Protokoll der Sitzung vom 22.01.2008

(Holger Zastrow, FDP: Ich höre die ganze Zeit zu!)

Nur offensichtlich oder eindeutig widerlegbare, willkürliche oder mit den Grundsätzen der Verfassung unvereinbare Einschätzungen sind verfassungswidrig.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Der Gesetzgeber kann also die Kreisgebiete ändern, wenn er zu dem Schluss kommt, dass eine solche Reform, also Gebietsveränderung, notwendig ist und in seiner Prognose ergibt, dass nach der Reform eine funktionsfähige kommunale Selbstverwaltung auf der Ebene der Gemeinden und Kreise vorhanden sein wird. Die Koalition hat den Nachweis geführt, dass eine Beibehaltung der bisherigen Strukturen angesichts dieses komplexen Handlungsdrucks keine Alternative ist. Kooperationsmodelle zwischen Landkreisen – Herr Bandmann hat bereits einige genannt, und ich verweise noch einmal auf die vielen vorgeschlagenen Modelle zum Vogtländischen Weg im Innenausschuss – sind ebenso wie Zweckverbände oder Verwaltungsgemeinschaften kein geeigneter alternativer Weg. Derartige Kooperationen zwischen Landkreisen oder Städten und Landkreisen und die Koordination ihrer Aufgabenerfüllung führen dazu, dass die Abläufe komplizierter und weniger transparent werden sowie eher doppelte Strukturen entstehen, und das hat uns selbst Ihr Kollege Friedrich im Innenausschuss bestätigt.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Selbst wenn es regional, wie etwa im Vogtland, gelänge, im Einzelfall, das heißt aufgabenbezogen, das notwendige Konsolidierungspotenzial örtlich zu erreichen, blieben erhebliche Probleme.

Einem solchen Modell steht rechtlich entgegen, dass das KomZG – darauf ist bereits von Herrn Bandmann verwiesen worden – lediglich erlaubt, partielle Kooperationen einzugehen. Ein vollständiges Aufgabensharing verstößt jedoch gegen den Verfassungsgrundsatz der kommunalen Selbstverwaltung im Artikel 28 des Grundgesetzes und ist in seiner Struktur mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die demokratische Legitimation der Amtsträger nicht in Einklang zu bringen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und Beifall des Staatsministers Dr. Albrecht Buttolo)

Selbst wenn die genannten Vorbehalte ausgeräumt werden können, darf der Gesetzgeber einen örtlichen Sonderweg per se nicht zulassen, da er verfassungsrechtlich verpflichtet ist, systemgerecht und einheitlich Neugliederungsgrundsätze anzuwenden. Es tut mir leid, ein Vogtländischer Weg wäre schlicht systemfremd.

(Zurufe von der Linksfraktion und der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Eine Experimentierklausel scheidet ebenso aus, da der Gesetzgeber bei gebietlichen Neugliederungen wegen des hohen Eingriffs in das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung keine Experimente wagen darf. Ich glaube, das Gut der kommunalen Selbstverwaltung wird insbesondere durch unsere Verfassung und durch viele Diskussionsbeiträge in diesem Hohen Haus immer wieder bestätigt – im Übrigen von allen Fraktionen. Wenn Sie sich davon verabschieden, Herr Dr. Friedrich, würde ich das sehr bedauern.

Mit einem Satz möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die Großkreislösungen eingehen. Gerade im Leipziger Raum oder in der Lausitz war dies für meine Fraktion durchaus ein lohnenswerter Ansatz. Damit wäre sicher auch die unschöne Herauslösung von Döbeln aus dem bisherigen Regierungsbezirk Leipzig vermeidbar gewesen. Wir haben aber abgewogen und sind zu einem Ergebnis gekommen – eben ergebnisoffen –, das wir jetzt auch im Innenausschuss die jetzt vorgeschlagene Lösung gemeinsam getragen haben.

