Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag vom Plenum eine Entschließung dahin gehend, dass der Auftrag des Untersuchungsausschusses in Bezug auf diese Fragen erweitert wird, und zwar auch auf die zeitliche Abfolge, damit die jetzt in Rede stehenden Handlungen betrachtet werden können. Alle haben ein großes Interesse an der Aufklärung. Insofern zweifle ich nicht daran, dass wir alle gemeinsam diesem Entschließungsantrag zustimmen können.
Wer möchte, dass Georg Milbradt weiter im Amt bleibt – auch im Jahre 2008 –, der muss gegen den Entschließungsantrag votieren. Ich sage das allen ausdrücklich.
Wer das nicht will, der sollte allerdings unserem Entschließungsantrag zustimmen. Damit das Ganze für die Bürger im Land auch ordentlich dokumentiert wird, beantragen wir zu diesem Antrag eine namentliche Abstimmung.
Herr Ministerpräsident, es gibt keinen Grund, hier zu versuchen, die Frage der politischen Verantwortung überall hinschieben zu wollen. Ich sage es ganz deutlich: Es ist niemand mehr da, an den Sie die politische Verantwortung übertragen können. Es ist niemand mehr da, der für Sie zurücktreten kann.
Ich frage erst einmal die Fraktionen, ob zu diesem Entschließungsantrag Aussprachebedarf besteht; während hier die Technik vorbereitet wird. – Frau Hermenau, bitte schön, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Sie haben das Wort.
Gibt es zu diesem Entschließungsantrag Diskussionsbedarf? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Somit lasse ich jetzt über die Drucksache 4/10739 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Vielleicht sollte man auch einmal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen. Das ist nun der 67. oder 68. Antrag der Linksfraktion, dass der Ministerpräsident zurücktreten möge.
Ich sage einmal, richtig Angst muss Herr Milbradt doch nicht davor haben, dass er von der Linksfraktion vielleicht mithilfe von uns und anderen Fraktionen in diesem Landtag eine Rücktrittsforderung um die Ohren gewedelt bekommt. Das ist doch nicht Ihre Angst. Sie feixen ja auch zu Recht. Das verstehe ich schon.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/10741 auf. Wer möchte diesen einbringen? – Herr Dr. Hahn, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Martin Dulig hat vorhin für die SPDFraktion hier erklärt, der politische Dispositionskredit des Ministerpräsidenten ist bis zum Anschlag ausgereizt.
(Glocke des Präsidenten) Ihre Angst wäre es gewesen, wenn Sie hier mit dem Nachtragshaushalt hätten antanzen müssen und Ihre beiden Koalitionsfraktionen nicht hinter Ihnen gestanden hätten. Das wäre die wahre Vertrauensfrage hier in diesem Parlament gewesen, Ich möchte Sie bitten, im Interesse des zügigen weiteren Verlaufes jetzt so still zu sein, dass alle Antworten hier vorn deutlich vernehmbar sind. Sebastian Scheel, Linksfraktion: Wir beginnen mit dem Buchstaben H. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ich denke, dass wir wahrscheinlich noch ein bisschen Theater erwarten können. Sie haben sich vor dem Nachtragshaushalt gedrückt. Sie haben es möglich gemacht, dass solche Anträge hier für vernünftige Debattenbeiträge gehalten werden müssen und sogar mit namentlicher Abstimmung bewehrt werden. Das finde ich eigentlich richtig katastrophal für den Verlauf der Debatte.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung, Drucksache 4/10741, liegt vor. Es wurden 109 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 44 Abgeordnete und mit Nein 65 Abgeordnete gestimmt. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Aber Sie hatten im September schon gesagt, der Kredit wäre aufgebraucht. Jetzt haben Sie wieder prolongiert. Und so wird es weitergehen. Ich frage mich: Was machen Sie eigentlich hier in diesem Parlament? Wenn Sie so schwer an Herrn Milbradt zu tragen haben und so sehr darunter leiden, dann sind Sie doch eigentlich einmal dran. Machen Sie es an einer Sachfrage fest, bringen Sie den Nachtragshaushalt ein bzw. fordern Sie ihn auf, ihn einzubringen. Und wenn er keine Mehrheit hat, dann war das die Vertrauensfrage. So einfach ist das.
Meine Damen und Herren! Wir haben einen weiteren Entschließungsantrag, den der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 4/10742. Frau Hermenau, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Es gab heute ein paar Szenen in diesem Landtag, bei denen ich gedacht habe, dass es auf jedem Affenfelsen rationaler zugeht als in diesem Plenum oder in diesem Kabinett.
Habe ich richtig gehört? Haben Sie gestern im Kabinett eine Richtlinie geändert, damit Sie sie gebrauchen können, um am Parlament vorbei auf Steuergelder Zugriff zu haben? Ist das gestern passiert?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Fraktionsvorsitzender und ich selbst haben im Verlauf des Tages schon deutlich gemacht, dass wir sehr wohl die Frage nach Verantwortlichkeiten stellen und dass wir auch hohe Maßstäbe an die Beantwortung anlegen werden. Allerdings halten wir es schon für geboten, dass, bevor diese Frage beantwortet wird, die Fakten auf dem Tisch liegen.
