Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

Wir mussten in der Vergangenheit leider die Erfahrung machen, dass der Landtag und kommunale Baubehörden in ihrer Mehrheit offenbar nicht willens sind, entspre

chende Bauvorhaben – darunter fallen natürlich auch Moscheen, die mit Minaretten versehen sind – von vornherein zu unterbinden. Das mag sicherlich auch daran liegen, dass sich die Mehrheit der sogenannten Volksvertreter in diesem Hause oder die Mitarbeiter und Beamten in den Verwaltungen eben nicht mehr als Vertreter des Volkes und seiner grundlegenden Lebensinteressen sehen und eine entsprechende Bindung und Nähe zum Volk selbst fehlt. Stattdessen geht es ihnen allzu oft um Sonder- oder Lobbyinteressen, um Rücksichtnahme auf Randgruppen mit Verweis auf unsere Geschichte und um propagandistische Aktionen im Sinne der von ihnen mehrheitlich vertretenen Ideologie des Multikulturalismus.

Sie nehmen im Zweifelsfall – um beim Moscheenbeispiel zu bleiben – mehr Rücksicht darauf, dass Muslime – egal wie fanatisch oder totalitär deren Weltbild auch gestrickt sein mag – ihre Sitten und Gebräuche, die nicht selten den hierzulande gültigen Rechtsnormen und auch dem Grundgesetz entgegenstehen, der Mehrheitsgesellschaft aufzwingen können, statt der berechtigten Sorge eines großen Teils unseres Volkes Rechnung zu tragen, der eben nicht von einer muslimischen Minderheit dominiert werden will.

Wir Nationaldemokraten verstehen uns als Stimme dieser schweigenden Mehrheit und werden auch weiterhin der Überfremdung und Islamisierung unserer Heimat den Kampf ansagen. Hierbei schöpfen wir alle legalen Mittel aus, um den Bürgern zu verdeutlichen, dass wir Politik aus der Mitte des Volkes und auch für das Volk – gemeint ist dabei natürlich das eigene – gestalten.

Wir sind davon überzeugt, dass die Abgehobenheit der politischen Klasse in den kommunalen Vertretungen Sachsens noch nicht so stark ausgeprägt ist wie hier im Landtag. In den Kommunen ist man näher am Volk und weiß um die Sorgen und Nöte der Bürger. Auf kommunaler Ebene müssen die Gemeinde- und Kreisräte viel

stärker die Konsequenzen ihrer Entscheidungen berücksichtigen und sorgsam abwägen, was beschlossen wird.

Die kommunalen Vertretungen wissen dabei genau: Wägen sie ihre Entscheidungen nicht sorgfältig genug ab, drohen Bürgerproteste. Sie, meine Damen und Herren, können sicher sein, dass sich die NPD an die Spitze des berechtigten Protestes stellen wird, sollten Bauvorhaben geplant sein, die das gewachsene Ortsbild einer Stadt oder einer Gemeinde so beeinträchtigen, dass es nur noch als unzumutbar bezeichnet werden kann.

Unsere Stärke besteht in einer aktionsfähigen und motivierten Basis, die genau dort zur Stelle sein wird, wo zum Beispiel ein Minarett errichtet werden soll, wo die Menschen eben nicht mehr nur das vertraute Geläut der Kirchenglocken am Sonntag hören sollen, sondern das Rufen des Muezzins, der – wieder Zitat – „seine Soldaten in die Kasernen des Glaubens ruft“, um es einmal mit den Worten des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan auszudrücken.

Unser heute eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung dient sowohl der Stärkung der kommunalen Planungshoheit als auch dem weitgehenden Schutz traditionell gewachsener sächsischer Ortsbilder, soweit dieser von den kommunalen parlamentarischen Vertretungskörperschaften politisch gewollt ist. Es ist also ein Gesetzentwurf, der dem basisdemokratischen Gedanken verpflichtet ist und kein explizites Verbot bestimmter Bauten vorsieht, sondern – wie in den österreichischen Bundesländern Vorarlberg und Kärnten – die Zulässigkeit von Bauten, die nicht nur unwesentlich vom klassischen Architekturstil unserer Städte und Gemeinden abweichen, in die Entscheidungsgewalt der kommunalen Selbstverwaltung stellt.

