Protokoll der Sitzung vom 07.11.2007

Ich wünsche Ihnen mit einer solchen Regelung viel Erfolg. Sie werden ihn vor allem brauchen, wenn diese Regelung in Leipzig zur Überprüfung kommt. Ich kann Ihnen in Aussicht stellen, dass dies der Fall sein wird. Und es sieht ziemlich finster aus, was diese Regelung anbelangt, meine Damen und Herren. Diese Regelung ist ungleichmäßig, sie belastet ausdrücklich ausschließlich Freiberufler, nicht die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beispielsweise die Geschäftsführer einer Rechtsanwalts GmbH – der braucht keine Mandate offenzulegen, der Einzelanwalt schon. Da bin ich einmal gespannt, wie Sie das rechtfertigen wollen, auch in Leipzig. Dazu wird Ihnen eine Menge einfallen müssen.

Nein, das ist eine ungeeignete Regel, es ist eine Sonderregelung, bei der besondere Belastungen für einzelne Mandatsträger geschaffen werden, insbesondere dann,

wenn sie Freiberufler sind. Das heißt, Freiberufler – so könnte man den Eindruck haben – sind in diesem Parlament von der Mehrheit jedenfalls nicht erwünscht. Aber ich sage Ihnen nur eines – zumindest für meinen Teil –: Auch durch eine solche Regelung lassen wir uns hier nicht rausekeln; denn auch Freiberufler gehören zum Wahlvolk und können Rechte haben, auch dann, wenn sie Abgeordnete sind.

(Beifall bei der FDP)

Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. – Herr Abg. Bartl.

Herr Schiemann, wer aus dem Glashaus heraus mit Steinen wirft, muss auch irgendwo hinnehmen, dass der Stein zurückkommt.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Ganz sachte! Ich bin der Auffassung, dass jetzt der Schutz des Mandantengeheimnisses, so wie es hier eingebaut ist, gewährleistet ist. Ich habe als Anwalt keine Beschwernisse mit der Regelung. Ich habe Beschwernisse als Politiker mit dem Entwurf. Sie gaukeln tatsächlich – das hat mein Kollege Dr. Martens eben völlig berechtigt gesagt – der medialen und der allgemeinen Öffentlichkeit vor, dass Sie einen Gesetzentwurf haben, der Transparenz bringt und nachvollziehbar macht, wer irgendwie vom Lobbyismus profitiert. Indem Sie aber aus § 4a Abs. 6 herausgenommen haben, dass der Vertragspartner oder der Zuwender genannt werden, wie mein Kollege Dr. Hahn vorhin sagte, kann niemand nachvollziehen, von wem Sie die Kohle haben. Sie geben nur an, dass Sie Kohle haben. Sie befriedigen damit Ihren Bedarf als Vollberufler in diesem Hause daran, dass diejenigen, die noch etwas nebenbei verdienen, dies öffentlich machen müssen, und Sie sagen können: Schaut auf die Konkurrenz, die verdienen noch etwas nebenbei. Das befriedigen Sie für sich. Aber den eigentlichen Ansatz, den das Bundesverfassungsgericht als Rechtfertigung dafür gesehen hat, dass ich als Abgeordneter trotz freien Mandats bestimmte Dinge offenlegen muss – nämlich dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft dieser Lobbyismus, diese Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens auf direktem oder indirektem Wege durch die Übergabe von Geld oder Vermögenswerten nicht weiter um sich greifen kann –, haben Sie aus dem Gesetzentwurf herausgenommen, indem Sie den Herkunftsnachweis des Geldes streichen.

Jetzt sage ich etwas, was ich nur ganz selten in den 17 Jahren hier im Landtag gesagt habe: Wenn ich eine Beschlussempfehlung vorlege – ich weiß nicht, Herr Schiemann, wie weit Sie daran beteiligt waren –,

(Marko Schiemann, CDU: Sie sind Berichterstatter!)

in der ich in meiner Funktion letzten Endes das Deckblatt unterschreibe, habe ich normalerweise links in der Synopse den Text stehen, der ursprünglich die Fassung war. Rechts habe ich dann die Änderungsfassung. Warum steht

bei § 4a Abs. 6 nicht die Änderungsfassung? Das ist mein Problem.

