Das ist die Tatsache in Deutschland, und das sind auch die Erfahrungen aus unserer Geschichte. Ich denke, dies sollte hier noch einmal deutlich unterstrichen werden.
Ich bin weiterhin damit zufrieden, dass die Staatsregierung noch einmal die verfassungsrechtlichen Bedenken von Sachverständigen in den Anhörungen zum Personalübergang aufgenommen und die getroffenen Regelungen überprüft hat. Für uns ist nachvollziehbar geworden, dass der gewählte gesetzliche Weg des Übergangs möglich ist.
Außerdem weise ich darauf hin, dass die Koalition neben den Kündigungsschutzregelungen die vorhandenen Auswahl- und Verteilungskriterien weiter arbeitnehmerfreundlich ergänzt und angepasst hat. Stichworte sind: Härtefallklausel für Schwerbehinderte, Regelung zur Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten, Wegfall der Landes- und Bundesvorschriften zu den Stellenobergrenzen, Trennungsgeld für Auszubildende.
Gerade das Thema Schwerbehinderte ist ein Punkt, der CDU und SPD sehr wichtig ist und der den Betroffenen einen besonderen Schutz bietet. Ich will das hier noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Wir waren uns an dieser Stelle mit dem Koalitionspartner absolut einig, dass das für uns gemeinsam Priorität hatte.
Bei meinen Ausführungen möchte ich auch noch einmal unterstreichen, was aus unserer Sicht mit der Verwaltungsreform erreicht wird. Für den Bürger bedeutet es mehr Entscheidung unmittelbar vor Ort. Die zuständigen Bearbeiter sind mit den Problemen viel besser vertraut als bisher im Regierungspräsidium und es wird zusätzliches fachkompetentes Personal auf die kommunale Ebene übertragen.
Verbessern wird sich dies auch im Bereich der Förderung der Denkmalpflege. Die Umsetzung des Förderprogramms Denkmalpflege und die Ausstellung von Steuerbescheinigungen im Denkmalschutz werden unbestritten zu Synergien führen. Allerdings ist uns wichtig – ich will das hier noch einmal deutlich hervorheben –, dass das Landesamt für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde wie bisher bestehen bleibt.
Dies war von Anfang an unser erklärter Wille, auch wenn die FDP jetzt dagegen spricht. Das unterscheidet uns, und ich denke, es ist im politischen Diskurs auch wichtig, dass es diese Unterschiede gibt. Den guten Ruf, der mit Deutschland – und darüber hinaus mit dem Sächsischen Landesamt für Denkmalpflege – verbunden war und ist, galt es mit dieser Institution zu erhalten. Wir stärken mit der Reform genau dieses Amt, und ich denke, Steffen Heitmann hat sich frühzeitig genau für diese Position in der Öffentlichkeit positioniert, und er hat damit unseren gemeinsamen Willen kundgetan.
Wir stärken darüber hinaus mit der Reform auch den ländlichen Raum. Insgesamt wird die Verwaltungsreform zu neuen, leistungsstarken Kreisen führen. In den derzeit laufenden Regionalkonferenzen „Ländlicher Raum – Heimat mit Zukunft“ arbeiten wir an Konzepten zur Stärkung des ländlichen Raumes. Es geht um bessere Arbeits- und Ausbildungsplätze. Dazu gehören günstige Bedingungen für Familien zum Leben auf dem Dorf. Wir stärken das Sozialwesen und das Ehrenamt. Wir fördern den Landtourismus, wir stärken die Infrastruktur. „Schnelles Internet aufs Dorf“ ist eines der Themen.
Mit der Stärkung der regionalen Wirtschaft soll gerade der Abwanderung der jüngeren Generation entgegengewirkt werden: mehr Lebenschancen in den ländlichen Raum.
Wer durch Sachsens lä ndlichen Raum fährt, der wird dieses Land, wenn er vor 20 Jahren zum letzten Mal da war, nicht mehr wiedererkennen. Es sind Urlaubsregionen mit einer Pracht und einer Ausstrahlung entstanden, die in Deutschland beispielhaft zu suchen sind.
