Gut. Wenn dem so ist, rufe ich jetzt den Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/11006, auf. Ich bitte Herrn Lichdi, das Wort zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem Sie es jetzt also geschafft haben, müssen Sie noch einmal kurz ertragen – bevor Sie zu Ihrem wohlverdienten abendlichen Bier kommen, wie Sie es sich vorstellen –, dass wir Ihnen die Leviten lesen bzw. es versuchen werden.
Ach, Karl, Mensch! – In meinem Eingangsstatement habe ich die Hauptpunkte dessen, was in unserem Entschließungsantrag niedergelegt ist, vorgetragen. Wir tun dies deshalb, damit Sie uns dann nicht vorwerfen, wie Sie es auch hier in der Debatte getan haben – ich glaube, Kollege Bräunig erfreut sich immer daran –, dass wir zu eigenen Vorschlägen nicht in der Lage wären. Das trifft natürlich nicht zu und das mag unser Antrag belegen.
Ich möchte noch einmal zu den Punkten sprechen, die sich heute in der Debatte ergeben haben bzw. die ich heute Morgen nicht angesprochen hatte. Der Herr Staatsminister des Innern – mal sehen, wie lange er es noch ist – hat in seinem Redebeitrag heute Morgen geglaubt, mich kritisieren zu müssen,
da ich angeblich ihm und den Landräten vorgeworfen habe, er hätte die Landräte gekauft. So ähnlich habe ich das gehört. Das ist natürlich nicht der Fall. Er hätte genau zuhören müssen.
Ich habe genau das gesagt, was in unserem Änderungsantrag steht. Es sind machtpolitische Ergebnisse interner Absprachen zwischen dem Innenministerium und den Landräten gewesen, die beide aufgrund ihrer spezifischen Machtinteressen gern miteinander getroffen haben und die mit einer fachlichen Verwaltungsreform nichts zu tun haben.
Nächster Punkt. Die Staatsregierung beruft sich immer gern auf das Benchmark, auf den Vergleich mit den anderen westlichen Bundesländern in der Verwaltungsbesetzung. Ihnen ist entgangen, dass die Ministerien dort durchweg geringer besetzt sind. Sie nehmen von der Verwaltungsreform und vom Personalabbau generell Ihre Ministerien aus. Sie brauchen die Beamtinnen und Beamten noch, um dieses Konstrukt, was Sie Verwaltungsreform nennen, hier durchzusetzen. Vielleicht finden Sie jetzt den Mut, um vielleicht auch dort in die Verwaltungsstrukturen einzuschneiden.
Kollege Pfeifer – vielleicht wird er morgen auch zurückziehen – hat die Frage Döbeln angesprochen. Im Gegensatz zu den anderen Fraktionen – Linksfraktion und FDP – begrüßen wir den Erhalt einer Mittelebene mit Bünde
lungsfunktion. Wir halten das für notwendig. Ob wir allerdings drei brauchen, das kann man hin und her diskutieren. Ich wiederhole es gern an diese Stelle: Die Ausgliederung des Kreises Döbeln aus dem Regierungsbezirk Leipzig ist der erste und bewusst gesetzte Schritt, um tatsächlich das Regierungspräsidium Leipzig, das ja ohnehin das kleinste ist, abzuschaffen und die Mehrzahl der Aufgaben dem Regierungspräsidium – bzw. jetzt der Landesdirektion – Chemnitz zu übertragen.
Ich wiederhole es gern; denn ich bin mir ganz sicher, dass spätestens im Zuge der Gemeindegebietsreform, die Sie, Herr Ministerpräsident, schon angekündigt haben, diese Frage wieder aufgeworfen wird. Dann werden wir uns wieder sprechen.
Entschuldigung, ich meine natürlich die Abschaffung des Regierungspräsidiums Leipzig. Das ist beabsichtigt.
Uns kommt es darauf an, dass wir als Landtag aus diesem Konstrukt, aus dieser verkorksten Reform, die Konsequenzen ziehen. Dazu liegt unser Antrag II vor.
