Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Als der letzten in der ersten Runde gebe ich der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Hermenau das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich muss ganz ehrlich zugeben, Herr Milbradt, eine Nettoneuverschuldung, die knapp 2 % des Gesamtvolumens des Haushalts ausmacht, ist für mich, die ich mich zehn Jahre lang mit einer viel höheren Quote der Neuverschuldung – zirka 20 % – auf Bundesebene herumschlagen musste, durchaus beeindruckend. Das ist keine Frage. Aber Sie hatten natürlich auch, um das ein bisschen zu entzaubern, die Gelegenheit, den Haushalt von Grund auf selbst aufzubauen. Dass Sie das dann als Finanzminister mit dieser Disziplin durchgehalten und die Fehler anderer vermieden haben, ist bemerkenswert. Das ist eine beachtliche Leistung des Finanzministers dieses Landes in den ersten Jahren gewesen.

Es genügt aber nicht aufzuzeigen, worin die Reformbedürftigkeit anderer öffentlicher Haushalte besteht. Es fehlt der zweite Schritt. Sie sind stehen geblieben beim Vermeiden von Fehlern und haben nicht begonnen, die Effizienzrendite in Gestaltung umzusetzen. Da musste erst ein Koalitionspartner kommen, nämlich die SPD, der Ihnen deutlich zeigt, dass man die Mittel nicht nur in Straßen verbauen darf, sondern dass es nötig ist, sich zu überlegen, wie man auch weiche Standortfaktoren entwickelt, wenn man im Wettbewerb der europäischen Regionen bestehen will.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich komme noch einmal auf diesen Punkt zurück. Die globale Minderausgabe, die Sie ausweisen, ist, denke ich, relativ gering. Sie ist auch machbar, wenn man allein daran denkt, dass Sie aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung, die jetzt in Kraft ist, eine Menge Geld einsparen werden. Es handelt sich dabei zwar nicht um Millionenbeträge, aber es ist genügend, um einen Anfang zu finden. Wir werden mit Interesse verfolgen, wo Sie im Laufe des Jahres aufgrund der globalen Minderausgabe noch weitere Kürzungen vornehmen werden. Das bedeutet nämlich, dass ein Haushaltsgesetz beschlossen wird, dass es danach aber zu weiteren Kürzungen kommt, ohne dass wir als Parlamentarier das wissen. Wir werden kontrollieren, was da noch so anfällt. Ich will nochmals auf Folgendes zurückkommen: Es reicht nicht, Fehler zu vermeiden, sondern man muss gestalten. Sie selbst haben immer wieder mit Nachdruck darauf verwiesen, wie wichtig es sei, den demografischen Wandel in die mittelfristige, eigentlich sogar in die langfristige Finanzplanung einzubeziehen. Dann müssen Sie aber auch die entsprechenden Schritte gehen, finde ich. Wenn man in den Koalitionsvertrag sieht, stellt man fest, dass es die kommunale Investitionspauschale in Höhe von 50 Millionen Euro für 2005 gibt, für 2006 schon nicht mehr. Man kann aber auch sagen – und das kann ich auch nachvollziehen, denn es gab zwei Kompromissrunden mit den Kommunen –, dass es über die Hartz-IVSoBEZs einen zeitlichen Puffer für die Rückzahlung gestundeter Abrechnungsbeträge aus den Jahren 2002 bis 2004 gibt. Damit kann ich etwas anfangen. Das ist auch

den Kommunen transparent gewesen. Jeder hat verstanden: Wenn wir erst einmal ein Jahr oder anderthalb Jahre Erprobung von Hartz IV haben und wissen, was die Kommunen wirklich bezahlen müssen, dann wissen wir auch, wie wir mit den Stundungsbeträgen umgehen müssen. Damit kann ich leben. Ich denke, auch die Kommunen können das, denn die Verrechnung mit Darlehen oder auch mit Erhöhungsbeiträgen kann man ja in Zukunft vornehmen.