Mit dem heutigen Beschluss der Reform werden wir ein großes Stück vorankommen, aber – auch dies möchte ich deutlich sagen – noch nicht am Ziel sein. Bis zum Inkrafttreten am 01.08.2008 muss die vorhandene Zeit intensiv genutzt werden, um den Personalübergang vorzubereiten. Die Landkreise müssen sich neu aufstellen. Zur Unterstützung wird es eine Anschubfinanzierung in Höhe von 10 Millionen Euro für jeden Landkreis und die kreisfreien Städte, die die Kreisfreiheit verlieren, geben, welche die Koalition modifiziert hat, um sie entsprechend zu beschleunigen. Die Kommunen benötigen an dieser Stelle Gestaltungsspielraum für den Einsatz der Mittel. Diese – ich sage das in aller Deutlichkeit – sollten jedoch zwingend für notwendige Zukunftsinvestitionen ausgegeben werden.
Meine Damen und Herren! Wenn am Ende nicht alle Interessen und Wünsche berücksichtigt werden konnten, so meine ich dennoch, dass mit den Regelungen, wie sie die Koalition am Ende modifiziert hat, ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis dieses weitreichenden Projektes erzielt worden ist. Eine Reform dieser Tragweite wird niemals alle Einzelinteressen und alle Wünsche berücksichtigen können.
Wir in diesem Hohen Hause, wir im Parlament haben die Aufgabe, dem Freistaat Sachsen einen Rahmen an die Hand zu geben, der das Land fit für die Zukunft macht. Das dient den Menschen heute und schafft Spielraum für künftige Generationen.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss schon sagen, Herr Bandmann, Sie haben einen furiosen Auftakt für die heutige Debatte zum „größten Vorhaben aller Zeiten“ gemacht.
Also, ehrlich gesagt, müssen Sie an einem anderen Vorhaben beteiligt gewesen sein als ich. Zumindest habe ich vieles nicht nachvollziehen können, was Sie hier gesagt haben. Was das Landesamt für Denkmalpflege betrifft, Entschuldigung, so hat es einiges an Kraftanstrengung gebraucht, um die Koalition dazu zu bringen, von diesem Ansinnen abzusehen, es in ein Regierungspräsidium einzugliedern;
und wenn ich Sie noch einmal an Ihren Umgang mit dem öffentlich beschäftigten Personal erinnern darf: Sie sind es gewesen, die bei den Personalräten ausgelacht, ja, ausgebuht wurden, Herr Bandmann. Vielleicht ist Ihnen das nicht mehr bewusst. Wenn CDU und SPD hier also versuchen, sich gegenseitig die Taschen vollzuhauen, wie im Fall Grimma, dann können Sie dies gern tun. Aber versuchen Sie nicht, den Landtag und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.
Meine Damen und Herren! DIE LINKE verschließt nicht die Augen vor den Problemen, vor denen unser Land steht. Uns ist bewusst, dass mit dem Rückgang der Solidarpaktmittel der Aufbau Ost seinem Ende entgegengeht, das heißt: weniger Geld für Investitionen im Land Sachsen; das heißt: weniger Möglichkeiten, um vernünftige Investitionen im Land Sachsen voranzutreiben.
Natürlich verschließen auch wir nicht die Augen vor den Fragen der Demografie, vor dem Rückgang wie auch vor der Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen Problemlagen, insbesondere der Problemlage der mangelnden Finanzausstattung unseres Freistaates und damit auch der Kommunen durch den mit dem Einwohnerschwund verbundenen Schwund der finanziellen Einnahmen, welcher der Struktur des Länderfinanzausgleiches geschuldet ist. Aber wir müssen ganz klar sagen, dass die Blütenträume, die Anfang der Neunzigerjahre da waren, nicht erfüllt wurden. Wir haben keine eigenständige Wirtschaftskraft, die es erlaubt, die Verwaltung im Freistaat zu tragen. Das ist der Grund, warum wir heute darüber sprechen müssen, wie wir die Finanzausfälle kompensieren, meine Damen und Herren.
Es gibt Strukturprobleme, die entstanden sind, weil Sachsen – wie viele ostdeutsche Länder – einfach mal den Westen kopieren wollte. Natürlich gibt es damit Doppelzuständigkeiten, Fehlläufe und langwierige Arbeitsverfahren. Dies alles hätte man mit ein wenig mehr Fantasie vermeiden können.
