Ein finanzieller Anreiz, Energie zu sparen, ist aber richtig. Er darf nur nicht dazu führen, dass ausreichende Beleuchtung, eine warme Stube oder die Fahrt zum Arbeitsplatz zukünftig das Privileg der besser Verdienenden werden.
Die Koalition fordert die Staatsregierung mit ihrem Antrag auf, über die seit dem 01.07.2007 eingetretene Situation zu berichten und die Effekte darzustellen, die sie sich von der Anreizregulierungsverordnung verspricht. Darüber hinaus ermutigen wir die Staatsregierung, nicht nachzulassen, die Entwicklung der Energiepreise zum Nutzen der sächsischen Wirtschaft und der Bürger zu beeinflussen.
Die NPD begründet ihren Antrag mit dem Scheitern der bisherigen nationalen Energiepolitik, dem Versagen der Kartellbehörden und der Wirkungslosigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes. Das können wir so pauschal nicht unterstützen. Uns sind die Schwachstellen des bisherigen Systems natürlich bekannt. Wir wissen aber, dass das zuständige Bundesministerium in enger Abstimmung mit der Europäischen Union wie auch mit den Ländern seit geraumer Zeit an Qualifizierungsvorschlägen arbeitet. Die Anreizregulierungsverordnung kann hier ein wichtiger Baustein sein.
Die NPD kommt mit ihrem Antrag zu spät. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, unseren Koalitionsantrag freundlich anzunehmen und den der NPD abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von der SPD nehmen die Menschen sehr ernst, die Angst vor Energiepreisen haben, die schwer berechenbar sind. Diese Menschen wollen die Wahrheit, aber auch Handlungsoptionen, wie sie ihre Energierechnungen reduzieren können, von uns wissen. Dazu sage ich später noch etwas.
Der diskriminierungsfreie und ungehinderte Zugang zu den Netzen ist eine Voraussetzung für eine gerechte Energiepolitik. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der EU bei der Entflechtung der Netzbetreiber von den Stromerzeugern, weil das neue Energiewirtschaftsgesetz – 2005 in der Bundesrepublik in Kraft getreten – offensichtlich nicht all das gebracht hat, was es eigentlich im Gesetzestext wollte und will.
Trotzdem – und darin schließe ich mich meinem Vorredner an –: Die Energiepreise werden weiter steigen. Angebot und Nachfrage sorgen dafür. Das Angebot ist tendenziell fallend, denn die fossilen Rohstoffe sind endlich. Die Nachfrage ist steigend. Die Stichworte China und Indien sind immer wieder genannt worden. Wer Gegenteiliges behauptet, was die Energiepreise betrifft, der belügt die Menschen.
Herr Lehmann, es ist leider nicht so, dass die 100-DollarGrenze nahe scheint, sie ist nahe. Wir haben vor zwei oder drei Tagen die 98-Dollar-Grenze durchbrochen.
Wann die 100 Dollar fallen? Ich weiß es nicht, ich bin kein Prophet. Aber es wird wahrscheinlich nicht mehr lange dauern.
Diese Preissteigerungen – und das ist wichtig – gäbe es auch dann noch lange Zeit, wenn die vier Großerzeuger RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW ihre Monopole plötzlich aufgeben würden. Tendenziell wäre das trotzdem der Fall. Erneuerbare Energien – und da habe ich eine andere Meinung als mein Vorredner – wirken tendenziell preisreduzierend. Der Rohstoff ist kostenlos. Die Massenproduktion und die Forschung werden die Preise reduzieren, was sie ja auch schon getan haben. Wir profitieren in Sachsen nicht wenig davon.
Erneuerbare Energien bedeuten nicht zwingend Dezentralisierung, ist aber in großen Bereichen anzustreben. Es ist ein wichtiger Hebel gegen Monopolisierung. Die Möglichkeiten, die eigenen Energierechnungen zu senken, werden bisher nur wenig genutzt. Sie haben die Zahl genannt, wie viele Stromkunden wechseln und Ähnliches. Natürlich sollte man möglichst zu Ökostrom wechseln. Aber es geht schon allein darum, dass man einmal darüber
Wir haben die Möglichkeit, durch intelligentes Management in Haushalten und Betrieben Energie einzusparen. Ein zeitvariabler Strompreis wäre eine wichtige Voraussetzung dafür. Ich denke, dass wir die technischen und elektronischen Voraussetzungen haben, aber sie sind noch nicht, jedenfalls im vernünftigen Stil, anwendbar. Energieeinsparung durch Wärmedämmung ist ein anderes Beispiel; es ließe sich noch vieles aufzählen.