Damit komme ich zum Leitbild. Verfassungsrechtlich und verwaltungsempirisch gibt es keine zwingende Einwohnermindest- und Flächengröße für Landkreise. Entscheidend ist die zur Aufgabenerfüllung notwendige Verwaltungskraft – so die verfassungsrechtliche Vorgabe –, dass eine funktionsfähige kommunale Gebietskörperschaft erhalten bleibt. Dem Gesetzgeber kommt also auch bei diesem Punkt ein großer Einschätzungsspielraum zu.

Angesichts der Bevölkerungsentwicklung, der Aufgabenstruktur, der Verwaltungskraft, der Landesplanung sowie im Ländervergleich ist eine Einwohnermindestgröße von grundsätzlich 200 000 Einwohnern im Jahr 2020 für Sachsen keine willkürliche Größe. Bei kreisfreien Städten bestehen zwar verdichtete Verwaltungsräume mit den sich daraus ergebenden Vorteilen; angesichts der künftigen demografischen und fiskalischen Veränderungen bleiben diese Vorteile langfristig aber nur in Leipzig, Dresden und Chemnitz dauerhaft erhalten. Damit führt unseres Erachtens eben nichts an einer Einkreisung von Görlitz, Hoyerswerda, Zwickau und Plauen vorbei.

Wichtige Aufgaben erhalten und finanzielle Rahmenbedingungen schaffen – das hat sich auch die Koalition zu eigen gemacht, insbesondere für die einzukreisenden Städte, und noch bis zum letzten Tag der Innenausschusssitzungen Änderungen vorgeschlagen. Anders als bei der Namensgebung eines Landkreises, die vor Ort geändert werden kann, muss der Gesetzgeber beim Kreissitz zwingend Festlegungen treffen. Die Frage, welche Stadt Kreissitz werden soll, bestimmt sich dabei allein nach der verfassungskonformen Anwendung des Leitbildes. Ich verweise hier auf die Ausführungen von Herrn Bandmann, dem Sie ja alle sehr aufmerksam gefolgt sind, sodass ich das nicht noch einmal wiederholen möchte.

(Zurufe von der Linksfraktion)

Aber eines darf ich ganz sicher sagen, Herr Dr. Friedrich: Lügen werden nicht dadurch wahrer, indem sie ständig wiederholt werden.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Martin Dulig, SPD, und des Staatsministers Dr. Albrecht Buttolo)

Lassen Sie mich zum Schluss drei Aspekte aufzählen, die meiner Fraktion ganz wichtig waren, da sie bisher nicht benannt wurden.

Erstens: Wir sind der Überzeugung, dass bei deutlich größeren Landkreisen die Arbeitsfähigkeit der neuen Kreistage nicht leiden darf. Wir haben daher gemeinsam durchgesetzt, dass es künftig zwischen 74 und 98 Kreistagsmitglieder je Landkreis gibt, damit die Bürger angemessen repräsentiert sind und die Verwaltung effektiv kontrolliert werden kann.

Zweitens war es für uns wichtig, dass die Rechte der Fraktionen deutlich gestärkt werden. Sie bekommen künftig für die fachliche Unterstützung ihrer Arbeit neben angemessenen Mitteln für die Sachausstattung auch Geld für eigenes Fachpersonal. Das war uns sehr wichtig. Wir möchten, dass tatsächlich auch in diesem neuen großen Verantwortungsbereich die Arbeiten der Kreistagsmitglieder auf hohem Niveau fortgeführt werden können.

Ein Drittes: Mit der Absenkung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren werden die Instrumente der direkten Demokratie im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger gestärkt, und wir stehen zu solchen Instrumenten. Nicht zuletzt hat der Stadtrat in Leipzig für den 27. Januar dieses Jahres bestätigt, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren zum Schluss noch einige andere Aspekte, die ein Licht darauf werfen. Noch einmal: Die Dinge, die wir innerhalb des Ausschusses beraten haben – die Abwägung der Kreissitze, der Kreisgrößen und der Kreiszusammenschnitte –, sind ergebnisoffen geführt worden, waren ein Prozess vieler, vieler Diskussionen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Mensch!)

