Protokoll der Sitzung vom 08.11.2007

Im September 2006 hatten wir die Situation, dass die Staatsregierung und die Koalition im Allgemeinen und Innenminister Dr. Buttolo im Besonderen die Beanstandung des Datenschutzbeauftragten, das Landesamt habe rechtswidrig nicht nur die während der gesetzlich zugeordneten OK-Zuständigkeit gesammelten Daten unverändert gespeichert, sondern auch noch nach Beendigung der gesetzlichen Zuständigkeit – also jenseits des 31. Mai 2005 – weiter recherchiert, quasi als üble Nachrede beiseiteschieben.

Seine Forderung, die von den Geheimdiensten zusammengetragenen Papiere dürften, obgleich sie – so Originalton Andreas Schurig – Informationen über mittlere bis schwerste Organisierte Kriminalität beinhalten; es sei „schwerwiegend gegen Strafgesetze verstoßen worden“, deshalb dennoch nicht verwertet werden, weil illegal entstanden – diese Position des Datenschützers wird dann intensiv aus den Reihen der Koalition und der Staatsregierung attackiert.

Immerhin aber erzwingt die Beanstandung, dass nun – reichlich drei Jahre nach Beginn der geheimdienstlichen Sammelaktion – endlich die Parlamentarische Kontrollkommission, die dieses Landesamt für Verfassungsschutz stets erklärtermaßen so demokratisch verlässlich begleitet und kontrolliert, Einblick in jene 100 Akten bzw. 15 600 Seiten Informationssammlung erhält. Zunächst – so dringt nach außen – bei den fünf PKK-Mitgliedern nach dem mehr oder weniger gründlichen Lesen oder Querlesen das blanke Entsetzen und aus dem Munde des gewiss von Erfahrungen mit Machtmissbrauch nicht unbeleckten Ex-CDU-Generalsekretärs Frank Kupfer die zu Herzen gehenden Worte von Zuständen, die man nur aus – Zitat – „schlechten Krimis“ kenne.

(Zuruf von der CDU: Die haben Sie ja geschrieben!)

Ich habe die Akten geschrieben, 14 500 Blatt. Das gebe ich jetzt zu.

Peu à peu, je weiter unsere Kontrolleure aus der Koalition und der inzwischen aufgewachte Innenminister und seine Mannen in die Unterlagen des Referats 33/34 des Landesamtes eindringen, die Brisanz des dort Zusammengetragenen erschnuppern und sich immer mehr die Vorahnung vertieft, dass etliche Parteifreunde in schweres Wetter geraten könnten, erfolgt ein Stimmungsumschwung. Plötzlich steigt nach außen wahrnehmbar von Sitzung zu Sitzung die Neigung, der Datenschützer habe recht, alles müsse geschreddert oder wenigstens 50 bis 60 Jahre archiviert werden.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Wo haben Sie denn das her?)

Als diese Rechnung nicht aufgeht und am 12.05.2007 zunächst die „Leipziger Volkszeitung“ und am 14.05.2007

das Magazin „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe Nr. 20 erstmals mit „Sächsischer Sumpf“ mit dem Untertext „Der Dresdner Verfassungsschutz hat Hinweise auf Verbindungen von Politik, Justiz und Polizei zum organisierten Verbrechen. Die Akten sollen aber vernichtet werden“ schlagzeilt, bricht im ersten Schreck für einige Tage im Regierungslager die große Wahrheitsliebe und der große Aufklärungsdrang aus. Hier könne „nur maximal denkbare Aufklärung her“, so der Ministerpräsident, und der verehrte Herr Staatsminister Mackenroth leitet seine Rede in der von unserer Fraktion beantragten Sondersitzung des Sächsischen Landtags am 5. Juni 2005 mit den Worten ein: „Im sogenannten sächsischen Korruptionsskandal ist völlig unbestritten, die Staatsregierung, der verantwortliche Staatsminister der Justiz, will Aufklärung, lückenlos und ohne Ansehen der Person, so schnell wie möglich. Mit dieser Forderung rennt die Linksfraktion offene Türen ein.“

