Ich schlage Ihnen vor, dass wir zur artikelweisen Abstimmung kommen. Da es keine Änderungen gibt, darf ich die Artikel wieder zusammenfassen.
Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 4/8612, und zwar: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Artikel 2 Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Artikel 4 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, Artikel 6 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Versorgungsverband Sachsen, Artikel 7 Änderung des Landesplanungsgesetzes, Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen, Artikel 9 Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, Artikel 10 Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes, Artikel 11 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, Artikel 12 Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, Artikel 13 Änderung des Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz, Artikel 14 Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes, Artikel 15 Neufassung von Gesetzen und Artikel 16 Inkrafttreten.
Wer diesen gesamten Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen wurde den Artikeln mehrheitlich zugestimmt. Da es keine Änderungen gegeben hat, gehen wir in die 3. Lesung. Es ist keine Aussprache vorgesehen.
Ich stelle den Entwurf Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Die Stimmenthaltungen! – Gleiches
Abstimmungsverhalten: Bei wenigen Stimmenthaltungen wurde dem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt.
Meine Damen und Herren, es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? –
Meine Damen und Herren! Es gibt einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/10245. Wird Einbringung gewünscht? – Herr Dr. Schmalfuß, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im eben verabschiedeten Gesetzentwurf und in der öffentlichen Anhörung finden wir mehrfach die Wörter „Transparenz“ oder „dienstleistungsorientierte Verwaltungssteuerung“. Alles richtig, im Rechnungswesen der Kommunen bricht ein neues Zeitalter an. Das begrüßen wir als FDP-Fraktion ausdrücklich.
Die entscheidende Fragestellung ist: Warum soll das alles nur für die Kommunen im Freistaat Sachsen gelten? Da gibt es noch jemand anderen, der mit gutem Beispiel hätte vorangehen können. Die Fragen lauten: Wann will der Freistaat Sachsen endlich ein neues Rechnungswesen einführen? Wann kommt die doppelte Buchführung für alle Landesbehörden? Wann kommt der Jahresabschluss für sämtliche Landesbehörden? Wann kommt die Kosten- und Leistungsrechnung für alle Landesbehörden?
In der Anhörung im Juni hat die kommunale Ebene diese Fragen auch formuliert und eine eindeutige Forderung gestellt. Ich möchte die Vertreterin des Landkreistages zitieren: „Wir erwarten vom Freistaat, dass er sein Haushaltsrecht in Richtung Doppik reformiert.“ – Eine berechtigte Forderung.
Schon seit Jahren laufen die berühmten vier Modellprojekte des Freistaates Sachsen, ohne dass endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Auch der Sächsische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2006 hierzu kriti
sche Fragen gestellt. Die schlichte Antwort der Staatsregierung auf die Frage der kommunalen Ebene und der FDP-Fraktion zur Einführung auf Landesebene findet sich in der Begründung zum heute verabschiedeten Gesetz – Zitat: „Die Umstellung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung kann vom Freistaat nicht einseitig beschlossen werden, sondern erfordert eine Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes des Bundes, das für die Länder verbindlich ist.“
In der Tat, sehr geehrte Damen und Herren, sieht § 33a des Haushaltsgrundsätzegesetzes vor, dass die doppelte Buchführung nur zusätzlich eingesetzt werden kann, die herkömmliche Kameralistik also nicht ersetzen darf. In diesem Zusammenhang schließt sich die entscheidende Frage an: Was hat die Staatsregierung bisher getan, um das Bundesgesetz zu ändern?
Dazu gibt es an anderer Stelle eine entlarvende Antwort. In der Antwort vom Juni 2006 auf eine entsprechende Frage in der Großen Anfrage Drucksache 4/4987 wird hierzu ausgeführt: „Bislang ergab sich für den Freistaat Sachsen noch nicht die Notwendigkeit, Bundesratsinitiativen zu ergreifen.“
Fazit: Die Kommunen werden gedrängelt, aber das Land selbst lässt sich Zeit. Wenn die doppelte Buchführung wichtig ist, weil sie Transparenz schafft, den Haushalt besser zu steuern hilft, dann muss sie nicht nur für die kommunale Ebene gelten. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Hessen oder Hamburg haben eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes gestartet. Die Zielsetzung ist, dass Bundesländer die Kameralistik komplett durch die doppelte Buchführung ersetzen dürfen.
