Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/37 Nr. 2 auf. Nach § 86 soll ein im Entwurf nicht enthaltener § 86a eingefügt werden. Herr Brangs, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe dazu schon in meinem Redebeitrag zur Geschäftsordnung ausgeführt. Unser Änderungsantrag hat etwas mit der Wertschätzung und auch dem Selbstverständnis dieses Hauses zu tun. Wenn wir die Berichte des Datenschutzbeauftragten und des Präsidenten des Rechnungshofes entgegennehmen, dann muss selbstverständlich beiden – im Moment sind es Herren; das kann sich auch einmal ändern; man weiß es nicht – Gelegenheit gegeben werden, hier zu ihren eigenen Berichten Stellung zu nehmen. Ich glaube, das ist das Selbstverständlichste der Welt.
Ich verstehe nicht, warum dieses Haus, der Landtag, sich dem verweigern möchte. Ich finde es einen Affront gegen beide Institutionen und appelliere an alle demokratischen Parteien, diesen vorgeschlagenen § 86a der drei Fraktionen anzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Wertschätzung der Arbeit sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Wir hatten vorhin schon über das Thema Rederecht im Plenum diskutiert. Es gibt aus Sicht der Koalitionsfraktionen keinen Grund, davon abzuweichen. Deshalb empfehlen wir, diesen Änderungsantrag abzulehnen.
Ich stelle diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte! – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dieser Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Zu den §§ 87 bis 92 liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wer den §§ 87 bis 92 in der unveränderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Danke. Einige Stimmenthaltungen. Den §§ 87 bis 92 ist aber mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Ich komme jetzt zum § 93. Hierzu liegt die Drucksache 5/36 Nr. 21, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Bitte, Herr Tischendorf.
Hier geht es um die sachlichen Richtigstellungen. Bisher war es möglich, dass innerhalb von drei Minuten eine sachliche Richtigstellung erfolgen kann. Jetzt will die Koalition das auf zwei Minuten begrenzen. Da erschließt sich für uns der Sinn nicht. Für eine sachliche Richtigstellung muss noch genügend Zeit sein, um sie vorzutragen. Wenn Sie von der Kürze der Zeit reden, dann schauen Sie sich einmal an, wie viele sachliche Richtigstellungen wir im Plenum pro Tag haben. Sie werden feststellen, dass das nicht der entscheidende Faktor ist, um auf zwei Tage zu kommen.
Danke. – Gibt es hierzu Redebedarf? – Ich sehe keinen Redebedarf. Wir können also über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den § 93 in seiner ursprünglichen Fassung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Einige Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der § 93 angenommen.
Wir kommen zu den §§ 94 bis 100. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wir können über diese Paragrafen abstimmen. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Trotz einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen wurde den §§ 94 bis 100 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen jetzt zum § 101. Hier liegt die Drucksache 5/36 Nr. 22, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor; Herr Bartl.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Regelung des § 101 Abs. 4, die jetzt lautet: „Anträge, die am Schluss eines Sitzungstages nicht behandelt wurden, werden auf die Tagesordnung des nächsten Sitzungstages derselben Plenarwoche gesetzt. Der Einreicher kann Anträge, die wegen des Endes der Plenarwoche in dieser nicht mehr behandelt werden können, auf die Tagesordnung der nächsten Plenarwoche setzen lassen. Anderenfalls sind Anträge erledigt“, wollen wir gern hinzufügen, damit anstelle der Überweisung auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung auch die Möglichkeit besteht, dass diese Anträge in einen Ausschuss überwiesen werden. Hinter „lassen“ wollen wir die Wörter einfügen: „… oder deren Überweisung in den Ausschuss durch den Präsidenten veranlassen.“
Das ist eine sachgerechte Änderung. Es muss also dann nicht wieder auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsit
zung gesetzt werden, sondern der Antragsteller kann entscheiden, wenn es nicht mehr in der laufenden Plenarwoche zur Verhandlung kommt, die Anträge in den Ausschuss überweisen zu lassen. Damit wäre die Erledigung eingetreten.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir können jetzt über den § 101 in seiner unveränderten Fassung abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist der § 101 mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über den Abschnitt XIII, Tagungen des Landtages, abstimmen. Es wurden keine Änderungsanträge angenommen. Wer dem Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist der Abschnitt XIII mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zum Abschnitt XIV. Dazu liegen keine Änderungsanträge vor. Ich stelle den Abschnitt XIV zur Abstimmung. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Abschnitt XIV mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich komme zum Abschnitt XV, Plenarprotokolle und Drucksachen, die §§ 108 bis 112. Hierzu liegen ebenfalls keine Änderungsanträge vor. Wir stimmen über diesen Abschnitt ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen wurde dem Abschnitt XV mit Mehrheit zugestimmt.
