Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Vielen Dank für diese erschöpfenden Auskünfte.

Sehr gern geschehen, Herr Abgeordneter.

Ich bitte die Abgeordneten, auch die Variante der Vertretung zu akzeptieren. Wenn Fragen ungeklärt bleiben, kann man darauf bestehen, dass sie schriftlich beantwortet werden. So sollten wir verfahren, wie immer. – Vielen Dank.

Jetzt bekommt der Abg. Kosel Gelegenheit, seine Frage Nr. 9 zu stellen.

Meine Frage bezieht sich auf die Abholzung eines Naturschutzgebietes.

Der Bereich des sogenannten Tiergartens in der Ortslage Trebendorf, die zum sorbischen Siedlungsgebiet gehört, soll nach Angaben örtlicher Naturschützer abgeholzt werden. Vorbereitungsmaßnahmen sind bereits erfolgt. Die Abholzung soll innerhalb und außerhalb des dortigen Naturschutzgebietes geschehen.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Position nimmt die Staatsregierung zur Vernichtung eines 150 bis 450 Jahre alten Baumbestands ein?

2. In welchem Maße sind bei der Abholzung Orte von touristischer Bedeutung betroffen?

Herr Staatsminister, bitte. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Der Baumbestand befindet sich innerhalb und außerhalb des ehemaligen Naturschutzgebietes „Urwald Weißwasser“, denn das Naturschutzgebiet wurde per Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden am 25.11.2007 aufgehoben. Die Verordnung folgt den Vorgaben des Braunkohlenplans zum Tagebau Nochten aus dem Jahr 1994. Danach soll in diesem Gebiet Braunkohle gefördert werden.

Der Hauptbetriebsplan 2008 bis 2009 für den Tagebau befindet sich zurzeit im Genehmigungsverfahren beim Sächsischen Oberbergamt. Gegenwärtig werden im Naturschutzgebiet Bäume im Rahmen einer forstwissenschaftlichen Diplomarbeit markiert und es wird eine Funktionskartierung mit Altersbestimmung der Bäume

durchgeführt. Das Abholzen von Bäumen ist aktuell nicht vorgesehen, wird aber im nächsten Jahrzehnt zu erwarten sein.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da derzeit noch keine konkreten Abholzungen geplant sind und der aktuelle Stand des Plangenehmigungsverfahrens eine konkrete räumliche und zeitliche Zuordnung dieser Maßnahme noch nicht zulässt.

Ich hätte eine Nachfrage, Frau Präsidentin.

Bitte.

Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für das – wenn auch nicht sofort geplante – Abholzen dieses Baumbestand geplant?

Ich beantworte die Frage wie folgt:

Die Ausgleichsmaßnahmen sind im Rahmen der üblichen Gesetzgebung auch bei dieser Maßnahme zu vollziehen. Ich weise allerdings darauf hin, dass beim derzeitigen Stand des Plangenehmigungsverfahrens keine konkreten Abholzungen geplant sind.

Vielen Dank.

Herr Despang kann seine Frage Nr. 4 stellen.

Es geht um den Schutz des erzgebirgischen Kunsthandwerkes.

Ich habe zwei Fragen an die Staatsregierung:

1. Was unternimmt die Staatsregierung konkret, um insbesondere kleine und mittelständische Handwerksbetriebe aus Seiffen und Umgebung vor der Konkurrenz durch ostasiatische Billigplagiate zu schützen?

2. Inwieweit hat die Staatsregierung die vom erzgebirgischen Kunsthandwerk initiierte Kampagne „Original statt Plagiat“ unterstützt bzw. beabsichtigt die Staatsregierung, diese Kampagne zu unterstützen?

Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Herr Abg. Despang, mit der Problematik von Plagiaten besonders aus dem asiatischen Raum kämpfen Unternehmen der verschiedensten Branchen. Deutsche Zollbehörden haben im Jahr 2006 in mehr als 9 000 Fällen Plagiate mit einem Gesamtwert von 1,17 Milliarden Euro beschlagnahmt. In den nationalen Rechtssystemen und auf internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl entsprechender Regelungen. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kommen in Deutschland für Erzeugnisse des Kunsthandwerks insbesondere infrage: das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen und das Gesetz über den rechtlichen Schutz

von Mustern und Modellen. Darüber hinaus bieten folgende Gesetze ebenfalls weitreichenden Schutz: Das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Im internationalen Maßstab ist auf die Tätigkeit der Weltorganisation für geistiges Eigentum, wie der WIPO, der WTO – Sie kennen das Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums – und der OECD, hinzuweisen. In der Europäischen Union wurden mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und der Grenzbeschlagnahmeverordnung EG Nr. 1383 von 2003 die Voraussetzungen für den Schutz vor Piraterie verbessert. Ein Regierungsentwurf zur Umsetzung der Verordnungen liegt dem Bundestag vor.

Die Zentralstelle für den gewerblichen Rechtsschutz beim Zoll in München ist zentraler Ansprechpartner für die Unternehmen. Die regionalen Zollbehörden sind entsprechend geschult. Damit bestehen vielfältige Grundlagen für die Verfolgung entsprechender Verstöße. Für die Verfolgung ist der Zivilrechtsweg gegeben. Eine staatliche Intervention bei der Rechtsverfolgung ist nicht möglich, insbesondere kann den Betroffenen von staatlicher Seite keine Rechtsberatung zuteil werden. Dafür gibt es aber Patent- und Rechtsanwälte.