Natürlich gehören dazu die Energieeinsparung durch den gezielten Einkauf von Geräten ohne Standby und Haushaltsgeräten mit einer Energiegüteklasse von mindestens A++, die Verwendung abschaltbarer Steckdosen und Ähnliches. Es ist alles technisch verfügbar, man muss es nur wollen. Man kann relativ leicht durchrechnen, dass sich so etwas sehr schnell lohnt.
Aber die Politik behält die Hauptverantwortung, was vor wenigen Tagen auch der neue RWE-Chef, Jürgen Großmann, erstmals öffentlich eingeräumt hat. Das war für mich ein wichtiges Signal.
Das sollte die Politik nicht überhören. Politik schafft den energiepolitischen Rahmen für das Handeln der Konzerne. Ich erinnere daran, was die Volkskammer 1990 beschloss. Die Volkskammer war dafür politisch verantwortlich, dass wir heute die 14 Energiekombinate der ehemaligen DDR nicht im Länder- und Stadtwerkeeigentum haben, sondern sie sind damals an RWE vergeben worden. Das war eine politische Entscheidung. Das war nicht durch irgendwelche andere Dinge beeinflusst worden, sondern es war politisch gewollt. Wir waren damals dagegen, aber es ist so geschehen.
Wir haben ein neues Energiewirtschaftsgesetz, auch wenn über 60 Jahre vergehen mussten, bis das alte Wirtschaftsgesetz aus dem Dritten Reich abgelöst wurde. Es ist bis dahin immer nur modifiziert worden. Die Politik entscheidet, ob Energie vorwiegend zentral oder dezentral eingesetzt wird. In der Geschichte war es so, dass wir mit dezentralen Energieanlagen angefangen haben. Überall gab es Stromwerke, in den kleinen Städten usw. usf. Natürlich war die Technik auch noch nicht so weit, dass wir damals große Turbinen hätten bauen können. Dann gab es die Zentralisierung, beginnend in der Weimarer Republik. Im Krieg, in der Hitlerzeit, wurde sie deutlich ausgebaut. Heute haben wir erste zaghafte Versuche der Wieder-Dezentralisierung durch Kleinanlagen der erneuerbaren Energien und der Stadtwerke.
Wichtig ist, dass die Dezentralisierung – ich betone es noch einmal – ein wichtiges Mittel gegen die Monopolisierung ist, aber wir brauchen auch die Großen. Ich erinnere daran: Wenn wir die Offshore-Windanlagen haben wollen – ein Projekt, das wir in der Ostsee in 30 Metern Tiefe vorhaben, wir haben gestern Abend einen Vortrag darüber gehört –, brauchen wir eine Größenord
nung von circa 130 Millionen Euro. Ich kenne keine kleinen Verbraucher, die in der Lage wären, als Bürgerinitiative oder Bürgersolarkraftwerke – wie wir sie im kleinen Bereich in Chemnitz oder Dresden haben – die Summen bereitzustellen, die notwendig wären, um diese Technik erst einmal gebrauchsfähig zu machen.
Mein Fazit zu den Energiepreisen: Sie werden steigen, aber unsere Energierechnungen müssen nicht steigen – jedenfalls nicht so, wie die Preise steigen. Wir haben viele Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken.
Zum NPD-Antrag nur so viel: Die NPD hat bisher einen Energieantrag eingebracht. Er war damals das abgeschriebene Energieprogramm aus dem SMWA. Zu mehr hatte es nicht gereicht. Jetzt haben Sie mit einer Sache nachgelegt, worüber Deutschland schon viele Jahre diskutiert. Sie kommen wieder einmal zu spät. Das deutsche Volk ist bereits weiter als Sie, verehrte Geschichtsbummelanten der NPD.