Es ist das Verdienst der SPD – das hat Herr Kollege Weiss von der SPD völlig zu Recht, wie ich finde, für seine Fraktion in Anspruch genommen –, dass im Jahr 2005 65 Millionen Euro, im nächsten Jahr allerdings dann 130 Millionen Euro vor allen Dingen für Lehrer, aber auch für eine ganze Reihe weiterer Bildungsaufgaben ausgegeben werden. Das ist die erste richtige Hinwendung zu den großen Herausforderungen des demografischen Wandels, die ich nicht als Bedrohungsszenario aufbauen würde, wie das ein Vorredner getan hat, sondern ich denke, sie brauchen eine ganz andere Art von Verwaltung. Auch ich möchte nicht bei den Lehrern Personalkosten einsparen.

Sie brauchen eine andere Art von Verwaltung. Wenn Sie die Standortdichte von Verwaltung in diesem Land verringern wollen, weil das strukturell nötig sein wird, wenn immer weniger Leute auf einem Haufen leben, dann brauchen Sie eine Bevölkerung, die in der Lage ist, mit modernen Instrumenten einer solchen ausgedünnten Verwaltung umzugehen. Da sind wir zum Beispiel bei EGovernment. Dazu brauchen Sie ein Mindestbildungsniveau in der Bevölkerung. Daran müssen Sie arbeiten. Aber das tun Sie nicht. So ist meine Wahrnehmung.

Dort fängt es aber an. Die Trägheit öffentlicher Finanzen ist sehr groß. Wir wissen das. Wenn Sie also, was ich richtig fände, darauf hinarbeiten wollten, in der Allgemeinen Verwaltung mittelfristig Verwaltungspersonal abzubauen, brauchten Sie gleichzeitig eine Investition in das Bildungsniveau der Bevölkerung, damit wir in der Lage sind, mit dieser ausgedünnten Standortdichte in der Verwaltung umzugehen und mehr zum Beispiel auf elektronische Verwaltung zu setzen. Das sind demografisch bedingte Anpassungsbedarfe, von denen ich bis jetzt noch nichts gehört habe.

Wir können doch davon ausgehen, dass in den nächsten Jahren die Verluste bei den Steuereinnahmen das Wachstum in absoluten Zahlen einigermaßen auffressen werden. Das heißt, es wird nicht zu einem Ansteigen der finanziellen Mittel kommen. Zurzeit kompensieren wir dies noch einigermaßen durch die Sondermittel, die wir zeitlich befristet bis maximal 2019 in Aussicht haben. Aber irgendwann hört das auf. Die Belastungen werden ja von Jahr zu Jahr größer, weil sich die anderen Mittel, die wir bekommen – vom Bund, von der EU, von anderen Ländern –, degressiv entwickeln, also rückläufig sind.

Für mich ist also die Frage: Was kann man im Einzelnen noch anpacken? Ich sage Ihnen eines ganz offen: Ich bedaure es, dass Sie gestern Ihren jungen Mann, den Sie zum Generalsekretär der Partei gemacht haben, nicht zurückgepfiffen haben, als er begann herumzustänkern und der Meinung war, dass die Verstöße gegen das Ausländerrecht, die in Sachsen vorgekommen und in der Krimi

nalstatistik verzeichnet sind, aufgrund einer falschen Visa-Erteilung zugenommen hätten, obwohl Ihnen bewusst sein muss, dass es Merkmal dieser Verstöße ist, dass jemand kein Visum hatte und heimlich über die Grenze gegangen ist. Wenn Sie Ihren Generalsekretär in diesem Falle nicht zurückpfeifen, zerstören Sie als politisch denkender CDU-Chef und Ministerpräsident Milbradt die Arbeit eines relativ erfolgreichen Finanzministers Milbradt, indem Sie sich den Boden für die dringend nötige demografische Debatte in diesem Lande, die auch die Komponente Zuwanderung beinhaltet, selbst entziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Lachen des Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt)