Darüber hinaus bieten aber auch beispielsweise die Industrie- und Handelskammern Beratungen an. Sie verfolgen und begleiten auch Rechtsetzungsverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene. Die Industrie- und Handelskammern haben sich außerdem in verschiedenen Verbänden zu einem Arbeitskreis gegen Marken- und Produktpiraterie zusammengeschlossen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen entsprechende Verstöße vorzugehen. Ich denke dabei insbesondere an den Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e. V.

Seitens der Staatsregierung wurden die erzgebirgischen Kunsthandwerker ebenfalls in unterschiedlichster Weise unterstützt. Bereits im Jahr 1994 wurde eine Image- und Absatzförderungskampagne des Verbandes Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V. unterstützt. Teil dieser Kampagne war die Einführung der Dachmarke „Echt Erzgebirge – Holzkunst mit Herz“, die bereits einen erheblichen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Die Kampagne wurde insgesamt fünf Jahre lang gefördert.

Zudem wurden besonders über die Messeförderung immer wieder Beteiligungen des Verbandes und einzelner Handwerker auf Messen im In- und Ausland gefördert. Außerdem wurden Ausstellungen und Präsentationen in verschiedenen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik unterstützt. Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e. V. hat am 14. Oktober 2007 in Olbernhau offiziell die neue Imagekampagne „Die Kunst zum Leben“ gestartet. Ziel ist es, die erzgebirgischen Holzschnitzereien deutschlandweit als hochwertige Produkte für das ganze Jahr bekannter zu

machen. Damit soll auch eine Abgrenzung von nachgeahmten Billigprodukten erreicht werden. Auch diese Kampagne wird von der Staatsregierung unterstützt. Für die erste Phase, in welcher die Entwicklung der Marketingkampagne im Vordergrund stand, hat die SAB über die Mittelstandsrichtlinien bereits Mittel aus dem Regionalprogramm bewilligt.

Die betroffenen Handwerker dürfen nicht nachlassen, ihre Produkte durch gewerbliche Schutzrechte wirksam zu schützen, Schutzstrategien zu entwickeln und Rechtsverletzungen konsequent zu verfolgen. Eine jede geduldete Verletzung bringt für den Verletzer nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern bedeutet auch Stärkung seiner Rechtsposition. Der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Marken angemeldet, ebenso einzelne Hersteller.

Es gilt darüber hinaus, die Sachmarken über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt zu machen und neue Märke zu erschließen, um Kontakte ins Ausland zu knüpfen, damit die qualitativ hochwertige, überwiegend handgefertigte Ware weithin bekannt wird. Der Wettbewerb mit Billiganbietern und unlauterer Konkurrenz kann nur mit hochwertigen Produkten gewonnen werden. Erfolgreiche Kunsthandwerker müssen sich mit hochwertigen Produkten von der Massenware absetzen. Ein gutes Beispiel ist die aktuelle Kampagne „Original statt Plagiat“. Durch gezielte Information und eine Herstellergarantie können Verbraucher überzeugt und gewonnen werden.

Vielen Dank.

Ich bitte Frau Herrmann, ihre Frage Nr. 13 zu stellen

Frau Präsidentin! Meine Frage an die Staatsregierung beschäftigt sich mit der Ausbringung von „Ratron-Feldmausködern“ im Freistaat Sachsen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) warnte in einer Information an die Bundesländer vom 27. September 2007 vor der Unvereinbarkeit der Ausbringung des „RatronFeldmausköders“ mit der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie. Im Oktober 2007 wurde die Ausbringung dieses Giftes nach dem Tod einiger Feldhasen in Sachsen-Anhalt verboten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchen Mengen wurden Ratron-Feldmausköder 2007 im Freistaat Sachsen ausgebracht (Bitte um kreisge- naue Angabe)?

2. Darf das Gift gegenwärtig noch in Sachsen ausgebracht werden, wenn ja, wo und warum?

Für die Staatsregierung antwortet Prof. Wöller.

Frau Präsidentin! Verehrte Abg. Herrmann! Ich beantworte die Fragen wie folgt:

Erstens. Da es weder beim Aufbrauchen von Restmengen noch bei der ausbringenden Köderstation einer Anzeige durch den Landwirt oder einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde bedarf, können seitens der Staatsregierung auch keine Aussagen über die im Freistaat ausgebrachten Mengen getroffen werden. Lediglich zur Ausnahmegenehmigung liegen Informationen vor. Danach haben 35 landwirtschaftliche Betriebe auf insgesamt 4 004 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ihre geplanten Bekämpfungsmaßnahmen angezeigt. Ob die Maßnahme von der betreffenden unteren Naturschutzbehörde auf allen angezeigten Flächen genehmigt worden ist bzw. die Maßnahme witterungsbedingt auch tatsächlich durchgeführt werden konnte, ist der Staatsregierung nicht bekannt.

Zweitens: In Sachsen wurden wie in 14 anderen Bundesländern auch die erlassenen Allgemeinverfügungen nicht zurückgezogen. Dafür hat die zuständige Behörde auch bei uns nicht genügend Gründe gesehen. Folglich darf das Präparat Ratron-Feldmausköder noch bis zum 31.12.2007 im Streuverfahren in ganz Sachsen angewendet werden, wenn die an die Anwendung gebundenen Bedingungen erfüllt sind.

Eine Nachfrage.

Ich habe eine Nachfrage dazu. – Herr Staatsminister, heißt das, dass im nächsten Jahr diese Köder nicht mehr ausgebracht werden?