Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Dann, meine Damen und Herren, kommen wir in die Abstimmungsrunde. Wir behandeln noch einmal das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 4/10674, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD.

Nun gibt es als weitergehenden Antrag den der Fraktion der GRÜNEN, die begehren, dass das Ganze noch einmal an den Verfassungs- und Rechtsausschuss zurücküberwiesen werden möge. Wer diesem Begehren der Fraktion der GRÜNEN folgen möchte, der tue dies jetzt kund. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Jastimmen dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Somit kommen wir zur Einzelabstimmung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses in der Drucksache 4/10842. Wir beginnen mit der Überschrift. Wer ist mit der Überschrift einverstanden? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimmen ist die Überschrift mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zu Artikel 1. Hier beginnen wir mit einem Änderungsantrag der CDU-/SPD-Fraktionen zu Ziffer I Nr. 1. Wird er noch einmal eingebracht oder ist das eindeutig aus der Drucksachennummer zu erkennen? – Gut. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag der Koalition ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Bei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag zugestimmt.

Herr Dr. Gerstenberg, ich nehme Ihren Änderungsantrag als nächsten, weil er sich auch auf Ziffer I bezieht.

(Verwunderung des Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Oder hat sich durch die gescheiterte Rücküberweisung – – Sie haben ja eine Tischvorlage gebracht. Moment, bitte.

Wir haben keinen Änderungsantrag eingereicht. Das betrifft offensichtlich die Linksfraktion.

Entschuldigung. Ich splitte dies. Ich rufe auf Drucksache Nummer 4/11062, Teil 1. Herr Bartl, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Prof. Dr. Schneider war schon kurz auf diesen Änderungsantrag eingegangen. Wir wollen, dass in § 6 Abs. 4 Satz 1 die Sätze zwei bis drei betreffend zunächst die Problematik, dass Aufwendungen für die Beschäftigung von in einem persönlichen, privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeitern nur dann geleistet werden, wenn die entsprechende persönliche Erklärung nach Anlage 1 des Gesetzes an den Präsidenten übergeben wird, gestrichen werden.

Herr Prof. Schneider, Ihre Argumentation ist schlicht und einfach falsch. Der jetzige Wortlaut des Gesetzes besagt definitiv, dass die Abgeordneten für ihre persönlichen Mitarbeiter eine Erklärung abzugeben haben, die in Anlage 1 zum Gesetz genannt wird. Diese persönliche Erklärung beinhaltet: „1. Waren Sie offizieller oder inoffizieller Mitarbeiter a) für das Ministerium für Staatssicherheit, b) für das Amt für Nationale Sicherheit, wenn ja, welcher Art? War diese Tätigkeit auch nebenamtlich? Von welcher Dauer war die Tätigkeit? 2. Ich bin damit einverstanden, dass diese von mir abgegebene Erklärung zur Überprüfung der unter Ziffer 1 gemachten Angaben bei dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verwendet wird.“ 3. Anschriften der letzten zehn Jahre.

Die abzugebende Erklärung hat nichts damit zu tun, was Sie gesagt haben, wenn der Landtagsverwaltung durch Zufall zur Kenntnis gelangt, dass irgendjemand einmal hauptamtlicher Mitarbeiter war und jetzt nicht weiterbeschäftigt werden darf. Sie verlangen eine Erklärung ab, wonach er sich bereit findet, zur Überprüfung bei der Bundesbeauftragten eingereicht zu werden. Lesen Sie in der eigenen Beschlussempfehlung die Position des Datenschutzbeauftragten nach! Dafür hat der Landtag den Datenschutzbeauftragten, damit man ihm einmal Gehör schenkt, letzten Endes als Spezialisten mit seiner Kompetenz hinterfragt. In der Beschlussempfehlung heißt es: Der Vertreter des Datenschutzbeauftragten erklärt auf Nachfrage zur Vorlage der persönlichen Erklärung, mit der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes durch Bekanntmachung vom 18.02.2007 sei die Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über betroffene Dritte enthalten, für die Überprüfung von Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen nicht mehr zulässig. Zulässig sei die Verwendung von Unterlagen nur noch zur Überprüfung der in § 21 Abs. 1 Nr. 6a bis h Stasi-Unterlagen-Gesetz genannten Personen. Die

persönlichen Erklärungen nach Anlage 1 des Abgeordnetengesetzes dürfen durch die Verwaltung des Sächsischen Landtags nicht mehr herangezogen werden. Dazu sei die Rechtsgrundlage entfallen.

