Protokoll der Sitzung vom 11.03.2010

(Jürgen Gansel, NPD: Eben nicht!)

Sie hat dann sehr angemessen entschieden, als es zu dem Abbruch Ihrer Demonstration gekommen ist.

(Holger Apfel, NPD: Nicht die Polizei hat entschieden, sondern das Innenministerium hat entschieden, wie die Polizei zu handeln hat!)

Sie haben im Innenausschuss dem Bericht des Innenministers nicht lauschen können. Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Der Innenminister und der Landespolizeipräsident haben im Innenausschuss den Mitgliedern deutlich berichtet, vor welchen Schwierigkeiten der Lagebeherrschung die sächsische Polizei an einem gewissen Zeitpunkt am 13. Februar am Neustädter Bahnhof gestanden hat.

(Zuruf von der NPD)

Ich gehe davon aus, dass die sächsische Polizei verhältnismäßig reagiert hat, um eine Eskalation der Lage zu verhindern.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Eine Eskalation der Lage zu verhindern war das Gebot der Stunde, um von der Stadt Dresden keine Signale ausgehen zu lassen, die nur von Randalen begleitet gewesen wären.

(Holger Apfel, NPD: Sagen Sie, dass Sie aus politischen Gründen Missbrauch begangen haben!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weise gleichzeitig zurück, dass es einen rechtsfreien Raum im Freistaat Sachsen gibt.

(Andreas Storr, NPD: Natürlich!)

Prof. Besier hat davon gesprochen, dass im Freistaat Sachsen ein rechtsfreier Raum existiert. Das weise ich zurück. Wir haben einen Rechtsstaat. Das Oberverwaltungsgericht hat Demonstrationen genehmigt, zugelassen und mit Auflagen belegt. Die Polizei war bereit, diese Demonstrationen entsprechend umzusetzen. Gewalt von

Rechtsextremisten, Rechts- und Linksterroristen lehnen wir für unser Land deutlich ab.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Ich bin – das ist an die letzten drei meiner Vorredner gerichtet – sehr erschrocken, welche Anschauungen zur Demokratie und zum Versammlungsrecht, das wir im Januar hier – –

(Klaus Bartl, Linksfraktion: Prof. Dreier wäre auf Bundesebene fast Verfassungsrichter geworden!)

Ja, ich schaue Sie genau an, Herr Bartl. Lesen Sie Ihre Rede zum Versammlungsrecht, die Sie hier vollmundig gehalten haben. Sie meinten, dass das Versammlungsrecht nicht vorschreibt, welche Meinung geäußert werden dürfe, und der Staat nicht überprüfen darf, welche Meinungen geäußert werden dürfen, und er erst dann eingrei

fen darf, wenn der Rechtsstaat in Gefahr ist. Das wissen Sie. Das ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie in Erinnerung zu behalten, dass am 13. Februar 15 000 Menschen das Recht zur Demonstration in friedlicher Versammlung um die Frauenkirche in Anspruch genommen haben. Das ist das Signal vom Frieden, welches auch künftig von dieser Stadt aus in die Welt gehen soll.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Gibt es weiteren Redebedarf zur 2. Aktuellen Debatte? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

1. Lesung des Entwurfs Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes

Drucksache 5/1533, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es gibt keine Aussprache, sondern es wird nur die einreichende Fraktion sprechen. Herr Abg. Lichdi, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Datenschutz für Meldedaten zu erhöhen. Dazu soll bei den Datenweitergabeklauseln des Sächsischen Meldegesetzes das Widerrufsrecht der Betroffenen durch das Erfordernis einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung ersetzt werden.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Fälle:

1. Datenabruf durch Private im Internet. Der ist ja bekanntermaßen durch SAKD eingeführt worden.

2. Datenweitergabe an Religionsgemeinschaften und

3. Gruppenauskunft an Private und vor Wahlen an Parteien und Wählervereinigungen.

Sie werden sich sicher erinnern: Wir hatten auch in der 4. Wahlperiode bereits eine entsprechende Gesetzesinitiative eingebracht. Diese wurde durch die damalige schwarz-rote Koalitionsmehrheit abgelehnt. Wir haben uns trotzdem zur sofortigen Wiedereinbringung des Gesetzentwurfes entschlossen, da mittlerweile mehr als 233 000 Bürgerinnen und Bürger Sachsens Widerspruch gegen die Datenweitergabe über das Internet eingelegt haben – so die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Eva Jähnigen, Drucksache 5/855.