Ich glaube, dass das, was wir heute zur Abstimmung vorliegen haben, sicher ein guter Weg ist, um Sachsen zukunftsfähig zu machen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort; Herr Apfel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So entschieden, wie wir den Entwurf der Staatsregierung zum Verwaltungsneuordnungsgesetz abgelehnt haben, so entschieden lehnen wir auch den Gesetzentwurf zur Neugliederung der sächsischen Landkreise ab.

(Beifall bei der NPD und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)

Seit unserem Landtagseinzug vor 40 Monaten beobachten wir aufmerksam Ihr Treiben, und wenn ich hier von Ihrem Treiben spreche, so bezieht sich das nicht nur exklusiv auf die Regierung und die Koalitionsfraktionen, sondern auch auf die bei jeder Gelegenheit sich selbst als demokratisch rühmende Scheinopposition aus Roten, Gelben und Grünen; denn Ihnen allen liegt eine Philosophie zugrunde, die wir Nationaldemokaten niemals akzeptieren werden: Es handelt sich um die Philosophie der Anpassung an einen vermeintlich unaufhaltsamen Schrumpfungs- und Verfallsprozess im ländlichen Raum!

Mit Ihrer Leuchtturmpolitik wollen Sie die anonymen Ballungszentren stärken, dort die Identität stiften. Selbstverwaltungsstrukturen im Land können aber nach Ihrer Auffassung ruhig in einem „Ozean aus Tristesse und Demenz“ untergehen – so die betreffende Titelzeile eines Berichts von „Spiegel online“.

Doch Ihrem klammheimlichen Konsens werden wir uns niemals anschließen, vor allem nicht bei diesem Gesetz.

Dem Verfall unserer städtischen und ländlichen Infrastrukturen durch Rückbaumaßnahmen und der buchstäblichen Auflösung unserer Bevölkerungssubstanz steht eine politische Klasse gegenüber, die diesem Prozess nicht nur tatenlos zusieht, sondern ihn fleißig talabwärts beschleunigt und sich dafür auch noch schönfärberische Begründungen einfallen lässt, um das Volk in seinen Todesschlaf zu wiegen.

Im März 2006 äußerte sich Innenminister Buttolo zur Bevölkerungsentwicklung in Sachsen bei einem Vortrag wie folgt: „Zur demografischen Entwicklung. Sie ist eigentlich die Notwendigkeit, warum wir die Struktur im Land ändern müssen. Das ist der eigentliche Verknüpfungspunkt. Wir wissen, dass wir im Freistaat Sachsen von unseren 4,9 Millionen Einwohnern, die wir im Jahr 1990 hatten, bis zum Jahr 2020 bei 3,5 oder 3,6 Millionen landen werden. Es wird noch sehr unterschiedlich im Lande sein. Wir werden neben diesem Geringerwerden auch Binnenwanderungen im Lande zu beobachten haben. Diese Binnenwanderungen führen natürlich dazu, dass wir in der Umgebung der großen Städte eine Konzentration haben werden und der ländliche Raum ausgedünnt wird.“

Dieses Zitat, meine Damen und Herren, legt den Verdacht nahe, dass es sich bei den Vertretern der Staatsregierung nur noch um bevölkerungspolitische Konkursverwalter handelt, die der Entwicklung hinterherlaufen, statt sie vorausschauend noch zum Guten zu wenden versuchen. Die Staatsregierung will durch die Halbierung der Landkreise die zu teuer erachtete kommunale Selbstverwaltung drastisch abbauen. Mit der Begründung, die Gemeindegrößen müssten sich größeren Landkreisen anpassen, wird diesem Abbau auf Kreisebene sehr bald auch eine Reihe von erzwungenen Zusammenschlüssen auf Gemeindeebe

ne folgen. Die neuen Kommunen sollen offenbar der verlängerte Arm der Staatsverwaltung werden.

