Protokoll der Sitzung vom 22.01.2008

Aber was ist passiert und was ist der Grund dafür, dass Teile von Sachsenforst kommunalisiert und auf die Landkreise übertragen werden? Es ist Teil des Spiels, Teil dessen, dass die Staatsregierung Personen gebraucht hat, Personal gebraucht hat, um es in die Verhandlungsmasse mit den Landräten überzuführen. Mehr ist es nicht. So wurde zu Beginn der Debatte „Wie viel Personal kann denn nun übergeführt werden?“ dem Umweltminister der Arm auf den Rücken gedreht und so lange gepresst, bis die Zahlen herausgekommen sind. Das wissen wir. Das ist ein Stück der Verhandlungsmasse gewesen.

Das ist traurig und eines können Sie sicher sein – auch das Bündnis für die Zukunft des sächsischen Waldes, auf dessen Drängen hin der Unfug ein Stück weit zurückgedreht wurde, kann sich darauf verlassen –: dass wir als FDP-Fraktion weiter für einen zukunftsfähigen sächsischen Wald und für eine Verwaltung stehen und dass wir auch weiter dafür ringen werden. Aber dem Antrag der Linksfraktion müssen wir zustimmen. Das ist so.

(Elke Altmann, Linksfraktion: Schlimm!)

Ja, manchmal tut es weh, aber wir werden zustimmen.

(Beifall bei der FDP – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Warum? Es sind doch noch keine Wahlen!)

Frau Altmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Günther, ich denke, es sollte Ihnen nicht allzu schwer fallen, diesem Antrag zuzustimmen, denn damit tun Sie wirklich etwas Gutes.

Was ich noch zu Ihnen sagen möchte: Wir beschäftigen uns schon viel länger als seit einem Jahr mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst. Schon seit November 2004, wenn ich mich richtig erinnere, als eine entsprechende Pressemitteilung des damals zuständigen Ministers Flath bei den Forstleuten im Wald wie eine Bombe hier in Sachsen einschlug, als er aussprach, er würde gern die sächsische Staatsverwaltung in irgendeine Form des privaten Rechts überführen.

Herr Günther, wenn Sie mal ganz ehrlich sind: Die größten Probleme mit dem jetzigen Staatsbetrieb Sachsenforst haben Sie doch, weil Sie vielleicht auch eher in Richtung Privatisierung denken. Aber wenn Sie heute unserem Antrag erst mal zustimmen, um den Staatsbetrieb so zu erhalten, wie er ist, ist das okay. Alles, was in Richtung Privatisierung geht, werden wir als Fraktion immer ablehnen.

Zu Herrn Bandmann noch mal: Ich erkenne es sehr hoch an, dass die Koalitionsfraktionen gerade in diesem Gebiet schon einen richtig großen Schritt gegangen sind – –

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion)

Herr Bandmann besonders hoch.

(Heiterkeit)

Ich habe das jetzt einfach so aufgeschnappt. Es ist vielleicht nicht ganz fair. Ich entschuldige mich auch dafür.

und dass Sie sich mit diesem großen Schritt dem Sachverstand in der Anhörung und den vielen Stellungnahmen eben nicht vollständig verschlossen haben. Gehen Sie doch diesen letzten Schritt auch noch! Geben Sie sich einen Stoß und gehen Sie diesen letzten kleinen Schritt auch noch. Damit würden Sie wirklich im Sinne des

gesamten Reformpaketes handeln und ganz sicher auch etwas für die sächsischen Wälder tun.

(Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Ich bedanke mich noch einmal für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Wir sollten jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Linksfraktion kommen. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den Artikel 73 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 73 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich fasse jetzt gleich wieder mehrere Artikel zusammen, wenn es keinen Widerspruch gibt: Artikel 74, Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften; Artikel 75, Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ernährungssicherstellung und der Ernährungsvorsorge; Artikel 76, Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht; Artikel 77, Sächsisches Gesetz zur Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Landwirtschaft auf die Landkreise und kreisfreien Städte; Artikel 78, Sächsisches Gesetz zur Durchführung von Förderprogrammen der ländlichen Entwicklung; und Artikel 78a, Gesetz über den kostenfreien Zugang zu staatlichen Umweltdaten.

Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde diesen Artikeln mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse jetzt über den gesamten Teil 11 des Gesetzentwurfes abstimmen, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen! – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem gesamten Teil 11 mit Mehrheit zugestimmt.

