Protokoll der Sitzung vom 24.02.2005

(Beifall bei der FDP – Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das ist eine Versicherung und keine staatliche Versorgung!)

So, meine Damen und Herren! Als nächste in der Runde ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dran. Herr Weichert, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende PDS-Antrag bezieht sich auf einen Teil der umfangreichen Reformen der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Es geht um die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und damit um Hartz III. Inhaltlich wurden hiermit lange überfällige Reformen in Angriff genommen.

In diesem Reformpaket ist erstens der Umbau der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit inklusive der Umbenennung in Bundesagentur für Arbeit enthalten. Dort soll die Ergebnisverantwortung gestärkt und die Zuständigkeit bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung verringert werden. Außerdem gibt es nunmehr eine klare Trennung von Verantwortung und Kontrolle bei der Agentur. Zweitens nenne ich die Vereinfachung der Bemessung des Arbeitslosengeldes, die Zusammenfassung von Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld sowie die Neufassung der Sperr- und Säumniszeiten und drittens die Schärfung der beschäftigungspolitischen Instrumente, beispielsweise durch die Zusammenfassung und Neuausrichtung von ABM und SAM durch die verstärkte Förderung von Qualifizierung durch die Einführung von BSI – Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen – oder durch die Fortentwicklung des aktivierenden Ansatzes der Arbeitsmarktpolitik.

Arbeitslosigkeit bekämpfen heißt die Wirtschaft ankurbeln und Arbeitslose besser vermitteln. Die Senkung der Lohnnebenkosten, zu denen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gehören, ist ein zentrales Ziel dieser Bemühungen. Deshalb wurde Hartz III im Oktober 2003 vom Bundestag auf den Weg gebracht. Der Einspruch des Bundesrates im Dezember wurde zurückgewiesen, übrigens nur bei Enthaltung der PDSAbgeordneten. Den sozialpolitischen Erfordernissen wurde Rechnung getragen. Es gibt großzügige Übergangsregelungen und Ausnahmen, besonders für ältere Arbeitslose.

Zurzeit gibt es Arbeitslosengeld bis zum Alter von 45 Jahren für 12 Monate, für 45- bis 47-Jährige bis zu 18 Monaten, für 48- bis 52-Jährige bis zu 22 Monaten, für 53- bis 57-Jährige bis zu 26 Monaten und für über 57-Jährige bis zu 32 Monaten. Eine Verlängerung der Regelbezugsdauer nach dem SGB III ist daher nicht das richtige Signal im Sinne der skizzierten Ziele der Reform. Wir müssen in Deutschland die Arbeitskosten senken, wir müssen durch Fördern und Fordern die Motivation erhöhen. Wir haben damit den Einstieg in die steuerfinanzierte Grundversorgung hinbekommen und nur so hat unser System eine sichere und soziale Zukunft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS-Landtagsfraktion begehrt eine Änderung von Bundesrecht über eine Gesetzesinitiative der Sächsischen Staatsregierung im Bundesrat. Die Bezugszeiten für Arbeitslosengeld nach dem SGB III sollen verlängert werden, wie hier ausgeführt wurde.

Wie ist die Rechtslage bisher? Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von der Dauer der Versicherungszeiten ab: Je nachdem, bezieht ein Arbeitsloser sechs, acht, zehn oder zwölf Monate lang Leistungen nach dem SGB III. Ältere Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine längere Zeit – im Einzelfall bis zu 32 Monaten – Arbeitslosengeld erhalten. Diese Regelungen gelten heute noch, auch wenn die PDS-Fraktion in ihrer Begründung des Antrages den gegenteiligen Eindruck erweckt. Aber richtig ist, dass sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2003 darauf verständigt hat, Veränderungen bei der Bezugsdauer für Ältere vorzunehmen.

Dies betrifft das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt, nicht das so genannte Hartz-III-Gesetz, wie die PDS in ihrem Antrag angibt.

Die Veränderung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist Bestandteil eines Gesamtkonzeptes für Reformen am Arbeitsmarkt. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass die Änderungen jedoch erst ab 1. Februar 2006 wirksam werden. Derzeit ist niemand von der Kürzung betroffen. Der Vertrauensschutz ist gewährleistet.