So will der Innenminister durch die Übertragung staatlicher Aufgaben auf die geplanten Großkommunen über 2 000 staatliche Stellen einsparen. Die Kommunen werden so immer mehr zu weisungsgebundenen Verwaltungsstellen degradiert, die für die kommunale Selbstverwaltung kaum mehr Zeit haben werden. Dass die Staatsregierung den Kommunen dabei nichts Gutes tun, sondern nur die Bilanz schönen will, liegt auf der Hand. Das folgt auch aus den Plänen, durch die Privatisierung staatlicher Aufgaben weitere 2 000 Stellen einzusparen.

Die NPD-Fraktion sieht in diesen Plänen eine verantwortungslose Kahlschlagpolitik gegen Land und Volk zugunsten einer geschönten Gegenwartsbilanz. Es handelt sich um eine gegen das Volk gerichtete Mogelpackung, bei der nur noch ein ausgeglichener Staatshaushalt und die Entwicklung sogenannter Wachstumspole zählen sollen, während die übrigen Regionen zum schleichenden Verfall verurteilt werden; einem Verfall, der durch die Zerstörung der gewachsenen, landsmannschaftlich gegliederten, kommunalen Selbstverwaltungsstruktur enorm beschleunigt wird.

Hiergegen setzt die NPD-Fraktion die Forderung nach der Bewahrung des ganzen Landes in seiner kulturellen und sozialen Vielfalt. Unsere Politik ist nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht raumorientiert, und das aus guten Gründen. Gerade in Gegenden, aus denen die Menschen abwandern, weil die Arbeitsplätze fehlen, ist die kommunale Selbstverwaltung notwendig, um der Heimat neues Leben einzuhauchen. Da Sachsen aus der Vielfalt seiner landsmannschaftlich geprägten Landesteile Kraft schöpft, ist deren Selbstverwaltung für unser Volk überlebensnotwendig, um in allen Regionen den politischen Willen zum Überlebenskampf zu organisieren, ihm Gestalt und Stimme zu geben.

Liest man die Vorschläge der Expertenkommission und die Ausführungen des Innenministers, drängt sich der Eindruck auf, dass es sich bei der Reform nur noch um eine fatalistische Anpassung der Verwaltungsstrukturen an den zu erwartenden Bevölkerungsrückgang handelt. Die Darstellungen erinnern an eine rein betriebswirtschaftliche Prozessanalyse, bei der es nur noch um Stelleneinsparung bei Erhalt betrieblicher Funktionalität geht. Aus der demografischen und wirtschaftlichen Implosion und des deshalb erwarteten Rückgangs der Landkreiseinnahmen schließen Sie, dass sich die Verwaltung entsprechend verkleinern müsse. So richtig dieser Gesichtspunkt aus verwaltungswirtschaftlicher Sicht sein mag, so darf er doch nicht allein das Handeln bestimmen, sondern muss gegen folgende Fragestellung abgewogen werden. Bei der Anwendung des bekannten Konzepts der Prozessanalyse auf die Verwaltung und die Struktur der Gebietskörperschaften des Landes muss berücksichtigt werden, dass diese im Gegensatz zum Industriebetrieb nicht in erster Linie Mittel zum Zweck eines bestimmten ökonomischen

Zieles ist. Ziel, meine Damen und Herren, ist doch vielmehr die politische und verwaltungsmäßige Repräsentation der regionalen Selbstbestimmung, Eigeninitiative, Überlieferung und Identität.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, seit tausend Jahren ist Sachsen relativ dicht besiedelt und kulturell und wirtschaftlich durchwachsen. Es mag sich deshalb schon allein vor diesem historisch-kulturgeografischen Hintergrund nicht erschließen, wie man auch nur einen einzigen Gedanken daran verschwenden kann, die kurzfristige Entleerung der ländlichen und auch vieler städtischen Räume als naturgegebenen Prozess hinzunehmen. Damit nicht genug, schicken Sie sich sogar an, diesen Prozess mit Veränderung der politischen Struktur verstärken zu wollen.