Keine vier Wochen vergehen, da ist das knappe Zeitfenster, das die Opposition hatte, die Regierung und die sie tragende Koalition zu zwingen, offen und öffentlich über die im Raum stehenden Vorwürfe zu reden, wieder zu; da hat der Ministerpräsident die Taktik gewechselt. Von nun an lautet die Order, selbst aus Fernostaufenthalten durchgestellt: alles Gerüchte, alles Klamauk, alles böswillige Intrige der Roten, um Sachsen in Misskredit zu bringen, Misstrauen in den Rechtsstaat zu säen usw. usf.

Dennoch wagt sich die CDU-Fraktion nicht – weil der kleinere Koalitionspartner unter dem Druck der eigenen Parteibasis nicht ganz so mitspielt und der damalige SPDVorsitzende Prof. Weiss an die Grenzen seiner selbstvergewaltigenden Koalitionsloyalität gelangt ist –, den von drei Oppositionsfraktionen eingebrachten Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses abzulehnen. Nach Behandlung in zwei Plenarsitzungen mit Zwischenstopp im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss wird er am 19.07.2007 angenommen. Selbst alle CDU- und SPD-Koalitionäre, die sich von der Verfassungswidrigkeit zutiefst überzeugt geben, enthalten sich der Stimme bis auf den am gleichen Tag als Mitglied für den Ausschuss kandidierenden Kollegen Eggert. Die Koalition hilft mit ihrem Stimmverhalten nicht nur dem Untersuchungsausschuss ins Leben, sondern gar noch, wenn auch knapp, meiner Wenigkeit in die Vorsitzfunktion.

(Frank Kupfer, CDU: Das war ein Fehler!)

Denke ich auch.

Obgleich doch inzwischen selbst ausgewachsene Minister der Staatsregierung auf Sommerfesten der Landespresse das Gerücht kolportiert haben, Klaus Bartl sei zu DDRZeiten der Chef der früheren DDR-Staatsanwältin und jetzigen OK-Referatsleiterin beim Landesamt für Verfassungsschutz Simone H. gewesen und im Übrigen der gute Freund und Anwalt des berühmt-berüchtigten OKErmittlers Georg W. aus Leipzig, der beide zusammenbrachte, damit sie das Konvolut aus 15 600 Seiten Skandalpapieren erstellen könnten.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Wie war es denn nun wirklich?)

Das Gerücht wird auf dem Sommerfest der Landespresse verbreitet. Einer aus diesem Hause gerüchtelt am Abend des Sommerfestes Herrn Landtagspräsidenten noch infamer: Simone H. und Georg W. hätten ein Verhältnis, aus dem heraus der Aktenskandal geboren wurde. Das geht auf dem Sommerfest um! Ich schaue hier nicht in den Saal – oder ich schaue in den Saal, und es braucht sich keiner wegzudrehen.

Als der Untersuchungsausschuss am 27. Juli zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt, haben die fest von der Geburt der Verfassungswidrigkeit des Einsetzungsauftrages des Landtags überzeugten zehn Vertreter der CDU-Fraktion im Ausschuss überhaupt kein Problem, gemeinsam mit ihren beiden Koalitionskollegen von der SPD-Fraktion einen Beweisantrag einzubringen, der nahezu wortgleich mit einem von der Linksfraktion gestellten Antrag die Staatsregierung und das Landesamt für Verfassungsschutz auffordert, unverzüglich sämtliche vom Landesamt für Verfassungsschutz in 100 Akten erstellten Dossiers in der Fassung, die nach dem Beschluss der PKK vom 15. Mai 2007 die Sonderermittlungseinheit bei der Staatsanwaltschaft Dresden erhalten hat, zu Zwecken der Beweiserhebung zu übersenden.

