Deshalb meinen wir sehr wohl, dass unser Antrag berechtigt und notwendig ist und dass nur diese Formulierung – wir denken nicht, dass dies durch die Staatsregierung rechtsmissbräuchlich gehandhabt würde – die Verfassung einhält.
Danke, Kollege Bartl. – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf und stelle den Änderungsantrag in der vorliegenden Drucksache zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über § 56 in der unveränderten Fassung ab. Wer § 56 in der unveränderten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist § 56 angenommen.
Wir kommen zu § 57. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor und wir können über diesen Paragrafen sofort abstimmen. Wer § 57 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Der § 57 ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zu § 58. Hierzu liegt uns in der Drucksache 5/36 Nr. 13 der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Herr Kollege Tischendorf, bitte.
Herr Präsident! Wir haben § 57 bewusst zugestimmt, weil uns die Große Anfrage wichtig ist. Jetzt kommt aber die Regelung, die ich bereits in meinem Redebeitrag kritisiert habe, nämlich dass nur noch eine Große Anfrage pro Plenarwoche möglich ist. Das ist ein tiefer Einschnitt in die Oppositionsrechte, gerade was die Großen Anfragen betrifft. Hier ergibt sich die Möglichkeit, bestimmte Themen in den Landtag einzubringen und zu diskutieren. Wenn man aber bedenkt, wann bei der Anzahl der Fraktionen eine Fraktion wieder dran wäre, so wären es maximal zwei Große Anfragen pro Jahr. Das halten wir für nicht angemessen. Das beschneidet die Rechte des Landtages massiv.
Die Argumentation, dass gesagt wird, man könne auch Kleine Anfragen stellen, ist so nicht richtig, denn die Aufgabe einer Großen Anfrage an die Staatsregierung ist eine völlig andere als die einer Kleinen Anfrage. Es ist auch ein anderes parlamentarisches Instrument. Insofern wollen wir diese Beschränkung herausnehmen.
Im Übrigen war es doch so: Am Ende der letzten Legislaturperiode war es nur die Opposition, die die Tagesordnung mit Großen Anfragen belegt hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tischendorf, ich möchte eine Richtigstellung vornehmen: Es geht nicht um eine Beschränkung der Großen Anfragen. Das ist ein
parlamentarisches Recht der Fraktionen. Sie können so viele Große Anfragen an die Staatsregierung stellen, wie sie wollen – von mir aus zehn pro Monat. Es ist ihnen überlassen, wie sie das machen. Es geht hierbei um die Behandlung der Großen Anfragen im Plenum.
Wenn wir dem neuen Modell folgen und sagen, wir straffen den Parlamentsablauf und wollen ihn nach Möglichkeit auf zwei Tage konzentrieren, dann ist es relativ klar, dass wir aufgrund des Zeitvolumens, die die Behandlung Großer Anfragen im Plenum erfordert, eine Reduzierung vornehmen. Es gibt andere Möglichkeiten, wie Sie sich als Fraktion trotzdem artikulieren können, und zwar über Aktuelle Debatten, über Anträgen etc.
Auch Ihr Verweis auf die Anzahl der Fraktionen zieht nicht. Wenn man sich in der Vergangenheit anschaut, wer Große Anfragen gestellt hat, stellt man fest, dass es zum größten Teil die Oppositionsfraktionen waren. Sie können also, wenn es der Reihe nach geht, einmal im Vierteljahr drankommen. Das ist keine Beschränkung des Rechts, sondern Sie haben nach wie vor das Recht. Sie haben alle Möglichkeiten, Ihre Antworten von der Staatsregierung zu bekommen. Erfahrungsgemäß vermarkten Sie die Großen Anfragen, bevor sie im Plenum behandelt werden. Auch diesen Hinweis durfte ich mir gestatten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sollten die Vermarktung von Großen Anfragen von der parlamentarischen Debatte trennen. Die Medienarbeit ist eine ganz andere Geschichte.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für durchaus wichtig, die Möglichkeit, Große Anfragen im Plenum zu besprechen, nicht einzuschränken. Es ist auch nicht notwendig. Wer sich die Statistik der letzten Legislaturperiode anschaut, wird viele Plenarwochen sehen, in denen wir nur eine Große Anfrage, in manchen waren es auch zwei Große Anfragen, hatten.