Erklärung zu Protokoll

Die derzeitige Behördenstruktur und Arbeitsweise der Sächsischen Umweltverwaltung genügt allen Anforderungen an eine effiziente und qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung. Aus gutem Grund wurde bei der Eingliederung der Staatlichen Umweltfachämter in die Umweltfachbereiche der Regierungspräsidien im Jahre 2005 weiterhin auf die bewährte Kombi

nation aus gebündelter Sachkompetenz und hohem technischem Standard gesetzt, welche Voraussetzung für eine effektive Lösung der komplexen Aufgabenstellungen dieses Fachgebietes sind.

Die Umweltverwaltung im Freistaat ist mit den zentralen Umweltfachbereichen im bundesdeutschen Vergleich die schlankste und effektivste Behörde für die Erledigung der

Umweltfachaufgaben. Die Funktionalreform sieht eine völlige Kommunalisierung vor, die aber ziemlich willkürlich und widersprüchlich eine Vorhaltung von circa 360 Stellen in den bisherigen Regierungspräsidien vorsah, sodass der überführte Teil des Personals keinesfalls ausreichen dürfte, um alle Aufgaben auf Landkreisebene zu erfüllen.

Mehrfach wurde vorgeschlagen, die Kommunalisierung zwar vorzunehmen (also mit größeren Personenzahlen), dabei in Anbindung die bereits kommunalisierten regionalen Planungsstellen vorzusehen, damit die bewährten Systemeffekte der Fachverwaltung (zunehmende schnelle und gerichtsfeste Stellungnahmen bei Investitionsvorha- ben) erhalten bleiben. Dazu kam es leider nicht.

Die jetzige Lösung bewirkt bei falsch verstandenem regionalem Ehrgeiz fachlich unterschiedliche Aussagen und birgt die Gefahr einer Vielzahl von Verwaltungsverfahren.

Die Stellungnahmen aller drei IHKs, der Ingenieurkammer, von ver.di, dem Vermessungsverband, den Personalräten der RPs, aller Naturschutzverbände und gewichtiger Stimmen aus den Anhörungen, welche alle vor der Zergliederung gewarnt haben, sind überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer Schwächung der Mittelebene – sprich: der Landesdirektionen –, denen nur noch wenige Aufgabenbereiche und ein Restbestand an Personal verbleiben.

Ich rufe jetzt den Teil 12 auf, Schlussvorschriften; Artikel 79, Neufassung von Gesetzen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dagegen wurde dem Artikel 79 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 80 auf – Übergangsbestimmungen. Hierzu liegt mir die Drucksache 4/10999, Änderungsantrag der NPD-Fraktion, vor. Wird dazu noch Einbringung gewünscht? –

(Jürgen Gansel, NPD: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich sofort über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen! – Bei wenigen Stimmen dafür wurde dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Artikel 80 auf, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 80 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 81 auf, Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 81 dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Teil 12 in Gänze, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Teil 12 mit Mehrheit zugestimmt.

Gibt es Unklarheiten? Ich sehe ungläubige Gesichter. Ist alles klar?

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Bei uns ist immer alles klar!)

Gut. Ich möchte nicht, dass es Fehler gibt; denn dazu ist das Gesetz zu wichtig.

Meine Damen und Herren! Da es in der 2. Beratung keine Änderungen gegeben hat, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle den Entwurf „Gesetz zur Neuordnung der sächsischen Verwaltung“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen wurde das Gesetz mit Mehrheit beschlossen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Unglaublich! – Unruhe bei der Linksfraktion)

Gibt es dagegen Widerspruch? – Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Deshalb lasse ich jetzt über die Dringlichkeit abstimmen. Wer ist für diese Dringlichkeit? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen wurde der Dringlichkeit entsprochen und damit der Eilausfertigung zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zu diesem Gesetz beendet. Das Gesetz ist beschlossen.

Wir kommen jetzt zu den Entschließungsanträgen. Mir liegen drei Entschließungsanträge vor. Das ist der Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/11006, der Entschließungsantrag der Linksfraktion, Drucksache 4/11009, und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 4/11010. Zur Verfahrensweise frage ich Sie, ob Sie wünschen, dass jeder Entschließungsantrag einzeln eingebracht, darüber diskutiert und abgestimmt wird.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Ja! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion: Ja!)

Gut. Wenn dem so ist, rufe ich jetzt den Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/11006, auf. Ich bitte Herrn Lichdi, das Wort zu nehmen.