Wir fordern also nichts, was total abwegig wäre und gegen geltendes – und um es Ihnen leichter zu machen – oder gar europäisches Recht verstoßen würde. Wir haben auch bisher in unseren Anträgen und Vorschlägen für die Umsetzung eines generellen Minarettverbotes nichts gefordert, was durch das Grundgesetz nicht gedeckt wäre, auch wenn Sie uns dies immer wieder unterstellt haben.

Dennoch haben wir Ihre, wenn man es einmal so nennen möchte, Bedenken in unserem aktuellen Entwurf berücksichtigt, sodass dieses Mal, jedenfalls wenn man Ihre bisherige Argumentation als Grundlage nimmt, einer Umsetzung aus grundsätzlichen Erwägungen nichts entgegenstehen dürfte.

Natürlich wäre auch der Bau eines Minaretts eine Verfremdung des traditionell gewachsenen Ortsbildes im Sinne unseres Gesetzentwurfes. Allerdings sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnt, dass mit unserem Entwurf keineswegs die im Artikel 3 Abs. 3 und im Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes gewährten Grundrechte berührt oder für bestimmte Religionsgemeinschaften eingeschränkt werden.

Denn zum einen zielt der von uns beabsichtigte Schutz von traditionell gewachsenen Ortsbildern eben nicht nur

auf fremde, religiöse Bauten, da diese lediglich einen Spezialfall unter vielen denkbaren darstellen. Dies ergibt sich nämlich insbesondere daraus, dass die von uns vorgeschlagene Regelung religiös und weltanschaulich neutral alle Bauvorhaben, die wegen ihrer außergewöhnlichen Architektur, Größe oder Höhe von den örtlichen Bautraditionen erheblich abweichen, erfasst.

Lesen Sie sich den Entwurf durch. Eine Unterscheidung von religiöser oder profaner Nutzung ist nicht vorgesehen. Es würde also auch die unsägliche Verschlimmerung der Architektur durch Herrn Liebeskind am Militärhistorischen Museum Dresden treffen können. Zum anderen wäre im zuvor genannten Spezialfall die Ausübung der Religion auch dann gewährleistet, wenn eine Ablehnung des Baues durch die kommunalen Vertreter stattfinden würde. Sofern dies notwendig ist und der Bedarf tatsächlich besteht, kann die vorhandene Bausubstanz für Einrichtungen religiöser Art genutzt werden. Es muss sich dann nur jemand finden, der sein Haus an eine muslimische Gemeinde verkauft oder vermietet. Hier sind wir dann auf der Ebene des privaten Vertragsrechtes, in das sich die Politik zumeist nicht einzumischen hat.

Um Ihre letzten Bedenken zu zerstreuen, sei abschließend noch angemerkt, dass die von uns vorgeschlagene gesetzliche Regelung auch nicht der in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes fixierten Kunstfreiheit widerspricht. Es mag ja sein, dass Sie nun, da wir alle angeführten Argumente entkräftet haben, auch dies gegen uns ins Feld führen. Natürlich handelt es sich bei der Kunstfreiheit um ein Grundrecht, das verfassungsrechtlich als absolut anzusehen und nicht durch Gesetzesvorbehalt einzuschränken ist. Allerdings enthält es insofern immanente Grundrechtsschranken, als gesetzliche Eingriffe in die Kunstfreiheit dann zulässig sind, wenn sie zum Schutz eines anderen Verfassungsrechtsgutes erforderlich und verhältnismäßig sind. Diese Verhältnismäßigkeit ist mit unserem Entwurf gegeben, und es wäre natürlich auch weiterhin in jedem Einzelfall möglich, bei der Erörterung über ein Bauvorhaben auf spezifische Aspekte der Kunstfreiheit ausreichend Bedacht zu nehmen.