Herr Buttolo oder Herr Tillich – je nachdem, wer von Ihnen beiden hierfür zuständig ist –: Wie sieht es aus, ist Sachsen dabei oder nicht? Ist Sachsen der Motor oder der Bremser?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich kann ich direkt an das anschließen, was der Kollege gerade vorgetragen hat, aber ich bitte Sie ganz einfach, den alten Spruch von Bismarck zu beherzigen: „Ich lerne am liebsten aus den Fehlern anderer.“
Es ist so, dass Hessen und Hamburg mit der doppelten Buchführung Erfahrungen sammeln. Wenn man mitbekommt, welche Probleme es mit der Öffnungsbilanz in diesen beiden Ländern gibt – zum Beispiel in Hamburg; wie wird denn der Wert der Kulturgüter in den Museen
veranschlagt?; dort ist übrigens in der Öffnungsbilanz bisher ein riesengroßer schwarzer Fleck –, dann sage ich mir: Lasst uns doch die Ergebnisse dieser Bundesländer abwarten. So hat man sich auch in den entsprechenden Gremien des Bundes und der Länder geeinigt. Wir möchten also aufgrund des aktuellen Arbeitsstandes erst einmal die Evaluierungsergebnisse abwarten – diese beiden Länder wollen uns ja ihre Erfahrungen vorstellen –, und wir sollten hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Denn, meine Damen und Herren, wir bilden ja in unserer Kameralistik vieles von dem ab, was die doppische Buchführung abbilden will: Wertveränderungen durch Ressourcenverbrauch. Wir merken es in unserem Haushalt, dass sich Wertveränderungen im Bereich des Grundvermögens durchaus abbilden lassen. Das eine ist, dass man Ressourcenverzehr abbildet, und das andere ist, dass man zukünftige Belastungen abbaut, damit man wirklich eine nachhaltige Haushaltspolitik betreibt. Das machen wir mit unserem Finanzierungsfonds, mit dem wir für Pensionen und Ähnliches in der Zukunft vorsorgen.
Wir wollen die Vermögensrechnung, die wir gemäß §§ 86 und 117 Sächsische Haushaltsordnung erstmalig im Haushaltsjahr 2007 erstellt haben. Wir werden sie also Ende 2008 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Jahr 2007 vorlegen.
Meine Damen und Herren! Das alles sind Dinge, die deutlich über die Kameralistik hinausgehen. Wir verfolgen – nicht nur über unsere Modellprojekte zu neuen Steuerungsmodellen – durchaus eine Strategie, die den Übergang zur doppischen Buchführung vorbereitet. Deshalb möchten wir den Entschließungsantrag der FDP ablehnen.
Meine Damen und Herren! Ich knüpfe an den Spruch zu Beginn meiner Rede an: Lassen Sie uns diesmal durchaus aus den Erfahrungen anderer Bundesländer – Hessen und Hamburg – lernen, die uns insoweit vorangehen. Diese schmerzhaften Erfahrungen sollten wir dort erst einmal machen lassen. Anschließend können wir uns vielleicht Schritt für Schritt – –
Wenn Sie im Zusammenhang mit den Bundesländern von schmerzhaften Erfahrungen sprechen, sind Sie dann der Meinung, dass zunächst die sächsischen Kommunen die schmerzhaften Erfahrungen machen sollen und das Land dann daraus lernen soll, oder wie muss ich das verstehen?
Die sächsischen Kommunen machen sicherlich auch schmerzhafte Erfahrungen. Aber sie sind natürlich schon ein ganzes Stück vorangekommen. Ich kann Ihnen noch ein Beispiel nennen; das ist ja nicht nur in Hamburg schwierig. Sie wissen, dass eine
Die Wahl des Zeitpunktes erfolgte unmotiviert. Eine solche Regelung gehört natürlich in das Haushaltsverfahren des Landes und hat unter diesem Tagesordnungspunkt nichts verloren. Das Ganze müsste eigentlich in das nächste Jahr verlegt werden, wenn wir über den Doppelhaushalt 2009/2010 beraten. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie hier eine „Vorratsprotokollnotiz“ für das nächste Haushaltsjahr hinterlassen wollen, damit jeder weiß, dass die FDP schon ein Jahr vorher darüber nachgedacht hat. Aber inzwischen ist doch eigentlich klar geworden, dass es im Vorfeld außerordentlich viel Beratungsbedarf in der Sache, im Detail gibt.
