Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Stimmen dafür und Stimmenthaltungen dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir versuchen das Gleiche noch einmal. Entweder müsste man sagen: Alle Fraktionen sollen mindestens mit ihrem Vorsitzenden oder ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer im Präsidium vertreten sein. Aber das wäre, wenn man das hochrechnet, eine zu große Anzahl an Präsidiumsmitgliedern. Wir brauchen das genauso wenig wie die GRÜNEN. Wir sollten zu der alten Regelung zurückkehren und das Präsidium aus 20 Mitgliedern bestehen lassen. Dann hätte es circa die gleiche Anzahl an Mitgliedern wie die anderen Ausschüsse.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Damit haben wir alle Änderungsanträge zum § 5 behandelt und können über den § 5, der unverändert geblieben ist, abstimmen. Wer dem § 5 in dieser Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der § 5 mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Zu den §§ 6 bis 8 liegen keine Änderungsanträge vor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, über die §§ 6 bis 8 gemeinsam abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Wer den §§ 6 bis 8 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte! – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die §§ 6 bis 8 mehrheitlich angenommen und wir können über den gesamten Abschnitt II abstimmen. Wer dem Abschnitt II, zu dem keine Änderungsanträge angenommen worden sind, seine Zustimmung geben möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Abschnitt II bei einer Vielzahl von Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zum Abschnitt III, Mitglieder des Landtages, §§ 9 bis 13. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können über den gesamten Abschnitt III abstimmen. Wer dem Abschnitt III seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Abschnitt III, Mitglieder des Landtages, bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zum Abschnitt IV, Fraktionen. Zu § 14 liegen keine Änderungsanträge vor und wir können über den § 14 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – § 14 ist mit Mehrheit bei einigen Stimmenthaltungen angenommen.
Wir kommen zu § 15. Hierzu liegt ein Änderungsantrag vor. Ich rufe die Drucksache 5/23 Nr. 2, Änderungsantrag der NPD-Fraktion, auf.
Es ist ein Folgeantrag, aber wir wollen alles korrekt behandeln. Somit müssen wir darüber nicht abstimmen.
Danke schön, Herr Präsident. Wir machen auf Folgendes aufmerksam: § 15 Abs. 2 hat folgende Formulierung, überschrieben mit „Reihenfolge der Fraktionen“: Bei der Besetzung des Präsidiums, der Ausschüsse sowie bei der Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter ist für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugrunde zu legen. Demgegenüber lautet § 3 Abs. 1: Der Präsident wird in geheimer Abstimmung gewählt. Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtages für die Wahl des Präsidenten vor. § 3 Abs. 2: Der 1., 2. und 3. Vizepräsident werden in geheimer Abstimmung gewählt.
Es gibt also einen deutlichen Widerspruch zwischen § 15 Abs. 2 Satz 1 und § 3 Abs. 1 und 2. Das ist definitiv der Fall. Wenn wir jetzt darüber so abstimmen, bleibt der Widerspruch in der Geschäftsordnung.
Ich höre soeben, dass sie zurückgezogen wurden. Also haben wir keine weiteren Änderungsanträge zu § 15. Hat noch jemand Änderungsanträge zu § 15? – Da das nicht der Fall ist, können wir jetzt über § 15 abstimmen.
Wer dem § 15 in der vorliegenden Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist § 15 mehrheitlich bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt über Abschnitt IV, Fraktionen, ab. Es wurden keine Änderungsanträge angenommen. Wer dem Abschnitt IV seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Abschnitt IV mehrheitlich, aber bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen zu Abschnitt V, und zwar zu § 15a. Hierzu liegt ein Änderungsantrag vor. Ich rufe die Drucksache 5/36 Nr. 5, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Kollege Bartl, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! § 15a betrifft die Bestimmung, die vorhin bereits durch die Parlamentarischen Geschäftsführer mit unterschiedlicher Herangehensweise beleuchtet worden ist. Es soll ein Beauftragter für Generationengerechtigkeit und Demografie qua Geschäftsordnung eingeführt werden. Nach Abs. 3 hat er unter anderem das Recht, dass er Vorlagen in den Landtag einbringen kann, die seinen Aufgabenbereich betreffen, sowie Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber Ausschüssen abgeben kann, die die Vorlage beraten. Er hat in den Ausschüssen des Landtages das Recht, zu Vorlagen in seinem Aufgabenbereich gehört zu werden etc. pp. Er hat ein Kompendium an Rechten, welches das des in der Verfassung genannten Beauftragten für Datenschutz bzw. des Rechnungshofes deutlich überschreitet.