Als dies die Staatsregierung innerhalb der gesetzten Frist bis 29.08.2007 nicht tut, sondern ziemlich herzlos mitteilt, sie sehe sich außerstande, weil die Staatsanwaltschaft Dresden bei Übergabe selbiger Unterlagen an den Untersuchungsausschuss ihre eigenen Ermittlungen gefährdet sehe, wird der Ausschussvorsitzende in der zweiten Sitzung des U-Ausschusses am 30.08. einstimmig – noch einmal: einstimmig – beauftragt, der Staatsregierung unter Protest mitzuteilen, dass das so nicht ginge, und der Staatsregierung nunmehr eine Nachfrist zur Realisierung dieser Beweisbeschlüsse respektive zur Herausgabe sämtlicher Akten bis längstens 14.09. zu setzen.

Dem aufmerksamen Beobachter ist der weitere Verlauf in den letzten zwei Monaten noch so gut in Erinnerung, dass ich ihn nur kurz skizzieren brauche. Der 14.09. verstreicht fruchtlos. Am 17.09. überreicht der Herr Justizminister in einer Pressekonferenz die beiden von der Staatsregierung in Auftrag gegebenen Expertisen zum Zwecke der gutachterlichen Bestätigung der Verfassungswidrigkeit des vom eigenen Landtag mit klarem Votum gefassten Beschlusses zur Bildung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Beide Gutachten haben, was wir inzwischen aus der verdienstvollen Anfrage des Kollegen Nolle wissen, einen Kostenumfang von circa 10 500 Euro bereitet. Beiden Gutachten gingen am 15.08.2007, mithin bereits 14 Tage vor der 2. Sitzung des Untersuchungsausschusses, die am 30.08. war, bei der Staatsregierung ein. Davon pfeift der Vertreter der Staatsregierung dem Untersuchungsausschuss kein Wort. Stattdessen lässt er den Ausschuss arglos weiter vor sich hin beschließen, da wohl das Drehbuch vorsah, die neue Forscherattacke auf den Untersuchungsausschuss, eben diese Expertise zur Verfas

sungswidrigkeit, erst jenseits des 15.09.2007 respektive der erfolgreichen Wiederwahl des Ministerpräsidenten zum Landesvorsitzenden der Partei mit der führenden Rolle zu fahren.

Der Coup gelang – ich meine die Wahl des Ministerpräsidenten – auch mit ein wenig Schützenhilfe des scheidenden Oberstaatsanwaltes und Leiters der Sonderermittlungseinheit für den mutmaßlichen Sachsensumpf, Dr. Drecoll, ansonsten im gesamten Verlauf der ab Mai aufgenommenen Ermittlungen der große Schweiger, welcher nun in zwei größeren Landeszeitungen am 13.09.2007, zwei Tage vor dem CDU-Parteitag, geschwätzig vor sich hin plaudert, dass er beim Eintauchen in die Verfassungsschutzakten auf die berühmte heiße Luft gestoßen sei.

Der Merkwürdigkeiten vorletzter Akt. Unbeschadet exakt dieser vorgeblich totalen Luftnummer des Landesamtes für Verfassungsschutz respektive jener Beamten, die in den letzten drei Jahren für gewiss nicht schlechtes Geld Dienst „bis zur Grenze der Erschöpfung“ taten, wie dies Herr Staatsminister Buttolo mit heißen Dankesworten noch in der Sondersitzung im Juni dem Parlament vorgetragen hat, auch Dank erheischend aus Sicht des Parlaments, bekam der Untersuchungsausschuss qua zweier Ministerschreiben unterschiedlichen Sprachstils, aber gleicher Botschaft, mitgeteilt, dass neben dem vorgreifenden Sach- und Rechtsgrund der totalen Verfassungswidrigkeit noch zwei Dinge die Übergabe der Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz oder von Akten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei an den Untersuchungsausschuss hinderten:

Erstens. Bevor man aus dem Konvolut an Akten aus dem Landesamt für Verfassungsschutz und sonstigen mit Beweisanträgen des U-Ausschusses geforderten Polizei- und Behördenakten im Freistaat Sachsen etwas bekommt, müsste sämtliches, den Untersuchungsausschuss umgebendes Personal von der Poststelle bis zu den ProtokollantInnen, von den Landtagsjuristen bis zu den Beratern der Fraktionen, auf der höchst denkbaren Stufe, nämlich der sogenannten Ü 3, sicherheitsüberprüft werden.