Wo ist denn da noch Entscheidungsraum zu sagen, der Text bleibt so drin? Das würde uns klassisch dazu zwingen, wenn Sie es heute nicht vornehmen, eine sogenannte negative Normenkontrollklage zu machen. Der Gesetzgeber muss im Interesse der Normenklarheit und der Normenwahrheit auch das ändern, was nicht mehr anwendbar ist.

Ich möchte noch auf das Führungszeugnisproblem eingehen. Jetzt steht im Gesetz, dass das Führungszeugnis beigebracht werden muss und dass die Verwaltung entscheiden kann oder besser, ohne Entscheidungsspielraum festlegen muss, wenn eine vorsätzliche Eintragung drin ist, sagen wir mal 20 Tagessätze á 5 Euro wegen einer Sachbeschädigung, –

Herr Bartl, schauen Sie mal auf die Uhr.

– darf der Betreffende nicht mehr weiterbeschäftigt werden bzw. gibt es keine Entgeltung. Das ist doch glasklar, auch vom Datenschutzbeauftragten so gesagt, ein rechtswidriger Eingriff in die Freiheit des Mandates, in den Abgeordnetenstatus und handgreiflich verfassungswidrig. Deshalb muss es raus!

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Herr Prof. Schneider möchte dazu Stellung nehmen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir sprechen aus den Gründen, die ich bereits genannt habe, gegen diesen Änderungsantrag. Die Änderungen im Stasi-Unterlagen-Gesetz haben allein zur Folge, dass eine Regelüberprüfung bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes entfällt. Wir gehen aber nach wie vor davon aus, dass, wenn der Landtag Kenntnis von einer früheren Tätigkeit beim Staatssicherheitsdienst, auf welche Weise auch immer, und sei es durch eine Vorlage der Erklärung, erhält, diesbezüglich die Vorschrift des Abgeordnetengesetzes anwendbar bleibt. Das erwarten wir – ich sage es noch einmal – ausdrücklich auch von der Landtagsverwaltung und vom Präsidium.

Wir werden also gegen den Antrag stimmen. Schnellschüsse sind hier überhaupt nicht angezeigt.

(Johannes Lichdi, GRÜNE, und Dr. Jürgen Martens, FDP, melden Redebedarf an.)

Es gibt weiteren Aussprachebedarf dazu. Herr Lichdi, bitte. Schönheit geht vor Alter.

(Heiterkeit bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das StasiUnterlagen-Gesetz ist Ende 2006 geändert worden. Es ist nur noch auf ganz wenige Funktionsträger beschränkt worden. Mitarbeiter von Abgeordneten gehören nicht dazu. Ich verweise noch einmal darauf, dass man sich 1991 darauf geeinigt hat, das Ganze solle 15 Jahre dauern. Die sind vorbei. Von daher lehnen wir das grundsätzlich ab.

Kollege Bartl hat ausgeführt, dass wir eine glasklare Aussage des Datenschutzbeauftragten haben, der eindeutig gesagt hat, dass es rechtswidrig ist. Das weiß auch jeder, der mal ein Semester Jura studiert hat.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Da müsste es Herr Schneider ja auch wissen!)

Des Weiteren ist es unzweifelhaft ein Eingriff in die Unabhängigkeit und die Freiheit des Mandats, wenn sich der Landtag über die Landtagsverwaltung anmaßt – anders kann man es nicht sagen –, in die Personalhoheit von persönlichen Mitarbeitern von Abgeordneten einzugreifen. Hier herrscht offensichtlich immer noch die Vorstellung, dass Abgeordnete so etwas Ähnliches wie Beamte seien. Das ist ein großer Irrtum. Diese Regelung ist schlicht und ergreifend verfassungswidrig. Deswegen darf sie nicht Gesetz werden.

Die GRÜNEN werden diesem Änderungsantrag zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Herr Dr. Martens, bitte.