Wir bitten also um Überweisung dieses Gesetzentwurfes und um konstruktive Gespräche im Ausschuss.

(Beifall bei der NPD)

Diese Überweisung ist ebenfalls an den Innenausschuss vorgesehen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen und eine kleine Anzahl von Stimmen dafür. Dennoch ist die Überweisung beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Wirtschaftsförderung zukunftsfähig ausrichten – Verfahren entbürokratisieren und mittelstandsfreundlicher gestalten

Drucksache 5/1521, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion, es folgen FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. Es gibt einen Koalitionsredner? – Dann bitte, Herr Abg. Herbst.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir arbeiten ja gut und partnerschaftlich zusammen, deshalb teilen wir uns auch hinein.

(Horst Wehner, Linksfraktion: Bravo!)

Ich finde einen Bravoruf aus der Linksfraktion sehr interessant; denn ich erinnere mich, dass Herr Tischendorf heute früh sehr viel Wert darauf gelegt hat, dass diese Debatte in Anwesenheit des Wirtschaftsministers stattfindet. Er ist da, aber wo ist Herr Tischendorf?

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf von der Linksfraktion: Essen!)

Ich sage mal: Wer mit Steinen wirft, sollte sich sicher sein, dass er nicht im Glashaus sitzt.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Das macht er ja auch gerade nicht!)

Meine Damen und Herren! Coachingförderung, regionale Wachstumsförderung, Liquiditätshilfedarlehen, Gutachter- und Beraterzuschüsse, Mikrodarlehensförderung, Ausbildungszuschüsse – das ist nur eine ganz kleine Auswahl aus einer großen Liste, nämlich aus der Liste der Programme, mit denen der Freistaat Sachsen die sächsische Wirtschaft unterstützt. Die Wirtschaftsförderung ist unheimlich breit angelegt. Allein 64 Förderprogramme werden derzeit durch die Sächsische Aufbaubank im Auftrag des Wirtschaftsministeriums verwaltet; und bei allem guten Willen und allen guten Absichten ist eines mittlerweile aus dem Blickfeld geraten: dass Förderung Hilfe zur Selbsthilfe und keine Dauermaßnahme ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Unser Ziel ist relativ klar: Wir wollen mit der Wirtschaftsförderung sächsische Unternehmen so stark machen, dass sie auf eigenen Beinen stehen können und auch ohne Hilfe international wettbewerbsfähig sind. Wer sich die Entwicklung in den letzten Jahren anschaut, wird feststellen: Ja, wir sind – auch dank der Wirtschaftsförderung – ein gutes Stück mit der Stärkung unserer Unternehmen vorangekommen. Davon haben sowohl die großen Leuchttürme als auch viele kleine Handwerksunternehmen profitiert.

Sachsens Wirtschaft ist stärker, robuster geworden, und sie ist auch deshalb vergleichsweise besser durch die Krise gekommen als Unternehmen in vielen anderen Bundesländern. Doch wir wissen auch: Der finanzielle Rahmen ändert sich dramatisch. Bis 2020 wird jeder vierte Euro im Landeshaushalt wegfallen, deshalb kann es auch bei der Wirtschaftsförderung kein einfaches „Weiter so!“ geben. Wir werden die Förderpolitik in allen Ressorts auf den Prüfstand stellen. Wir müssen neu gewichten, was und wen wir bei zurückgehenden Mitteln in Zukunft unterstützen.