Zweitens. Die frohe Botschaft geht weiter. Selbst wenn das bewerkstelligt wäre und man die schmerzenden verfassungsrechtlichen Bedenken in den Skat drücke, bekäme der Ausschuss trotzdem keine Akten und keine Aussagegenehmigung, weil sich die Staatsanwaltschaft Dresden ansonsten in ihren Ermittlungen beeinträchtigt bzw. deren Erfolg gefährdet sehe.

Herr Bartl, – –

Da staunt nun der Fachmann und der Laie wundert sich.

Herr Bartl, ob Sie denn dann zu dem Thema des Antrages kommen würden.

Exakt, sofort!

Alle, die in offiziellen Strukturen des Freistaates Sachsen und inoffiziell in sogenannten unabhängigen Arbeitsgruppen arbeiten und Akten gelesen haben, schnuppern nur heiße Luft und eine boshafte Sammlung wilder Gerüchte. Dennoch braucht es einer sogenannten erweiterten Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsermittlung, eine Durchleuchtung auf der allerhöchsten Auswertestufe Ü 3, die ansonsten nur für Staatsgeheimnisse infrage kommt, bevor man uns Papier geben will. Nur zum Vergleich: Die Mitglieder des BND-Untersuchungsausschusses – Stichwort: Kurnaz – sind auf der Ü 2 überprüft, weil der Geheimschutzbeauftragte des Bundestages der Auffassung ist, die Ü 3-Überprüfung müsste nur sein, wenn Papier des Generalstaatsanwaltes der NATO beigezogen wird.

Herr Bartl, ich muss jetzt wirklich daran erinnern, dass es um den Antrag der Koalition geht und nicht um den Untersuchungsausschuss.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Frau Präsidentin! Es geht um die Frage, dass mit diesem Ausschuss das Parlament vorgeführt wird, weil es einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, der die Unterlagen zu erhalten hat.

(Zuruf von der CDU: Zum Antrag! Thema verfehlt!)

Dann würde ich Ihnen doch folgende Parallele zu dem Beyer-Bericht gern vorstellen wollen. Wir haben inzwischen zwei unabhängige Berichte von zwei unabhängigen Untersuchungsgruppen vorliegen, wie Sie uns glauben machen. Einer ist von der Gruppe um Beyer und Irrgang, der andere ist von der Gruppe von Weitemeier. Herr Kollege Bandmann hat darauf aufmerksam gemacht.

Mir fiel gestern ein Papier in die Hand, Herr Bandmann, herausgegeben von der LACDJ, dem Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen Niedersachsen, in dem Herr Ingmar Weitemeier im Rahmen der Reihe Rechtspolitik zur Diskussion der CDU zum Thema „Kriminalitätsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland nach Öffnung der Ostgrenzen und im Vorfeld der geplanten Osterweiterung und die politische Meinungsbildung der CDU“ einbringt.

(Heinz Eggert, CDU: Zum Thema!)

Die Untersuchungsgruppen sind nicht unabhängig. Herr Weitemeier, der die Gruppe leitet, war einer der Hauptreferenten auf der Sicherheitskonferenz der CDU in Dresden am 19. Oktober 2006, gleich nach dem Staatsminister des Innern, ob von ihm zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Mecklenburg-Vorpommerns mit polnischer Polizei referiert wurde. Herr Weitemeier hat in der Wahlkampfzeitung der Jungen Union Niedersachsens – –

(Durch den Redner erfolgt kurzes Hochhalten eines Schriftstückes.)