Damit wird eine Funktion im Parlament qua Geschäftsordnung eingeführt, die weder in der Verfassung noch in einem Gesetz genannt ist und die weitergehende Rechte gegenüber den Abgeordneten dieses Hauses beinhaltet, als das bei dem in der Verfassung und im Datenschutzgesetz bzw. Rechnungshofgesetz ausgeführten diesbezüglichen Verfassungsorgan beinhaltet ist. Dass das bei all dem guten Anliegen, welches dahinter sein mag, und bei all den Sympathien, die man für diese Reglung haben kann,
nicht geht, ist eindeutig. Wir würden jetzt im Grunde genommen dieser Institution keinen Gefallen tun, wenn wir das qua Geschäftsordnung erzwingen wollen. Das ist eine Sache, die im Einvernehmen, meinetwegen zwischen den demokratischen Fraktionen, qua Gesetz geregelt werden muss. Das ist gut möglich; dann kann man richtiggehend tragend und für das Parlament in den nächsten fünf Jahren von großem Nutzen sein. Aber per Geschäftsordnung eine Institution zu schaffen, die in so weitgehende Rechte der Fraktionen, Ausschüsse und dergleichen eingreift, geht nicht. Das ist einfach verfassungsrechtlich so nicht zulässig. Hier greift der Wesentlichkeitsgrundsatz durch, der dann den Gesetzgeber all diese wesentlichen Fragen per Gesetz regeln lässt. Deshalb bitten wir, aus Vernunftgründen diese Regelung in der Geschäftsordnung nicht zu erzwingen.
Herr Präsident! Herr Kollege Bartl! Einigkeit besteht darin, dass das Thema Generationengerechtigkeit eine größere Rolle spielen soll. Wir sind uns nur nicht einig, in welcher Art und Weise es umgesetzt werden kann. Wir vertreten die Auffassung, gemeinsam als CDU und FDP ein Signal in der Geschäftsordnung zu setzen, und wollen daher einen Beauftragten verankern. Die Frage, ob man das später in einem Gesetz verankert oder nicht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erheblich. Montesquieu hat einmal gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Diese von uns in der jetzigen Geschäftsordnung vorgeschlagene schlanke Regelung ist sinnvoll und vertretbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin schon sehr erstaunt, dass ich gerade von der FDP-Fraktion die Einführung eines Beauftragten zur Kenntnis nehmen muss. Ich möchte daran erinnern: Wir haben in der letzten Legislaturperiode Gesetzentwürfe über Ausländerbeauftragte, Seniorenbeauftragte oder Kinderbeauftragte eingebracht. Das sind Dinge, die in der Kommunalverfassung schon vorgesehen sind, dort aber nur mit Sollvorschriften und eben nicht zwingend einzuführen sind. Die werden nun tatsächlich erforderlich und notwendig. Diese sind alle in Gesetzen verankert.
Sie wollen nun hoppla hopp ohne Diskussion diesen Beauftragten zweiter Klasse über die Geschäftsordnung einführen. Das ist ein völlig unübliches Verfahren. Sie unterziehen sich nicht der Mühe, hier tatsächlich ein Gesetz auszuarbeiten, das auch Rechte und Pflichten dieses angeblich notwendigen Beauftragten benennt. Nein, wir haben den Eindruck, Sie sind nicht in der Lage,
die Schlussfolgerungen aus der Enquetekommission zu ziehen. Sie machen hier eine Alibiveranstaltung. Meine Fraktion und ich sind gespannt, welches Mitglied Ihrer Fraktionen mit diesem offensichtlichen Versorgungsposten versorgt werden soll. Deswegen werden wir den Beauftragten ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Herbst! Die Gültigkeit der Verfassung hängt nicht von dem Stärkeverhältnis der Koalition ab. Die Auslegung der Verfassung unterliegt dann immer noch dem Verfassungsgericht. Dem Landtag würde es helfen, wenn er eine Institution haben will, bei der dies etwas sein soll, was tatsächlich unter der Evaluation der Enquetekommission gemacht wurde. Warum müssen wir denn jetzt mit der Brechstange etwas tun, was ganz eindeutig im Binnenrecht so nicht geht? Das ist schon zigmal ausgeurteilt. Es ist völlig undenkbar, dass Sie jetzt die Zweckmäßigkeit gegen die Verfassungskonformität setzen. Wenn wir damit im Landtag der 5. Wahlperiode anfangen, glaube ich, dass Sie zum Ende dieser Wahlperiode in einer Ihnen nicht gut tun werdenden Situation enden. Lassen Sie es doch bitte sein. Es ist doch kein Problem, es noch zurückzustellen. Das Signal ist gesetzt und später kann es in einem Gesetz ausgestaltet werden, das Sie meinethalben einbringen können und dem wir dann sogar zustimmen werden oder Ähnliches.
Nebenbei bemerkt: Der Beauftragte selbst sitzt auf einem so dünnen Brett, das doch nie im Leben hält.