Für uns heißt das im Bereich der Wirtschaftsförderung eine klare Orientierung auf Wachstum, Innovation und kluge Köpfe. Für uns heißt das, die Zahl der Förderprogramme zu reduzieren und auf strategische Schwerpunkte zu konzentrieren. Für uns heißt das, die Abwicklung zu vereinfachen und für Unternehmen transparenter zu gestalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Üppige Fördermittel wirken nicht nur Heil bringend, nein, sie können auch süchtig machen. So gibt es mittlerweile den einen oder anderen Berater, der an Unternehmen nicht verkauft, was gebraucht wird, sondern was gefördert wird, und das kann auf Dauer nicht gut gehen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich sage ganz klar: Bei allen Erfolgen sächsischer Förderpolitik dürfen wir natürlich auch die Nebenwirkungen nicht aus dem Auge verlieren. Jedes Förderprogramm kostet das Land nicht nur direkt Geld, nein, es bindet auch Verwaltungsressourcen und es erfordert einen erheblichen Aufwand beim Antragsteller. Für große Unternehmen ist das alles Routine. Dort gibt es ganze Abteilungen dafür. Aber beim inhabergeführten Kleinunternehmen ist diese Aufgabe Abend- oder Wochenendbeschäftigung.

Sicher war jedes Förderprogramm, als es konzipiert wurde, gut gedacht; doch was einst als sinnvoll angesehen wurde, hat sich mittlerweile zu einem undurchschaubaren Förderdschungel entwickelt – mit entsprechenden Folgen. Wir beschweren uns ja oft über die Bürokratisierung in diesem Land. Aber natürlich steht hinter jedem Förderprogramm ein Gesetz, eine Richtlinie, eine Verordnung. Wir brauchen die Sachbearbeitung und die Belegprüfung. Das alles kostet Ressourcen in einem Umfang, den wir in Zukunft nicht mehr haben werden. Deshalb wollen und werden wir umsteuern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir wollen den Förderdschungel lichten. Wenn Sie sich beispielsweise die Richtlinien für die Mittelstandsförde

rung anschauen: Fast 50 Seiten sind weder sinnvoll noch bezahlbar noch für Unternehmen verständlich. Deshalb werden wir uns auf die Schwerpunkte konzentrieren, die den höchsten Nutzen für den Freistaat und für die Unternehmen bringen. Wir wollen die sinkenden Finanzmittel direkt auf Unternehmen konzentrieren.

Dabei verfolgen wir klare Ziele. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, das Wachstum beschleunigen und ausländische Märkte stärker erschließen; denn an einem Punkt haben wir in der Tat noch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in den Altbundesländern: Unsere Unternehmen sind einfach kleiner. Sie hatten ja noch nicht die Zeit, in dem Maße zu wachsen, wie es vielleicht der Mittelständler in Baden-Württemberg tun konnte. Im Durchschnitt neun Beschäftigte in Sachsen, das heißt, diese Unternehmen sind nicht nur anfälliger, wenn denn einmal eine Krise kommt; nein, sie hatten auch weniger Zeit, Kapitalreserven aufzubauen.

Deshalb ist es wichtig, dass wir in der Wirtschaftsförderung die größenbedingten Nachteile überwinden wollen. Dabei soll der Staat helfen. Wir wollen aber keine Förderung auf Ewigkeit. Wir wollen langfristig von dem Subventionstropf wegkommen, weil dies auch oft in der Öffentlichkeit unter dem Aspekt diskutiert wird: Ist Förderpolitik dann besonders erfolgreich, wenn viel Geld abfließt? – Nein, meine Damen und Herren, Förderpolitik ist erfolgreich, wenn sie eine weitere Förderung in Zukunft überflüssig macht.

(Beifall bei der FDP, der CDU und des Staatsministers Sven Morlok)

Die jetzt notwendige Neuorientierung in der sächsischen Förderpolitik hätte eigentlich schon vor Jahren in Angriff genommen werden müssen, doch ich muss sagen, dem Amtsvorgänger fehlte dazu leider der Mut, vielleicht auch der politische Kompass. Wer den Staat modernisieren will, der braucht Mut und Kraft, und er muss auch die Widerstände von Lobbyisten überwinden. Diese Koalition bringt den Mut und die Kraft dafür auf.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zu den Details unseres Antrages wird der geschätzte Kollege Dr. Schmalfuß später noch etwas ergänzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)