(Lebhafter Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung und vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion)
Ich rufe zum Schlusswort auf. Das Schlusswort haben die Fraktionen von CDU und SPD. Herr Bräunig, bitte. Danach die FDPFraktion.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Ich freue mich, dass wir uns alle einig sind, –
fast alle einig sind –, dass sich die demokratischen Fraktionen einig sind, dass wir die Bundespolizeipräsenz so stark wie möglich erhalten wollen
Ich will noch einen Hinweis loswerden. Herr Dr. Buttolo hatte eben darauf hingewiesen, dass es keine offiziellen Verlautbarungen seitens des Bundesinnenministeriums gibt, was die tatsächliche Personalstärke betrifft. Die einzige Informationsquelle, die wir im Moment haben, sind die Organisations- und Dienstpostenpläne, die zwar nicht offiziell verlautbart werden, aber den Bediensteten bereits bekannt sind. Das führt zu zusätzlicher Verunsicherung bei den Bediensteten und in der Bevölkerung. Das halte ich für bedenklich. Lassen Sie uns heute ein Zeichen setzen und diesen Antrag annehmen. Ich denke, dass wir angesichts des Votums der SPD-Bundestagsfraktion, die im Moment nicht bereit ist, diesen Weg mitzugehen, gute Chancen haben, noch etwas für Sachsen zu erreichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die ganz überwiegende Mehrheit des Hauses begreift den Wegfall der Grenzkontrollen als
Chance, als ein weiteres Anwachsen von Freiheit für diejenigen, die auf beiden Seiten der Grenze wohnen. Wir begrüßen es, dass die Grenze ihr trennendes Merkmal verliert, und wir bekennen uns dazu, dass wir die Sicherheit für die Bürger in Sachsen weiter auf einem hohen Niveau halten wollen, auch mit Hilfe der Bundespolizei.
Was unseren Antrag angeht, setzen wir uns dafür ein, dass diese Koordinierungsstelle nach Sachsen kommt, Herr Kosel. Wenn es eine Stelle für den gesamten Verkehr Deutschland-Tschechien geben soll, dann halten wir Sachsen für den geeigneten Standort, ebenso für die Abwicklung im sächsisch-tschechischen Bereich. Als sächsischer Landespolitiker halte ich es nicht für unangemessen, wenn ich mich dafür einsetze, dass diese Einrichtung auf die sächsische Seite kommt und nicht auf die tschechische. Das ist für mich selbstverständlich. Sie haben nach den Gründen dafür gefragt. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Sicherheitsbehörden haben Erfahrungen mit dem Schengen-Raum, in dem sie sich von Anfang an bewegen, auch mit dem SIS. Deswegen bestehen auch sachliche Gründe, sich eine solche Einrichtung in Sachsen zu wünschen.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Drucksache 4/8775. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen wurde dem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe auf die Drucksache 4/10179, Antrag der Fraktion der FDP. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
EU-Reformvertrag verhindern – Europa muss frei bleiben! Für eine Bundesratsinitiative des Freistaates Sachsen
Die NPD-Fraktion beginnt, danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, FDP, GRÜNE. Die Staatsregierung hat jederzeit das Wort, wenn sie das wünscht. Ich rufe die NPD-Fraktion; Herr Abg. Apfel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In unserem Antrag geht es um die Verteidigung der Eigenstaatlichkeit und der demokratischen Selbstbestimmung der Deutschen gegen die Bestrebungen der herrschenden politischen Klasse, Deutschland als selbst
ständigen Staat aufzulösen und seine Teile in einen supranationalen Bundesstaat namens EU aufgehen zu lassen. Seit dem Einzug der NPD in den Landtag hat meine Fraktion dieses EU-kritische nationale Anliegen beharrlich vertreten: rechtspolitisch mit einer Reihe von Anträgen und Anfragen und mit einer wichtigen Sachverständigenanhörung zur Frage der Vereinbarkeit der EUVerfassung mit dem Grundgesetz, wirtschaftspolitisch mit unserem Einsatz für sächsische Unternehmen, wie Erba
Lautex oder Biria, die durch EU-Maßnahmen bedroht oder bereits in eine Schieflage geraten waren, und sozialpolitisch durch unseren Einsatz gegen die Hartz-IVGesetze, die nichts anderes sind als die sozialpolitische Konsequenz aus EU-Politik und Globalisierungsstrategie, Kapitalfreiheit und Gleichschaltung der Märkte.
