestag: „Um wie viel stärker würde eine Familie mit einem Spitzeneinkommen bei Einführung eines Familiensplittings, bei dem das Familieneinkommen durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt und anschließend der Besteuerung unterworfen wird, gegenüber Familien mit kleinen und mittleren Einkommen nach dem Einkommensteuertarif 2001 steuerlich entlastet?“
Die Entlastung des Spitzeneinkommens, meine Damen und Herren, beträgt bei einem Kind das 7,3-fache gegenüber kleinen Einkommen und das 5,2-fache gegenüber mittleren Einkommen. Ich nenne die Zahlen nur noch für drei Kinder: Dort beträgt die Entlastung des Spitzeneinkommens das 21,9-fache gegenüber kleinen Einkommen und das 7,5-fache gegenüber mittleren Einkommen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen im Gegensatz dazu auf eine Modernisierung des Ehegattensplittings im Sinne einer Begrenzung des Splittingvorteils im oberen Einkommensbereich. So soll bei unterschiedlichen Einkommen beider Ehegatten ein Teil des Einkommens des einen Ehegatten – nämlich bis rund 20 000 Euro – auf den anderen Ehegatten übertragbar sein. Gleichzeitig soll zum Beispiel die Geltendmachung von Sonderausgaben weiterhin gemeinsam erfolgen. Verschiedene Modellansätze bei der Modernisierung des Ehegattensplittings gehen von rund 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr aus. Dies hängt vor allem von den für die Modellberechnung angesetzten Verhaltensannahmen ab. Die dabei erzielten Mehreinnahmen wollen wir für mehr Kinderbetreuung verwenden.
Insgesamt bedeutet das Ehegattensplitting einen jährlichen Steuerausfall von rund 23 Milliarden Euro.
Ich glaube, ich habe nachgewiesen, dass auch das Familiensplitting keine geeignete Maßnahme ist, mehr Kinderfreundlichkeit in dieses Land bzw. dieses Steuersystem hineinzubringen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon eine sehr interessante Debatte. Frau Herrmann, ich bin Ihnen erst einmal dankbar dafür, dass Sie sich – im Gegensatz zu den Vertretern und der Vertreterin der FDP – wenigstens Mühe gegeben haben, in dieser Debatte faktenreich zu argumentieren. Allerdings finde ich es schon interessant, wenn Sie gegen das Splitting sind; denn auf Bundesebene haben Sie dem derzeit geltenden Modell, welches die Fortexistenz des Ehegattensplittings beinhaltet, zugestimmt. Dort haben Sie sich genauso von der geltenden Beschlusslage verabschiedet wie zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen. Aber als kleiner Koalitionspartner auf Bundesebene musste das wahrscheinlich so
sein. Verständlich auch, dass die SPD hier überhaupt nicht spricht, weil sie natürlich sofort in Kalamitäten käme zwischen dem, was ihr großer Koalitionspartner CDU hier fordert, und dem, was sie in Berlin machen, und es etwas schwierig wäre zu lavieren: Wohin will ich mich nun eigentlich orientieren? Es ist verständlich, dass sie sich in diese Diskussion überhaupt nicht eingebracht hat. Nun ganz kurz zur rechten Seite. Ich meine, man könnte sich natürlich auch einmal informieren. Zum Beispiel gab es im Bundestag bereits in der 12. Legislaturperiode, ab 1992, eine Enquete-Kommission zum demografischen Wandel der Bevölkerung. Sie hat über mehrere Jahre gearbeitet und umfangreiche Dinge hervorgebracht. Es ist ja nun nicht so, dass alle anderen auf der Wurstpelle hergeschwommen sind.
Zum Antrag der FDP-Fraktion. Prof. Schneider sagte: Kinder sind Anstrengungen wert. – Ich hätte mir das auch wirklich gewünscht. Ich finde, dass Ihr Antrag ein kleines bisschen oberflächlich erarbeitet worden ist.
Man kann nicht eine große Bundesratsinitiative fordern und dann sagen: Jetzt wollen wir aber nur darüber diskutieren und wollen ein bisschen untersuchen und das sollen dann auch die anderen machen. Dann auch noch am Schluss zu sagen: „Wenn man diskutiert hat, kann es nur noch eine logische Schlussfolgerung nach vorangegangener Untersuchung geben und diese wird unweigerlich zur Einführung eines Familiensplittings führen“, das ist doch ein Armutszeugnis für Sie als Politiker.
