Meine Damen und Herren! Nach Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen leisten die Mitglieder der Staatsregierung beim Amtsantritt vor dem Landtag den Amtseid. Herr Ministerpräsident, ich darf Sie bitten, zu mir nach vorn zu kommen.
(Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen. – Die Vertreter der Presse stellen sich im Halbkreis vor dem Mikrofon auf.)
Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, mir nun den folgenden Amtseid nachzusprechen, wobei Sie „So wahr mir Gott helfe“ hinzufügen können: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde, so wahr mir Gott helfe. Z božej pomocu.
(Langanhaltender Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Präsident Dr. Matthias Rößler überreicht Ministerpräsident Stanislaw Tillich einen Blumenstrauß. – Übergabe von Blumen durch Steffen Flath, CDU, Torsten Herbst, FDP, Michael Weichert, GRÜNE, Dr. André Hahn, Linksfraktion, und Martin Dulig, SPD – Holger Zastrow, FDP, überreicht einen großen Nussknacker.)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir unterbrechen die Sitzung bis 13:00 Uhr. Sie sind herzlich zu einem kleinen Empfang in der Lobby eingeladen. Ich hoffe und wünsche mir, dass wir uns pünktlich 13 Uhr hier wieder einfinden und entschlossen an die Arbeit gehen.
Die Lehre, die wir aus dieser Situation ziehen sollten: Wir dürfen nicht zu oft die Sitzung unterbrechen,
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 5 liegt Ihnen die Drucksache 5/3, Entwurf der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, vor.
Es findet zunächst eine allgemeine Aussprache statt. Folgende Redezeiten wurden vereinbart: CDU 20 Minuten, DIE LINKE 15 Minuten, SPD 12 Minuten, FDP 12 Minuten, GRÜNE 10 Minuten, NPD 10 Minuten. Für die Änderungsanträge, die uns in reichlicher Zahl vorliegen, gilt eine Redezeit von 3 Minuten pro Antrag und Fraktion. Für die Gegenrede gilt Entsprechendes.
Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Dann können wir so verfahren.
Der erste Redner spricht für den von den Fraktionen der CDU und der FDP gemeinsam eingereichten Antrag. Bitte, Herr Kollege Piwarz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren – sofern sie den Weg vom Buffet schon wieder hereingefunden haben.
Wir beschließen heute die Geschäftsordnung für den 5. Sächsischen Landtag. Sie soll die Grundlage und den Rahmen für die Arbeit in den kommenden fünf Jahren in diesem Hohen Haus bilden.
Gegenüber der zurückliegenden Legislaturperiode enthält die neue Geschäftsordnung einige Verbesserungen, die vor allem auf den Erfahrungen der zurückliegenden fünf Jahre beruhen. Die Besonderheiten eines Sechs-ParteienParlamentes erlebt man eben nicht abstrakt wie noch zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode, sondern in der täglichen Arbeit. Dem können wir nun mit dem nötigen Abstand Rechnung tragen.
Was wollen wir mit dieser Geschäftsordnung erreichen? Wir, also CDU und FDP, wollen mit den Veränderungen und Verbesserungen die parlamentarische Debatte als zentrales Element der politischen Auseinandersetzung stärken. Wir wollen die Landtagsarbeit auch und gerade für die Bürger interessanter gestalten. Keine langwierigen Debatten mit ewigen Monologen einzelner Redner, sondern kurze und prägnante Diskussionen mit Rede und Gegenrede – das ist unser Ziel.
Dazu zählt für uns auch die Straffung des Ablaufes, sodass der Sächsische Landtag zukünftig mit zwei Sitzungstagen je Plenarwoche auskommen wird. Alle Fraktionen sind aufgefordert, genau zu überlegen, welche Themen auf der Tagesordnung platziert werden und wie viel Redezeit darauf entfallen soll. Das bekannte Motto „Weniger ist manchmal mehr“ soll auch vor dem Plenum und seinen Redezeiten nicht haltmachen. Es muss nicht immer alles – und das auch noch bis zum Erbrechen – diskutiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen nun einige Neuerungen in der Geschäftsordnung im Einzelnen vorstellen.
Wir haben in § 43 die Möglichkeit zum Verzicht auf 1. Lesungen eingebaut. Sofern der Einreicher von Gesetzentwürfen damit einverstanden ist, können Gesetzentwürfe und Staatsverträge künftig auch ohne 1. Lesung direkt vom Präsidenten in den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren beschleunigt und das Plenum entlastet.