Wir werden im Jahr 2005 aufgrund des Länderfinanzausgleichs erstmals 26 Millionen Euro für besondere Ausgaben im politischen Bereich bekommen. Es handelt sich auch dabei um Bundesergänzungszuweisungen. Das sind umgerechnet etwa 500 Stellen in der Regierungstätigkeit inklusive Sachkosten. Wenn man aber als Benchmark zum Beispiel die finanzschwachen Länder im Westen nimmt – ich denke, das sollte unsere Vergleichsbasis sein –, dann ist auch die Frage nach dem aktiven Personal in der Verwaltung zu werten. Beim Kernhaushalt stehen wir ziemlich gut da, wenn man das Benchmarking so betreibt. Diesbezüglich stehen wir besser da als die anderen neuen Länder. Bei Sonderrechnungen stehen wir supergut da, sogar besser als die finanzschwachen westdeutschen Länder. Aber beim aktiven Personal machen uns die finanzschwachen westdeutschen Länder etwas vor. Dabei können Sie sich nicht nur auf die Kommunen zurückziehen, die mit ihren Personalkörpern vielleicht noch 16 % über dem Durchschnitt liegen, sondern dabei steht auch die Frage, wie Sie selbst damit umgehen und wie viel Personal Sie hier in der Allgemeinen Verwaltung haben.

Wenn im Durchschnitt 15 Verwaltungsstellen pro 100 000 Einwohner in diesem Land zu viel sind – man kann das ja hochrechnen – und wenn wir darauf angewiesen sind, das, was wir zu viel an Verwaltung haben, über den Länderfinanzausgleich finanziert zu bekommen und anderen Ländern auf diese Weise zu entziehen, ist das meiner Ansicht nach ein Problem. Mir läge daran, dass wir jetzt schon begönnen, die Finanzverwaltung und alle anderen Verwaltungen zu rationalisieren.

Ich habe meinen Plan dazu genannt. Wenn man Rationalisierungseffekte in der Allgemeinen Verwaltung durchsetzen und wirklich umsetzen will, ohne Lehrerstellen zu kürzen, ist man bei Bildung, ist man aber zum Beispiel auch bei Kinderbetreuung für Frauen, die in die Berufstätigkeit zurück wollen.

Die Frage, die sich auftut, lautet: Gibt dieser Haushalt 2005/2006 und gibt die begleitende mittelfristige Finanzplanung wirklich ein Bild davon, ob Sie einen Plan haben, wie Sachsen in 15 Jahren aussehen soll? Die Antwort bleiben Sie mit diesem Haushalt schuldig. Er ist meines Erachtens viel zu kurz gesprungen. Sie haben offensichtlich immer noch eine gewisse Gigantomanie der neunziger Jahre vor Augen, wenn Sie als Investitionsschwerpunkt in der sächsischen Finanzpolitik darauf verweisen, dass es im Kern um den Straßenbau

gehe, und zwar auch kommunal. Am kommenden Sonntag werden Sie hier in Dresden erleben, dass die meisten Menschen es doch als Geldverschwendung empfinden, wenn die Projekte zu groß gekeult werden. Es ist falsch, das zu betreiben.

(Zurufe von der CDU)

Wir werden das bei der Waldschlößchenbrücke erleben. Kostenremanenzen können in der Großstadt anders betrachtet werden als auf dem flachen Land. Das ändert aber nichts daran, dass Verwaltungsaufgaben und Infrastrukturaufgaben die beiden Schlüsselpunkte sind, die wir vor allem im Auge haben müssen. Dann darf man nicht sagen, die Effizienzrendite solle in die Infrastrukturinvestitionen gehen, sondern Sie sind verpflichtet, ein Lebensgefühl zu schaffen. Ich gehe davon aus, dass jeder von uns in diesem Raum endlich über die Sachsomanie in diesem Land, die Herr Biedenkopf geschaffen hat, hinausgehen möchte. Es geht nicht um blumige Worte, wie schön es sei, in Sachsen zu leben, sondern es muss auch wirklich Freude machen, ein Bürger Sachsens zu sein.

(Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Damit sind wir bei den weichen Standortfaktoren. Sie kommen darum nicht herum. Sie werden zukünftig mehr Entweder-Oder-Entscheidungen und Standarddifferenzierungen haben. Wenn Sie zum Beispiel 15 Jahre im Voraus hochrechnen, muss Ihnen klar sein, dass Sie gar nicht mehr anders können, als bei denjenigen, die von städtischen Zentren entfernt und in kleineren Strukturen leben – ausgedünnte Dörfer, ausgedünnte Kleinstädte –, Standarddifferenzierungen vorzunehmen. Auch das muss man vorbereiten. Dafür braucht man eine Debattenkultur, einen Debattenboden. Den sehe ich nicht. Er ist hier nicht gebaut worden. Mir ist es wichtig, einen Punkt noch einmal aufzuzeigen: Man kann sich als Finanzministerium – und das steht in Ihren Aussagen zur mittelfristigen Finanzplanung – nicht damit herausreden, dass die Einnahmendegression vom Freistaat nicht steuerbar sei. Sie haben im Bundesrat immer wieder versucht, die mangelnde Steuerertragskompetenz der Länder aufzugreifen. Sie sind im Bundesrat dafür bekannt, dass Sie früher einmal, als Sie noch

Finanzminister waren, solche Fragen aufgegriffen haben. Inzwischen hört man von Sachsen in dieser Hinsicht nichts mehr. Es ist vorbei mit dem Versuch, die finanzpolitischen Realitäten der Bundesrepublik Deutschland zu ändern, was dringend geboten wäre, sondern man versucht ein Fluchtkonzept mit Sonderwirtschaftszonen. Ich glaube, das wird nicht reichen, um die Zukunft zu gestalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Ich frage, ob es noch Redebedarf gibt. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit beenden wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, die Entwürfe „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 (Haus- haltsgesetz 2005/2006) und die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2005 und 2006“ und „Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2005 und 2006 im Freistaat Sachsen interjection: (Haushaltsbegleitgesetz 2005 und 2006) “ jeweils an die Ausschüsse Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, Innenausschuss, Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss, Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien und Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an diese Ausschüsse beschlossen und wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden. Meine Damen und Herren! Es ist jetzt 12:50 Uhr. Ich schlage Ihnen vor, dass wir an dieser Stelle in die Mittagspause eintreten und uns 13:50 Uhr wieder hier treffen.

(Unterbrechung von 12:51 Uhr bis 13:56 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich eröffne den

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Regelung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Professorenbesoldungsreformgesetzes im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/0606, Gesetzentwurf der Fraktion der PDS

Ich rufe die PDS-Fraktion auf, den Entwurf einzubringen. Frau Abg. Werner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin, im Ausschuss, hinter verschlossenen Türen, habe ich es Ihnen schon einmal gesagt, möchte es aber hier noch einmal wiederholen: Frau Ministerin Ludwig, wir freuen uns sehr, dass wir

Sie sowohl für den Wissenschafts- und Hochschul- als auch für den Kunst- und Kulturbereich als neue Ministerin begrüßen können. Wir wissen natürlich, dass die Spielräume sehr klein sind. Wir wissen, dass es Widerstände gibt und dass Ihnen Ihr Vorgänger eine ganze Menge an Baustellen und Vertrauensverlust hinterlassen hat. Doch gibt es die Hoffnung in unserer Fraktion – aber nicht nur da, sondern auch außerhalb des Parla

ments –, dass Sie diese Spielräume ausnutzen werden. Unsere Unterstützung soll Ihnen dabei gewiss sein.

(Beifall bei der PDS)

Das Thema, das wir heute behandeln, ist auch eine Baustelle Ihres Vorgängers. Was die versäumte Landesgesetzgebung angeht, kann man Ihnen keinen Vorwurf machen. Aber an der Bundes-SPD und ihrem Bundesbesoldungsgesetz haben wir schon eine grundsätzliche Kritik, aber dazu kommen wir später.

Es löst sicher auf den ersten Blick etwas Verwirrung aus, dass ausgerechnet die PDS einen Gesetzentwurf zur Professorenbesoldung einbringt. Sie wissen, dass mir die Probleme der Studierenden besonders am Herzen liegen. Wenn man aber genauer hinschaut, dann sieht man, dass es in diesem Gesetz natürlich auch um die Verbesserung von Lehre und Forschung geht. Es geht darum, Universitäten und Fachhochschulen gleichzustellen. Es geht auch um die neuen Möglichkeiten für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das betrifft auch die Studierenden; denn es geht uns darum, dass die, die am meisten von der Lehre betroffen sind, tatsächlich in die Leistungsbesoldung der Professorinnen und Professoren einbezogen werden.