Ich bitte Sie! Hat denn Politik immer nur eine Möglichkeit der Überprüfung? Das stimmt doch überhaupt nicht. Man muss sich dann schon die Mühe machen, sich auch mit anderen Ansätzen auseinander zu setzen. So viel Arbeit und so viel Mühe können gerade unsere Kinder von den Politikerinnen und Politikern durchaus erwarten.
Sehr interessant ist auch, wie Sie in Ihrem Antrag mit hehren Zielen beginnen, Sie wollten die Kinder fördern, Sie wollten anpassen an die modernen Lebensformen, aber dann landen Sie im Steuerrecht. Da frage ich mich schon: Wo ist Ihr Blick auf die Realität? – Der Kinderwunsch und die Realisierung des Kinderwunsches hängen wohl nicht nur vom Steuerrecht ab. Das hat vielleicht auch noch ein bisschen etwas damit zu tun, wie die Arbeitswelt aussieht, wie die Kinderbetreuungsangebote aussehen, und mit vielen anderen Dingen, aber Sie beschränken sich jetzt nur auf das Steuerrecht.
Wenn wir aber über die finanzielle Situation von Familien sprechen wollen, dann machen wir es doch einmal ganz konkret: Ich komme aus Leipzig. In Leipzig wohnen etwa 32 000 allein erziehende Mütter und Väter. Zu über 90 % sind es Mütter, sind es Frauen. Also gehen wir einmal von etwa 30 000 Müttern aus. Für einen Großteil dieser Frauen und ihrer Kinder greift Ihr Modell überhaupt nicht. Sie wissen nicht oder wollen es nicht
wissen, dass in Deutschland Kinder das Armutsrisiko Nummer 1 sind. Ein Kind oder zwei Kinder zu bekommen führt oftmals dazu, dass man überhaupt keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat, und damit hat man auch kein zu versteuerndes Einkommen. Da können Sie mit einem Splittingmodell kommen, wie Sie wollen, es nützt den Frauen und den Männern überhaupt nicht.
Sie sind darauf angewiesen, dass sie Arbeit bekommen, dass Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Wenn man Familien tatsächlich fördern will, dann soll man bei den Kindern ansetzen.
Frau Herrmann hat darauf hingewiesen, dass der Hintergrund der Debatte das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kinderförderung ist. Sie erinnern sich daran, dass es in diesem Urteil um zwei Hauptdinge, Ehegattensplitting und Haushaltsfreibetrag, und um die Frage ging, wie hoch das steuerfreie Existenzminimum von Kindern ist. Frau Herrmann, ich stimme Ihnen nicht völlig zu, dass sich die Wissenschaft einig ist. Gerade dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindeutig, dass das politische Entscheidungen sind und dass Ideologien dahinter stehen. Prof. Kirchhoff lässt grüßen!
In diesem Urteil hat sich nämlich das Bundesverfassungsgericht von seiner langjährigen Praxis verabschiedet, das Ehegattensplitting als einen gewissen Nachteilsausgleich für das Leben mit Kindern zu verstehen. Es wurde völlig von dem Leben mit Kindern losgelöst und als das definiert, was Ehegatten als Ehegatten zusteht. Wir wissen auch, dass das heutige Ehegattensplitting vor allem Geschiedene fördert. Das finde ich auch sehr interessant. Aber auch das störte Herrn Prof. Kirchhoff nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat bemängelt, dass der Haushaltsfreibetrag nicht allen zugute kommt. Die Politik hatte nach diesem Urteil zwei Möglichkeiten – denn das Verfassungsgericht hat nicht vorgeschlagen, wie das Problem gelöst werden soll –: Entweder kommt der Haushaltsfreibetrag allen zugute oder das Ehegattensplitting wird gestrichen. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen der SPD und der GRÜNEN haben sich dafür entschieden, den Haushaltsfreibetrag zu streichen, sie haben sich dafür entschieden, allein Erziehende definitiv gegenüber dem, was sie vorher hatten, schlechter zu stellen. Es ist ein Prozess der schrittweisen Abschmelzung bis auf null, das wissen wir. Das finde ich schon sehr interessant und das hat mit Familienförderung überhaupt nichts zu tun.