Die Veränderung der Rechtslage berücksichtigt vollständig die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Eingriffe in den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie berücksichtigt auch die soziale Situation derjenigen Arbeitnehmer, die innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach InKraft-Treten des Gesetzes arbeitslos werden.

Die Änderungen betreffen einzig und allein Arbeitsverhältnisse älterer Arbeitnehmer. In diesem Bereich treten an die Stelle der bisherigen zehn Varianten lediglich zwei Fallgruppen für Arbeitnehmer über 55 Jahre. Das bedeutet für bestimmte ältere Arbeitnehmer eine Kürzung der Bezugsdauer.

Im Übrigen bleibt die Bezugsdauer für die allermeisten Versicherungspflichtverhältnisse unverändert. Es waren bisher zwölf Monate und es werden auch zukünftig zwölf Monate sein. Insofern trifft die Behauptung der PDS-Landtagsfraktion, die regelmäßige Bezugsdauer sei abgesenkt worden, nicht zu.

Wie ist es zu den Veränderungen gekommen? Der Gesetzgeber will die Frühverrentungsmöglichkeiten erschweren. Die bisher geltende Regelung zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hat in der Vergangenheit in großem Umfang zu Frühverrentungen zulasten Dritter, nämlich der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung, geführt, diese begünstigt und überhaupt erst ermöglicht. Als Folge davon sind häufig ältere Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, PDS)

Unternehmen konnten so leicht ihre Belegschaften reduzieren. Unsere Politik ist auf einen hohen Beschäftigungsstand in allen Gruppen der erwerbsfähigen Bevölkerung ausgerichtet. Dies gilt uneingeschränkt auch für ältere Erwerbsfähige. Die Lissabon-Strategie der Europäischen Union zielt auf eine höhere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen ab. Gerade ältere Menschen sind jedoch in Deutschland überdurchschnittlich vom Erwerbsprozess ausgeschlossen.

Im Vergleich der EU-Staaten liegt unser Land bei der Erwerbsbeteiligung Älterer nur im hinteren Mittelfeld. Mit einer Erwerbstätigenquote von 36,8 % bei den 55- bis 65Jährigen bleiben wir in Deutschland hinter dem EUDurchschnitt zurück. Besonders niedrig ist die deutsche Erwerbstätigenquote mit 22,8 % in der Altersgruppe von 60 bis 65 Jahren. Deutschland ist zudem das einzige EULand, bei dem die Arbeitslosigkeit Älterer deutlich über dem Durchschnitt für alle Altersgruppen liegt. Das bedeutet ganz praktisch: Wir verzichten auf das Wissen, die Lebenserfahrung und die Berufserfahrung der Älteren in besonders hohem Maße. Die niedrige Erwerbsquote Älterer in Deutschland hat aber mehrere Ursachen.

Sie ist zunächst eine Begleiterscheinung der allgemeinen hohen Arbeitslosigkeit. Daneben ist sie Folge der zurückhaltenden Einstellungspraxis vieler Unternehmen gegenüber älteren Arbeitnehmern. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg arbeitet in vier von zehn Unternehmen niemand, der älter als 50 Jahre ist. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine groteske Fehlentwicklung.

(Dr. Dietmar Pellmann, PDS: Ein Skandal!)

Im Wesentlichen resultiert die niedrige Erwerbsquote Älterer aber aus einer langjährigen Politik der Frühverrentung, das heißt der staatlichen Förderung des Ausscheidens Älterer aus dem Erwerbsprozess teilweise lange vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

In Ostdeutschland hat zwar die Frühverrentung den Arbeitsmarkt entlastet und den Transformationsprozess sozialpolitisch abgefedert, aber ihre Auswirkungen sind langfristig problematisch. Frühverrentung belastet die sozialen Sicherungssysteme, wenn sie nicht systemkostenneutral ausgestaltet ist. Außerdem vermittelt sie den Eindruck, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb vermeintlich am ehesten verzichtbar wären.

Dieser Entwicklung, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir alle entgegenwirken. Gleichwohl haben wir die Erkenntnisse des Chefs der Bundesagentur für Arbeit ernst zu nehmen. Er hat am vergangenen Dienstag auf die Gruppe der Arbeitslosen in Ostdeutschland hingewiesen, die über 55 Jahre und ohne nachgefragte Qualifikation ist. Hier haben wir tatsächlich eine besondere Situation, aber nicht nur in den neuen Bundesländern.

Auf keinen Fall darf eine erneute staatliche Unterstützung der Frühverrentung in Gang gesetzt werden. Jeder Vorschlag muss sich daran messen lassen, ob er jeden Einzelnen nicht nur fordert, sondern auf die jeweilig zugeschnittene Situation Angebote macht. Das ist die wichtigste Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, aus der sie sich nicht herausstehlen darf.

Die Prognosen zur demografischen Entwicklung führen uns deutlich vor Augen, dass wir auf ältere Menschen im Arbeitsleben nicht verzichten können.

(Dr. Dietmar Pellmann, PDS: Richtig!)

Frühverrentung und steigende Lebenserwartung haben bereits die durchschnittliche Rentenbezugsdauer deutlich verlängert. Folgen waren steigende Beiträge zur Renten

versicherung. Eine solche Entwicklung ist nicht ohne Rückwirkung auf die Beschäftigung geblieben. Denn durch die weitgehende Kopplung der Beiträge an die Löhne gerät das System bei hoher Arbeitslosigkeit in einen Teufelskreis: Weil der Arbeitslosenversicherung Einnahmen fehlen, steigen die Beiträge. Das wiederum belastet den Faktor Arbeit und führt zu neuer Arbeitslosigkeit.

Würde man dem PDS-Vorschlag folgen, würde auch die Arbeitslosenversicherung zusätzlich belastet. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 2004 umfasste rund 54,5 Milliarden Euro. Dagegen wurden Einnahmen nur in Höhe von 50,3 Milliarden Euro erwartet, davon rund 47,2 Milliarden Euro von den Beitragszahlern. Für die verbleibende Deckungslücke wird der Steuerzahler herangezogen. Der Bundeszuschuss betrug im letzten Jahr 4,5 Milliarden Euro. Eine Reduzierung der staatlichen Zuschüsse ist aber unabdingbar. Deutschland muss seine Arbeitslosenversicherung stabilisieren.

Die Folgen des PDS-Vorschlages wären entweder wieder ein höheres Defizit der Arbeitslosenversicherung oder aber die Erhöhung der Abgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Versicherung einzahlen. Wer mehr ausgeben will, muss sagen, wem er etwas nehmen will.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei formaler Berücksichtigung der Vorversicherungszeiten ergäbe sich eine klare Benachteiligung der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ein Beispiel: Jemand, der heute 60 Jahre alt ist und im Westen wie im Osten 40 Jahre gearbeitet hat, hat im Westen 40 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, im Osten maximal 15 Jahre; vorher war das ja auch nicht möglich. Demzufolge wurden durch die Anrechnung der Vorversicherungszeiten ostdeutsche Arbeitslose benachteiligt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung setzt sich aber für eine Verringerung von Abgaben und Beiträgen ein. Deshalb werden wir keine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Abg. Lay, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller gebotenen Kürze auf einige der Redebeiträge eingehen. Ich fange mit Ihnen, Herr Jurk, an. Es ist in der Tat so, dass Sie häufig die richtigen Analysen bringen. Ich finde nur, dass die Instrumente, die Sie dann benennen, die falschen sind. Es ist richtig – genau das ist auch unser Argument –, dass mit der zur Debatte stehenden Regelung in erster Linie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind. Das ist ja genau das Problem. Es ist eine groteske Fehlentwicklung, um Sie hier zu zitieren.

(Staatsminister Thomas Jurk: Ja!)