Herr Bartl, ich muss Sie jetzt unterbrechen. Sie wissen ganz genau, seitdem Sie in diesem Hause sind, dass das, was Sie hier vollziehen, nicht gestattet ist.

Das nehme ich dann zurück.

In der Wahlkampfzeitung der Jungen Union Niedersachsens, Ausgabe 2005, erscheint Herr Weitemeier als einer der Werber für die Innenpolitik mit der Überschrift: „Heute gestohlen, morgen schon in Polen! Europa vor neuen Aufforderungen.“

(Beifall und Lachen bei der NPD)

Das ist also ein „unabhängiger Gutachter“. Dazu habe ich meine gravierenden Bedenken.

Wenn ich im Weitemeier-Bericht – das will ich an dieser Stelle einfach einmal sagen – zu hören und zu lesen bekomme, dass die eigentliche skandalisierte Razzia vom 16.10.2007 im OK-Referat in Leipzig überhaupt nicht untersucht worden ist, wo 68 Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes und drei Staatsanwälte beim OKReferat der Polizei einfallen, ihnen die Handys wegnehmen, die internen VP-Ermittler gewissermaßen zwingen, ihre Quellen durch Auslesen der Daten in Akten zu offenbaren, und wenn ich weiß, dass ein Beyer-Bericht als Abschlussbericht vorgelegt wird, der die betreffenden zehn Mitarbeiter dieses Referats und im Besonderen die Leiterin des Referates, Simone H., letztlich völlig niedermacht, als Dilettanten schildert und Ähnliches mehr,

(Zuruf von der CDU: Woher wissen Sie das?)

wenn das, was in der Pressefassung niedergelegt ist, letzten Endes der Maßstab ist und ich dann höre, dass diese Beyer-Kommission mit einem einzigen der zehn Mitarbeiter dieses Referats OK 33/34 jemals gesprochen hat – wenn alles, was gewissermaßen hier ausgewertet wird, auf einem Gespräch mit einem von den zehn Mitarbeitern, die beurteilt werden, beruht, dann kann das einfach kein solider und seriöser Bericht sein.

Noch etwas, Herr Bandmann: Sie haben vorhin gerade wieder gesagt, eine der Hauptkritiken des Beyer-Berichtes liegt darin, dass die OK-Referatsgruppe 33/34 die Trennung zwischen der Information und der Auswertung verletzt hat. Haben Sie überhaupt nicht gelesen, was Ihre eigene Bundesregierung momentan zur Änderung des BND-Gesetzes einbringt? In der Änderung des BNDGesetzes wird exakt die Zerschlagung der Trennung zwischen Auswertung und Informationssammlung als Novelle und als neue Maßgabe herangezogen. Herr Beyer ist eine Länge hinter der Entwicklung. Was Sie exakt als einen Hauptmangel befeiern, wird bei der Novelle des BND-Gesetzes gerade andersherum gesehen. Das ist mein Problem.

Sie wollen nicht, dass der Untersuchungsausschuss, den Sie eingesetzt haben und dem Sie angehören, Herr Eggert, auch nur ein Blatt Papier bekommt. Er kann nicht einmal eine Politesse befragen, weil sie keine Ausnahmegenehmigung bekäme. Das alles wollen Sie nicht.

(Zurufe von der CDU)

Sie wollen hier aber über einen Bericht reden, wo weder das Parlament noch irgendein Abgeordneter – außer den fünf Mitgliedern der PKK – überhaupt in der Lage sind, Details nachzuvollziehen: Wie sind denn die Informationen entstanden, was ist denn recherchiert worden, was ist denn weggelassen worden, warum ist denn zu dem und zu dem nichts gesammelt worden? Alles das wollen Sie gewissermaßen in einer Art und Weise tun, dass, wie Herr Bandmann sagt, die zuständigen Fünf kennen und die 119 das glauben müssen, was Sie uns unter die Weste jubeln wollen.

(Beifall bei der Linksfraktion)