Herr Präsident! Zur Klarstellung Folgendes für meine Fraktion: Mit dem Auslaufen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und der Beschränkung auf einen ganz genau umfassten Personenkreis ist für Abgeordnetenmitarbeiter die Vorlage einer Auskunft nach diesem Gesetz nicht mehr möglich. Die entsprechende Regelung im Abgeordnetengesetz ist daher zu entfernen. Darüber bestand auch im Rechtsausschuss Einigkeit. Auf Nachfrage hat auch das Staatsministerium der Justiz bestätigt, dass es die Auffassung vertritt, dass diese Regelungen vom materiellen Gehalt her, um es ganz deutlich zu sagen, obsolet geworden sind.

Eines möchte ich noch anfügen. Wenn wir schon Notoperationen machen, dann müssen wir nicht noch eine obendrauf satteln. Deswegen werden wir uns bei diesen Gesetzentwürfen heute der Stimme enthalten und glauben, dass es sinnvoller ist, sie in einem eigenen, gesonderten Gesetzentwurf einer sorgfältigen Beratung zuzuführen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/11062, Änderungsantrag der Linksfraktion, und zwar die Nr. 1. Wer dem zustimmt, der melde sich bitte jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum ähnliches Abstimmungsverhalten wie schon während der ganzen Abstimmung. Das wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über Nr. 1 ab. Wer der Nr. 1, wie in der Beschlussempfehlung empfohlen, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimme ist Nr. 1 angenommen.

Wir kommen zu Nr. 2. Dazu gibt es wiederum einen Änderungsantrag der Koalition. Er ist auch schon eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf der anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 4/11061 Ziffer I Nr. 2. Wer stimmt zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Nr. 2 des Änderungsantrages der Linksfraktion. Herr Bartl, möchten Sie ihn noch einmal einbringen? – Die Nr. 2 wurde schon mit behandelt.

Wir stimmen über die Nr. 2 des Änderungsantrages der Linksfraktion ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Zustimmungen wurde doch mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Artikel 2, Änderungsantrag der Koalition unter Ziffer II. Er wurde ebenfalls eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf? – Nein. Dann stimmen wir über Ziffer II Artikel 2 Änderungsantrag der Koalition, ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes. Da wir nur über Änderungsanträge verhandelt haben, kann es keine 3. Lesung geben. Diese findet morgen statt.

(Zurufe: Es fehlt die Gesamtabstimmung zu Artikel 1!)

Bei mir ist die Gesamtabstimmung zu Artikel 1 untergegangen. Das holen wir jetzt noch nach. Wer Artikel 1 zustimmt, der melde sich jetzt. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Es gibt das gleiche Abstimmungsverhalten wie soeben.

Wir stimmen über den Artikel 2 in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Wiederum gleiches Abstimmungsverhalten.

Meine Damen und Herren! Die nächste Minute ist für mich nicht vergnügungssteuerpflichtig. – Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten.

Herr Präsident! Ich möchte gern im Namen meiner Fraktion eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben.

Wir hatten beantragt, dass aufgrund der notwendigen gründlichen Befassung dieser Änderung, die heute als Tischvorlage kam, noch einmal in den Verfassungs- und Rechtsausschuss verwiesen wird. Das ist abgelehnt worden. Wir haben uns deshalb zum Beispiel bei der Neuregelung zum Parlamentarischen Geschäftsführer enthalten, da für uns unklar ist, ob diese Regelung wirklich verfassungsgemäß ist. Dazu gab es überhaupt keine Diskussion im Sächsischen Landtag. Wir haben ausdrücklich der Rücknahme der Erhöhung der Altersversorgung zugestimmt. Insgesamt ist es aus unserer Sicht wichtig gewesen, dort einen Schlussstrich zu ziehen. Wir hätten es aber ausdrücklich begrüßt, wenn dieses Beratungsverfahren in geordneten Bahnen gelaufen wäre und sich der Sächsische Landtag nicht wieder der Gefahr ausgesetzt hätte, ein rechtlich unsicheres Gesetz auf den Weg zu bringen.

Danke für die Erklärung. – Frau Lay, bitte.

Ich möchte auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten der Linksfraktion zu Protokoll geben.

Selbstverständlich begrüßt DIE LINKE auch die Rücknahme der üppigen Rentenregelungen. Deswegen haben wir auch differenziert zu den einzelnen Paragrafen abgestimmt. Dieser Neuregelung haben wir selbstverständlich zugestimmt, weil wir hier den Abbau der durch die