Das Problem ist nur, dass sich durch die Regelungen, die getroffen wurden, diese Fehlentwicklung noch weiter verschärfen wird. Erklären Sie mir doch bitte, warum

sich die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen verbessern soll, wenn sie früher als bisher in den Bezug von ALG II fallen? Das wird einen sozialen Abstieg bedeuten. Das wird schlechtere Zugangsmöglichkeiten zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten bedeuten. Sie alle kennen die Praxis, dass man auf die „teuren Kunden“ auch erheblich stärkere Bemühungen aufwenden wird. Ich kann also nicht erkennen, warum mit der Absenkung der Bezüge mehr ältere Menschen in Arbeit gebracht werden. Das Gegenteil wird der Fall sein. Sie haben uns aufgefordert zu sagen, woher wir etwas nehmen wollen. Das können wir gern tun. Ihnen ist vielleicht bekannt, dass von der PDS auch ein alternatives Steuerkonzept vorliegt, mit dem jährlich 60 Milliarden Euro mehr in die öffentlichen Kassen fließen würden; beispielsweise durch keine Absenkung des Spitzensteuersatzes, die wir ausdrücklich ablehnen, oder mit der Wiedereinführung der Vermögensteuer oder einer modifizierten Erbschaftsteuer. Zu meinem Kollegen von der CDU muss ich schon sagen: Ich bin darüber erstaunt, wie man offensichtlich innerhalb der CDU mit den eigenen Parteitagsbeschlüssen umgeht. Denn das, was wir fordern, entspricht ja genau dem, was Sie noch im Dezember beschlossen haben. Sie haben in der Tat beschlossen, dass man sich für eine Stärkung des Versicherungsprinzips einsetzen soll und dafür, dass die Bezüge für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz erheblich angehoben werden sollen gegenüber der Gesetzeslage, wie wir sie jetzt haben und wie sie in der Tat 2006 auch Realität werden wird. Auch die finanziellen Auswirkungen, die Sie genannt haben, sind falsch. Das Problem sind doch nicht die Lohnnebenkosten. Nehmen wir beispielsweise die Lohnstückkosten oder die Gesamtabgabenlast, dann werden wir feststellen, dass Deutschland hier im europäischen Vergleich sogar unterdurchschnittlich abschneidet. Das ist ein vorgeschobenes Argument. Und das, was dem Bundeshaushalt mit der Absenkung des Spitzensteuersatzes entgeht, wollte man sozusagen auf Kosten der Arbeitslosen wieder einsparen. Das genau ist diese Logik, die wir als PDS-Fraktion einfach nicht mittragen können und nicht mittragen möchten. Frau Abg. Schütz – ich sehe Sie nicht, adressiere es aber trotzdem an Sie –: Ich bin etwas verwundert; denn ich habe die Äußerung Ihres Fraktionschefs Zastrow heute in der Zeitung gelesen, in der er sich sehr wohl für eine staatliche Alimentierung ausgesprochen hat, die Sie uns jetzt vorwerfen. Er hat dort gesagt, ältere Arbeitnehmer seien nicht mehr vermittelbar, das mache auch nichts, und deswegen sollten sie ein Bürgergeld erhalten. Dazu muss ich sagen: Sie wollen die Alimentierung auf niedrigem Niveau. Wir wollen öffentlich geförderte Beschäftigung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und im Übrigen wollen wir eine existenzsichernde Grundsicherung.

Frau Lay, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sie haben vorhin kritisiert, dass Unternehmer älteren Arbeitnehmern über 55 Jahre keine Chance geben. Wie alt ist eigentlich Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter?

Ich habe eine Mitarbeiterin, die Ende 20 ist, und ich habe einen Mitarbeiter, der Anfang 50 ist.

Also auch nicht über 55 Jahre. – Danke.

Ich denke, dass mein Mitarbeiter im Laufe dieser Legislaturperiode auch das Alter von 55 überschreiten wird.

(Heiterkeit bei der CDU)

Alles in allem, meine Damen und Herren,

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

bestätigt sich mein Verdacht, dass Ihre Beteuerungen, Nachbesserungen bei den Hartz-Gesetzen seien notwendig, rein rhetorischer Natur sind. Wenn Sie es mit diesen Äußerungen ernst meinen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.