Ich komme jetzt zum Abschnitt 16, Geschäftsordnungsfragen, §§ 113 bis 115. Hierzu liegen ebenfalls keine Änderungsanträge vor.
Wer dem Abschnitt XVI zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist dem Abschnitt XVI mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zum Abschnitt XVII, Schlussbemerkungen, §§ 116 und 117. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Wer den §§ 116 und 117 in der vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist den §§ 116 und 117 mehrheitlich zugestimmt worden.
Zu § 118 liegt uns die Drucksache 5/36 Nr. 23, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, vor. Bitte, Kollege Bartl.
Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen gern, dass in § 118 eine Änderung vorgenommen wird, indem der letzte Satz gestrichen wird. § 118 lautet jetzt: „Die Landtagsverwaltung unterstützt den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben.“ Nun kommt der Satz, den wir zumindest hinterfragen würden: „Der Direktor beim Landtag ist ständiger Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung.“ Die Aufgaben des Präsidenten und damit auch seiner Stellvertreter werden in der Verfassung in Artikel 47 Abs. 4 benannt. Die Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums werden im Übrigen in dieser Geschäftsordnung selbst in den vorderen Bestimmungen benannt. Nun muss uns mal jemand erklären, wieso nicht die Stellvertreter des Präsidenten, wenn er nicht da ist, ihn in der Verwaltung vertreten, sondern der Landtagsdirektor. Das halten wir nicht für vereinbar mit dem, was in Verfassung, Gesetz und letzten Endes auch in der Geschäftsordnung vorn steht. Wieso soll der Landtagsdirektor den Präsidenten bei Abwesenheit in der Verwaltung vertreten? Dort gehört der Landtagsdirektor nicht hin. Diese Autorisierung hat er nicht zu bekommen.
Gibt es dazu Redebedarf? – Ich sehe keinen Redebedarf. Wir stimmen also über diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ich frage nach Gegenstimmen. – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Zu den §§ 119 und 120 liegt kein Änderungsantrag vor. Wir können über beide Paragrafen befinden. Wer ihnen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte! – Vielen Dank. Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen, bitte! – Einige Stimmenthaltungen. Den §§ 119 und 120 ist mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir können über den Abschnitt XVII, Schlussbestimmungen, abstimmen. Es wurden keine Änderungsanträge angenommen. Wer dem Abschnitt 17 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte! – Vielen Dank. Eine Anzahl von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen, bitte! – Vielen Dank. Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Abschnitt XVII, Schlussbestimmungen mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen zu den Anlagen der Geschäftsordnung, über die wir ebenfalls mit befinden müssen. Zu den Anlagen 1 bis 6 liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wer den Anlagen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte! – Keine Gegenstimmen. – Die Stimmenthaltungen,
bitte! – Eine große Anzahl von Stimmenthaltungen, aber den Anlagen zur Geschäftsordnung ist mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages in der Drucksache 5/3 mit der beschlossenen Änderung und den Anlagen als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen, bitte! – Vielen Dank. Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen, bitte! – Einige Stimmenthaltungen.
Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für Ihre Disziplin bei dem Mammutunternehmen dieser Abstimmung. Somit tritt die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die erste Sitzung des 5. Sächsischen Landtages wird damit auf dieser Grundlage fortgesetzt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des 5. Sächsischen Landtages ist bestimmt, dass der 1. Vizepräsident in geheimer Abstimmung gewählt wird. Ich schlage Ihnen vor, dass ich dieselbe Wahlkommission berufe, die auch die Wahl des Präsidenten geleitet hat. – Ich stelle dazu Übereinstimmung fest. Ich sehe jedenfalls keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drucksache 5/4 der Vorschlag der CDU-Fraktion zur Wahl der 1. Vizepräsidentin vor. Meine Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass für die Wahlhandlung dasselbe gilt wie für die Wahl des Präsidenten. Die Kandidatin ist gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtages – das sind 67 – für sie mit Ja stimmt.
In der Drucksache 5/4 der CDU-Fraktion ist Ihnen unsere Kollegin Andrea Dombois vorgeschlagen worden. Bitte begeben Sie sich nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort den Stimmschein für die Wahl der 1. Vizepräsidentin. Ich übergebe das Wort an Frau Roth von der Wahlkommission, damit sie mit dem Aufruf der Abgeordneten beginnen kann.
Wir kommen zur Wahl der 1. Vizepräsidentin des 5. Sächsischen Landtages. Ich rufe die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf.