Dann liegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei Entschließungsanträge vor, die ich gern vor der Einzelberatung diskutieren und abstimmen lassen möchte. Wir beginnen mit dem – –
Wir hatten einen Entschließungsantrag eingebracht und uns mit dem Präsidium und auch dem Parlamentsdienst verständigt, dass er bitte vor der Abstimmung der Normen zum Gesetz behandelt wird.
Ich habe gerade erklärt, dass wir jetzt die Entschließungsanträge beraten und über sie abstimmen und danach in die Einzelberatung gehen. Das war mein Wort, und das wollen wir jetzt auch tun.
Ich rufe zunächst die FDP-Fraktion zur Einbringung ihres Entschließungsantrages, Drucksache 4/10677, auf. Herr Dr. Martens, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir zur Frage des Glücksspielstaatsvertrages den Landtag bitten festzustellen, dass das Verfahren, wie es in den Ausschüssen gelaufen ist, nicht den Anforderungen entspricht, die an eine sachgemäße Behandlung dieses Themas zu stellen sind. Es gibt erhebliche Bedenken in verfassungs- und gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht und dass deswegen die Staatsregierung aufgefordert wird, die Ratifikationsurkunde des Glücksspielstaatsvertrages nicht zur Hinterlegung zu bringen.
Meine Damen und Herren, die Begründung ergibt sich aus dem, was wir vorhin in unseren Beiträgen klargestellt haben. Zu dem Antrag der Kollegen der Linksfraktion werde ich gleich noch Stellung nehmen, wenn er eingebracht ist.
Jetzt ist die Frage, ob wir die beiden Entschließungsanträge in der Aussprache zusammen behandeln können. – Herr Bartl, Sie bekommen das Wort zum Entschließungsantrag Drucksache 4/10680.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen einen Entschließungsantrag vor, mit dem wir zunächst in Punkt I festgestellt wissen wollen, dass die Beratungen der vorliegenden Entwürfe des Glücksspielstaatsvertrages und des Sächsischen Ausführungsgesetzes sowie die hierzu geführte Diskussion im Fachausschuss und in den mitbehandelnden Ausschüssen letzten Endes erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen und urheberrechtlichen Vorschriften offengelegt haben.
Herr Staatsminister, ich weiß nicht, aus welchen Gründen der Schleswig-Holsteinische Landtag vor dem Gutachten des Juristischen Dienstes kapituliert hat. Ich mache nur darauf aufmerksam: Erstens. Wenn sich die Landtage an das Gutachten unseres Juristischen Dienstes zum Rundfunkstaatsvertrag aus dem Jahr 2005 gehalten hätten, wäre ihnen unter Umständen die Niederlage vor dem Verfassungsgericht im September dieses Jahres erspart geblieben, denn der Verfassungsgerichtshof hat zum Rundfunkstaatsvertrag dem Gutachten unseres Juristischen Dienstes vollumfänglich entsprochen. Da sind allerdings alle Parlamentarier eingeknickt und haben nicht ihrem eigenen Juristischen Dienst, sprich dem Sachverstand der Juristen, geglaubt, sondern der politischen Opportunität Rechnung getragen. Das kann in Schleswig-Holstein auch der Fall sein. Genau das wollen wir nicht! Wir wollen nicht, gerade weil uns das Anliegen wichtig ist, mit diesen offenen Flanken in die Debatte über die Verfassungs- und Europakonformität hineingehen.
Zweitens. Global gesagt, wollen wir die Staatsregierung demzufolge bitten, den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen unverzüglich in den anderen Bundesländern nachzuverhandeln, sprich die eventuell erkennbaren Mängel auszuräumen. Wir haben auch ausgeführt, dass die besonderen Vorkehrungen verstärkt werden sollen, die der Begegnung der Spielsucht dienen. Das ist letzten Endes exakt das, was in der Intention meines verehrten Kollegen Schiemann liegt. Das wollen wir mit diesem Beschluss perfektionieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich deutlich machen, was für uns neben dem Gesagten wichtig war. Es war nicht entscheidungsrelevant, ob und wie viel andere deutsche Länder bisher dem Staatsvertrag beigetreten sind. Wir haben uns in großer Ergebnisoffenheit besonders im Rechtsausschuss in Auswertung der Anhörung dazu verständigt, dass wir dem
Ich kann Ihnen nur empfehlen, die Kritik, die in beiden Entschließungsanträgen am Verfahren geübt wird, abzulehnen. Wir hatten am Schluss ein sehr konzentriertes Verfahren. Die Experten haben uns sehr lange zur Verfügung gestanden, und wir haben eine sehr ausgiebige Anhörung von über vier Stunden durchgeführt. Wenn man über vier Stunden – vielleicht waren es auch fünf Stunden – über diese Rechtsmaterie diskutiert, kommt man zu der Empfehlung, diesem Punkt in beiden Entschließungsanträgen auf keinen Fall zuzustimmen. Artikel 19 hat in der Anhörung breiten Raum eingenommen. Ich habe auch hier dargelegt, dass Artikel 19 von den Experten als geltendes Recht des Einigungsvertrages weiterbesteht und vom Staatsvertrag unberührt ist. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Fragen der Umsetzung der europarechtlichen Normen von Enrico Bräunig, von mir und von Staatsminister Mackenroth dargelegt wurden, sodass wir der Meinung sind, nicht zustimmen zu können und diese Kritik aufrechtzuerhalten.
Auch die Kritik an der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Begründung nicht nachweisbar. Ich bitte Sie deshalb, den Entschließungsanträgen nicht Ihre Zustimmung zu geben.
Frau Präsidentin! Es sei mir gestattet, die Staatsregierung auf den Umstand hinzuweisen, damit es nicht als Kritik stehenbleibt: Kollege Weichert hatte erst angesprochen, dass es durchaus möglich ist, dass suchtgefährdete Personen im Casino in Dresden ein- und ausgehen. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung auch nach der Entscheidung zu diesem Gesetzentwurf sicherstellt, dass suchtgefährdeten Personen der Zutritt zu Casinos verwehrt wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte zum Entschließungsantrag der Linksfraktion beantragen, dass wir nach den Ordnungsziffern abstimmen, weil wir der Ziffer III aus verständlichen Gründen, da wir unterschiedlicher Grundauffassung sind, nicht zustimmen können, während wir das bei den Ziffern I und II durchaus können. – Vielen Dank.
Wir würden in Revanche darum bitten, dass über die Ziffern I und II getrennt abgestimmt wird, weil wir bei Ziffer I zustimmen können, aber Ziffer II geht uns nicht weit genug. – Danke schön.
Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zum Antrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 4/10677. Nach Antrag der Fraktionen stimmen wir punktweise ab.
Wer dem Punkt I des FDP-Entschließungsantrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dafür und ohne Stimmenthaltung ist Punkt I dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe Punkt II auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Punkt II mehrheitlich abgelehnt. Damit erübrigt sich die Abstimmung insgesamt zu diesem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Linksfraktion auf. Hier gibt es drei Punkte. Ich rufe Punkt I auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Es gibt keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür ist der Punkt dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe Punkt II auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei gleichem Stimmverhalten ist Punkt II mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Punkt III auf. Wer kann seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Punkt dennoch mehrheitlich abgelehnt. Damit erübrigt sich die Abstimmung über den Antrag insgesamt.
Wir kommen zur Einzelberatung und zur Beschlussfassung über das Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, Drucksache 4/8868, und entsprechende Austauschblätter. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses in der Drucksache 4/10593 ab. Ich schlage vor, dass wir artikelweise abstimmen.
Ich rufe die Überschrift auf. Wer stimmt der Überschrift zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist die Überschrift mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 1, Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag, auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Bei Stimmen dagegen und keinen Stimm
Ich rufe Artikel 2, Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und über die Veranstaltungen, die Durchführung und die Vermittlung von Sportwetten, Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen, auf. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 2 mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe Artikel 3, Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Bekanntmachungen, auf. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist Artikel 3 dennoch beschlossen.
Ich rufe Artikel 4, Fortgelten des Glücksspielstaatsvertrages, auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen, aber keinen Stimmenthaltungen ist Artikel 4 dennoch mehrheitlich beschlossen.
Ich stelle den Entwurf Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen, aber keinen Stimmenthaltungen ist dieses Gesetz mehrheitlich beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Es gibt Widerspruch. Also stimmen wir ab.
Wer sich für die Eilausfertigung entscheiden kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Eilausfertigung dennoch mehrheitlich beschlossen worden. Damit, meine Damen und Herren, beenden wir den Tagesordnungspunkt 4.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Neues zu verkünden. Wir hatten heute Morgen eine neue Nummerierung der Tagesordnung beschlossen. Nach dieser Tagesordnung wird es jetzt also Absetzungen bzw. Streichungen von der Tagesordnung für heute geben. Der Antrag der Fraktionen CDU und SPD im Tagesordnungspunkt 5, Leistungen für Arbeitslose zukunftsgerecht gestalten, ist zu streichen. Die Tagesordnungspunkte 7 „Hartz IV-Gesetze zurücknehmen – Armut und soziale Schieflagen verhindern“, Antrag der Fraktion der NPD, und 8 „Mehr Sicherheit auf sächsischen Autobahnen –
Lkw-Überholverbote ausweiten“, Antrag der Fraktion der FDP, werden von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
Damit verändern sich die Redezeiten für die Fraktionen. Es verbleiben folgende Redezeiten für die Fraktionen: CDU 70 Minuten, Linksfraktion 60 Minuten, SPD 35 Minuten, NPD, FDP und GRÜNE jeweils 25 Minuten.
Gibt es jetzt noch von den Fraktionen Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zum neuen