Wichtig ist der PDS-Fraktion vor allem, Transparenz und Rechtsförmigkeit herzustellen. Deswegen hier nur kurz eine Kritik am Bundesbesoldungsgesetz.

Sicherlich war die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes, über deren Umsetzung in Landesrecht wir heute reden, Ergebnis einer seit langem geforderten Neugestaltung der Personalstruktur an den Hochschulen. Aber wie in so vielen Dingen hat die Bundesregierung hier nicht konsequent agiert. Es liegt kein integriertes Konzept zur Reform der gesamten Personalstruktur vor. Es wird weiterhin an einem völlig überholten Nebeneinander von Beamten- und Angestelltenverhältnissen festgehalten. Wir sagen aber: Ohne die Abschaffung des Beamtenstatus bleibt jede Dienstrechtsreform halbherzig.

Die Reform der Professorenbesoldung leidet zum Weiteren unter dem Paradigma der Kostenneutralität und erzielt damit unter Umständen den Effekt einer Umverteilung von unten nach oben. Also zieht die Benachteiligung der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten eine Benachteiligung der Hochschulen der finanzschwachen Länder gegenüber denen der finanzstarken nach sich. Diese Kritik an der Bundesbesoldung und an dem Bundesbesoldungsgesetz kann aber nur durch die Ausgestaltung im Landesrecht offensichtlich werden. Nun können Sie sagen, es hätte doch gereicht, wenn wir Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingebracht hätten. Das hätten wir auch sehr gerne, aber wir haben lange und bis heute vergeblich auf die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs gewartet.

Meine Damen und Herren! 2007 muss die Evaluierung dieses Gesetzes erfolgen. Wir können in Sachsen froh sein, wenn bis Ende 2005 überhaupt schon die Umsetzungen bis zur Hochschulebene abgestimmt sind. Das ist in dem Fall nicht die Schuld der Hochschulen. Im Gegenteil. Im Februar 2002 wurde das Professorenbesoldungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Seit drei Jahren ist klar, dass bis zum 01.01.2005 dieses in Landesrecht umzusetzen ist. Sachsen aber ist

das einzige Land, in dem das bisher nicht passiert ist und das, obwohl in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses im Januar 2004 vonseiten der Hochschulen noch einmal dringend auf die notwendige Umsetzung hingewiesen wurde. Die Gründe, warum das nicht passiert ist, sind klar. Wie erschreckend! Es lag ein Entwurf des Wissenschaftsministeriums vor, der aber nie eingereicht wurde, weil der alte CDU-Wissenschaftsminister sich dem Finanzministerium unterordnete und sehenden Auges die Hochschulen ins Leere laufen ließ. Das muss nun heute der Koalitionspartner ausbaden.

Uns ist nicht entgangen, dass Ende des letzten Jahres ein neuer Gesetzentwurf verschickt wurde. Aber nach unserer Einschätzung lief hier Ähnliches wie im Jahr zuvor. Das Finanzministerium hat hier seine eigenen Vorstellungen und ließ dem Wissenschaftsministerium wenige Möglichkeiten, eigene Akzente zu setzen. Unser Gesetz nun soll zum einen auf diese leidige Praxis in der Staatsregierung aufmerksam machen, aber auch Anregung und Angebot sein an die Fraktionen, hier einen eigenen Entwurf parlamentarisch zu diskutieren, der nicht von den Auseinandersetzungen zwischen diesen verschiedenen Ressorts geprägt ist.

Nun noch einige Details zu unserem Gesetz. Die Rechtsmaterie ist durch das Bundesbesoldungsgesetz weitgehend vorgegeben. Der Gesetzentwurf kann weder die mögliche Absenkung der Besoldung verhindern noch, dass die Hochschulen Mittel aus anderen Bereichen zur Gewährung für die Leistungsbezüge verwenden. Mit dem Gesetzentwurf sollen aber bestehende Spielräume aufgegriffen und Verfahren etabliert werden, die Transparenz und Rechtsförmigkeit sichern. Zwingend erforderlich ist die Zuordnung der Ämter der Besoldungsordnung B. Der Gesetzentwurf der PDS ist durch eine Gleichstellung der Hochschularten gekennzeichnet. Für die Fachhochschulen wird der zulässige Anteil der Ämter der Besoldungsordnung B auf 25 % angehoben; im Gegensatz zum derzeitigen Regierungsentwurf, da sind es nur 15 %. Wir entsprechen damit den Forderungen der sächsischen Fachhochschulen, denn wer die Gleichstellung der Hochschularten tatsächlich will, muss wenigstens die Rahmenbedingungen dafür ermöglichen.