ähnliche Eröffnungsbilanz in Hessen erstellt wird. Da geht es ebenfalls um museale Kulturgüter und vieles, vieles andere mehr. Der Freistaat Sachsen hat in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle eingenommen. Ich denke, diesmal sollten wir die Vorreiterrolle durchaus bei Hessen und Hamburg belassen und uns dann aus deren Erfahrung bedienen.
Deshalb möchten wir, die Koalitionsfraktionen, Ihren Entschließungsantrag ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon kurios. Uns liegt ein dicker Gesetzentwurf vor, und vom Präsidium wird befunden, er solle ohne Aussprache behandelt werden, weil die Thematik angeblich unproblematisch sei. Nun entzündet sich an einem doch etwas läppischen Entschließungsantrag nachträglich eine Debatte. Das als Einstieg.
Ich bin mit Herrn Matthias Rößler sehr selten einer Meinung. Heute ist es vielleicht das erste Mal in 17 Jahren, dass ich ihm zustimme. Es ist wirklich so, dass sich von dem Wunderglauben an die praktisch alles könnende Wirkung von Doppik, neuen Steuerungsinstrumenten usw. – ich habe vor fünf oder acht Jahren selbst einmal daran geglaubt – sehr viel zerstreut hat. Es ist Ernüchterung eingetreten. Das wissen die Kommunen, die in Pilotprojekten zur Doppik arbeiten, sehr wohl. Wir sehen Doppik mitnichten als Wunderwaffe an, die nun alle gängigen Probleme löst. Wir sehen eine große Gefahr: Wenn Doppik jetzt ohne genauere Prüfung der Ergebnisse aus den Stadtstaaten holterdiepolter in den Landeshaushalt eingeführt wird – auch noch über die notwendige Änderung der Bundesgesetze –, dann kann sich das als Schnellschuss herausstellen. Ich kann meiner Fraktion nur raten, diesem Entschließungsantrag zumindest nicht zuzustimmen.
Natürlich haben wir uns auch bei den Hessen erkundigt. Hören Sie genau zu! Dort hat man zum Beispiel 370 Millionen Euro für die Schulungsbedarfe sowie die Anschaffung der Soft- und der Hardware lockermachen müssen. Von dem Geld reden Sie nicht. Das gehört aber zum Haushaltsverfahren, damit man weiß, was die ganze Sache kostet. Sie können doch nicht einfach Ansprüche aufmachen und sich nicht weiter darum kümmern. Das finde ich unmöglich.
Dass es bei der Doppik Unterschiede in der Produktbeschreibung zwischen den Kommunen und dem Freistaat gibt, ist ganz klar. Das hat damit zu tun, dass Kommunen im Allgemeinen etwas unternehmerischer tätig sind als das Land. Das können Sie, wenn Sie wollen – so habe ich auch Herrn Kollegen Dr. Friedrich verstanden –, vor allen Dingen in den Bereichen Innere Sicherheit und Justizvollzug nachvollziehen. Kollege Dr. Martens soll sich einmal hinsetzen und das probieren, das heißt, all die Produkte neben dem Personalausweis einmal aufschreiben.
Ich habe den Eindruck – das sage ich so deutlich –, dass Sie hier einen Schnellschuss gemacht haben, damit Sie am Nachmittag noch ein bisschen Redezeit übrig haben, nachdem Sie alles beim Abgeordnetengesetz verbraucht haben. Eigentlich haben Sie diesen Sachverhalt in der Anhörung aufgeschnappt und ihn nicht in das ganz normale Beratungsverfahren dieses Parlaments eingeordnet. Diese Diskussion gehört in das Vorfeld.
Möchte sich noch jemand zum Entschließungsantrag äußern? – Wenn nicht, dann kommen wir zur Abstimmung.
Ich rufe den Entschließungsantrag der FDP in der Drucksache 4/10245 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.