(Zuruf von der CDU)

Das gebe ich gern zu. Warum haben wir das nicht hineingeschrieben? Das ist die Frage.

Meine Damen und Herren Kollegen! Über dieses Gesetz wird sich in den nächsten Tagen die Bevölkerung dieses Freistaates aufregen, erregen,

(Beifall des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)

streiten oder vielleicht auch sagen: Jawohl, manches ist nachvollziehbar.

Herr Dr. Martens und andere haben darauf aufmerksam gemacht, dass es darin ganz klare Sachverhalte gibt, die mitnichten so geregelt sind, wie es der Bundesgesetzgeber in seinem Gesetz unter Beachtung des Fünf-zu-fünfUrteils des Bundesverfassungsgerichts gemacht hat. Als wir im Verfassungs- und Rechtsausschuss gesagt haben, dass wir in der Fraktion noch einmal in aller Ruhe darüber reden wollen, ob das so geht, und dass es auf die paar Wochen auch nicht mehr ankommt, haben Sie uns das verweigert. Wir wollten noch einmal in der Fraktion vergleichen, ob das mit derselben handwerklichen Präzision wie im Bundestag gemacht wurde, wenn wir ein Fünf-zu-fünf-Urteil haben. Das Bundesverfassungsgericht hat fünf zu fünf zugestimmt, dass es so geht. Das haben Sie nicht zugelassen. Sie haben es im Eilverfahren geändert, wie Sie es haben wollten. Deshalb haben wir jetzt in Größenordnungen Dinge drin, die verfassungsrechtlich so eben nicht halten.

Sie können nicht einfach erfragen, was ein Abgeordneter nebenbei so verdient, wenn Sie nicht das Transparenzprinzip zur Erkennung irgendwelcher spekulativer Zuwendungen nutzen.

(Beifall des Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP)

Das geht sonst nicht. Das ist eine sachfremde Erwägung. Insofern ist es nicht korrekt, das Gesetz anzunehmen. Wenn es im Hause halbwegs vernünftig zugeht, geben Sie es zurück in den Verfassungs- und Rechtsausschuss. Lassen Sie uns die Sache noch einen Monat beraten und dann in einer Form verabschieden, die nach dem Maßstab des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig halbwegs wasserfest ist.

(Beifall bei der Linksfraktion und der Abg. Dr. Jürgen Martens, FDP, und Johannes Lichdi, GRÜNE)

Es spricht noch einmal der Abg. Schiemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir uns in einer schwierigen Regelungsmaterie befinden, werden wohl alle Mitglieder dieses Hohen Hauses anerkennen. Das ist erst einmal richtig.

Die Frage, die mein Vorredner gestellt hat, kann ich nur zurückgeben und sagen: Herr Bartl ist Berichterstatter. Wenn es etwas zu bemängeln gibt, dann muss der Berichterstatter natürlich auch so viel solide Arbeit leisten, dass seine Fragen geklärt werden.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Das ist Aufgabe des Berichterstatters.

Damit den Mitgliedern des Hohen Hauses, die nicht Mitglied im Verfassungs- und Rechtsausschuss sind, hier nicht etwas erklärt wird, was im Ausschuss ganz anders stattgefunden hat, muss ich dazu noch etwas sagen. Es ist gerade von meinen beiden Vorrednern alles unternommen worden, um nicht zu diesen Transparenzregelungen zu kommen, um diese Regelungen möglichst alle herauszustreichen und unseren Änderungsantrag wirklich nicht im Gesetzentwurf wiederfinden zu lassen. Genau das ist gemacht worden. Es haben auch noch andere daran mitgewirkt, aber meine beiden Vorredner spielten dabei eine besondere Rolle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage es noch einmal: Wir haben eine schwierige Regelungsmaterie. Wir haben uns bemüht, mit der Regelung des Deutschen Bundestages diese Transparenzregelung aufzugreifen. Ich gehe davon aus, dass die Fragen, die hier zu klären sind, in den nächsten Jahren von uns so bearbeitet werden, dass wir das, was sich vielleicht auf Bundesebene ändert, in unser nächstes Gesetzgebungsvorhaben einfließen lassen. Aber an dem Grundsatz, dass wir Transparenz wollen und nicht beabsichtigen, irgendwelche Berufe zu beschneiden, halten wir fest.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU – Klaus Bartl, Linksfraktion, tritt ans Saalmikrofon.)

