Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf Zuschusskürzungen für Bauern in der Oberlausitz.
Von der von der EU-Kommission beabsichtigten Kürzung der Zuschüsse an Agrargroßbetriebe wäre nach Angabe des Bauernverbandes die Oberlausitz stark betroffen.
2. Wie will die Staatsregierung dafür wirken, dass es zu keinem Abbau von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft kommt?
Erstens. Die Höhe der vorgeschlagenen Kürzung richtet sich nach dem Betriebsprämienvolumen. Größere Futterbau- und Verbundbetriebe sind davon am stärksten betroffen. Diese finden wir in allen Regionen Sachsens. Eine besondere Betroffenheit in einzelnen Regionen ist nicht feststellbar.
Zweitens. Die offiziellen Mitteilungen liegen gerade erst drei Wochen auf dem Tisch. Im Vergleich zu anderen Bundesländern war Sachsen sehr aktiv. Die Staatsregierung hat sich bereits seit Bekanntwerden der ersten informellen Vorschläge zum Health-Check auf allen politischen Einflussebenen dafür eingesetzt, Kürzungen in dieser Förderperiode für die ostdeutschen Landwirte zu verhindern. Im Ergebnis auch dieser Bemühungen hat die Bundesregierung die vorgeschlagenen Kürzungspläne im letzten Agrarrat abgelehnt. Auf meine Initiative hin haben die ostdeutschen Agrarminister gemeinsam an die EUKommissarin Fischer Boel geschrieben und auf die arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Folgen für unsere ostdeutschen Landwirte hingewiesen. Das müssen und werden wir auf allen Ebenen weiter tun.
Ich habe eine Reise Ende November nach Brüssel unter anderem dazu genutzt, Vertretern der Kommission die Auswirkungen eines solchen Vorschlages persönlich noch einmal deutlich zu machen.
Unsere Arbeitsebene steht in ständigem Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern in Berlin und Brüssel. Sachsens Landwirte können sich darauf verlassen, dass wir weiterhin alles daran setzen, die vorgesehenen Kürzungsregeln zur Degression im Entwurf des Gesetzestextes der EU-Kommission zu verhindern.
Danke, Frau Präsidentin! Meine Frage an die Staatsregierung betrifft die Jagd auf nordische Gänse im Freistaat Sachsen.
Die derzeit praktizierte Art der Bejagung nordischer Gänse im Überwinterungsgebiet Sachsen hat oft die Zerstörung von Familien zur Folge. Dabei sind nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Jungtiere bis zur Rückkehr in die Brutgebiete im nächsten Frühjahr auf das Lernen bei den Elternvögeln im Familienverband angewiesen. Auch aus diesem Grund haben bereits sieben Bundesländer die Jagd auf die nordischen Gänse ausgesetzt (Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz).
Dem Naturschutzbund, Landesverband Sachsen, liegen sichere Erkenntnisse vor, dass im Landkreis Leipziger
1. Wie steht die Staatsregierung nach diesen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer Aussetzung der Jagd auf nordische Gänse im Freistaat?
2. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Jagd auf nordische Gänse an Schlafplätzen künftig zu verhindern?
Erstens. Die in Sachsen bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Jagd auf nordische Gänse stehen im Einklang mit dem Tierschutz. Die Jagd ist nach anerkannten Grundsätzen der Waidgerechtigkeit auszuüben. Insbesondere ist auch geregelt, dass in Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Die Jagdzeit beginnt aus diesen Gründen erst im November. Die Jungtiere sind zu diesem Zeitpunkt weitestgehend selbstständig.
Ohne Jagd würden sich die mit der Winterrast der nordischen Gänse verbundenen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen weiter verschärfen.
Um einen Kompromiss zwischen den Interessen zu finden, hat das SMUL ein Projekt zum Gänsemanagement initiiert. Damit soll eine mit Landwirtschaft und Naturschutz abgestimmte und waidgerechte Bejagung erfolgen und so ein wichtiger Beitrag zur Schadensminimierung geleistet werden. Wesentliche Grundlage des Gänsemanagements sind umfassende naturschutzfachliche Untersuchungen, die auch Auswirkungen der Jagd bewerten. Ein generelles Aussetzen der Jagd ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Zweitens. Der Landesjagdverband hat zur Umsetzung jagd-, naturschutz- und tierschutzrechtlicher Belange Empfehlungen zur waidgerechten Bejagung von Wildgänsen herausgegeben. Danach soll die Jagd auf Wildgänse im Umkreis von 400 Metern von Schlafgewässern unterlassen werden. Im Rahmen des bereits genannten Gänsemanagements werden in den betroffenen Gebieten unter anderem die Schlafgewässer erfasst. Das erfolgt federführend durch die Ämter für Landwirtschaft. Diese Gebiete sollen den Jägern bekanntgegeben werden, damit an Schlafgewässern keine Bejagung erfolgt. Das SMUL begleitet und unterstützt den Umsetzungsprozess im Rahmen des Gänsemanagements.
Wir kommen zur letzten Frage im Rahmen der heutigen Fragestunde. Ich bitte Frau Dr. Ernst, ihre Frage Nr. 11 zu stellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Frage geht es um das Sächsische Integrationskonzept.
In einer Veranstaltung der Sächsischen Ausländerbeauftragten im November 2007 teilte der Vertreter des sächsischen Sozialministeriums mit, dass an einem Sächsischen Integrationskonzept bereits gearbeitet wird.
2. Welche der im Nationalen Integrationsplan angeführten Selbstverpflichtungen der Bundesländer werden in das Sächsische Integrationskonzept übernommen?
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Ich vertrete meine Kollegin Helma Orosz und möchte die Fragen wie folgt beantworten:
Erstens. Das Sächsische Förder- und Integrationskonzept soll das bundesweite Integrationsprogramm nach § 45
Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes ergänzen und konkretisieren. Die Arbeit daran kann beginnen, sobald der Bund in seinem Integrationsprogramm den ersten Abschnitt „Sprachliche Bildung für Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland“ abgeschlossen hat. Damit ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen.
Zur zweiten Frage. Diese Frage wird im Zusammenhang mit der Erstellung des Sächsischen Integrationskonzeptes zu prüfen sein. Den zeitlichen Ablauf habe ich unter Frage 1 dargelegt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Ich bitte darum, dass an die Frau Staatsministerin folgende Nachfrage gegeben wird:
Erstens. Sie möge sich bitte um eine Konkretisierung zur Beantwortung der Frage 2 bemühen. Ich hätte das gern etwas konkreter, und zwar inhaltlich anhand von Schwerpunkten, dargestellt.
Zweitens. Meine Frage geht in die Richtung: Inwieweit sind Migrantinnen und Migranten in die Erarbeitung eines solchen Konzeptes einbezogen?
Meine Damen und Herren! Damit sind alle Fragen der Fragestunde beantwortet und wir können den Tagesordnungspunkt 2 beenden.