Heute setzen wir diese Politik fort, indem wir einen Resolutionsentwurf des Landtages gegen den sogenannten EU-Reformvertrag einbringen. Wir alle wissen, dass dieser Reformvertrag nichts anderes als eine Neuauflage des EU-Verfassungsvertrages ist, ohne Fahne, Hymne und einige andere Dinge, die schon die Verfassung scheitern ließen, weil sie den Pferdefuß der Superstaatlichkeit nur allzu deutlich erkennen ließen. Obwohl der Verfassungsvertrag in vielen europäischen Ländern, auch in Deutschland, vom Volk abgelehnt wird, maßen sich die Drahtzieher nach einer Anstandspause von zwei Jahren an, den Völkern die gleichen Inhalte in neuer Verpackung aufzuzwingen. Diesmal verzichtet man vorsichtshalber gleichzeitig auf Volksabstimmungen in Frankreich und Holland. Ziel des Reformvertrages ist, wie bei der gescheiterten Verfassung die existenzielle Staatlichkeit eines Bundesstaates EU zu manifestieren. Einem solchen darf Deutschland auf keinen Fall angehören, weil sonst die Eigenstaatlichkeit und die nationale Selbstbestimmung endgültig beseitigt wären.
Ich bin froh, dass hier das Grundgesetz und nationale Interessen in die gleiche Richtung weisen, was sich aufgrund der Unabänderlichkeit des Artikels 20 auch nicht ändern wird.
Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993 den Maastricht-Vertrag dadurch gerettet, dass es den bundesstaatlichen Charakter damals einfach nicht zur Kenntnis nahm und der Illusion auf den Leim ging, es handele sich um eine normale zwischenstaatliche Vereinbarung. 1993 hieß der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Roman Herzog. Dieser trägt daher durchaus Mitverantwortung für den Maastricht-Vertrag und für das Maastricht-Urteil. Umso bemerkenswerter ist es, dass er sich heute über die durch das Urteil erst möglich gewordene Entwicklung äußerst kritisch äußert, so zum Beispiel in der „Welt“, die ich zitieren möchte:
„In der Tat sind wir einer immer weiteren Zentralisierung und Kompetenzen, weg von den Mitgliedsstaaten bis hin zur EU, ausgesetzt. Das Bundesjustizministerium hat für die Jahre 1998 bis 2004 die Zahl der Rechtsakte der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl der Rechtsakte der Europäischen Union einander gegenübergestellt. Ergebnis: 84 % stammen aus Brüssel, nur 16 % originär aus Berlin. Die verfassungsmäßigen Kompetenzen der staatlichen Organe der Mitgliedsstaaten, vor allem der Parlamente sowie des Bundestages, sind einem substanziellen Aushöhlungsprozess ausgesetzt. Die Gewaltenteilung als grundlegendes konstituierendes Prinzip der verfassungsmäßigen Ordnung Deutschlands ist für große Teile der für uns geltenden Gesetzgebung aufgehoben. Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutsch
land überhaupt noch uneingeschränkt als eine parlamentarische Demokratie bezeichnen kann.“ Meine Damen und Herren! Niemand anders als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident Roman Herzog so in der Tageszeitung „Die Welt“.
Das, meine Damen und Herren, müsste eigentlich reichen, um alle die Parteien, die für diese Entwicklung verantwortlich sind, als verfassungswidrig verbieten zu lassen, meine Damen und Herren,
denn durch die Aufhebung der Gewaltenteilung und die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie beseitigen Sie, die etablierten Blockparteien, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, und zwar ganz genau nach der Definition des Grundgesetzes.
Weiterhin gefährden Sie, niemand anders als Sie, eindeutig den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, indem Sie zusehen, dass 84 % der Gesetzgebungskompetenz an supernationale Institutionen verlagert wurden. Beides sind Ziele bzw. Verhaltensweisen, die nach dem eindeutigen Wortlaut von Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz zur Verfassungswidrigkeit einer Partei führen. Dort heißt es: „Parteien, die nach ihrem Ziel oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Von der Entmachtung des Gesetzgebers durch Demontage des Nationalstaates sind natürlich auch die Bundesländer betroffen. Das weiß jeder Abgeordnete dieses Hauses aus seiner eigenen Praxis.
Denn die Gesetzgebung der Landesparlamente besteht zum großen Teil aus der Umsetzung von Richtlinien der EU. Nicht selten verkommen hiesige Parlamente zu einem unselbstständigen Protektorat der Brüsseler Technokratie. Zu welch absurden Folgen das führen kann, meine Damen und Herren, will ich anhand eines aktuellen Beispiels zeigen, weil es unsere Vorbehalte gegen die Fremdbestimmung gut veranschaulicht.