Heißt das, dass die Staatsregierung gleicher ist, wenn es darum geht, wer Zugriff auf Steuergelder haben wird und wer nicht? Das finde ich schon heftig. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der genau diese Fragestellung aufwerfen will. Ich denke, das wird Ende Januar der Fall sein. Dann werden wir hier darüber reden müssen. Zum heutigen Zeitpunkt lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Sie verschieben die Schmerzen, die es bedeutet, wenn wir diese Bürgschaft vielleicht doch bezahlen müssen, auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl. Sie verbuddeln das im Haushalt. Dann kommen vielleicht 2010 oder 2011 irgendwelche Sparorgien hinzu, bei rückläufigen Finanzen und nicht angespartem Pensionsfonds usw. usf. Die konkrete Geldbeschaffung lassen Sie im Dunkeln.
Folgendes Szenario: Wenn Sie heute hier nicht abgewählt worden sind und wenn heute hier kein Nachtragshaushalt kam, der vielleicht hätte zur Vertrauensfrage werden können, dann verschiebt das die CDU vielleicht auf die Skiferien Mitte Februar – wenn niemand da ist –, damit es nicht so auffällt. Ich habe das Gefühl, dass hier ein ganz komisches Theater veranstaltet wird.
Den kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur namentlichen Abstimmung. Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in Drucksache 4/10741.
§ 12 Abs. 3 Bürgschaften greift nicht. Inzwischen haben wir die Richtlinien angeschaut. Letzte Woche haben wir eine Ad-hoc-Debatte geführt – da hatte ich noch nicht jede Richtlinie ausgebuddelt. Es ist also normal, dass wir noch einmal darüber sprechen. Die 1,7 Milliarden Euro stehen nicht zur Verfügung. Deshalb war der Änderungsantrag von der FDP nicht zustimmungsfähig, weil es schon lange nicht mehr um das Geld für die Wirtschaft geht, sondern es geht darum, dass Sie etwas bemühen wollen, was Sie eigentlich nicht bemühen dürfen. Diese Richtlinie steht Ihnen rechtlich nicht zu. Wenn Sie sich diese im Kabinett zusammengebastelt haben, damit Sie sie in Anspruch nehmen können, dann ist die Sache umso schwerwiegender.
Der Nachtragshaushalt, von dem Sie hier sprechen, hätte das alles in aller Klarheit und Deutlichkeit geregelt. Ganz offensichtlich – den Eindruck nehme ich aus den Debatten der letzten zwei Wochen mit – hat der starke Finanzminister – und vielleicht auch starke Ministerpräsident – Milbradt diesem Parlament seine Rechte im Bereich Haushalt auf Jahre hin immer wieder entzogen. Bisher hat ihm hier niemand ordentlich auf die Finger geklopft. Das ist ganz offensichtlich der Fall.
Die Grundspielregeln im Haushalt ständig und regelmäßig beim Verfassungsgericht in Leipzig einklagen zu müssen, um in diesem Landtag 18 Jahre nach der Wende endlich normale Verhältnisse herzustellen, grenzt schon an ein irrationales Stück. Das muss ich Ihnen sagen!
Der Nachtragshaushalt und die Rettung der Bank würden sich übrigens nicht ausschließen, wie hier ständig behauptet wird. Die 3,3 Milliarden Euro, die jetzt als Ergebnis auf dem Tisch liegen und am Haushalt vorbei über die Bürgschaftsrichtlinie, die Sie gestern noch einmal geändert haben, hereingeschmuggelt werden sollen, sind das Ergebnis der Gefahrenabwehr der Bankpleite oder der angedrohten 4,3 Milliarden Euro. So oder so ist das eine hohe Belastung für den sächsischen Steuerzahler. Bei den
4,3 Milliarden Euro – das war die Debatte vor zwei Wochen – war es klar: Kopf ab, alle tot. Bei 3,3 Milliarden Euro ist der Kopf nur halb ab, aber ich sage Ihnen, da sind Sie auch tot. Deshalb können Sie das nicht ohne Nachtragshaushalt gestalten. Das können Sie vergessen.
Die Koalition will im Januar – so habe ich gehört – einen Gesetzentwurf zum Verbot der Neuverschuldung einbringen.
Da bin ich doch gespannt, ob das nächsten Monat noch opportun ist, meine Damen und Herren von der Koalition. Mal sehen, was dann zum Thema der Neuverschuldung noch kommt. Ich denke, vor dem Hintergrund, dass dem Staatsminister der Finanzen 2008 eventuell 1,3 Milliarden Euro fehlen könnten, wäre ich nicht so abenteuerlustig, wie Sie es angedeutet haben.