Es gab eine Zeit, in der es eine Häufung Großer Anfragen gab, und das war in der letzten Sitzungswoche. Aber dort gab es auch eine Häufung von Regierungserklärungen. Das hatte vielleicht einen gewissen Zusammenhang.
Aus unserer Sicht ist das, was Kollege Herbst gesagt hat, ein Argument gegen diese Beschränkung. Natürlich ist die Große Anfrage ein typisches Recht der Opposition. Diese Informationsrechte – Kleine und Große Anfragen – werden von den Oppositionsfraktionen wahrgenommen. Zu dem Zeitpunkt, in dem Sie aber deren Behandlung beschneiden und die Diskussion in den Ausschuss drücken, der nicht öffentlich tagt, wird die öffentliche Debatte in diesem Sächsischen Landtag unterdrückt und ein Oppositionsrecht beschnitten. Das halte ich für nicht vertretbar. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Linksfraktion zu.
Vielen Dank, Kollege Gerstenberg. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Somit stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom Prinzip her ist dies das Gleiche noch einmal, bloß nicht ganz so weitgehend. Wir haben eine Regelung zur Aufnahme in die Geschäftsordnung empfohlen, die zwei Große Anfragen pro Plenarwoche vorsieht. Das ist vom Prinzip her gleichlautend wie die Aktuelle Stunde. Ich denke, bei einem Sechs-ParteienParlament wäre das eine angemessene Form, und wir sollten zumindest diese Kompromisslösung annehmen.
Danke. – Ich stelle keinen weiteren Redebedarf fest. Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir stimmen über § 58 in der unveränderten Fassung ab. Wer § 58 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist der § 58 mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zum § 59, zu welchem uns keine Änderungsanträge vorliegen. Deshalb können wir sofort darüber abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist § 59 mehrheitlich angenommen.
Wir können jetzt über den Abschnitt X, Anfragen, Aktuelle Stunde, insgesamt abstimmen. Wer diesem Abschnitt X seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist Abschnitt X mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zu Abschnitt XI, Petitionen. Hierzu liegen uns keine Änderungsanträge vor und wir können über Abschnitt XI insgesamt abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu Abschnitt XII, Besondere Beratungsgegenstände. Zu diesem Abschnitt liegen ebenfalls keine Änderungsanträge vor und wir können insgesamt darüber abstimmen. Wer diesem Abschnitt, §§ 66 bis 74, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Hand
zeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen und eine größere Anzahl von Stimmenthaltungen; der Abschnitt XII ist damit mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zu Abschnitt XIII, Tagungen des Landtages. Zu § 75 liegt uns die Drucksache 5/36 Nr. 14, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Kollege Bartl, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen gern, dass § 75 Abs. 2 gestrichen wird. § 75 Abs. 2 Satz 1 hat folgenden Wortlaut: „Die Sitzungen des Landtages sind grundsätzlich öffentlich.“ Neu eingefügt ist Satz 2: „Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, sobald Verfassung oder ein Gesetz nicht öffentliche Sitzungen vorschreibt.“
Im Abschnitt III der Verfassung, in dem der Landtag geregelt ist, haben wir eine klare Entscheidung des Verfassungsgebers, wie mit der Öffentlichkeit des Landtages umzugehen ist. Das Prinzip der Öffentlichkeit im Abs. 1 bedeutet, dass jedermann das unentgeltliche Zutrittsrecht zu den Plenarsitzungen des Landtages hat und dass das als Ausprägung des Demokratieprinzips zu verstehen ist.
Der Verfassungsgeber hat gesagt: Die Verhandlungen des Landtages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn das der Landtag auf Antrag von zwölf Abgeordneten oder eines Mitgliedes der Staatsregierung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten beschließt. Über den Antrag wird in nicht öffentlicher Sitzung entschieden.