Unsere Philosophie ist genau entgegengesetzt. Wir möchten die regionale und kommunale Vielfalt im Lande stärken, um so einen wirklichen Aufschwung im ganzen Lande, und zwar gerade auch in den entlegensten, vom Verfall bedrohten Regionen zu erreichen. Dabei kommt uns zugute, dass das Wort „entlegen“ gar nicht so richtig passt. Sachsen ist ein relativ kleines Bundesland, in dem man von vielen Orten aus morgens noch halbwegs zur Arbeit in die Hauptstadt fahren und abends wieder zurückkehren kann. Ich möchte nicht sagen, dass das wünschenswert wäre, aber es geht. Das ist der Punkt.

In Sachsen gibt es derzeit noch mehr als vier Millionen Einwohner, also etwa die Hälfte der Einwohner Schwedens, das aber 26 % mehr Fläche als die ganze Bundesrepublik hat, und zwar bei Weitem nicht nur unwegsames Gelände. Genau das ist aber das Ziel der vorliegenden Gesetzentwürfe. Schon im Bericht der Expertenkommission Verwaltungsreform vom Oktober 2005 kann man dies nachlesen. Darin heißt es wörtlich: „Die Einwohnerzahl im Freistaat Sachsen wird von derzeit circa 4,3 Millionen bis 2020 voraussichtlich auf circa 3,7 Millionen sinken. Die Einnahmenerwartungen müssen auch aus anderen Gründen zurückgenommen werden. Dem müssen sich die Verwaltungen des Freistaates Sachsen und der Kommunen in der Stellenzahl wie in der Zahl der Behörden anpassen.“

Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist es zwar kein Unglück, wenn in Sachsen 3,7 statt 4,3 Millionen Menschen leben, denn auch mit nur drei Millionen Einwohnern wäre das Land verhältnismäßig dicht besiedelt. Ganz gewiss aber ist es ein Unglück, wenn durch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung viele Regionen ihre sozioökonomische Basis verlieren und so ein weiterer Schrumpfungs- und Verfallsprozess einsetzt. Diese inakzeptable Entwicklung gilt es mit allen Mitteln der Politik einschließlich des Mittels der Verwaltungsstrukturen zu stoppen. Darin, meine Damen und Herren, sieht die NPD-Fraktion das entscheidende Kriterium bei der Beurteilung der Gesetzentwürfe.

Aus der Vielzahl unserer Kritikpunkte möchte ich beispielhaft die mir besonders wesentlich erscheinenden

Punkte herausgreifen. Zuallererst natürlich die Ausdünnung der kommunalen Selbstverwaltungsstrukturen mit mehr als einer Halbierung der Landkreise und kreisfreien Städte und als mittelfristige Folge wohl auch mit einer Halbierung der kreisangehörigen Gemeinden. In diesem Zusammenhang sei im Übrigen auf die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Regierung hingewiesen. Vollmundig wurde den Bürgern versprochen, dass bei der Neubildung der Landkreise die gewachsenen historischen Bezüge und religiösen Bindungen berücksichtigt werden sollten, um die regionalen Identitäten im Freistaat zu bewahren. Großspurig wurde den Bürgern in Aussicht gestellt, dass bei der Festlegung der neuen Kreissitze nur landesplanerische, wirtschaftliche und historische Gesichtspunkte zählen. Doch welchen Glauben kann man solchen Zusicherungen schenken, wenn man über die Zeitung erfahren muss, dass sich der Ministerpräsident offenkundig verplaudert hat und die Entscheidung für Borna einer Absprache mit der SPD geschuldet ist?! Das nennt man Kungelpolitik von politischen Dealern, Herr Ministerpräsident.

(Beifall bei der NPD)