Die Staatsregierung wollte in dieser Plenarwoche eigentlich einen eiligen Gesetzentwurf zur Änderung des Befähigungsanerkennungsgesetzes für Lehrer auf die Tagesordnung setzen, eilig deshalb, weil die Europäische Union den 20. Oktober 2007 zum letzten Termin für die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie bestimmt hatte. Nachdem das Kultusministerium diesen Termin wohl verschlafen hatte, wollte man den Gesetzentwurf im Eiltempo durch das ohnehin machtlose Parlament durch
peitschen und rückwirkend in Kraft treten lassen. Daraus wird vorübergehend nichts, weil die NPD-Fraktion im Schulausschuss eine öffentliche Anhörung forderte.
Denn auch wenn der Landtag keinen wirklichen Einfluss auf die Umsetzung von Richtlinien in sächsische Gesetze hat, so möchten wir doch so weit wie möglich die Folgen durchleuchten. Es handelt sich immerhin um die fachlichen und sprachlichen Anforderungen, die der sächsische Gesetzgeber an ausländische Lehrer stellen darf, bevor diese an unseren Schulen unterrichten dürfen. Man muss sich vorstellen, in seinem ureigensten Landeskompetenzbereich, der Schulpolitik, und bei der sensiblen Frage, welche Qualifikation Lehrer in Schulen benötigen, soll der Gesetzgeber nur noch Vollzugsorgan des EUMinisterrates sein und Brüsseler Direktiven durchsetzen.
Das verstößt, meine Damen und Herren, nicht nur gegen die Gewaltenteilung und das Selbstbestimmungsrecht Sachsens im Rahmen seiner Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland, sondern auch gegen die Selbstachtung dieses Parlaments.
Wie tief diese Selbstachtung und mit ihr das demokratische Bewusstsein vermeintlich demokratischer Abgeordneter gesunken ist, konnte man in der erwähnten Schulausschusssitzung feststellen. Dort wurde auf den Antrag auf Sachverständigenanhörung durch die NPD-Abgeordnete Gitta Schüßler von den anderen Fraktionen entrüstet eingewandt, dass man doch bei der Umsetzung von EURichtlinien keine Sachverständigenanhörung brauche. Eine Begründung kam zwar nicht, sie liegt aber auf der Hand. Es sei sinnlos, eine Expertenmeinung einzuholen, wenn man ohnehin keine andere Möglichkeit habe, als die sklavische Umsetzung der Richtlinien zu betreiben.
Genau dieser Verfall der politischen Selbstbestimmung, meine Damen und Herren, und der Eigenverantwortung ist es, den die politische Klasse über die Köpfe der Menschen hinweg durch den bereits vereinbarten Reformvertrag der Europäischen Union vertiefen und verstetigen will. Dabei appelliere ich – wenn ich auch wenig Glauben daran habe – an die Mitglieder des Landtags, ein klares Zeichen zu setzen, ein klares Zeichen für die Wiederherstellung der Rechte der nationalen Parlamente, indem Sie als frei gewählte Abgeordnete der von uns vorgeschlagenen Resolution Ihre Zustimmung erteilen.
Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort. Wird das gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Linksfraktion. – Ich frage die SPDFraktion. – Frau Weihnert, bitte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich spreche jetzt im Namen der Koalition.
Sicher haben die meisten in diesem Hohen Hause mit Interesse im Oktober den EU-Gipfel verfolgt und waren erleichtert, dass sich die Staats- und Regierungschefs der
Gemeinschaft in letzter Sekunde über einen Reformvertrag einigen konnten. Dieses Dokument soll nun am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet werden und noch vor der kommenden Europawahl 2009 in Kraft treten. Natürlich müssen bis dahin alle 27 Mitgliedsländer diesen Vertrag ratifizieren. Damit ist die EU-Verfassung von 2005 Geschichte, deren Rolle jetzt dieser neu verhandelte Reformvertrag einnehmen soll. Eine Einigung mit Polen und Italien war also buchstäblich in letzter Minute gelungen.
Bundeskanzlerin Merkel sprach zu Recht von einem großen Erfolg. Portugals Regierungschef und derzeitiger EU-Ratspräsident Rosé Sócrates formulierte: „Die EU geht aus diesem Gipfel gestärkter hervor, um sich den globalen Herausforderungen zu stellen.“