Die Aufgabenkritik, die bekanntermaßen nicht ausgeführt wurde, kann doch wenigstens jetzt hinsichtlich der verbliebenen staatlichen Aufgaben noch einmal durchgeführt werden. Wir fordern, dass Sie das tun und dies dem Landtag in Form eines Abschlussberichtes zur Kenntnis geben. Wir fordern Sie auf, die Einsparpotenziale auf ministerieller Ebene durch den Wegfall staatlicher Aufgaben – denn das muss sich irgendwie auf die Ministerien auswirken – tatsächlich zu evaluieren, darüber zu berichten und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Von der Kreisebene wurde im gesamten Prozess deutlich gemacht: Legen Sie endlich den Auswahl- und Verteilungsvorschlag vor, damit die Bediensteten Sicherheit bekommen. Während der gesamten Debatte habe ich weder von Ihnen, Herr stellvertretender Ministerpräsident, noch von Herrn Staatsminister Wöller eine Auskunft auf meine doch wohl sehr berechtigte Frage bekommen, wie es denn mit einer fürsorglichen Arbeitgebereigenschaft vereinbar sein soll, dass die Bediensteten Ende Juni ihren neuen Arbeitsplatz erfahren, den sie dann zum 01.08., in der Ferienzeit, antreten sollen. Aber wir haben es ja hier mit einer sorgfältig geplanten Reform zu tun und da wird das sicherlich keine Probleme machen.
Letzter Punkt: Wir verlangen von Ihnen, dass Sie wenigstens so ehrlich und solide arbeiten, wie es die Kollegen in Baden-Württemberg getan haben. Sie haben nämlich nichts daran gefunden, einen Evaluierungsbericht schon ein halbes Jahr nach Beschluss der Reform zu beschließen und vorzulegen.
Wenn Sie so sehr davon überzeugt sind, dass Ihre Reform für den Freistaat Sachsen gut ist, warum beschließen Sie
dann nicht mit uns, dass wir jetzt endlich, nachdem das Kind eigentlich schon in den Brunnen gefallen ist, eine ordentliche Evaluierung der bisherigen Bündelungen und der jetzt von Ihnen beschlossenen Bündelungen und Kommunalisierungen vorgelegt bekommen? Diese Ehrlichkeit sollten Sie wenigstens jetzt aufbringen.
Das war die einreichende Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen Redebedarf zu diesem Entschließungsantrag? – Für die SPD-Fraktion Herr Bräunig, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht so recht, was ich mit dem Antrag anfangen soll. Das gilt nicht nur für mich, sondern auch für meine Fraktion.
Ich erlaube mir, auszugsweise zu zitieren: „Die Bündelung und Kommunalisierung staatlicher Aufgaben sind machtpolitisch motivierte Ergebnisse interner Absprachen zwischen SMI und Landräten.“
„Die Staatsregierung verweigert sich einer Diskussion über mehr Demokratie auf kommunaler Ebene.“ „Es ist nicht belegt, dass die sächsischen Kommunen sämtliche Aufgaben zuverlässig und zweckmäßig erfüllen könnten.“
ja, wozu soll sie dienen? –, die Umsetzung der Verwaltungsreform zu unterstützen. Das geht natürlich nicht.
Außerdem offenbart das natürlich den Grunddissens zwischen Ihnen und uns. Wir nehmen das Kommunalisierungsgebot der Sächsischen Verfassung ernst.
Wir trauen den Kommunen zu, wir haben Vertrauen, dass die kommunale Seite die ihr obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen wird.
Sie haben dieses Vertrauen nicht, und da kommen wir auch nicht zusammen; tut mir leid. Insofern besteht für uns kein Anlass, dieser Entschließung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bräunig, ich habe jetzt natürlich nichts anderes von Ihnen erwartet. Denn wenn man in den Spiegel schaut, kann es auch mal sein, dass einem nicht gefällt, was einem da entgegenblickt. Und das scheint hier wohl der Fall zu sein.
Das, was Sie uns hier vorgelegt haben, ist auf eine Art und Weise entstanden, die wir als Oppositionsfraktion in diesem Hause nicht mittragen wollen und können. Sie ist vor allen Dingen auf eine Art und Weise entstanden, die nicht nach den besten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger sucht, sondern unseres Erachtens deutlich nur versucht, eine Verständigung herzustellen, die eine Kreisgebietsreform ermöglicht. Das haben wir auch heute früh bereits zum Ausdruck gebracht.