Ein weiteres Beispiel Ihrer populär unwissenschaftlichen Herangehensweise ist Ihre Forderung der Vorrangregelung für erneuerbare Energien. Das wurde bereits 2001 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz geschrieben. Das hätten Sie in Ihren Antrag nicht hineinschreiben brauchen. Auch hier gilt: Lesen bildet!
Zum von Ihnen geforderten Mittel der Verstaatlichung wird der Minister noch Ausführungen machen. Zur Problematik der Netzübertragung als solche ist es schon fast lustig, dass gerade Sie als auserkorene EU-Gegner sich jetzt die Forderungen der EU zu eigen machen, hinterherlaufen und nicht wissen, dass der Zug schon lange über alle Berge ist. Anfang Januar forderte die EU bereits die eigentumsrechtliche Trennung. Einen Monat später schlossen sich Verbraucherverbände an. Die Koalition auf Bundesebene ist seitdem ständig in Brüssel unterwegs, um dieses Vorhaben zu begleiten.
Ich weiß, dass es auch welche gibt, die das nicht so wollen. Es ist eine Menge passiert, was Sie nur nicht mitbekommen.
Seitdem werden verschiedene Modelle diskutiert, besonders von denen, die den eigentlichen Einfluss verlieren sollten. Zum Beispiel bevorzugen die großen Energieversorger eine drei bis fünf Länder übergreifende Netzbetreibergesellschaft, die für ausreichend Wettbewerb sorgen soll. Ich erspare mir weitere Ausführungen.
Worauf wir wirklich achtgeben müssen, ist aus meiner Sicht die Problematik der auslaufenden Konzessionsverträge. Ich fordere alle sächsischen Kommunen auf, die abgeschlossenen Vertragstexte nochmals genau durchzulesen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die es den Kommunen erlauben, sich andere vertragliche Bedingungen mit Energieversorgern zu sichern. Auch die Option der kompletten Netzübernahme ist schon in Deutschland realisiert und nicht zum Nachteil dieser Kommunen. Das wird aber die Ausnahme bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lehmann, Herr Gerlach, zum Zuspätkommen sage ich nachher noch etwas, wenn ich zu Ihrem eigenen Antrag noch ein paar Worte äußern werde.
Meine Damen und Herren! Es ist kaum ein halbes Jahr seit der letzten Welle von Energiepreissteigerungen vergangen und schon wieder haben mehrere große Energiekonzerne weitere Preissteigerungen angekündigt. Das Kartell der Konzerne nutzt damit gnadenlos seine Marktmacht aus, um seinen Profit auf Kosten der Verbraucher noch weiter ins Uferlose zu steigern. Die Energieriesen sind dabei von einer schier unbegreiflichen Gier getrieben. Mit Blick auf die Gewinnentwicklung der Unternehmen kann man die neuerlich angekündigten Preiserhöhungen eigentlich nur als Verbrechen am Verbraucher bezeichnen.
Die Tatsache, dass die Energiepreise seit Jahren stetig steigen, lässt an dieser Stelle aber nur einen Schluss zu: Entweder ist die herrschende Politik nicht gewillt, der anhaltenden Preistreiberei endlich ein Ende zu setzen, oder die Konzerne sind mittlerweile zu mächtig geworden, sodass die Politik überhaupt nicht mehr in der Lage ist, einen Einfluss auf deren Preissteigerungen zu nehmen. In Deutschland scheint es mehr als offensichtlich, dass wohl beides zutreffend ist.
Die Energiekonzerne haben ihre marktbeherrschende Stellung in den letzten Jahren noch weiter gefestigt. Die doppelte Marktbeherrschung im Bereich der Produktionskapazitäten und der Übertragungsnetze hat dazu geführt, dass neben den vier großen Konzernen keine anderen Anbieter auf den Markt kommen konnten. Stattdessen haben die Konzerne ein Geflecht von Tochterunternehmen gegründet, um dem Verbraucher einen Scheinwettbewerb zu suggerieren. Vermeintliche Konkurrenten wie Yellow Strom oder E WIE EINFACH sind in Wahrheit Tochterunternehmen der Großkonzerne und dienen letztendlich nur dazu, andere Konkurrenten vom Markt fernzuhalten.