Wir bitten darum, –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

– dass dem Gesetzentwurf die Zustimmung gegeben wird.

(Beifall bei der CDU)

Wünscht noch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht erkennen. Ich nehme an, die Staatsregierung wird sich zu dem Gesetzentwurf nicht äußern.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Was? Das sind doch alles Abgeordnete!)

Ich frage noch einmal, bevor wir in die Einzelberatung treten, ob der Berichterstatter des Ausschusses für den Ausschuss noch einmal das Wort ergreift. – Bitte.

Frau Vorsitzende, ich habe vorhin das gesagt, was ich als Berichterstatter, auch selbstkritisch, anmerken wollte. Wenn ich den § 4a falsch unterschrieben habe, dann wäre das auch meine eigene Schuld. Das habe ich vorhin gesagt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen nun vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Gibt es damit Einverständnis? – Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 4/8869, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/10116.

Ich rufe die Überschrift auf. Wer stimmt der Überschrift zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung ist der Überschrift zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Artikel 1 und hierzu die Nr. 1. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Den finden Sie in der Drucksache 4/10260. Es geht um die Nrn. 1 und 2 in dieser Drucksache. Herr Abg. Gerstenberg, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern in unserem Änderungsantrag, dass vor konkreten Ausschuss- und Plenarberatungen die wirtschaftlichen Interessen offengelegt werden müssen.

Diese Offenlegung ist aus unserer Sicht essenziell, um eine Transparenz hinsichtlich Interessenverknüpfungen herzustellen. Die Offenlegung und Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkünften ist nur der eine Teil. Der wäre unvollständig ohne eine konkrete Befangenheitsanzeige. Diese Regelung haben wir daher wortgleich aus unserem eigenen früheren Gesetzentwurf entnommen. Als sie im Ausschuss beraten wurde, kam erneut die Einwendung, dass der Verweis auf die Gemeindeordnung hier im Abgeordnetengesetz fehl am Platze sei.

Diese Einwendung ist für uns nicht nachvollziehbar. Einen solchen Verweis halten wir keineswegs für eines Abgeordneten unwürdig. Es erfolgt ja auch keine Rechtsfolgenverweisung in dem Sinne, dass Abgeordnete von Beratungen ausgeschlossen werden können.

Der Vorteil dieses Verweises ist für uns, dass die wirtschaftlichen Interessen im Sinne der Gemeindeordnung durch Rechtsprechung und Literatur bereits klar bestimmt sind. Diese Regelungen sind für unsere Geschäftsordnung nicht annähernd so bestimmt. Das haben die Diskussionen im Ausschuss ein weiteres Mal gezeigt.

Ich bitte Sie deshalb im Sinne der notwendigen Offenlegung von wirtschaftlichen Interessen vor den Beratungen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dazu gibt es Aussprachebedarf. Herr Bartl, für die Linksfraktion.

Frau Präsidentin! Herr Gerstenberg, wir haben bereits im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss gesagt, dass wir diese Regelung im Grundsatz sehr begrüßen, dass wir sehr dafür sind. Wir können uns auch vorstellen, dass, wenn jemand Gesellschafter oder Geschäftsführer in einem Chemieunternehmen ist und es hier um Fragen der Beförderung der entsprechenden Branche geht, der Betreffende dann nicht mit abstimmen sollte. Ich habe nichts dagegen.