Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ganz einfach, Kollege Bartl hat es gesagt: Das Volk ist im Falle des Volksantrages Organ der Verfassung und muss deswegen auch Organ in der Geschäftsordnung werden, insoweit es Vertreter eines Volksantrages ist. Daher ist es nur konsequent, wenn auch hier das Rederecht eingeräumt wird. Alles andere wäre eine Benachteiligung gegenüber dem Gesetzgebungsinitiator Volk im Vergleich zu den Fraktionen.
Das, was Sie, Kollege Herbst, hier vorsehen, ist natürlich ein Fortschritt, aber es ist ein inkonsequenter und halbherziger Fortschritt. Deswegen werden wir dem Antrag der Linksfraktion zustimmen.
Gut. Ich stelle jetzt keinen weiteren Redebedarf fest. Wir können deshalb über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt über den § 44 in seiner ursprünglichen Form ab. Es wurde kein Änderungsantrag angenommen. Wer diesem Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Recht vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist § 44 mehrheitlich angenommen.
Wir können jetzt zu § 45 kommen. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können über diesen Paragrafen abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist § 45 mehrheitlich bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen angenommen.
Wir kommen damit zu § 46. Hierzu liegt die Drucksache 5/36, Nr. 9, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Kollege Bartl hat ihn schon im Kontext begründet. Gibt es hierzu weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall.
Wir können also über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen in der SPD-Fraktion. § 46 ist mehrheitlich angenommen.
Meine Damen und Herren! Zu den §§ 47 bis 50 liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wir können also über sie insgesamt abstimmen. Wer den §§ 47 bis 50 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die §§ 47 bis 50 bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.
Wir können jetzt über den gesamten Abschnitt Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Es wurden dazu keine Änderungsanträge angenommen. Wer dem Abschnitt VIII, Gesetzgebungsverfahren, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist Abschnitt VIII mit einer großen Zahl von Stimmenthaltungen angenommen.
Zu § 51 liegen keine Änderungsanträge vor. Wir stimmen über § 51 ab. Wer diesem Paragrafen zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dem § 51 mit einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu § 52. Hierzu liegt uns die Drucksache 5/26, Nr. 1, Änderungsantrag der NPD-Fraktion, vor. Bitte, Herr Dr. Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon in meiner Einführung darauf eingegangen, dass wir der Meinung sind, dass wieder – wie in der alten Legislaturperiode – bis zu drei Anträge je Fraktion ins Plenum gezogen werden können. Das ergänzt sich in diesem Falle – das will ich auch gleich so einbringen – mit der von uns beantragten Änderung des § 79.
Gerade die Ablehnung der Zulassung der Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen bestärkt mich darin, dass die politische Willensbildung im Parlament für den Bürger draußen deutlich sichtbar sein sollte, indem wir wenigstens den Fraktionen im Plenum die Möglichkeit einräumen, in der bisherigen Art und Weise drei Anträge pro Sitzungswoche einzubringen.
Danke. – Gibt es Redebedarf? – Ich sehe keinen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt keine. Damit ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Drucksache 5/36 Nr. 10, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich bitte den Einbringer das Wort zu nehmen; Kollege Tischendorf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen zurück zur alten Regelung der 4. Wahlperiode. Das heißt, wir wollen uns nicht von vornherein auf zwei Anträge beschränken. Das macht wenig Sinn. Man kann sich übrigens bei einer übervollen Tagesordnung – das wissen Sie ja – darauf verständigen, dass man auch mit zwei Anträgen hinkommt.
Ich will einmal darauf hinweisen – oder ich sage es so: Wenn man sich den Koalitionsvertrag anschaut, wie Sie Waschanlagen und Videotheken regeln wollen und in der Bildung relativ wenig tun, dann mögen zwei Anträge in der Plenarwoche ausreichen, damit hantieren zu können. Wir wollen aber mehr.
Wir wollen wirklich einige Dinge hier in Sachsen verändern und gestalten. Es ist falsch, von vornherein die Rechte zu beschneiden und einen Antrag weniger in die Geschäftsordnung zu schreiben. Insofern bitten wir, die alte Regelung wieder herzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte es bereits in meiner Rede zur Einbringung der Geschäftsordnung gesagt: Uns geht es darum, die Plenardebatten zu straffen und sich auf Themen zu konzentrieren. Dem werden wir damit gerecht, dass wir pro Fraktion nur noch zwei dieser sogenannten Anträge, die nicht in den Ausschüssen waren, auf die Tagesordnung setzen wollen.