Die herrschende Politik der Markt- und Wettbewerbsfanatiker hat diese Entwicklung sehenden Auges zugelassen und das ist mindestens genauso schlimm wie die Preistreiberei der Konzerne selbst. Meine Damen und Herren, es ist Zeit, endlich einen Schlussstrich zu ziehen und der Preistreiberei dieses vermutlich kriminellen Kartells ein Ende zu setzen!
Aus diesem Grund fordert die NPD, dass die Übertragungsnetze für Strom und Gas in das Eigentum der öffentlichen Hand überführt werden. Das ist dringend notwendig, damit endlich gehandelt wird, anstatt immer
nur zuzusehen. Deshalb fordern wir, mit einer Bundesratsinitiative, dies zu tun. Die Grundlagen dafür bietet das Grundgesetz, das eine Überführung in Gemeineigentum bzw. eine Enteignung grundsätzlich zulässt, sofern dies dem Wohle der Allgemeinheit dient. Dieser Fakt ist aus unserer Sicht mehr als eindeutig gegeben, weil die Preisexplosion auf dem Energiemarkt und die ungerechtfertigten Profite einzelner Unternehmen dem Wohle der Allgemeinheit, den Menschen im Land eindeutig entgegenstehen. Die Tatsache, dass bisher keine gesetzlichen Regelungen das Ansteigen der Energiepreise wirksam unterbinden konnten, lässt zudem keinen Raum für Abwägungen und keinen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit zu.
Meine Damen und Herren, eine Reihe von anderen europäischen Staaten haben Übertragungsnetze längst in öffentliches Eigentum bzw. unter staatliche Kontrolle gebracht, zum Beispiel Dänemark, Norwegen und andere. Die Niederlande sind auf dem Weg dorthin. Diese Staaten haben gezeigt, welcher Weg zu beschreiten ist, um einen weiteren Energiepreisanstieg wirksam zu unterbinden. Deutschland sollte diesen Beispielen folgen und die Übertragungsnetze in öffentliches Eigentum überführen. Da es sich dabei um ein gesamtstaatliches Problem handelt und keine Alleingänge einzelner Bundesländer möglich oder sinnvoll wären, kann der Weg nur über eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene führen. Diese Initiative soll von Sachsen ausgehen.
Der Energieversorger muss als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge unter staatlicher Kontrolle stehen und darf keinesfalls zum Opfer eines ausufernden Liberalkapitalismus werden.
Meine Damen und Herren, und zu Ihnen, Herr Lehmann und Herr Gerlach: Da Sie meinten, wir wären mit unserem Antrag zu spät gekommen, gehe ich einmal auf die drei Punkte Ihres eigenen Antrages ein. Sie stellen im Punkt 1 die Frage, wie sich die Energiepreise seit dem 1. Juli dieses Jahres entwickelt haben, beantworten sich diese Frage aber im ersten Satz Ihres Antrages bereits selbst. Punkt 1 ist damit vollkommen wertlos.
Im Punkt 2 wollen Sie wissen, welche Einflussmöglichkeiten die Staatsregierung auf den Anstieg der Energiepreise in Sachsen hat und wie diese genutzt werden. Auch dieser Punkt ist vollkommen überflüssig, weil die letzte Einflussmöglichkeit der Staatsregierung – die Genehmigungspflicht für Strompreiserhöhungen – zum 1. Juli dieses Jahres weggefallen ist. Die Antwort ist also: keine.
Es bleibt in Ihrem Antrag also nur noch Punkt 3, in dem die Wirkung der Anreizregulierungsverordnung bewertet werden soll. Hätten Sie diesen Antrag vor der Billigung der Verordnung im Bundesrat gestellt, wäre vielleicht noch etwas Substanzielles herausgekommen. Tatsache ist aber, dass die Anreizregulierungsordnung im Bundesrat noch einmal so weit abgeschwächt wurde, dass sie eine messbare Wirkung auf die Energiepreise, wenn überhaupt, dann erst nach der dritten Regulierungsperiode, also in 15 Jahren, entfalten kann. Faktisch wird diese Verordnung
auch nichts an der Monopolstellung der großen Konzerne ändern, zumal sie eine Reihe von Ausnahmetatbeständen enthält, die die bisherigen Netzbetreiber bevorzugen.