Wir wollen weiterhin eine Verkürzung der Redezeit in der ersten Runde erreichen. Dazu regelt § 78 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung etwas. In der ersten Runde kann das Präsidium zukünftig die Redezeit begrenzen, wie dies jetzt schon bei Aktuellen Debatten der Fall ist. Wir wollen also keine Monologe, sondern zur Einführung in das Thema einen kurzen Schlagabtausch über die einzelnen Positionen, um klarzumachen, worum es bei dem Thema geht.
Wir führen in die neue Geschäftsordnung das Instrument der Kurzintervention ein. Zur Verbesserung und Belebung der parlamentarischen Debatte wird es als Neuerung diese Möglichkeit geben. Pro Tagesordnungspunkt und Fraktion besteht zweimal die Möglichkeit, auf einen Debattenbeitrag zu reagieren. Intervention und Antwort darauf sind maximal 2 Minuten lang. Das Ziel ist wiederum kurze Rede und kurze Gegenrede, um die Debatte insgesamt interessanter zu gestalten.
Wir stärken die freie Rede, insbesondere in der Aktuellen Debatte. Wir wollen eine Aktuelle Debatte, kein aktuelles Vorlesen von Manuskripten. Damit stärken wir bewusst den Debattencharakter. Wir wollen den Auftrag, den wir als Parlamentarier haben, öfter frei zu sprechen und mehr auf den jeweiligen Vorredner einzugehen, stärken. In den Aktuellen Debatten beginnen wir damit. Nicht ganz ohne Grund sind die Aktuellen Debatten zukünftig am Beginn beider Plenartage angesetzt.
Was vor allen Dingen die Opposition freuen wird – das zeigt, wie sehr wir auch deren Belange berücksichtigen –: Wir werden die Beantwortung Kleiner Anfragen beschleunigen.
Nach § 56 gilt generell eine Beantwortungsfrist von vier Wochen, nicht mehr von vier Arbeitswochen. In den Ferienzeiten muss also künftig auf der anderen Elbseite diesbezüglich durchgearbeitet werden. Das stärkt nicht zuletzt das Fragerecht des einzelnen Abgeordneten.
CDU und FDP haben im Vorfeld der Einbringung der Geschäftsordnung auch den Weg zur Opposition gesucht
und diese an der Debatte über den Entwurf beteiligt. Einige Veränderungen wurden in gemeinsamen Gesprächen bereits eingearbeitet. Beispielsweise wird in der 1. Lesung von Volksanträgen künftig generell eine Debatte hier im Plenum stattfinden. Aber auch andere Punkte sind im Für und Wider auf der Ebene der Parlamentarischen Geschäftsführer eingearbeitet worden.
Es ist ein von der CDU und der FDP klar dominierter Entwurf vorgelegt worden. Es sind aber auch ein paar sinnvolle Vorschläge der Opposition eingeflossen. Andere Punkte werden streitig bleiben müssen. Über diese werden wir heute auch abstimmen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit hervorheben, die immer in diesen Gesprächen geherrscht hat. Ich hoffe, dass das ein Vorbild für die kommenden Jahre in diesem Landtag sein wird.
Vielleicht haben die Kollegen von der Linksfraktion jetzt ein bisschen zu zeitig geklatscht. Erst kommen das Lob und jetzt die Kritik.
Diese kollegiale Zusammenarbeit passt ja nicht so ganz zum üblichen Ritual der Linken. Wie wir gleich sehen werden, holen sie gleich die rhetorische Keule heraus. Wir werden wieder wohlbekannte Argumente hören. Kollege Bartl hat sich, wie ich weiß, beispielsweise gut aufmunitioniert.
Ich halte noch einmal fest: Die Geschäftsordnung beschneidet keine Minderheitenrechte, im Gegenteil. Sie stellt einen fairen Rahmen für die Arbeit aller Fraktionen im Sächsischen Landtag dar. Ich bin überzeugt, dass CDU und FDP mit dem hier vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung eine ausgewogene Regelung gefunden haben, die den Erfordernissen eines Sechs-ParteienParlaments angemessen Rechnung trägt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Geschäftsordnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich der erste Redner meiner Fraktion bin, will ich die Chance nutzen, den neuen Abgeordneten zu gratulieren. Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine spannende Legislaturperiode erleben. Herzlichen Glückwunsch!
Am ersten Redebeitrag hat sich schon gezeigt, dass sich die Zeichen etwas geändert haben, nicht nur die Regierungskonstellation betreffend; sondern es gibt auch den gemeinsamen Wunsch, dass wir zu einer Debatten- und Diskussionskultur finden, die davon geprägt ist, sich