Eine moderne und konsequente Antwort – Herr Morlok, Sie nicken so eindrucksvoll – wäre nur die Streichung des Ehegattensplittings gewesen. Damit wäre man auch auf der festen Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Man muss das Ehegattensplitting streichen. Zu einer konsequenten Individualbesteuerung, die dann natürlich sozial gerecht ausgestaltet werden muss – das wissen Sie – gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel die Möglichkeit eines Realsplittings, aber nur bis zur Höhe des steuerfreien Existenzminimums und nicht weiter.
Es geht darum, endlich eine direkte Förderung für Familien mit Kindern zu erreichen. Dafür würde der Übergang zur Individualbesteuerung in der Form, wie ich sie skizziert habe, die notwendigen Gelder freisetzen. „500 Euro Kindergeld“ klingt zwar schön, aber die Frage, die zu Recht immer an die Politik gestellt wird, ist: Wie wird das finanziert?
Die Partei der demokratischen Sozialistinnen und Sozialisten hat ihr Konzept vorgestellt. Es liegt seit 1999 im Bundestag und wir haben darin ausgerechnet und nachgewiesen, dass es möglich wäre, sofort allen Kindern als erste Stufe ein Kindergeld in einer ausreichenden Höhe von 250 Euro zu zahlen. Wir haben weiterhin nachgewiesen, dass gerade für die Kinder – das ist besonders wichtig –, die in Familien leben, die kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben, ebenfalls sofort ein erster Schritt in Richtung der sozialen Grundsicherung für Kinder erfolgen kann, indem eine Zulage gezahlt wird, so dass man tatsächlich bis zur Deckung des Existenzminimums kommen kann.
Damit hätten wir eine direkte Förderung, damit hätten wir eine tatsächliche Vereinfachung des Steuerrechts, einen Übergang und eine Abschaffung des jetzigen dualen Systems, welches die Bezieher von hohem Einkommen und ihre Kinder absolut fördert und genau in die verkehrte Richtung wirkt. Wir meinen, dass der Übergang zur Individualbesteuerung und ein entsprechendes Kindergeld von 250 Euro für alle Kinder natürlich begleitet werden müssen, wenn man wirklich etwas in Richtung Familienfreundlichkeit erreichen will.
Das ist vielfältig. Das ist die Kinderbetreuung, das ist endlich eine Annahme des Bildungsauftrages, das ist aber auch noch mehr. Es geht darum, zum Beispiel moderne Familienformen tatsächlich zur Kenntnis zu nehmen und bestimmte Angebote, wie Rabattangebote oder anderes für Ferienreisen usw., nicht nur an Eltern auszurichten, also für zwei Erwachsene und zwei Kinder zu gewähren, sondern vielleicht auch für allein Erziehende, zum Beispiel für eine allein Erziehende mit zwei oder drei Kindern oder mit einem Partner, den sie wählen kann, ob das die Oma, eine Tante oder wer auch immer ist. Es ist also vielfältig, was hier diskutiert werden muss.
Aber wenn wir uns wirklich auf die Finanzen – und diese sind nicht zu vernachlässigen –, auf die finanzielle Situation von Familien mit Kindern konzentrieren wollen, so kann eine moderne Antwort, glaube ich, nur durch eine entsprechende Erhöhung des Kindergeldes auf 250 Euro für alle Kinder plus Zulagen für Kinder aus Familien mit wenig Einkommen gegeben werden.