Meine Damen und Herren! Dies zeigt – und darüber freuen wir uns sehr –, dass die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger für den Schutz ihrer Daten nach den

Skandalen der letzten Jahre gestiegen ist. Man kann aber daraus gerade nicht schließen, dass alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Widerspruch eingelegt haben, mit der Datenweitergabe an Private durch die Meldebehörden einverstanden sind. Viele wissen einfach nicht, welche Übermittlungsmöglichkeiten überhaupt bestehen bzw. dass sie dagegen Widerspruch einlegen können und müssen.

Insbesondere ist nicht von einem Einverständnis auszugehen, dass die Meldedaten im Internet kursieren. Seit 1. Februar 2009 ist die Datenweitergabe über das Internet für Private möglich, ursprünglich für 5 Euro. Seit Beginn dieses Jahres kostet die Anfrage im Umfang der einfachen Melderegisterauskunft – damit kann der vollständige Name und, meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie wissen es alle, die vollständige Adresse per Internet abgefragt werden – nur noch 3,50 Euro.

Wir finden, die Meldebehörden bzw. die SAKD, die das kommunale Kernmelderegister betreibt, müssen die Betroffenen vorher fragen, ob sie es erlauben, dass jemand ihre Daten für diesen Preis erwerben kann und dann damit Geschäfte macht.

Meine Damen und Herren! So sah es auch vor einem Jahr der heutige Justizminister Dr. Martens, der damals als rechts- und innenpolitischer Sprecher Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf für die FDP erklärte. Ich zitiere aus seinem Plenarbeitrag vom 21. Januar 2009: „Dieser Gesetzentwurf ist notwendig. Er ist auch nicht unnötig. Er kommt zur rechten Zeit, denn er kann eigentlich nicht früh genug kommen.“

Laut Presseberichten erfolgt derzeit auch die Prüfung einer entsprechenden Änderung im sächsischen Innenmi

nisterium. Wir würden uns freuen, wenn die Staatsregierung tatsächlich dem Gedanken nähertreten würde, die Einwilligungslösung vorzusehen. Wir hoffen auf konstruktive Beratungen im Innenausschuss. Ich bin sehr gespannt, ob die nunmehrige Oppositionsfraktion SPD vielleicht dieses Mal unserem Gesetzentwurf zustimmt. Ich bin noch gespannter, ob die nunmehrige Regierungsfraktion FDP unserem Gesetzentwurf zustimmt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Andrea Roth, Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den soeben eingebrachten Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Drucksache 5/1534, Gesetzentwurf der Fraktion der NPD

Auch hier gibt es keine allgemeine Aussprache. Es spricht die einreichende Fraktion. Herr Abg. Dr. Müller, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem die von unserer Fraktion in den letzten Plenarsitzungen eingebrachten Initiativen zur Verankerung eines Minarettverbotes auf Bundes- und Landesebene von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden sind, bringen wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung ein, der sich nicht nur speziell gegen Minarette als – ich zitiere Herrn Ministerpräsidenten Erdogan – „Stein gewordene Brückenköpfe“ der türkisch-muslimischen Landnahme unserer Heimat richtet, sondern generell einen besseren Schutz der traditionell historisch kulturell gewachsenen Ortsbilder im Freistaat Sachsen gewährleisten soll, und zwar unabhängig von der Art und Weise möglicher Verfremdung.

Wir sind nämlich der Überzeugung, dass die Fragen der Ortsbildverträglichkeit von Bauvorhaben nicht allein den örtlichen Baubehörden überlassen werden sollten, sondern dass bei solchen Entscheidungen die Stadt- und Gemeinderäte oder die Kreistage ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben.

Gerade vor dem Hintergrund noch weitgehend intakter Ortsbild- und Baustrukturen in Sachsen wäre es wünschenswert, hier die richtigen Akzente zu setzen. Deswegen sieht unser Gesetzentwurf vor, die Bauordnung im § 69 Abs. 2 so zu ändern, dass bei Bauvorhaben, die wegen ihrer außergewöhnlichen Architektur, ihrer Größe, speziell auch ihrer Höhe von der örtlichen Bautradition wesentlich abweichen, die jeweilige kommunale Vertretungskörperschaft mit mindestens drei Vierteln ihrer Mitglieder zustimmen muss, damit einem entsprechenden Bauantrag stattgegeben werden kann.

Wir mussten in der Vergangenheit leider die Erfahrung machen, dass der Landtag und kommunale Baubehörden in ihrer Mehrheit offenbar nicht willens sind, entspre