Das ist die Entscheidung des Verfassungsgebers, die in der Verfassung festgeschrieben ist. Jetzt fügen Sie hinzu, dass auch auszuschließen ist, wenn es qua Gesetz vorgesehen ist. Das scheint uns eine Öffnungsklausel zu sein, die in Zukunft per Gesetz vorsehen kann, dass Sitzungen des Landtages nicht öffentlich sind.
Das ist in der Verfassung so nicht vorgesehen. Die Verfassung hat eindeutig nicht gesagt, dass es hier einen Gesetzesvorbehalt gibt, sondern sie hat gesagt, dass nur, wenn diese Abstimmung so ausfällt, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ansonsten ist öffentlich zu tagen. Was soll jetzt dieser Satz, wenn er nicht den Hintergrund hat, in Zukunft qua Gesetz Gesetze hineinzubasteln, hier in geheimer Sitzung zu beraten und zu beschließen? Erläutern Sie uns das! Weshalb soll der Satz hinein „wenn es vom Gesetz vorgesehen ist“? Das lässt die Verfassung im Grunde nicht zu. Das ist dem Gesetzgeber entzogen. Die Verfassung hat sich hier entschieden, nur mit der einen Ausnahme: Mit der Abstimmung und dergleichen mehr kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Deshalb bitten wir, diesen Absatz zu streichen.
Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit können wir über diesen Änderungsantrag abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir können über § 75 in seiner ursprünglichen Form abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist § 75 mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu §§ 76 bis 78. Hier liegen uns keine Änderungsanträge vor. Ich stimme über §§ 76 bis 78 ab. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Es gibt eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist den §§ 76 bis 78 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu § 79. Hier liegt uns die Drucksache 5/26 Nr. 2, Änderungsantrag der NPD, vor. Herr Dr. Müller, Sie hatten ihn schon begründet, wie Sie vorhin ausführten?
Herr Präsident! Auch wenn ich schon begründet hatte, möchte ich für das Protokoll feststellen: Meine Fraktion bedauert es, dass sowohl die Großen Anfragen als auch die Gesetzeslesungen sowie die Antragsanzahl durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen so geändert wurden, wie es in dem Entwurf zu dieser Geschäftsordnung vorgesehen war. Wir hätten es begrüßt, wenn mehr Möglichkeiten der öffentlichen Darstellung des Landtages bestanden hätten, dann wären auch drei Sitzungstage sinnvoll gewesen. Somit hat sich unser Antrag erledigt.
Danke. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den stelle ich nicht fest. Damit stimmen wir über diesen Antrag ab.
Wir kommen damit zur Drucksache 5/32, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE. Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einer Phase, in der wir alle schon etwas erschöpft sind, möchte ich Ihnen ein ausgesprochen belebendes Element vorstellen. Das ist sozusagen die letzte Chance, dieser Geschäftsordnung über die Kurzintervention und einige kleine Änderungen
hinaus wirklich noch einmal neues Leben einzuhauchen. Wir haben das überschrieben mit „Prioritätenblock“.
Darunter ist zu verstehen, dass jede Fraktion in diesem Hause künftig die Möglichkeit erhalten soll, einen ihrer Tagesordnungspunkte zu benennen, der in einem Prioritätenblock behandelt wird. Dieser steht ganz am Anfang nach der Aktuellen Debatte. Es ist sicher unstrittig, dass auch Fraktionen, die bisher nach der Stärke am Ende stehen – die FDP hat es genauso wie wir eine Legislaturperiode lang auskosten müssen –, interessante, spannende, sehr aktuelle Anträge oder auch Gesetzentwürfe in dieses Haus einbringen. Jede Fraktion hat so die Möglichkeit, einen Punkt ihrer Tagesordnung in diesen Block einzubringen. Dort gibt es dann eine knackige Debatte von fünf Minuten pro Fraktion.