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Staatsministerin Orosz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Maßnahmen zur Lösung der demografischen
Probleme, Maßnahmen zur Familienfreundlichkeit – Herr Morlok, herzlich willkommen! –, das sind Themen, die die Sächsische Staatsregierung schon seit längerem diskutiert bzw. unterstützt. Das ist unser Schwerpunkt. In diesem Fall stimmen wir überein. Ihr Antrag hat, denke ich, nur ein Problem: dass Maßnahmen, die der Lösung eines Gesamtproblems dienen sollen, auch in einen Gesamtkontext zu stellen sind. Ich darf darauf hinweisen: Nicht ohne Grund hat die Staatsregierung bereits im vergangenen Jahr den „Sächsische Demografiegipfel“ mit anerkannten Experten ins Leben gerufen und bereits in eine intensive Debatte geführt. Nicht ohne Grund hat der Ministerpräsident die Expertenkommission zum demografischen Wandel aktiv unterstützt. Im gleichen Kontext hat er ebenfalls auf der heute schon angesprochenen Konferenz der ostdeutschen Ministerpräsidenten eine intensive Debatte zu diesem Thema angeschoben. Um der Komplexität dieser Problemlage des demografischen Wandels zu begegnen, brauchen wir, denke ich, genau so komplexe Ansätze. Wie wir dem Schrumpfungs- und Alterungsprozess mit Hilfe familienunterstützender Maßnahmen begegnen können, ist dabei eine Frage von sehr vielen. Das Familiensplitting wird bereits als eine Möglichkeit der familienfördernden Maßnahmen auf unterschiedlichen Plattformen, in unterschiedlichen Gremien rege diskutiert. Die Staatsregierung ist der Meinung, dass die Wirkungen des Familiensplittings als familienpolitisches Instrument jedoch noch genau untersucht werden müssen, auch unter Berücksichtigung der Tangierung anderer steuerrechtlicher Maßnahmen. Man muss sich die Frage stellen: Was kann das Familiensplitting eigentlich derzeit leisten? Das ist von einigen Vorrednern schon angesprochen worden. Es würde sicherlich die steuerliche Berücksichtigung von Kindern verbessern. Mit dem Familiensplitting würden nicht nur die existenzminimalen Ausgaben für Kinder steuerlich berücksichtigt, sondern auch die tatsächlichen Ausgaben. Das würde fraglos zu einer gerechteren Entlastung von Eltern führen. Allerdings – auch das ist schon angesprochen worden – müssen wir auch beachten, dass Familien mit geringerem Einkommen deutlich weniger entlastet würden als Familien mit hohem Einkommen. Das beweist, dass noch eine umfangreiche Debatte notwendig ist, um die möglichen Auswirkungen genau zu erkennen und auszutarieren. Deshalb unser Vorschlag: Lassen Sie uns die bereits begonnene intensive Debatte in den entsprechenden Gremien fortsetzen und lassen Sie uns diese Debatte in den Gesamtkontext zur Bewältigung des demografischen Wandels stellen. Erst danach sollten wir darüber diskutieren, wie wir eine entsprechende realistische Bundesratsinitiative vorbereiten. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich wollte noch einmal kurz auf die Debatte eingehen, insbesondere auf die Beiträge aus der PDSFraktion. Sie haben offensichtlich den Antrag und seine Begründung nicht richtig gelesen. Wir haben auf gar keinen Fall gesagt, dass sich das nur auf Paare mit Trauschein beziehen soll. Tatsächlich haben wir in unserer Begründung die derzeitige Situation beschrieben. Das ist eine Situationsbeschreibung und nicht eine Aussage darüber, was wir zukünftig haben wollen. Sie sollten sich also, bevor Sie an unseren Anträgen herumkritisieren, einmal die Mühe machen, auch den Text und die Begründung vollständig und gründlich durchzulesen.
Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass dieser Antrag hier im Parlament ein Selbstläufer sein könnte, und zwar einfach deshalb, weil zu den Unterstützern dieser Regelung auch der Ministerpräsident gehört. Wir meinten, wenn diese Initiative vom Regierungschef geteilt würde, auch die Unterstützung der Regierungsfraktionen finden zu können. Die Debatte hat gezeigt, dass dies offensichtlich nicht oder vielleicht auch noch nicht so ist und dass seitens der Fraktionen, die die Regierung tragen, noch Diskussionsbedarf besteht.
Wir halten das Thema für viel zu wichtig, als darüber hier mit aller Gewalt abstimmen zu lassen. Sollten Sie also eine Verweisung in die entsprechenden Ausschüsse beantragen, würden wir uns dem nicht widersetzen.
Meine Damen und Herren, dann frage ich jetzt, ob sich jemand den Antrag zu Eigen machen möchte. – Herr Prof. Schneider, bitte.