Insofern von der Linken noch einmal ein klares Ja für die Reformnotwendigkeit. Aber: Die Schlussfolgerungen, die die Koalition daraus zieht, sind ein Leitbild, das aus einem verwaltungswissenschaftlichen Lehrbuch stammen könnte, jedoch nicht in der Realität Anwendung finden kann. Ich nenne Ihnen die Punkte, die Sie ansprechen, nach denen Sie die öffentliche Verwaltung betrachtet haben.
Erster Punkt: Wegfall von staatlichen Aufgaben. – Ganz großes Thema. Wir haben einen Paragrafenpranger gehabt, der bereits gezeigt hat, dass dabei nicht sehr viel herauszuholen ist.
Zweiter Punkt: Wenn wir nicht wegfallen lassen können, kann es nicht ein Privater genauso gut oder besser erledigen? – Das ist auch ein schöner Punkt.
Dritter Punkt: Kommunalisierung von Aufgaben, die nicht wegfallen und nicht privatisiert werden können.
Wie ich schon sagte, ist die Realität mit Ihrem theoretischen Anspruch leider nicht in Einklang zu bringen; denn Wegfall und Privatisierung haben leider weder im Expertenbericht noch im Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden. Insofern, kann ich nur sagen, war das Ganze wohl schon die ganze Zeit auf Kommunalisierung oder aber Bündelung ausgerichtet. Wir hätten nicht so tun brauchen, als würden wir eine riesige Aufgabenkritik betreiben, die Herr Bandmann gerade angesprochen hat. Sie hat zumindest zu keinem Ergebnis geführt, was die ersten beiden Kriterien Ihres Herangehens versprochen haben.
Nur eines müssen wir feststellen: Sie haben zwar die Kleine-Kommission berufen. Sie haben ihr den Auftrag gegeben zu prüfen, ob Regierungspräsidien nicht wegfallen können. Aber diese Kleine-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist. Vielleicht liegt es auch daran, dass der Vorsitzende der Kommission, Herr Wolfgang Kleine, selbst Regierungspräsident war.
Wer möchte schon gern sein Lebenswerk zerstören, indem er sagt, dass das eigentlich gar nicht notwendig sei.
Auch wenn sich die Zeiten geändert haben, meine Damen und Herren, aber diese Kleine-Kommission kommt zu dem Ergebnis: Regierungspräsidien müssen bleiben. Insofern kann ich nur eines festhalten: Der Ansatz, den Sie gewählt haben – und die Schlussfolgerungen, die Sie aufgrund der Probleme gezogen haben –, ist unseres Erachtens ein rein technokratischer Ansatz. Sie haben nur auf finanzielle Einsparpotenziale gehofft, Sie haben alles daraufhin durchleuchtet, ob Sie irgendwo Geld sparen können, und nicht daraufhin, ob es wirkliche Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gibt und die Verwaltung besser arbeiten kann.
Diesem technokratischen Ansatz haben wir uns immer verweigert. Wir haben mehrfach in diesem Hause versucht, eine wirkliche Debatte um die Zukunft dieses Landes voranzubringen. Wir haben versucht, in diesem Hohen Hause über ein Leitbild zu diskutieren. Sie haben sich diesen Leitbilddiskussionen entzogen; Sie haben sich verweigert. Sie haben in den Hinterzimmern der Staatsre
gierung, im Lenkungsausschuss für sich selbst entschieden, welches das Leitbild der Zukunft dieses Landes sein soll, ohne im Vorfeld eine Debatte mit diesem Hohen Hause zu suchen, und das ist ein Skandal, meine Damen und Herren.
Wir hätten zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und zur Verbesserung der Verwaltungsstruktur einen öffentlichen Reformdialog gebraucht, der mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung, mit den Abgeordneten in diesem Hause, auch mit der Opposition, und natürlich auch mit den Bürgerinnen und Bürgern im Lande genau die richtigen Antworten auf die Fragen, die vor uns liegen, findet.
Natürlich, da gebe ich Ihnen völlig recht, Herr Dr. Hahn, das hätte auch die Akzeptanz dieses Reformvorhabens erhöht. Denn die Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nach wie vor nicht vorhanden. Es gibt ein großes Maß von Verständnislosigkeit für vorgeschlagene Teile des Reformvorhabens.