Unbeschadet dessen hat natürlich jede Fraktion die Möglichkeit, in die Ausschüsse überwiesene Anträge auch wieder ins Plenum zu holen. Das haben wir ausdrücklich in der Geschäftsordnung geregelt. Wir wollen die Anzahl der allein für die Galerie produzierten Anträge sinnvoll begrenzen.
Es ist in der letzten Legislaturperiode bei drei Sitzungstagen öfter der Fall gewesen, dass einige der Fraktionen ihr Kontingent nicht ausgeschöpft haben.
Es gibt zwei Fraktionen, die es regelmäßig ausgeschöpft haben. Bezeichnenderweise haben diese beiden Fraktionen absolut identische Änderungsanträge hier zur Diskussion gestellt. Das spricht dann auch für sich. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank. – Gibt es weiteren Redebedarf? Mein Blick schweift in die Runde. – Ich sehe ihn nicht. Wir können also über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen in der SPD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir können über den § 52 in seiner unveränderten Form abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der § 52 mit Gegenstimmen und Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen jetzt zum § 53. Hier liegt in der Drucksache 5/36 Nr. 11 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Kollege Tischendorf, bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier geht es um die Dringlichen Anträge. Wir wollen das Quorum eines Drittels der Abgeordneten einbringen, also nicht die Mehrheit. Wir sind der Meinung, dass es durchaus der Sache dienlich ist, wenn Dringliche Anträge von einem Drittel der Abgeordneten unterstützt werden und damit auf die Tagesordnung kommen.
Das kann man gar nicht inflationär behandeln. Wir haben ja nicht hineingeschrieben „eine Fraktion“, sondern „ein Drittel der Abgeordneten“. Daran sehen Sie schon, dass sich Fraktionen durchaus verständigen müssen, wenn sie dieses Drittel erreichen wollen und die Dringlichkeit damit hergestellt ist. Insofern bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieselbe Argumentation wie beim Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse: Auch die Dringlichen Anträge sind Sonderkonstellationen innerhalb der parlamentarischen Arbeit. Diese Sonderkonstellation können wir nicht noch durch eine zusätzliche Ausnahme rechtfertigen: dass ein Minderheitenquorum dahintersteht. Deswegen ist es richtig, Dringliche Anträge nur dann auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie mit Mehrheit vom Landtag so eingeschätzt werden. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Wir können über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir können insgesamt über den § 53 abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Ich sehe eine Wortmeldung. Kollege Herbst, wir sind in der Abstimmung.
Wir stimmen jetzt über den Abschnitt IX, Anträge, ab. Es wurden keine Änderungsanträge angenommen. Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte! – Einige Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Auch eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Der Abschnitt IX ist in unveränderter Form mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen zum Abschnitt X, Anfragen Aktuelle Stunde. Zum § 54 liegen uns keine Änderungsanträge vor. Oder doch? – Kollege Herbst.
Herr Präsident, schriftlich liegt in der Tat kein Änderungsantrag vor. Uns ist aber gerade noch aufgefallen, dass ein technischer Verweis falsch ist. Und zwar heißt es im § 54 (2) Satz 2 derzeit: „§ 52 Abs. 2 gilt entsprechend.“
Kollege Herbst, das hat ja einen eher technischen Charakter. Aber Sie haben diesen Antrag verlesen. Erhebt sich dagegen Widerspruch aus dieser Runde, dass wir über ihn nach dem Verlesen durch Kollegen Herbst jetzt abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Das können wir auch nach unserer Geschäftsordnung.
Ich stelle also diesen von Kollegen Herbst verlesenen Antrag zum § 54 zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden.
Ich stelle den § 54 jetzt zur Abstimmung. Wer ihm mit dem angenommenen Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Die Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen ist damit der § 54 mit der Änderung angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Drucksache 5/38, Nr. 2, Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die beiden Fraktionen begehren die Einfügung eines im Entwurf nicht enthaltenen § 54a. Bitte, Kollege Lichdi.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde sicher nicht der Einzige sein, der manchmal BBC schaut. Da gibt es immer eine sehr, sehr schöne Sache. Es wird nämlich „Prime Minister’s Questions“ – ich glaube, das ist immer mittwochs aller vier Wochen – aus dem Unterhaus übertragen. Wer das einmal gesehen hat, der weiß, wie lebendig und spannend das ist, wenn sich die Abgeordneten der Opposition und der Regierung gegenübersitzen und immer einer mit seinem Manuskript aufspringt. Dann stellt er kurz eine Frage, und darauf muss der Premierminister antworten. Ich glaube, das ist wirklich Parlamentarismus, so wie man ihn sich vorstellt, so wie man ihn sich wünscht.