Zu einzelnen möglichen Leistungsbezügen. Was besondere Leistungsbezüge sind, ist in der Praxis umstritten. In Anknüpfung an die Erfahrungen im Bereich der Bundesbesoldung A wird hier auf erhebliche überdurchschnittliche Leistungen abgestellt. Natürlich ist so eine Regelung im Wissenschaftsbereich problematisch. Im Interesse einer Chancengleichheit sowie der Rechtsförmigkeit muss also ein Kriterium gefunden werden, das eine nachträgliche Überprüfung ermöglicht. Diese Kriterien sollen von den Hochschulen durch Satzung festgelegt werden.

Zu Funktionsleistungsbezügen. Neben den hauptberuflichen Leitern bzw. stellvertretenden Leitern von Leitungsgremien und den nebenberuflichen Mitgliedern der Leitungsgremien werden Dekane ausdrücklich als Empfänger der Funktionsleistungsbezüge zwingend vorgesehen. Aus der Entstehungsgeschichte ist nicht ersichtlich, weshalb den Leitern der Fakultäten entsprechende Bezüge nicht gewährt werden sollen. Wir möchten damit die Bedeutung der Fakultäten unterstreichen. Im Unter

schied zum Referentenentwurf der Staatsregierung wird der Besoldungsdurchschnitt im Freistaat Sachsen angehoben. Wird der Besoldungsdurchschnitt, wie es derzeit durch die Staatsregierung vorgesehen ist, zu gering angesetzt, bleiben faktisch in den kommenden Jahren keine Spielräume für eine leistungsbezogene Vergütung. Damit kommt es real zur Absenkung der Besoldung für neu eingestellte Professorinnen und Professoren. Weiterhin abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die Höhe der möglichen Forschungsund Lehrzulage auf 50 % des Jahresgrundgehaltes eines Professors begrenzt. Ausnahmen sollen möglich sein. Die Ausnahmeregelung ist aber erforderlich, um ein Ausweichen in Nebentätigkeiten zu verhindern. Zu den Verfahrensvorschriften. Abweichend vom Gesetzentwurf der Staatsregierung wird eine Zuständigkeit festgelegt. Es wird vorgesehen, dass die Entscheidungen grundsätzlich auf die Rektoren übertragen werden können. Ferner ist vorgesehen, dass die Gewährung der Leistungsbezüge hochschulöffentlich jährlich bekannt gemacht werden muss. Die Ausgestaltung der Einzelheiten muss zwingend durch Verordnung erfolgen. Abweichend vom zumindest uns bekannten Ansatz der Staatsregierung soll eine Stärkung der Ebene der Hochschulen erfolgen. Entsprechend wird vorgesehen, dass die Hochschulen, jedenfalls für den Bereich der besonderen Leistungsbezüge, Satzungen erlassen. Damit wird es zu einer Verlagerung der Bewertungen auf die Hochschulebene kommen. So haben die Hochschulen die Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen. Darüber hinaus wird die Befassung des zentralen, nach Gruppen zusammengesetzten Gremiums gesichert. Die Satzung ist vom akademischen Senat zu erlassen. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung und die im Zusammenhang mit der Festlegung der Kriterien erforderliche Befassung des akademischen Senats sichern, dass eine weitgehende Transparenz hergestellt wird. Wir erreichen so auch eine stärkere Beteiligung gerade nichtprofessoraler Gruppen. Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, die Spielräume sind zwar klein, aber sie sind fein. Ich denke, wir werden sowohl in der Anhörung als auch im Ausschuss interessante Diskussionen haben. Ich freue mich schon sehr darauf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren! Eine allgemeine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen. Deshalb kommen wir jetzt zur Beschlussfassung zur Überweisung an die Ausschüsse. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Regelung der besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Professorenbesoldungsgesetzes im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.